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Vielleicht nicht als vage definierte Gruppe, die "so einfach ist das, funktioniert doch" Aussage kam aber halt gerade aus der Ecke.
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Naja, es funktioniert ja eben tatsächlich - Fahrer unter BtM-Einfluss lassen sich damit rausfischen.
Es könnte aber besser funktionieren, nämlich mit weniger Beifang in Form von Konsumenten, deren Konsum zu weit in der Vergangenheit liegt, um sich noch auf die Fahrweise auszuwirken.
In Deutschland wird bzw. kann es auf direktem Wege zu keiner eigenen Schaffung von "realitätsnahen" Grenzwerten kommen.
Das rührt daher, dass der Staat mit illegalen BtM keine wissenschaftlichen Studien zu deren Verträglichkeit und Auswirkungen im Straßenverkehr durchführen kann.
Damit sowas aber überhaupt in Frage kommt, muss "die Drogenpolitik" die Voraussetzungen dafür erst schaffen.
Das bedeutet aber nicht bloß eine Entkriminalisierung dieser BtM, sondern auch deren Legalisierung.
Wenn (eher: falls) das irgendwann mal erfolgt, kann man sich an die Schaffung von verbindlichen BtM-Grenzwerten machen und danach kann das StVG entsprechend angepasst werden.
Wie hoch die Chancen in Deutschland bei der derzeitigen politischen Stimmungslage ist, kannst du dir denken. In der Schweiz sieht es möglicherweise nicht allzu anders aus.
Wenn in Zukunft mehr Grün gewählt wird, werden es deine Enkel vielleicht noch erleben. Mit konservativen Regierungen kannst du das Thema aber auf lange Zeit begraben.
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| Zitat von BIBI BOLXBERG
Naja, der liegt in D bei 1 ng und ergibt... wenig Sinn
Ist unter anderem der Grund, warum Kiffer auch Tage später noch Ärger kriegen, wenn Sie rausgezogen werden, obwohl bis dahin sämtliche körperlichen/geistigen Beeinträchtigungen längst abgeklungen sein sollten.
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Wochen später sogar. Das hält sich je nach Situation ziemlich lang im Körper.
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| Zitat von Black1900
| Zitat von DeathCobra
Aber ich denke, mit einem von deiner Kaste braucht man darüber nicht diskutieren.
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Wenn du meinst.
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Dafür möchte ich mich übrigens entschuldigen, das war unangebracht.
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| Zitat von DeathCobra
| Zitat von Black1900
| Zitat von DeathCobra
Aber ich denke, mit einem von deiner Kaste braucht man darüber nicht diskutieren.
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Wenn du meinst.
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Dafür möchte ich mich übrigens entschuldigen, das war unangebracht.
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Alles gut
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| Zitat von Phillinger
| Zitat von Lwis
In den USA sicherst du mit deiner Unterschrift unter dem Ticket zu, dass du deine Rechte und Pflichten verstanden hast und dass du, wenn nötig, vor Gericht erscheinen wirst.
Wenn du dich weigerst zu unterschreiben, wird dich der Polizist aber festnehmen, um dich vor einen Richter zu bringen.
Tatsächlich muss er dich sogar festnehmen, da er ansonsten gegen "Policy", also seine Vorschriften verstößt und berufliche Konsequenzen bis hin zur Entlassung fürchten muss.
Darum war die Festnahme in dem Moment besiegelt, in dem sie sich geweigert hat zu unterschreiben.
Tasern muss man sie natürlich nicht.
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Danke für die Erklärung. Was für ein dämliches System.
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Musste auch Mal unterschrieben. Statt speeding ticket hat der state trooper mir netterweise eine Verwarnung gegeben. Um dann doch noch ein Ticket auszustellen (für die Quote), hat er meine getönten Scheiben bemängelt, die zu dunkel für Virginia waren. In Colorado waren die problemlos zugelassen worden. So viel zu United States.
Hätte die Folien abziehen können und mit Nachweis vor Gericht erscheinen müssen, um der Strafe zu entgehen. Der Gerichtstermin war ein county weiter und mitten im Berufsverkehr, Fahrtzeit 1.5 Stunden pro Weg. Habe dann einfach gezahlt.
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| Zitat von BIBI BOLXBERG
| Zitat von fiffi
| Zitat von Black1900
Einfach Drogen legalisieren aber bei Verkehrskontrollen die Ablehnung eines Schnelltests (Pusten Alkohol/Urin Drogen) als Begründung für eine Blutentnahme zulassen.
Easy.
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Was ist denn aktuell für eine angeordnete Blutentnahme erforderlich?
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0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, seltsames Fahrverhalten, Lallen) oder mit ab 1,1 Promille aufwärts ein KfZ geführt. Für's Fahrrad 1,6, wenn man's echt drauf anlegen will
Wenn aber klare Indizien für nen Alk-/BtM-Konsum vorliegen und du ablehnst, dann sowieso. Die Indizien sollten natürlich nicht aus dem Arsch gezogen sein.
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Also im Vergleich zur bisherigen Regelung Blutentnahme bei Ablehnung eines Tests auch ohne Indizien, @black?
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| Zitat von fiffi
| Zitat von BIBI BOLXBERG
| Zitat von fiffi
| Zitat von Black1900
Einfach Drogen legalisieren aber bei Verkehrskontrollen die Ablehnung eines Schnelltests (Pusten Alkohol/Urin Drogen) als Begründung für eine Blutentnahme zulassen.
Easy.
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Was ist denn aktuell für eine angeordnete Blutentnahme erforderlich?
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0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, seltsames Fahrverhalten, Lallen) oder mit ab 1,1 Promille aufwärts ein KfZ geführt. Für's Fahrrad 1,6, wenn man's echt drauf anlegen will
Wenn aber klare Indizien für nen Alk-/BtM-Konsum vorliegen und du ablehnst, dann sowieso. Die Indizien sollten natürlich nicht aus dem Arsch gezogen sein.
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Also im Vergleich zur bisherigen Regelung Blutentnahme bei Ablehnung eines Tests auch ohne Indizien, @black?
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Die reine Ablehnung eines freiwilligen Tests kann nicht als Begründung für eine Blutentnahme verwendet werden.
Da braucht es schon ein bisschen mehr Futter.
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Aber mal ganz ehrlich, die Indizien spielen doch meist keine Rolle mehr, wenn der Test dann positiv ist (also der Bluttest später).
Wenn überhaupt hat man eine Chance, falls der Test negativ ist.
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| Zitat von KingGinord
Aber mal ganz ehrlich, die Indizien spielen doch meist keine Rolle mehr, wenn der Test dann positiv ist (also der Bluttest später).
Wenn überhaupt hat man eine Chance, falls der Test negativ ist.
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Im Verfahren? Ja ich nehme an, wenn die Grenzwerte im Blut nicht nachgewiesen werden können, wird eingestellt.
Aber keine Ahnung wie das tatsächlich gehandhabt wird.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Black1900 am 11.03.2021 11:33]
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Dort wahrscheinlich auch.
Aber wenn der Polizist sagt: Pinkeln!
Und du so nö, er aber dann verlangt dass du mit auf die Wache kommst oder zum Amtsarzt, dann kannst gerne versuchen zu sagen: Das ist keine Begründung.
Glaube nicht, dass man letztendlich um den Test dann drumherumkommt.
Ist das eigentlich ne UrbanLegend, dass die nur auf eine Substanz testen dürfen, also wenn sie einen Alkoholtest gemacht haben, dürfen sie nicht noch weitere testen?
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| Zitat von KingGinord
Dort wahrscheinlich auch.
Aber wenn der Polizist sagt: Pinkeln!
Und du so nö, er aber dann verlangt dass du mit auf die Wache kommst oder zum Amtsarzt, dann kannst gerne versuchen zu sagen: Das ist keine Begründung.
Glaube nicht, dass man letztendlich um den Test dann drumherumkommt.
Ist das eigentlich ne UrbanLegend, dass die nur auf eine Substanz testen dürfen, also wenn sie einen Alkoholtest gemacht haben, dürfen sie nicht noch weitere testen?
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Das ist entweder erfunden oder ich wurde getrollt.
Wurde mal auf Heimfahrt von einer Dachverbandsveranstaltung in Straßburg gestoppt, erst Blasen, dann pinkeln mit Test für Hanf und diverse andere Sachen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 11.03.2021 12:08]
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| Zitat von KingGinord
Dort wahrscheinlich auch.
Aber wenn der Polizist sagt: Pinkeln!
Und du so nö, er aber dann verlangt dass du mit auf die Wache kommst oder zum Amtsarzt, dann kannst gerne versuchen zu sagen: Das ist keine Begründung.
Glaube nicht, dass man letztendlich um den Test dann drumherumkommt.
Ist das eigentlich ne UrbanLegend, dass die nur auf eine Substanz testen dürfen, also wenn sie einen Alkoholtest gemacht haben, dürfen sie nicht noch weitere testen?
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Du kannst ja Widerspruch gegen die Blutentnahme noch vor der Blutentnahme einlegen (dich aber trotzdem dieser fügen ohne es zu einer Blutentnahme unter Zwang werden zu lassen, sehr unschöne Sache).
Was das am Ende bringt - keine Ahnung. (Zumindest in dem Moment der Blutentnahme ändert das nichts, sie wird durchgeführt. Ich kann mir nur vorstellen, dass es später im Verfahren Auswirkungen haben kann, ob die BE freiwillig war oder mit Anordnung oder mit Widerspruch oder unter Zwang. Aber ich bin kein Jurist daher kenne ich da die Antwort nicht)
Ist ja bei Btm eine richterliche Anordnung, die da ausgesprochen wurde.
Ja, ist eine UrbanLegend. Man darf sowohl in Zielrichtung Alkohol wie auch Zielrichtung Btm testen.
Es bleibt jedoch angemerkt dass der Urinschnelltest und der Atemalkoholtest jeweils freiwillig sind.
Du musst erstmal gar nichts.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Black1900 am 11.03.2021 12:22]
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von KingGinord
Ist das eigentlich ne UrbanLegend, dass die nur auf eine Substanz testen dürfen, also wenn sie einen Alkoholtest gemacht haben, dürfen sie nicht noch weitere testen?
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Das ist entweder erfunden oder ich wurde getrollt.
Wurde mal auf Heimfahrt von einer Dachverbandsveranstaltung in Straßburg gestoppt, erst Blasen, dann pinkeln mit Test für Hanf und diverse andere Sachen.
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Jo, ist erfunden. Das wird erzählt, weil die allgemeinen Verkehrskontrollen manchmal zu "faul" sind, mehr als Alkohol zu testen und es dann einfach gut sein lassen, wenn dieser Test unauffällig ist.
e: Ich habe das "faul" mal in Anführungszeichen gesetzt, weil die Reichweite der Kontrolle im Prinzip eine Ermessenssache ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tigerkatze am 11.03.2021 18:55]
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Alles klar, danke.
Kann man auch sagen man will nicht, also unter Zwang, aber man wehrt sich nicht?
Wieder ein bisschen mehr on topic:
Freund von mir hat heute eine Anzeige von der Stadt bekommen. Die Bundespolizei hat ihn mal im Park vom Fahrrad geschubst und da konnte er es sich nicht verkneifen sie Faschos und Fahrradhehler (man zählt 1 und 1 zusammen) zu nennen (war ein 6pack). Woraufhin sie erwiderten sie wären Bundespolizei und nicht aus X. Jedenfalls hat er die Strafe gezahlt. Mit Schürfwunden an den Händen und einer zerrissenen Hose. Er hatte kein Licht (ja ist dumm).
Als er auf dem Boden landete meinte der Beamte nur: Es ist ja Herbst, es ist rutschtig durch das ganze Laub.
Bei anderen Vergehen war mir bekannt, dass das Ordnungsamt der Stadt die Akten bekommt und dann selbst entscheiden kann ob es weitere Maßnahmen ergreift, aber bei sowas? Steht natürlich nicht in der Anzeige wegen Beamtenbeleidigung dass diese ihn vorher vom Rad geholt haben und das im Eifer des 'Gefechts' passierte.
Jedenfalls frag ich mich da, wie frustriert man sein muss solche Handlungen auszuführen. Der Junge sieht weder bedrohlich aus, noch hat er schwarze Kleidung und passt deshalb ins Raster des "linken Gesocks". Ziemlich random...
// "linken Gesocks" aus Perspektive der Beamten, nicht dass das noch eine Person falsch versteht
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KingGinord am 11.03.2021 22:43]
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Beamtenbeleidigung?
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| Zitat von ghostbear
Beamtenbeleidigung?
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Im Affekt. Könnte mir vorstellen dass das mit einem guten Anwalt kein Problem darstellt.
Vorausgesetzt der Richter glaubt dem geschubsten.
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| Zitat von ghostbear
Beamtenbeleidigung?
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Im deutschen Strafrecht gibt es übrigens keine Beamtenbeleidigung, sondern nur Beleidigung, auch wenn Polizisten das jetzt nicht gerne hören.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 12.03.2021 1:27]
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| Zitat von KingGinord
Alles klar, danke.
Kann man auch sagen man will nicht, also unter Zwang, aber man wehrt sich nicht?
Wieder ein bisschen mehr on topic:
Freund von mir hat heute eine Anzeige von der Stadt bekommen. Die Bundespolizei hat ihn mal im Park vom Fahrrad geschubst und da konnte er es sich nicht verkneifen sie Faschos und Fahrradhehler (man zählt 1 und 1 zusammen) zu nennen (war ein 6pack). Woraufhin sie erwiderten sie wären Bundespolizei und nicht aus X. Jedenfalls hat er die Strafe gezahlt. Mit Schürfwunden an den Händen und einer zerrissenen Hose. Er hatte kein Licht (ja ist dumm).
Als er auf dem Boden landete meinte der Beamte nur: Es ist ja Herbst, es ist rutschtig durch das ganze Laub.
Bei anderen Vergehen war mir bekannt, dass das Ordnungsamt der Stadt die Akten bekommt und dann selbst entscheiden kann ob es weitere Maßnahmen ergreift, aber bei sowas? Steht natürlich nicht in der Anzeige wegen Beamtenbeleidigung dass diese ihn vorher vom Rad geholt haben und das im Eifer des 'Gefechts' passierte.
Jedenfalls frag ich mich da, wie frustriert man sein muss solche Handlungen auszuführen. Der Junge sieht weder bedrohlich aus, noch hat er schwarze Kleidung und passt deshalb ins Raster des "linken Gesocks". Ziemlich random...
// "linken Gesocks" aus Perspektive der Beamten, nicht dass das noch eine Person falsch versteht
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Was hat die bundespolizei denn im Park verloren? Oder war direkt daneben ein Bahnhof/flughafen/Bahnstrecke?
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Ich habe keine Ahnung,
wahrscheinlich war an dem Tag eine Demo.
Oder sie kamen zur Verstärkung, weil der Park auf der Strecke während Corona auch mal ziemlich voll war, aber an dem Tag war ja nicht so gutes Wetter.
Habe gefragt ob es nicht vielleicht das Ordnungsamt war, weil die mittlerweile auch mal mit mehreren Leuten in Westen durch die Gegend laufen. Aber er meinte und so stand - es wohl auch im Brief - es wäre die Bpol gewesen.
@Karslon
Ja, my bad.
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Spricht was dagegen den Polizisten anzuzeigen?
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Ich wollte jetzt einen langen, sarkastischen Text von wegen Polizisten verklagen ist ja sicher sehr fair und hilfreich, und dass das sicher funktionieren wird, weil sind ja vor Gericht auch normelle Menschen und so.
Aber ich belasse es bei einem "lol".
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Aus Prinzip würde ich es machen. Es einfach so hinzunehmen ist nicht die Lösung.
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Verstehe die Intention das zu wollen, aber es wird nur noch mehr frustrieren, Geld und Zeit kosten und nichts bringen.
Auf der anderen Seite, vielleicht reflektiert ja wenigstens einer der Beteiligten sein Verhalten - oder sie nehmen als Erfahrung mit, dass sie bei so einem Verhalten mit Gegenwehr rechnen müssen so ein Verhalten eh ungestraft bleibt und sie problemlos auch vor Gericht damit durchkommen.
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Einer der Beteiligten überlegt sich nach der Gegenanzeige nochmal, ob er die Willkür das nächste mal nicht doch hinnimmt.
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klar ist das alles frustrierend.
aber ich lass mich doch nicht bei ner verkehrskontrolle vom fahrrad schubsen, nur weil ich kein Licht angebracht hatte (vorausgesetzt das stimmt so).
wenigstens ein bisschen verwaltungsaufwand kann man als "strafe" ja produzieren. auch wenn es die zuständigen kollegen nicht trifft.
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| Zitat von h3llfir3
klar ist das alles frustrierend.
aber ich lass mich doch nicht bei ner verkehrskontrolle vom fahrrad schubsen, nur weil ich kein Licht angebracht hatte (vorausgesetzt das stimmt so).
wenigstens ein bisschen verwaltungsaufwand kann man als "strafe" ja produzieren. auch wenn es die zuständigen kollegen nicht trifft.
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Dann kommt aber direkt die nächste Anzeige, weil sich plötzlich fünf von der Gruppe erinnern, wie du noch einen von denen vors Schienbein getreten hast, dass er den Rest des Tages nur noch humpeln konnte.
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| Zitat von KingGinord
Habe gefragt ob es nicht vielleicht das Ordnungsamt war, weil die mittlerweile auch mal mit mehreren Leuten in Westen durch die Gegend laufen. Aber er meinte und so stand - es wohl auch im Brief - es wäre die Bpol gewesen.
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Bundespolizei, die in nem Stadtpark Leute auf Licht am Fahrrrad kontrolliert... An der Story sollte er nochmal arbeiten.
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Weißte was, ist mir ehrlich gesagt auch scheißegal zu welcher Behörde / wasAuchImmer die gehören. Ich glaube ihm den Teil, dass er vom Rad geschubst wurde. Ob das jetzt brutale Absicht oder ein Versehen war (z.B. rückwärts in die Seite). Vielleicht war es auch Bereitschaftspolizei? Werden die nicht aus Bpol mitrekrutiert wenn keiner da ist? Was spielt das überhaupt für eine Rolle?
Es ist halt ein Beispiel von vielen, dass die Machtposition sehr gut ausgenutzt werden kann. Und dass die ein Bild abgeben, so dass viele Passanten eingeschüchtert sind zu helfen.
Denn die 2x2 der Nähe meinten alle nur huschhusch ich hab keine Zeit.
Btw.
Auf 500m Luftlinie ist die amerikanische Botschaft, was meinst du was hier abgeht wenn da mal wieder ein paar Reifen brennen. Die kämmen die Parks in der Umgebung ab und durchsuchen jeden auf den sie Bock haben.
// was natürlich immer noch alles gar nichts ist im Verhältnis zu den ursprünglichen Themen hier.
Doch was nicht ist, kann ja noch werden...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KingGinord am 12.03.2021 10:16]
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| Zitat von Tigerkatze
| Zitat von KingGinord
Habe gefragt ob es nicht vielleicht das Ordnungsamt war, weil die mittlerweile auch mal mit mehreren Leuten in Westen durch die Gegend laufen. Aber er meinte und so stand - es wohl auch im Brief - es wäre die Bpol gewesen.
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Bundespolizei, die in nem Stadtpark Leute auf Licht am Fahrrrad kontrolliert... An der Story sollte er nochmal arbeiten.
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Natürlich sind das alles Lügen die über die gute unschuldige Polizei verbreitet werden.
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Thema: Racism, Riots and (Police) Violence ( Is this the real life or is this civil war? ) |