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Erhaltene Anzahlungen sind für das Ergebnis afaik auch nach US-GAAP und IFRS praktisch irrelevant.
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Davon abgesehen wurde der Cybertruck im November 2019 vorgestellt, jetzt ging es ja um das Q2 2020.
Hättest du lieber mal bei den ZEV-Credits für FCA angesetzt, über die sich mal wieder die vielen Shortseller aufregen.
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<3
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für shekk:
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Leihwagenversicherung.de bietet explizit eine Transporterversicherung an, ich sehe bei der normalen Versicherung aber keine Anhaltspunkte, dass Transporter <=3,5 Tonnen ausgeschlossen wären. Wisst ihr, was es damit auf sich hat?
¤: HanseMerkur bietet was an, "Mietwagenschutz für PKW/Motorräder", aber auch da steht in den Versicherungsbedingungen
| 1.3 Welche Fahrzeuge sind versichert und wo gilt
der Versicherungsschutz?
Die Versicherung erstreckt sich auf ein von Ihnen bei einer offiziellen und gewerbsmäßig tätigen Fahrzeugvermietung gemietetes Kraftfahrzeug. Der
Versicherungsschutz gilt für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich.
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Im Infotext steht aber:
| Hinweis: Der Mietwagenschutz gilt nicht für [...] sonstige Fahrzeuge, die nicht ausschließlich der privaten Personenbeförderung dienen. Schließen Sie für Motorhomes, Wohnwagen und Wohnmobile bitte den Miet-Camper-Schutz ab. | |
WAS DA LOS MANN
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 24.07.2020 12:03]
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Bei Leihwagenversicherung.de sind auch kleine Transporter nicht durch die normale Versicherung abgedeckt, war teures Lehrgeld
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| Zitat von Abso
WAS DA LOS MANN
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Sinngemäß: Versichert werden nur normale Autos/Motorräder. Also alles wo man einfach so mit rumfährt, nichts womit man was größeres transportiert oder drin wohnt oder so.
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Jo, und genau das steht nicht in den Versicherungsbedingungen.
Also, Fazit: Dezidierte Transporterversicherung für 25 ¤ pro Kalendertag, oder morgen bei Enterprise "upgraden", oder Risikotragung. Meh. Ich verstehe ja die Vermieter, die bei Transportern von einer relativ hohen Schadenswahrscheinlichkeit ausgehen, aber gnaaaaa.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 24.07.2020 12:55]
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Ich mag ja den passus "führen fremder fahrzeuge" bei meiner privathaftpflicht. Einfach nie sorgen wegen so einem scheiss haben.
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\o/ morgen kommt mein Chevy aus der Werkstatt.
Zu machen war:
Klimakompressor
bei der Gelegenheit auf heutiges Kühlmittel umrüsten
Tüv fällig
Inspektion. Es sind zwar nur wenige Kilometer draufgekommen, aber nach zwei Jahren sollte man es trotzdem mal machen.
-> ziemlich exakt 2 Jahre Amischlitten kosten bei 2500km/Jahr im Unterhalt insgesamt ~2600¤ plus Sprit. Inklusive Steuern, Versicherung, Garagenmiete, Reparaturen, Inspektion, und ich musste für alles in die Werkstatt.
Das hatte ich mir damals teurer vorgestellt.
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Du musst mehr mit diesem KFZ fahren!
Sonst kriegt der nachher noch Standschäden. Falls du dafür keine Zeit hast, biete ich mich für Bewegungsfahrten an!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mr.AK am 24.07.2020 14:38]
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50ct/km ohne Sprit ist aber schon eher...
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wenn man mehr fährt wirds billiger. Wartung kostet ja nix. Steuer/Versicherung/Garage sind ja alleine schon 1800¤ ungefähr.
/Für beide Jahre, nicht für ein Jahr.
| Zitat von Mr.AK
Du musst mehr mit diesem KFZ fahren!
Sonst kriegt der nachher noch Standschäden. Falls du dafür keine Zeit hast, biete ich mich für Bewegungsfahrten an!
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ein Glück habe ich nächste Woche noch Urlaub.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 24.07.2020 14:45]
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| Zitat von tim aka coltvirtuose
50ct/km ohne Sprit ist aber schon eher...
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Ist doch bei nicht anders als Wenigfahrer. Da machste nix.
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| Zitat von [Krasser]MadMax
| Zitat von tim aka coltvirtuose
50ct/km ohne Sprit ist aber schon eher...
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Ist doch bei nicht anders als Wenigfahrer. Da machste nix.
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Ich bin aktuell bei 10¤/km
Spoiler - markieren, um zu lesen:
Erst 300km gefahren seit Anmeldung
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Die Reifen sind gut genug und halten lange genug. Die Felgen sind ok und alles zusammen ist es auch noch sehr viel billiger. Was genau gibt es da zu überlegen?
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Versteh ich auch nicht. Wenn es eh die günstigste Option ist, und es sind ja keine Linglong Dingdong Winter Chong, was ist da die Gretchenfrage?
Mit ein bisschen Pech sind die Neu-Contis trotzdem mit 2019er DOT, und mit ein bisschen Glück bekommst du nach den 3 Jahren beim Weiterverkauf noch mehr für 6 Jahre alte Barums auf Original-Alus als für 3(4) Jahre alte Contis auf Stahl.
/Schlagschrauber: Lösedrehmoment ist ein bisschen mau, aber für das Geld noch ok. Kann halt sein, dass du gelegentlich eine Radschraube nicht loskriegst.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Jay666 am 24.07.2020 17:20]
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Ich hatte Mittwoch meine erste BE Doppelstunde und hab folgende Fragen dazu:
- der Fahrlehrer behauptete, dass das Abreißseil bei abnehmbaren AHK zwingend an einer am Fahrzeug befindliche Öse befestigt werden muss und nur bei starren Kupplungen um die Kupplung gelegt werden darf. Sein X6 Fahrschulwagen (!) hatte aber keine solche Öse, daher war er selbst irritiert. Er hatte den Wagen erst relativ neu und ich war der erste im Hängerbetrieb.
- außerdem behauptete er, dass das Übersteigen der Deichsel ggf. zum Nichtbestehen der Prüfung führen kann, ich soll es lieber lassen
- Beleuchtungsprüfung: er sagte, man muss Blinker immer einzeln zusammen mit dem Bremslicht prüfen, um einen Masseschluss auszuschließen, Warnblink reicht explizit NICHT
- zuletzt sagte er, dass in der Prüfung der Hänger beim Ankoppeln nicht horizontal in Längsrichtung bewegt werden darf. Man muss quasi mit Einweisung unmittelbar unter das Kupplungsmaul fahren, man darf höchstens horizontal in Querrichtung etwas verschieben, idealerweise aber gar nicht, weil die Bremse nicht gelöst werden sollte
Gibt es nicht genaue Regelungen, was wie zugelassen ist oder ist da viel Ermessensspielraum des Prüfers dabei?
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| Zitat von HrHuss
Ich hatte Mittwoch meine erste BE Doppelstunde und hab folgende Fragen dazu:
- der Fahrlehrer behauptete, dass das Abreißseil bei abnehmbaren AHK zwingend an einer am Fahrzeug befindliche Öse befestigt werden muss und nur bei starren Kupplungen um die Kupplung gelegt werden darf. Sein X6 Fahrschulwagen (!) hatte aber keine solche Öse, daher war er selbst irritiert. Er hatte den Wagen erst relativ neu und ich war der erste im Hängerbetrieb.
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In Deutschland wäre es auch erlaubt das Seil über die Anhängerkupplung zu legen.
Im Ausland aber oftmals nicht! Dort muss es fest am Zugfahrzeug befestigt werden.
| Gemäss Informationen auf der ADAC Webseite (Stand 20.08.2018) gibt es auch aktuell in Deutschland nicht wirklich Vorschriften, wie man dieses Abreißseil zu befestigen hat. Geregelt ist, dass Anhänger mit einer Auflaufbremse, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 750 kg haben, mit dem Abreißseil gesichert werden müssen, das die Bremse am Wohnwagen auslösen und einen abgekoppelten Anhänger umgehend zum Stillstand bringen soll.
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Das mit der Deichsel übersteigen wurde mir damals auch so beigebracht.
Das mit dem "nicht schieben" ist einigermaßen nachvollziehbar, da man damit "sich selbstständig machende Anhänger" verhindert.
Aber ob es da genaue Gesetze/Vorschriften gibt, weiß ich nciht.
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Da der abgestellte Anhänger mit Keilen gesichert wird ist er nicht zu bewegen. Muttis Pferdeanhänger auf der Wiese ist ja auch nicht zu verschieben.
Die Abreißsicherung ist "verliersicher" zu befestigen in Deutschland. Wenn du ne Öse hast benutze sie, wenn nicht dann nicht.
/Ich gucke Sonntag mal in die einschlägigen Texte.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von harmlos am 24.07.2020 18:23]
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sharku muss jetzt ganz stark sein.
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Wiki: Während ältere Kugelkopfkupplungen, die nach der Richtlinie EG 94/20[5] geprüft wurden, häufig keine zusätzlichen Bohrungen oder Ösen zur Aufnahme des Abreißseils haben, ist nach der neuen Norm ECE 55 R[6] seit 17. März 2010 eine derartige Sicherung vorgeschrieben.
CH: Fahrzeuge ohne Öse geniessen meist Bestandsschutz, jedoch muss auch eine nach 2010 angebrachte Kupplung nach alter Norm nachgerüstet werden. dies geschieht meist mittels eines kleinen Stahlseils, welches an der Kupplung fetgemacht wird und am Ende eine Öse für einen Karabiner aufweist. Es gibt mittlwerweile Nachrüstösen wie Sand am Meer, Preislich im einstelligen Bereich
| - Beleuchtungsprüfung: er sagte, man muss Blinker immer einzeln zusammen mit dem Bremslicht prüfen, um einen Masseschluss auszuschließen, Warnblink reicht explizit NICHT | | Ohne Harms korrektere und glaubhaftere Antword vorwegzunehmen, aber beim Beleuchtungstest ist es wichtig, alle Funktionen einzeln zu Prüfen. Blinker links und rechts sind dabei separat zu behandeln. Sollest du ein defektes Kabel haben bzw den erwähnten Masseunterbruch (der sich zwar meist anders zeigt weil das Abblendlicht eigentlich immer mit an ist), dann wäre der Fehler evtl nicht feststellbar vor Fahrtbeginn.
| - zuletzt sagte er, dass in der Prüfung der Hänger beim Ankoppeln nicht horizontal in Längsrichtung bewegt werden darf. Man muss quasi mit Einweisung unmittelbar unter das Kupplungsmaul fahren, man darf höchstens horizontal in Querrichtung etwas verschieben, idealerweise aber gar nicht, weil die Bremse nicht gelöst werden sollte | | Kann sein, dass dies Prüfungsbedingt gefordert wird. Ein explizites Verbot, Anhänger von Hand zu bewegen, kenne ich nicht. Sofern der Hänger auf ebenem Grund steht, spricht meist auch nichts dagegen.
Was hingegen stimmt, ist das von Harm erwähnte Sichern gegen wegrollen mittels Radkeil(en). Die Handbremse ist für kurze Geschichten gut, rostet aber gerne schnell fest, und ist schnell gelöst, also keine wirkliche Sicherung.
hmm, interessant: https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/camping-insider/ratgeber/sicheres-reisen/anhaenger-abreissleine-richtig-befestigen.php
gem dem hier müsste jede zugelassene Kupplung in der Schweiz seit 98 mit einer Öse versehen sein. da hatte ich wohl mit der Bestandsschutzargumentation meist einfach glück.
| 2© TCS Mobilitätsberatung, Emmen | Doctech: 5423.01.de/ES | Datum: 31.05.2019AHK-Vorschriften:Wenn sich ein Anhänger unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug löst, muss dessen Bremse selbsttätig wirken. Dies fordert die Richtlinie 71/320/EWG (Anh. I, Ziff. 2.2.2.9), das UNECE-Reglement Nr. 13 (Ziff. 5.2.2.9), das Wiener Übereinkommen von 1968 (Anh. 5 Ziff. 16) und auch der Art. 189 Abs. 4 VTS. Ausgenommen sind lediglich Anhänger bis 1.5 t Gesamtgewicht, die neben der üblichen Anhängevorrichtung eine Sicher-heitsverbindung mit dem Zugfahrzeug haben.Die Richtlinie 94/20/EG vom 30. Mai 1994 verlangte von den AHK-Herstellern keine speziellen Befestigungsvorrichtungen für Abreissleinen. Am 1. November 2014 wurde diese Richtlinie aufgehoben. Sie liess den Fahrzeugführer mit der Frage alleine, wie er das Abreissseil zuverläs-sig befestigt.In der Folge haben viele Fahrer die Abreissleine kurzerhand über die AHK gelegt, ohne sich über deren Sinn und Zweck grosse Gedanken zu machen. Dies ist aus technischer Sicht ungenügend, wegen der Gefahr des Abschlaufens, und wird nicht in allen Ländern toleriert. Insbe-sondere in den Niederlanden und der Schweiz muss der Fahrer einen Befestigungspunkt nachrüsten. Verantwortlich für die zuverlässige Befestigung ist laut Verkehrsregelverordnung VRV Art. 70 der Fahrer.Seit dem 1. November 2014 wird in der Schweiz und auch in der EU das UNECE Reglement Nr. 55, angewendet. Dieses fordert im Anhang 5 Ziffer 1.5 ausdrücklich, dass Befestigungspunkte vorhanden sein müssen, an denen z. B. Abreissleinen festgemacht werden können, sagt aber nicht präzise wo: Am abnehmbaren Teil (einfache Ausführung) oder an einem Punkt, der am Fahrzeug festgemacht ist (sichere Aus-führung). Der Fahrer erfüllt die Vorschrift (VRV Art. 70), wenn er die Abreissleine mit dem Karabinerhaken an der dafür vorgesehenen Stelle einhängt.Mit der Weiterentwicklung des UNECE Reglements Nr. 55, Ergänzung vom 10. Februar 2018 Kapitel 4.8, werden „abnehmbare Einheiten“ als Befestigungspunkte für die Abreissleine ausgenommen. Solche Befestigungspunkte gehören an den fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teil. Damit schliesst sich der Kreis. Das UNECE-Reglement Nr. 55 entspricht (somit) dem technischen Stand der Vorschrift, welcher im Wiener Übereinkommen von 1968 formuliert ist, Anhang 5 Ziff. 16: «Die Bremsanlagen müssen so ausgestaltet sein, dass sie beim Bruch der Anhän-gevorrichtung während der Fahrt den Anhänger selbsttätig zum Stehen bringen...» Dies entspricht der sicheren Ausführung. | |
Ich schraub dann mal einen tsurikawaring hinten an den bmw, sollte der Vorschrift genüge tun.
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Lunovis am 24.07.2020 19:37]
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zitat/=edit
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lunovis am 24.07.2020 19:37]
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Was ne Präsenz das Teil hat. Geil
Muss öfter mal in die klassikstadt.
Übrigens heute neu: TÜV bis 07/2022 am miaiti. Und ab dann wäre theoretisch auch ein H möglich... Aber ich weiß nicht, wie die das mit dem Sportlenkrad sehen. davon ab dass es teurer ist im Unterhalt mit H.
Je älter das Auto wird desto mehr wird es geliebt hab ich den Eindruck. Gibt mehr Benzingespräche als mit dem Beamer. Und mir gibt's mittlerweile auch anders eine befriedigung. Glaube habe den dieses Jahr nicht einmal ausgedreht. Cruisen allein macht so viel Laune.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von caschta am 24.07.2020 20:01]
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Falls du möchtest, ich hätte da noch ein Buick Electra Coupe aus den 70ern.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von moha am 24.07.2020 20:33]
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Thema: Autothread ( hup hup ) |