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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Racism, Riots and (Police) Violence ( Is this the real life or is this civil war? )
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
 
Zitat von BIBI BOLXBERG

 
Zitat von Poliadversum

Gummigeschosse




Die kannste dir bei unseren Nachbarn westlicherseits einfangen, aber hier im polizeigewalten Deutschland wird dir das auf einer normalen Demo definitiv nicht entgegenfliegen.



mach mir meinen diss doch nich kap0tt
05.05.2021 20:01:49  Zum letzten Beitrag
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[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
 
Zitat von [FGS]E-RaZoR

ich bin ganz ruhig, rational


Ich will mich dem Hufeisen gar nicht anschließen und entferne mich dann ganz schnell aber die Diagnostik und Bekanntgabe eines Schädelbasisbruches war scheinbar etwas lückenhaft.
05.05.2021 20:09:15  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
erazor willst du das etwa auf dir sitzen lassen???!
05.05.2021 20:12:35  Zum letzten Beitrag
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[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
 
Zitat von [Muh!]Shadow

 
Zitat von [FGS]E-RaZoR

ich bin ganz ruhig, rational


Ich will mich dem Hufeisen gar nicht anschließen und entferne mich dann ganz schnell aber die Diagnostik und Bekanntgabe eines Schädelbasisbruches war scheinbar etwas lückenhaft.


Dass die Sanitäterin da vielleicht falsche Infos bekommen hat oder "knöcherne Kopfverletzung" mit Schädelbasisbruch verwechselt hat kann natürlich sein, finde ich im großen und ganzen aber ziemlich irrelevant.

Verstehe auch immer noch nicht, was er mit Skandalisierung meint bei dem Pfefferspray. Ich finde Krampfanfall mit "knöchernen Kopfverletzung" deutlich schlimmer als die angeblich intendierte Verbindung zum Pfeffersprayeinsatz? Ich mein, Pfefferspray auf demos ist jetzt nicht unüblich, Teleskopschlagstock gegen den Kopf schon eher.
05.05.2021 20:28:40  Zum letzten Beitrag
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[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
 
Zitat von DeathCobra

erazor willst du das etwa auf dir sitzen lassen???!



Um nochmal denselben Song wie vorhin zu zitieren:
Aber wo ist jetzt der Diss? Ich peil's nicht mal
05.05.2021 20:31:20  Zum letzten Beitrag
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M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
Wo siehst du da Teleskopschlagstöcke? Und wo darf man als Polizist mit einem Schlagstock hinschlagen?
05.05.2021 20:50:59  Zum letzten Beitrag
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[Dicope]

[Dicope]
...
 
Zitat von M`Buse

Wo siehst du da Teleskopschlagstöcke? Und wo darf man als Polizist mit einem Schlagstock hinschlagen?


Links.
05.05.2021 20:53:54  Zum letzten Beitrag
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[oMD]psychodaddy

X-Mas Arctic
Weil ich gerade darüber gestolpert bin:



Als junger Erwachsener wurde ich hier, in München halt, oft durchsucht. Ein mal an einem Abend, als ich mit einem Kumpel zu einer WG-Party unterwegs war. Damals wurde nicht nur meine Tasche, meine Kleidung sondern eben auch der Körper untersucht - an der Straßenecke (die Boxershorts wurde weggezogen und in den Intimbereich gesehen). Grundsätzlich ist mir das egal, war es auch damals.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [oMD]psychodaddy am 10.05.2021 7:04]
09.05.2021 22:43:28  Zum letzten Beitrag
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Black1900

AUP Black1900 06.04.2014
Diese Videos sind halt echt mit Vorsicht zu genießen.

Es kommt stark auf die Rechtsgrundlage drauf an, welche gerade zu Grunde liegt.
Kofferraum und Fahrzeug sind da zB definitiv drin, wenn man nicht in der Allgemeinen Verkehrskontrolle ist.

Genauso die Durchsuchung der Person inklusive Intimbereich. Also auch das ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben drin.
10.05.2021 1:10:31  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
 
Zitat von Black1900

Diese Videos sind halt echt mit Vorsicht zu genießen.

Es kommt stark auf die Rechtsgrundlage drauf an, welche gerade zu Grunde liegt.
Kofferraum und Fahrzeug sind da zB definitiv drin, wenn man nicht in der Allgemeinen Verkehrskontrolle ist.

Genauso die Durchsuchung der Person inklusive Intimbereich. Also auch das ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben drin.


Nein.
10.05.2021 9:23:36  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
 
Zitat von Black1900

Genauso die Durchsuchung der Person inklusive Intimbereich. Also auch das ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben drin.



Nein Breites Grinsen
10.05.2021 9:35:34  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Da fehlt wohl die entscheidende Unterscheidung "vor Ort".
10.05.2021 9:40:44  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 08.12.2020
Betrifft eher Innenstaedte und Landstrassen.
10.05.2021 9:41:19  Zum letzten Beitrag
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AJ Alpha

AUP Brot 18.02.2024
Wenn die Polizei einfach legal sagen dürfte "zeig yarak", dann ist das nicht mehr mein Land
10.05.2021 9:42:15  Zum letzten Beitrag
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gonzo

AUP gonzo 16.07.2021
 
Zitat von AJ Alpha

Wenn die Polizei einfach legal sagen dürfte "zeig yarak", dann ist das nicht mehr mein Land




Ich bin nicht die Polizei.

Zeig Yarak.
10.05.2021 9:46:26  Zum letzten Beitrag
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AJ Alpha

AUP Brot 18.02.2024
...
Würde!

Jedoch bist du nicht in meinem Land

Und übern Kanal rüber ist er nicht sichtbar; yaräkle zu klein
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AJ Alpha am 10.05.2021 9:52]
10.05.2021 9:47:53  Zum letzten Beitrag
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Lwis

AUP Lwis 20.06.2014
 
Zitat von [oMD]psychodaddy

Weil ich gerade darüber gestolpert bin:



Als junger Erwachsener wurde ich hier, in München halt, oft durchsucht. Ein mal an einem Abend, als ich mit einem Kumpel zu einer WG-Party unterwegs war. Damals wurde nicht nur meine Tasche, meine Kleidung sondern eben auch der Körper untersucht - an der Straßenecke (die Boxershorts wurde weggezogen und in den Intimbereich gesehen). Grundsätzlich ist mir das egal, war es auch damals.



Verrufener Ort oder gefährlicher Ort oder Gefahrengebiet oder wie das auch heißt in Bayern?
Da ist das erlaubt.

Bzgl Durchsuchung Fahrzeug könnte die sog. Schleierfahndung einschlägig sein, wenn größere Ausfallstraße und entsprechende Erkenntnisse über Personen im Fahrzeug vorliegen.
Und in den verrufenen-gefährlichen-Gefahrengebieten kann das Auto sowieso auch durchsucht werden.

-------

Von den Vorwürfen bzgl 1. Mai (in Frankfurt a.M.) ist auch nicht mehr viel übrig geblieben in meinen Augen.
Die Person mit dem BESTÄTIGTEN Schädelbruch hatte dann doch nur eine Prellung, war zwei Tage später wieder auf der Arbeit und hat angegeben, dass die Polizei nichts dafür kann.

In keinem Krankenhaus in der Umgebung hat sich eine der ZAHLREICHEN Personen mit den Knochenbrüchen an Armen und Händen gemeldet, die Rettungswachen sind keinen entsprechenden Einsatz gefahren.

/e:
Yarak angucken ist bei den gefährlichenverrufenengefahrengebieten erlaubt, auch ohne entsprechende Erkenntnisse über die Person.
Wäre ja auch doof, wenn nicht, denn die Dealer hier verstecken ihr Dope sehr gerne unter ihrem Sack.
Natürlich mit einem gewissen Maß an Privatsphäre, da kann aber z.B. schon ein Hauseingang ausreichen.
Ich lasse die Leute sich zum Beispiel mit dem Rücken zum Gehweg in einen Hauseingang stellen.
Mitten auf der Straße, wo dir jeder draufglotzen kann, darf man das nicht.

/e²:
Teleskopschlagstöcke hab ich in keinem der Videos aus Frankfurt gesehen. Führt die Bereitschaftspolizei bei so Einsätzen auch gar nicht mit.
Und ja, das macht einen Unterschied. Der Tonfa ist aus Hartgummi, der TKS aus Stahl.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Lwis am 10.05.2021 11:06]
10.05.2021 10:01:15  Zum letzten Beitrag
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Black1900

AUP Black1900 06.04.2014
 
Zitat von Tigerkatze

 
Zitat von Black1900

Genauso die Durchsuchung der Person inklusive Intimbereich. Also auch das ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben drin.



Nein Breites Grinsen



Doch Augenzwinkern

Natürlich nur oberflächlich.


Die Videos sind deshalb so gefährlich, weil meistens nur die einfachsten Situationen geschildert und angesprochen werden.
Führt dann häufig zur Reaktion: "Das dürfen sie nicht!!11"
Doch, darf der Polizist, zur Not auch mit Zwang.
SurprisedPikachu.
10.05.2021 10:55:57  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von Black1900

Die Videos sind deshalb so gefährlich, weil meistens nur die einfachsten Situationen geschildert und angesprochen werden.



und deine Aussagen sind genau so "zu oberflächlich".

Die Polizei darf sehr, sehr vieles.
Dafür müssen aber vorher immer bestimte Bedingungen erfüllt werden.
10.05.2021 11:05:36  Zum letzten Beitrag
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gonzo

AUP gonzo 16.07.2021
Wenn der Bulle meinen Yarak anfassen möchte sollte ich auch seinen anfassen dürfen. Mfm
10.05.2021 11:09:32  Zum letzten Beitrag
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cienFuchs

AUP cienFuchs 11.03.2015
das ist klar, aber ist dabei augenkontakt erlaubt?
10.05.2021 11:13:04  Zum letzten Beitrag
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Black1900

AUP Black1900 06.04.2014
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von Black1900

Die Videos sind deshalb so gefährlich, weil meistens nur die einfachsten Situationen geschildert und angesprochen werden.



und deine Aussagen sind genau so "zu oberflächlich".

Die Polizei darf sehr, sehr vieles.
Dafür müssen aber vorher immer bestimte Bedingungen erfüllt werden.



Mehr hab ich nicht gesagt.
Aber im Video wird eben das narrativ gestrickt, die Polizei darf das nicht und tut dir gerade Unrecht an.

Ist halt nicht so, weil die Rechtsgrundlage eben mehr hergeben kann.
Bestes Beispiel ist halt die Kofferraum Geschichte.
Ist der Polizist halt nicht in der allgemeinen Verkehrskontrolle sondern führt er eine Personen- und Fahrzeugkontrolle durch, darf er auch in deinem Kofferraum, deine Hosentaschen, deine mitgeführten Gegenstände schauen. Alles was im Fahrzeug ist.
Auch die Personalien der Mitfahrer dürfen dann erhoben werden, was halt bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht der Fall ist. (Außer in der allgemeinen Verkehrskontrolle wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, dann dürfen die Personalien der Mitfahrer als Zeugen im Ordnungswidrigkeitenverfahren erhoben werden)

Auch wenn er eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführt und irgendwas feststellt, kann er die Rechtsgrundlage wechseln.

Die Fahrtauglichkeitstest sind tatsächlich freiwillig. Die musst du nicht mitmachen, kannst es aber.

---

TL;DR:
Nur weil es ein Anwalt auf YouTube erzählt, lässt es sich nicht auf alle Situationen anwenden. Und die fälschliche Annahme "im Recht" zu sein, eskaliert Situationen unnötigerweise. Das ist der Punkt den ich machen will.
10.05.2021 11:21:40  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
Pauschal zu sagen, die Polizei dürfe dem Grunde nach alles, ist aber eben auch nicht richtig. Es kommt, wie eigentlich immer im Gefahrenabwehrrecht, auf die konkrete Situation an.
10.05.2021 11:26:08  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von Black1900

Bestes Beispiel ist halt die Kofferraum Geschichte.

Ist der Polizist halt nicht in der allgemeinen Verkehrskontrolle sondern führt er eine Personen- und Fahrzeugkontrolle durch, darf er auch in deinem Kofferraum, deine Hosentaschen, deine mitgeführten Gegenstände schauen. Alles was im Fahrzeug ist.




Woher hat du dieses Wissen?
Bzw. wieso unterscheidest du da zwei Begrifflichkeiten?

Eben mal gegoogelt und zumindest wird hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/polizeibefugnis-bei-verkehrskontrollen_161136.html

von einer "Personenkontrolle und Fahrzeugkontrolle" gesprochen und auch explizit geschrieben, dass da nix mit Kofferaum und Hostentaschen ist. (ohne Verdacht)
10.05.2021 11:27:46  Zum letzten Beitrag
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gonzo

AUP gonzo 16.07.2021
Black ist glaube ich Schnittlauch aber nicht in der Zecken-lochen WhatsApp Gruppe.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von gonzo am 10.05.2021 11:31]
10.05.2021 11:30:13  Zum letzten Beitrag
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Black1900

AUP Black1900 06.04.2014
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von Black1900

Bestes Beispiel ist halt die Kofferraum Geschichte.

Ist der Polizist halt nicht in der allgemeinen Verkehrskontrolle sondern führt er eine Personen- und Fahrzeugkontrolle durch, darf er auch in deinem Kofferraum, deine Hosentaschen, deine mitgeführten Gegenstände schauen. Alles was im Fahrzeug ist.




Woher hat du dieses Wissen?
Bzw. wieso unterscheidest du da zwei Begrifflichkeiten?

Eben mal gegoogelt und zumindest wird hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/polizeibefugnis-bei-verkehrskontrollen_161136.html

von einer "Personenkontrolle und Fahrzeugkontrolle" gesprochen und auch explizit geschrieben, dass da nix mit Kofferaum und Hostentaschen ist. (ohne Verdacht)



Allgemeine Verkehrskontrolle: Überprüfung Fahrtüchtigkeit von Fahrer und Fahrzeug nach StVO
Alles andere: entweder Landesgesetz der Polizei, zb HSOG in Hessen oder StPO.

In dem Fall hier wäre es dann 18 II 6 HSOG, Schleierfahndung. Grob umrissen.

---

Wie auch immer, Recht ist ziemlich umfassend und bedingend und 15 Minuten auf YouTube reichen halt nicht, um komplexere Zusammenhänge abzudecken. Ja, bei ganz normalen Kontrollen die auf Verkehrstüchtigkeit abzielen, darf das Fahrzeug nicht durchsucht werden und auch sonst nicht viel gemacht werden, was nicht mit dem Fahrer oder der Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs zu tun hat.

Aber es gibt viele Ausnahmen und Veränderungen der Situation, die man halt nicht einfach Mal kurz in 30 Sekunden eines Videos darstellen kann.

Das soll es zu dem Thema von mir aber auch gewesen sein
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Black1900 am 10.05.2021 11:49]
10.05.2021 11:41:36  Zum letzten Beitrag
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Lwis

AUP Lwis 20.06.2014
Ich hab keine Lust mir das 15 Minuten Video anzusehen.
Aber was leider oft fehlt ist der Hinweis, dass man, selbst wenn man sich im Recht glaubt, keinen Widerstand leisten sollte.

Dann kriege ich noch den Frack voll und die Maßnahme wird trotzdem gemacht. Dann lieber deutlich sagen, dass man nicht einverstanden ist und hinterher beschweren/klagen.
10.05.2021 12:22:55  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
froehlich grinsen
Ja top Sache.
Ggf. unrechtmäßige Maßnahme einfach ergehen lassen und hinterher klagen ohne Erfolg, weil man selbst keine Zeugen hatte.

Mein Gerechtigkeitssinn liebt solche Späße.

Und genau darum sind solche Videos super.
Damit Menschen lernen, wie oft die Polizei nicht rechtmäßig handelt und man sich nicht alles gefallen lassen sollte.
10.05.2021 12:26:26  Zum letzten Beitrag
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BIBI BOLXBERG

Japaner BF
Kopf gegen die Wand schlagen
10.05.2021 12:34:59  Zum letzten Beitrag
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buerostuhl

Arctic
 
Zitat von Che Guevara

Ja top Sache.
Ggf. unrechtmäßige Maßnahme einfach ergehen lassen und hinterher klagen ohne Erfolg, weil man selbst keine Zeugen hatte.

Mein Gerechtigkeitssinn liebt solche Späße.

Und genau darum sind solche Videos super.
Damit Menschen lernen, wie oft die Polizei nicht rechtmäßig handelt und man sich nicht alles gefallen lassen sollte.



Wenn du kein Zeuge hast ist Wiederstand leisten noch dümmer.

Zu wissen was die Polizei darf und was nicht ist gut. Aber in dem Moment kannst nichts machen außer mitzuteilen dass du nicht einverstanden bist.

Später zeigt sich dann wer Recht hatte. Ich denke für einen Polizisten ist es nicht gut wenn er mit unberechtigten Maßnahmen auffällig wird.
10.05.2021 12:36:26  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Racism, Riots and (Police) Violence ( Is this the real life or is this civil war? )
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