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Alle falsch*.
Auf direktem Weg zur HU und alle Fahrten, die damit im Zusammenhang stehen (Werkstatt, Probefahrt), bist du rechtlich sauber unterwegs.
Musst es nur nachweisen können. Von der Heimatadresse fährst du zur nächsten (!) sinnvoll erreichbaren Station, am besten mit dort bereits vereinbartem Termin.
Gilt, wenn das Motorrad zugelassen und versichert ist. Zugelassen ist es, wenn es nicht korrekt abgemeldet wurde. Versichert ist es, wenn du deine Versicherung bezahlt hast.
Ergibt sich aus Paragraph 10 Abs 4 FZV, gibt einschlägige Urteile dazu. Ist ja auch gerade bei Motorrädern nicht unüblich.
Logischer Weg: ich hole mir ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU, um mein Fahrzeug zur nächsten Station zu fahren. Völlig legal. Dazu muss ich es aber abmelden, dann versichern und mit KZK fahren. Anschließend melde ich es wieder an.
Wär hart unsinnig, einfach ein zusätzlicher Verwaltungsakt. Darum geht das auch direkt.
*Natürlich nicht falsch, denn fahren mit abgelaufener HU ist ne OWi. Alle gemachten Vorschläge sind auch korrekt. Aber man
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von harmlos am 12.07.2020 19:27]
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Jellybaby
Und es wird doch kaum kontrolliert.
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Du siehst das falsch bzw. bekommst es falsch mit.
Anscheinend werden genau die Richtigen kontrolliert!
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ja ok, ich bekomme das tatsächlich fast immer nur an einer Stelle mit, nämlich vor der Kita in der Nachbarschaft von der Schule an der ich arbeite. Da stehen sie mindestns 3x pro Woche, gerne auch für beide Fahrtrichtungen gleichzeitig.
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| Zitat von harmlos
Alle falsch*.
Auf direktem Weg zur HU und alle Fahrten, die damit im Zusammenhang stehen (Werkstatt, Probefahrt), bist du rechtlich sauber unterwegs.
Musst es nur nachweisen können. Von der Heimatadresse fährst du zur nächsten (!) sinnvoll erreichbaren Station, am besten mit dort bereits vereinbartem Termin.
Gilt, wenn das Motorrad zugelassen und versichert ist. Zugelassen ist es, wenn es nicht korrekt abgemeldet wurde. Versichert ist es, wenn du deine Versicherung bezahlt hast.
Ergibt sich aus Paragraph 10 Abs 4 FZV, gibt einschlägige Urteile dazu. Ist ja auch gerade bei Motorrädern nicht unüblich.
Logischer Weg: ich hole mir ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU, um mein Fahrzeug zur nächsten Station zu fahren. Völlig legal. Dazu muss ich es aber abmelden, dann versichern und mit KZK fahren. Anschließend melde ich es wieder an.
Wär hart unsinnig, einfach ein zusätzlicher Verwaltungsakt. Darum geht das auch direkt.
*Natürlich nicht falsch, denn fahren mit abgelaufener HU ist ne OWi. Alle gemachten Vorschläge sind auch korrekt. Aber man
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Ist zugelassen und versichert.
Also kann ich das Motorrad fit machen, auf dem Parkplatz hier ne Runde drehen (verfüge über eine an das Haus angeschlossene Tiefgarage mit Außenbereich) um zu schauen, ob die Maschine überhaupt läuft und dann zu gegebener Zeit zu dem bereits vereinbarten Termin fahren? Würde ich dann so umsetzen, danke dir vielmals.
| Zitat von Jellybaby
das hiesse ja, du bist mindestens 3x mit 30 innerorts oder 40 außerorts drüber erwischt worden. Oder wahlweise 6x mit 20 drinnen/30 draußen zu viel. Und es wird doch kaum kontrolliert. Wie geht das denn?! Und bist du sicher, dass ein Busticket nicht für alle sicherer wäre?
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Bin einmal innerorts mit 62 in der 30er Zone von nem mobilen Blitzer erwischt worden und hab dementsprechend auch voll verdient einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte bekommen.
Ansonsten drei mal Landstraße, ortsfremde Umgebung; vor Kreuzung Absenkung des Tempolimits von 70 auf 50 übersehen/ignoriert und von stationären Blitzern erwischt worden, immer so mit 27-28 zu viel, jeweils einen Punkt.
Und ein mal auf der Autobahn; gab jahrelang ne Baustelle mit Tempolimit 80 auf meiner Hausstrecke, irgendwann war die Baustelle endlich komplett weg aber die Schilder wurden partout nicht entfernt, dementsprechend galt das Tempolimit natürlich auch noch. Ich hab dann aber relativ schnell angefangen darauf zu scheißen und da mit 110-120 durchzurasen. Den Rest könnt ihr euch denken, mobiler Blitzer, ein Punkt.
Dazwischen liegen immer mehrere Jahre ohne Vergehen aber das ist halt irrelevant, wenn sich deswegen dann die Punkte nicht abbauen und das macht es auch nicht besser. Inzwischen halt ich mich einfach ans Tempolimit.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phiasm am 12.07.2020 21:11]
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Verjähren die nicht unabhängig voneinander? Lies nochmal nach, ich hab sowas im Hinterkopf.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Jellybaby
Und es wird doch kaum kontrolliert.
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Du siehst das falsch bzw. bekommst es falsch mit.
Anscheinend werden genau die Richtigen kontrolliert!
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Am Nürburgring jammert die "Ist zwar nicht eingetragen, aber die Komponenten sind viel besser als Serie!!!"-Fraktion aktuell auch über häufige Kontrollen. Läuft also irgendwas richtig
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| Zitat von Abso
Verjähren die nicht unabhängig voneinander? Lies nochmal nach, ich hab sowas im Hinterkopf.
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| Hemmen neue Punkte die Verjährung vorhandener Eintragungen?
Seit der Punktereform verfallen die Verstöße jeder für sich allein. Kommen neue Punkte hinzu, haben diese keinen Einfluss auf die Tilgungsfristen der bereits vorhandenen Punkte. | |
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| Zitat von harmlos
Auf direktem Weg zur HU und alle Fahrten, die damit im Zusammenhang stehen (Werkstatt, Probefahrt), bist du rechtlich sauber unterwegs.
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Bedeutet aber nicht, dass das Fahrzeug dann auf dem Parkplatz der Werkstatt stehen darf. Hat mir, und dem herbeieilenden Werkstattmeister, das Polizeirevier Hockenheim so erklärt. Inklusive der Höhe des Bußgelds.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von hoppelhase am 13.07.2020 8:59]
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Gab doch auch schon Bußgelder weil das KFZ mit abgelaufener HU auf dem Privatgrundstück, aber von der Straße her einsehbar abgestellt war.
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mit welcher Begründung? Dass so ein Fahrzeug nicht auf einer öffentlichen Straße stehen darf ist klar, aber was geht es die Politesse an was auf meinem Grundstück steht?
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Der viel größere Witz daran ist ja, dass es ohne Kennzeichen keine Probleme gibt, oder sehe ich das falsch?
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| Zitat von Jellybaby
mit welcher Begründung? Dass so ein Fahrzeug nicht auf einer öffentlichen Straße stehen darf ist klar, aber was geht es die Politesse an was auf meinem Grundstück steht?
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Weil es Deutschland ist hier!
| ... das entsprechende Auto sei zwar zugelassen, wäre aber nicht aktiv im Straßenverkehr bewegt worden und parkte nur auf einem Privatgrundstück. | |
| Das Amtsgericht Zeits prüfte den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, ließ die Einwände der Fahrzeughalterin letztendlich jedoch nicht gelten: Auch ein ungenutztes Auto müsse zur HU vorgeführt werden – und das fristgerecht (Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18). Es sei unerheblich, ob die Betroffene das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gefahren habe oder nicht. Solange ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen sei, bestehe auch die Untersuchungspflicht. | |
https://www.bussgeldkataloge.de/muss-ein-ungenutztes-auto-zur-hu/
| Zitat von una
Der viel größere Witz daran ist ja, dass es ohne Kennzeichen keine Probleme gibt, oder sehe ich das falsch?
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Es macht es zumindest wesentlich schwerer.
Per VIN im Scheibenrahmen könnte ein übereifriger Kontrolleur das ja theoretisch doch noch rausfinden.
Aber inwiefern für so eine Aktion das Betreten des Privatgrundstückes erlaubt ist, dafür ist dann bestimmt nochmal ein Gerichtsurteil nötig.
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Wenn das Grundstück nicht "abgetrennt" ist (mit einem Tor oder so) gilt auch nicht die Regel, dass das Fahrzeug abgemeldet rumstehen darf. Meine Eltern haben 2 privat Parkplätze auf dem Grundstück vor dem Haus. Dort dürfen aber keine abgemeldeten Kfz stehen, eben weil es nicht eingezäunt ist.
Ansonsten echt ne bescheuerte Regel. Schenkst dem Staat Geld weil angemeldet aber nicht genutzt, wirst aber bestraft dafür.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von caschta am 13.07.2020 9:55]
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Naja, man kriegt ja auch echt mit allen rechtlichen Mitteln das Leben schwer gemacht sobald man ein abgemeldetes Fahrzeug mit abgelaufenem Tüv hat. Da ist der Begriff "Geschenk an den Staat" nicht das erste was mir in den Sinn kommt, wenn man die Zulassung lieber laufen lässt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jay666 am 13.07.2020 12:41]
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Moment, also unser Grundstück, was eine Hofeinfahrt, gesäumt von Sträuchern, aber ohne Tor, hat, mit deutlich zur Straße hin abweichendem Pflaster (Übergang Teer -> Steine) zählt dann nicht insoweit als Privatgrundstück, dass ich dort meine abgemeldeten Kisten ohne Kennzeichen drauf parken darf?
WTF?
Boy oh boy, dann bekommen hier im Dorf alleine n Dutzend Leute wohl Post oder wat. Das ist doch absolute Norm das genau so zu machen.
Bei Parkplätzen in der Stadt kann ich das mit dieser Parkraumvorgabe ja noch halbwegs nachvollziehen, nach der Parkraum ja für bewegte Fahrzeuge genutzt werden soll, aber da stehen vor den Häusern doch auch Campinganhänger und Wohnwagen mit Saisonkennzeichen und keiner kehrt.
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Keine Einfriedung, keine Anarchie.
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| Zitat von [WHE]MadMax
Moment, also unser Grundstück, was eine Hofeinfahrt, gesäumt von Sträuchern, aber ohne Tor, hat, mit deutlich zur Straße hin abweichendem Pflaster (Übergang Teer -> Steine) zählt dann nicht insoweit als Privatgrundstück, dass ich dort meine abgemeldeten Kisten ohne Kennzeichen drauf parken darf?
WTF?
Boy oh boy, dann bekommen hier im Dorf alleine n Dutzend Leute wohl Post oder wat. Das ist doch absolute Norm das genau so zu machen.
Bei Parkplätzen in der Stadt kann ich das mit dieser Parkraumvorgabe ja noch halbwegs nachvollziehen, nach der Parkraum ja für bewegte Fahrzeuge genutzt werden soll, aber da stehen vor den Häusern doch auch Campinganhänger und Wohnwagen mit Saisonkennzeichen und keiner kehrt.
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Also wo kein Kläger da kein Richter. Aber bei meinen Eltern (Kleinstadt) ist das nicht erlaubt. Daher auch nicht möglich zz machen, da die polizei auch öfters mal nach dem Rechten sieht.
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| Zitat von [WHE]MadMax
Bei Parkplätzen in der Stadt kann ich das mit dieser Parkraumvorgabe ja noch halbwegs nachvollziehen, nach der Parkraum ja für bewegte Fahrzeuge genutzt werden soll
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ich nicht. Entweder ist das ein Parkplatz in Privatbesitz, dann hat da sonst niemand etwas zu suchen. Oder es ist ein random Laternenstellplatz aka öffentlich, und da dürfen eben nur angemeldete Fahrzeuge mit Tüv stehen.
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Die Definition des öffentlichen Verkehrsraumes ist über Jahre durch Gerichte allerorten geformt worden. Kein Zaun, keine Competition.
Ein nicht fahrtaugliches Auto, was mit abgelaufener HU bei der Werkstatt zur Reparatur im öffentlichen Bereich steht, ist zB legitim - wenn die Reparatur Voraussetzung für das Bestehen der HU ist.
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| Zitat von harmlos
Die Definition des öffentlichen Verkehrsraumes ist über Jahre durch Gerichte allerorten geformt worden. Kein Zaun, keine Competition.
Ein nicht fahrtaugliches Auto, was mit abgelaufener HU bei der Werkstatt zur Reparatur im öffentlichen Bereich steht, ist zB legitim - wenn die Reparatur Voraussetzung für das Bestehen der HU ist.
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Bedeutet also, wenn ich den Bus hinschleppen hätte lassen weil die Batterie leer / der Reifen kaputt / sonstige kleine schwer nachvollziehbare Mängel war, wäre das so okay? Frage für einen befreundeten Werkstattmeister, der das Problem öfter mal hat, weil seine Parkplätze nicht umzäunt sind.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von hoppelhase am 13.07.2020 17:40]
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Es muss eben im direkten technischen, zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen. Im Bestfall hat man nen Mängelbericht der abgearbeitet wird. Oder die Werkstatt hat nen "für HU fertig machen"-Arbeitsauftrag. Oder es ist ganz offensichtlich keinerlei Profil mehr auf den Pellen und neue wurden im Hause bestellt.
Nen Ölwechsel, der in die HU-Zeit fällt, kann man dafür nicht ranziehen.
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Wenn man erst tanken muss um zur hu zu kommen?
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Solang die tanke die du anfährst 200km in der anderen richtung liegt, dürfte das noch akzeptabel sein.
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Musst du mit der verantwortlichen Stelle aushandeln, die das OWi-Verfahren eröffnet.
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| Zitat von harmlos
Oder die Werkstatt hat nen "für HU fertig machen"-Arbeitsauftrag.
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Ja gut, dann bleibt wohl echt nur der unangenehme Weg übrig. Der Auftrag lag nämlich bei allen Fällen bisher vor.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von hoppelhase am 14.07.2020 8:50]
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erleeeedigt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 14.07.2020 12:03]
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Denke darauf gibt's keine allgemeingültige Antwort. Man ist im Zweifel immer der Willkür der Behörde ausgesetzt. Wie damals, als sie mir für vorne bei 4 Zeichen nur ein maximal großes Kennzeichen geben wollten, weil ja im Schein steht dass hinten ein kleines benötigt wird. Selten dämlich.
Die andere Behörde hat nur den Kopf geschüttelt als ich das erzählt habe.
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Das ist falsch.
Anlage 4 Nr 2.1 FZV: Beschriftung inkl Plaketten muss den gleichen Abstand zu den linken und rechten Rändern bzw Feldern (Eurofeld, Kurzzeitkennzeichen) haben.
Das betrifft den gesamten Schriftzug. Beim zweizeiligen Kennzeichen gilt das erste und letzte Zeichen. Die Seitenabstände in den Zeilen zum Rand müssen 8 mm mindestens betragen, eine Obergrenze gibt es nicht, Symmetrie ist optional.
Siehe Abschnitt 2 Nr 2 der Anlage 4 FZV.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von harmlos am 14.07.2020 12:07]
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| Zitat von harmlos
Die Seitenabstände in den Zeilen zum Rand müssen 8 mm mindestens betragen, eine Obergrenze gibt es nicht.
Siehe Abschnitt 2 Nr 2 der Anlage 4 FZV.
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bei den Beispielbildern im Gesetz dehe ich überall nur was von mindestens 8mm.
Faszinierend wie gut der entscheidende Satz versteckt war.
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BMW hat endlich auch einen unnützen Mittelklasse Elektro-SUV nach dem Mercedes EQC oder dem Audi e-tron quattro.
BMW iX3
https://www.bimmertoday.de/2020/07/14/bmw-ix3-2020-alle-bilder-und-infos-zum-elektro-x3-mit-286-ps/
286 PS, Heckantrieb(!)
80 kWh Kapazität (74 netto)
520 km nach NEFZ / 460 nach WLTP
150 kW DC laden, 11 kW AC laden
Zumindest bei einigen Eckdaten, dem Preis und der Reichweite, scheint er BMW iX3 den Mitbewerrbern aber voraus zu sein. Mal sehen, was an Reichweite am Ende wirklich rum kommt oder ob es ein e-tron 2.0 wird.
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Warum gibt man 2020 eigentlich immer noch - wenn auch zusätzlich - den NEFZ-Wert an? Das ist so eine dämliche Augenwischerei.
| Das Mittelklasse-SUV kann mit Benziner, Diesel, als Plug-in-Hybrid und als Elektroauto bestellt werden [...] | |
Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass dieses Konzept des eierlegenden Wollmilchsau-Baukastens auf lange Sicht sinnvoll ist. Aber BMW will das so, ne?
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Thema: Autothread ( hup hup ) |