|
|
|
|
| Zitat von BIBI BOLXBERG
| Zitat von Poliadversum
Gummigeschosse | |
Die kannste dir bei unseren Nachbarn westlicherseits einfangen, aber hier im polizeigewalten Deutschland wird dir das auf einer normalen Demo definitiv nicht entgegenfliegen.
| |
mach mir meinen diss doch nich kap0tt
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [FGS]E-RaZoR
ich bin ganz ruhig, rational
| |
Ich will mich dem Hufeisen gar nicht anschließen und entferne mich dann ganz schnell aber die Diagnostik und Bekanntgabe eines Schädelbasisbruches war scheinbar etwas lückenhaft.
|
|
|
|
|
|
|
erazor willst du das etwa auf dir sitzen lassen???!
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von [FGS]E-RaZoR
ich bin ganz ruhig, rational
| |
Ich will mich dem Hufeisen gar nicht anschließen und entferne mich dann ganz schnell aber die Diagnostik und Bekanntgabe eines Schädelbasisbruches war scheinbar etwas lückenhaft.
| |
Dass die Sanitäterin da vielleicht falsche Infos bekommen hat oder "knöcherne Kopfverletzung" mit Schädelbasisbruch verwechselt hat kann natürlich sein, finde ich im großen und ganzen aber ziemlich irrelevant.
Verstehe auch immer noch nicht, was er mit Skandalisierung meint bei dem Pfefferspray. Ich finde Krampfanfall mit "knöchernen Kopfverletzung" deutlich schlimmer als die angeblich intendierte Verbindung zum Pfeffersprayeinsatz? Ich mein, Pfefferspray auf demos ist jetzt nicht unüblich, Teleskopschlagstock gegen den Kopf schon eher.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von DeathCobra
erazor willst du das etwa auf dir sitzen lassen???!
| |
Um nochmal denselben Song wie vorhin zu zitieren:
Aber wo ist jetzt der Diss? Ich peil's nicht mal
|
|
|
|
|
|
|
Wo siehst du da Teleskopschlagstöcke? Und wo darf man als Polizist mit einem Schlagstock hinschlagen?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von M`Buse
Wo siehst du da Teleskopschlagstöcke? Und wo darf man als Polizist mit einem Schlagstock hinschlagen?
| |
Links.
|
|
|
|
|
|
|
Weil ich gerade darüber gestolpert bin:
Als junger Erwachsener wurde ich hier, in München halt, oft durchsucht. Ein mal an einem Abend, als ich mit einem Kumpel zu einer WG-Party unterwegs war. Damals wurde nicht nur meine Tasche, meine Kleidung sondern eben auch der Körper untersucht - an der Straßenecke (die Boxershorts wurde weggezogen und in den Intimbereich gesehen). Grundsätzlich ist mir das egal, war es auch damals.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [oMD]psychodaddy am 10.05.2021 7:04]
|
|
|
|
|
|
Diese Videos sind halt echt mit Vorsicht zu genießen.
Es kommt stark auf die Rechtsgrundlage drauf an, welche gerade zu Grunde liegt.
Kofferraum und Fahrzeug sind da zB definitiv drin, wenn man nicht in der Allgemeinen Verkehrskontrolle ist.
Genauso die Durchsuchung der Person inklusive Intimbereich. Also auch das ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben drin.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Black1900
Diese Videos sind halt echt mit Vorsicht zu genießen.
Es kommt stark auf die Rechtsgrundlage drauf an, welche gerade zu Grunde liegt.
Kofferraum und Fahrzeug sind da zB definitiv drin, wenn man nicht in der Allgemeinen Verkehrskontrolle ist.
Genauso die Durchsuchung der Person inklusive Intimbereich. Also auch das ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben drin.
| |
Nein.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Black1900
Genauso die Durchsuchung der Person inklusive Intimbereich. Also auch das ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben drin.
| |
Nein
|
|
|
|
|
|
|
Da fehlt wohl die entscheidende Unterscheidung "vor Ort".
|
|
|
|
|
|
|
Betrifft eher Innenstaedte und Landstrassen.
|
|
|
|
|
|
|
Wenn die Polizei einfach legal sagen dürfte "zeig yarak", dann ist das nicht mehr mein Land
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von AJ Alpha
Wenn die Polizei einfach legal sagen dürfte "zeig yarak", dann ist das nicht mehr mein Land
| |
Ich bin nicht die Polizei.
Zeig Yarak.
|
|
|
|
|
|
|
Würde!
Jedoch bist du nicht in meinem Land
Und übern Kanal rüber ist er nicht sichtbar; yaräkle zu klein
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AJ Alpha am 10.05.2021 9:52]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [oMD]psychodaddy
Weil ich gerade darüber gestolpert bin:
Als junger Erwachsener wurde ich hier, in München halt, oft durchsucht. Ein mal an einem Abend, als ich mit einem Kumpel zu einer WG-Party unterwegs war. Damals wurde nicht nur meine Tasche, meine Kleidung sondern eben auch der Körper untersucht - an der Straßenecke (die Boxershorts wurde weggezogen und in den Intimbereich gesehen). Grundsätzlich ist mir das egal, war es auch damals.
| |
Verrufener Ort oder gefährlicher Ort oder Gefahrengebiet oder wie das auch heißt in Bayern?
Da ist das erlaubt.
Bzgl Durchsuchung Fahrzeug könnte die sog. Schleierfahndung einschlägig sein, wenn größere Ausfallstraße und entsprechende Erkenntnisse über Personen im Fahrzeug vorliegen.
Und in den verrufenen-gefährlichen-Gefahrengebieten kann das Auto sowieso auch durchsucht werden.
-------
Von den Vorwürfen bzgl 1. Mai (in Frankfurt a.M.) ist auch nicht mehr viel übrig geblieben in meinen Augen.
Die Person mit dem BESTÄTIGTEN Schädelbruch hatte dann doch nur eine Prellung, war zwei Tage später wieder auf der Arbeit und hat angegeben, dass die Polizei nichts dafür kann.
In keinem Krankenhaus in der Umgebung hat sich eine der ZAHLREICHEN Personen mit den Knochenbrüchen an Armen und Händen gemeldet, die Rettungswachen sind keinen entsprechenden Einsatz gefahren.
/e:
Yarak angucken ist bei den gefährlichenverrufenengefahrengebieten erlaubt, auch ohne entsprechende Erkenntnisse über die Person.
Wäre ja auch doof, wenn nicht, denn die Dealer hier verstecken ihr Dope sehr gerne unter ihrem Sack.
Natürlich mit einem gewissen Maß an Privatsphäre, da kann aber z.B. schon ein Hauseingang ausreichen.
Ich lasse die Leute sich zum Beispiel mit dem Rücken zum Gehweg in einen Hauseingang stellen.
Mitten auf der Straße, wo dir jeder draufglotzen kann, darf man das nicht.
/e²:
Teleskopschlagstöcke hab ich in keinem der Videos aus Frankfurt gesehen. Führt die Bereitschaftspolizei bei so Einsätzen auch gar nicht mit.
Und ja, das macht einen Unterschied. Der Tonfa ist aus Hartgummi, der TKS aus Stahl.
|
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Lwis am 10.05.2021 11:06]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Tigerkatze
| Zitat von Black1900
Genauso die Durchsuchung der Person inklusive Intimbereich. Also auch das ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben drin.
| |
Nein
| |
Doch
Natürlich nur oberflächlich.
Die Videos sind deshalb so gefährlich, weil meistens nur die einfachsten Situationen geschildert und angesprochen werden.
Führt dann häufig zur Reaktion: "Das dürfen sie nicht!!11"
Doch, darf der Polizist, zur Not auch mit Zwang.
SurprisedPikachu.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Black1900
Die Videos sind deshalb so gefährlich, weil meistens nur die einfachsten Situationen geschildert und angesprochen werden.
| |
und deine Aussagen sind genau so "zu oberflächlich".
Die Polizei darf sehr, sehr vieles.
Dafür müssen aber vorher immer bestimte Bedingungen erfüllt werden.
|
|
|
|
|
|
|
Wenn der Bulle meinen Yarak anfassen möchte sollte ich auch seinen anfassen dürfen. Mfm
|
|
|
|
|
|
|
das ist klar, aber ist dabei augenkontakt erlaubt?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Black1900
Die Videos sind deshalb so gefährlich, weil meistens nur die einfachsten Situationen geschildert und angesprochen werden.
| |
und deine Aussagen sind genau so "zu oberflächlich".
Die Polizei darf sehr, sehr vieles.
Dafür müssen aber vorher immer bestimte Bedingungen erfüllt werden.
| |
Mehr hab ich nicht gesagt.
Aber im Video wird eben das narrativ gestrickt, die Polizei darf das nicht und tut dir gerade Unrecht an.
Ist halt nicht so, weil die Rechtsgrundlage eben mehr hergeben kann.
Bestes Beispiel ist halt die Kofferraum Geschichte.
Ist der Polizist halt nicht in der allgemeinen Verkehrskontrolle sondern führt er eine Personen- und Fahrzeugkontrolle durch, darf er auch in deinem Kofferraum, deine Hosentaschen, deine mitgeführten Gegenstände schauen. Alles was im Fahrzeug ist.
Auch die Personalien der Mitfahrer dürfen dann erhoben werden, was halt bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht der Fall ist. (Außer in der allgemeinen Verkehrskontrolle wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, dann dürfen die Personalien der Mitfahrer als Zeugen im Ordnungswidrigkeitenverfahren erhoben werden)
Auch wenn er eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführt und irgendwas feststellt, kann er die Rechtsgrundlage wechseln.
Die Fahrtauglichkeitstest sind tatsächlich freiwillig. Die musst du nicht mitmachen, kannst es aber.
---
TL;DR:
Nur weil es ein Anwalt auf YouTube erzählt, lässt es sich nicht auf alle Situationen anwenden. Und die fälschliche Annahme "im Recht" zu sein, eskaliert Situationen unnötigerweise. Das ist der Punkt den ich machen will.
|
|
|
|
|
|
|
Pauschal zu sagen, die Polizei dürfe dem Grunde nach alles, ist aber eben auch nicht richtig. Es kommt, wie eigentlich immer im Gefahrenabwehrrecht, auf die konkrete Situation an.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Black1900
Bestes Beispiel ist halt die Kofferraum Geschichte.
Ist der Polizist halt nicht in der allgemeinen Verkehrskontrolle sondern führt er eine Personen- und Fahrzeugkontrolle durch, darf er auch in deinem Kofferraum, deine Hosentaschen, deine mitgeführten Gegenstände schauen. Alles was im Fahrzeug ist.
| |
Woher hat du dieses Wissen?
Bzw. wieso unterscheidest du da zwei Begrifflichkeiten?
Eben mal gegoogelt und zumindest wird hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/polizeibefugnis-bei-verkehrskontrollen_161136.html
von einer "Personenkontrolle und Fahrzeugkontrolle" gesprochen und auch explizit geschrieben, dass da nix mit Kofferaum und Hostentaschen ist. (ohne Verdacht)
|
|
|
|
|
|
|
Black ist glaube ich Schnittlauch aber nicht in der Zecken-lochen WhatsApp Gruppe.
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von gonzo am 10.05.2021 11:31]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Black1900
Bestes Beispiel ist halt die Kofferraum Geschichte.
Ist der Polizist halt nicht in der allgemeinen Verkehrskontrolle sondern führt er eine Personen- und Fahrzeugkontrolle durch, darf er auch in deinem Kofferraum, deine Hosentaschen, deine mitgeführten Gegenstände schauen. Alles was im Fahrzeug ist.
| |
Woher hat du dieses Wissen?
Bzw. wieso unterscheidest du da zwei Begrifflichkeiten?
Eben mal gegoogelt und zumindest wird hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/polizeibefugnis-bei-verkehrskontrollen_161136.html
von einer "Personenkontrolle und Fahrzeugkontrolle" gesprochen und auch explizit geschrieben, dass da nix mit Kofferaum und Hostentaschen ist. (ohne Verdacht)
| |
Allgemeine Verkehrskontrolle: Überprüfung Fahrtüchtigkeit von Fahrer und Fahrzeug nach StVO
Alles andere: entweder Landesgesetz der Polizei, zb HSOG in Hessen oder StPO.
In dem Fall hier wäre es dann 18 II 6 HSOG, Schleierfahndung. Grob umrissen.
---
Wie auch immer, Recht ist ziemlich umfassend und bedingend und 15 Minuten auf YouTube reichen halt nicht, um komplexere Zusammenhänge abzudecken. Ja, bei ganz normalen Kontrollen die auf Verkehrstüchtigkeit abzielen, darf das Fahrzeug nicht durchsucht werden und auch sonst nicht viel gemacht werden, was nicht mit dem Fahrer oder der Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs zu tun hat.
Aber es gibt viele Ausnahmen und Veränderungen der Situation, die man halt nicht einfach Mal kurz in 30 Sekunden eines Videos darstellen kann.
Das soll es zu dem Thema von mir aber auch gewesen sein
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Black1900 am 10.05.2021 11:49]
|
|
|
|
|
|
Ich hab keine Lust mir das 15 Minuten Video anzusehen.
Aber was leider oft fehlt ist der Hinweis, dass man, selbst wenn man sich im Recht glaubt, keinen Widerstand leisten sollte.
Dann kriege ich noch den Frack voll und die Maßnahme wird trotzdem gemacht. Dann lieber deutlich sagen, dass man nicht einverstanden ist und hinterher beschweren/klagen.
|
|
|
|
|
|
|
Ja top Sache.
Ggf. unrechtmäßige Maßnahme einfach ergehen lassen und hinterher klagen ohne Erfolg, weil man selbst keine Zeugen hatte.
Mein Gerechtigkeitssinn liebt solche Späße.
Und genau darum sind solche Videos super.
Damit Menschen lernen, wie oft die Polizei nicht rechtmäßig handelt und man sich nicht alles gefallen lassen sollte.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Che Guevara
Ja top Sache.
Ggf. unrechtmäßige Maßnahme einfach ergehen lassen und hinterher klagen ohne Erfolg, weil man selbst keine Zeugen hatte.
Mein Gerechtigkeitssinn liebt solche Späße.
Und genau darum sind solche Videos super.
Damit Menschen lernen, wie oft die Polizei nicht rechtmäßig handelt und man sich nicht alles gefallen lassen sollte.
| |
Wenn du kein Zeuge hast ist Wiederstand leisten noch dümmer.
Zu wissen was die Polizei darf und was nicht ist gut. Aber in dem Moment kannst nichts machen außer mitzuteilen dass du nicht einverstanden bist.
Später zeigt sich dann wer Recht hatte. Ich denke für einen Polizisten ist es nicht gut wenn er mit unberechtigten Maßnahmen auffällig wird.
|
|
|
|
|
|
Thema: Racism, Riots and (Police) Violence ( Is this the real life or is this civil war? ) |