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 Thema: Vorstellungsgespräche 25 ( Geldrange nennen ist falsch. )
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
 
Zitat von Sniedelfighter

Viel Spaß und Erfolg. Ich warte mal, ob noch was hier kommt, wieso ich Samstag so dreist war nicht auf ne Whatsappnachricht (zum Glück "nur" aufm Diensthandy) zu reagieren. Breites Grinsen



Das schürt sofort wieder Wut bei mir Wütend Breites Grinsen

 
Zitat von Seppl`

 
Zitat von DVS2XLC

 
Zitat von Seppl`

Erster Tag im neuen Job heute und ich bin aufgeregt Breites Grinsen



Viel Erfolg!



Danke dir!

Wie sieht's denn bei dir mittlerweile aus? Hat sich was getan?



Hat sich leider nicht viel getan. Ich schätze, dass die Meldungen bzgl. 2. Welle da nicht gerade förderlich sind. Absagen kommen zwar auch, aber hauptsächlich scheint alles mehr zurückgehalten zu werden und es wird abgewartet. Werde bei 2-3 Stellen diese Woche mal höflich nachfragen, ob die überhaupt noch besetzen. Eine Stelle war bei einer Niederlassung von einem angeschlagenen Automobilkonzern, schätze das ist auch durch Breites Grinsen

Werde mal nach einem Englisch-Kurs schauen und dann meine Kenntnisse weiter ausbauen. Erhöht meine Chancen am Markt nochmal, da ich aktuell eher so am letzten Ende von A2 rumkrebse peinlich/erstaunt Komme zwar damit bisher gut zurecht, aber einen AG damit zu überzeugen ist schwierig.
03.08.2020 9:19:34  Zum letzten Beitrag
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FBKC

Arctic
Englischkurs habe ich auch diverse hinter mir und bin nun endlich auf B2 Niveau. Puh. War erst bei einem Intensivkurs, der war ganz okay, habe aber mit der Trainerin noch zweimal die Woche eine Stunde per Skype trainiert. Kann ich empfehlen.
03.08.2020 9:25:43  Zum letzten Beitrag
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
Vielleicht ein bisschen asozial von mir, aber das Amt fördert sowas ja und warum soll ich die Zeit und Unterstützung nicht nutzen.
03.08.2020 9:27:23  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
 
Zitat von DVS2XLC

 
Zitat von Sniedelfighter

Viel Spaß und Erfolg. Ich warte mal, ob noch was hier kommt, wieso ich Samstag so dreist war nicht auf ne Whatsappnachricht (zum Glück "nur" aufm Diensthandy) zu reagieren. Breites Grinsen



Das schürt sofort wieder Wut bei mir Wütend Breites Grinsen



Kann unser Teamleiter direkt wieder toppen: Kollege wurde wohl letztens während des Urlaubs angerufen und angemault weil er nicht auf ne "wichtige" Mail reagiert hätte.

Er war halt auch so doof und ist ans Telefon gegangen.
03.08.2020 9:35:58  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Hui, wäre ich Abteilungsleiter und würde sowas mitkriegen, mein Klistier käme aus der Arbeit gar nicht mehr raus.
03.08.2020 9:37:04  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Der ist doch ähnlich drauf...
03.08.2020 9:39:54  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
Ging übrigens wie immer um Dinge, die andere, bereits anwesende und für diese Zeit vergütete Leute hätten tun können (und dann auch getan haben), aber die natürlich wieder erstmal gedacht haben, man könne das doch easy weitergeben. Marketing never changes.
03.08.2020 9:45:47  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Achja, das erinnert mich auch noch an eine mehr oder weniger intensive Diskussion von letzter Woche: Teamleiter möchte am liebsten für jedes Thema gleich 5 verschiedene Leute aktivieren anstelle das an eine Person zu geben und der auch mal ein paar Tage Zeit zu geben um das Thema zu klären. Neinneinnein, man muss direkt ALLE MÖGLICHEN Fachbereiche hektisch machen um maximal Verwirrung zu verursachen....
03.08.2020 9:50:59  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
Moin!
Meine Freundin hat heute in einem Betrieb hier aus der Gegend angefangen. Im Arbeitsvertrag steht drin dass sie sich bereit erklärt in einer anderen Niederlassung zu arbeiten. So pauschal steht das da.
Der Arbeitgeber hat allerdings 26 Niederlassungen in ganz Europa.
Wir haben den Arbeitsvertrag also geändert, sie hat den Arbeitgeber darauf hingewiesen und wollte den Vertrag so abgeben. Geht nicht, sagt der Arbeitgeber, sie wird nur mit dieser Klausel eingestellt.
Weil sie den Job will hat sie dennoch unterschrieben.
Ich Frage mich in wie weit es rechtlich zulässig ist das so pauschal zu halten? Theoretisch könnte sie jetzt irgendwo ins türkische Hinterland versetzt werden ohne dafür nochmal mit dem Arbeitgeber verhandeln zu müssen, sehe ich das richtig? Wäre ja schön eine ziemlich beschissene Klausel...
03.08.2020 13:43:16  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Ist imho normal aber auch nicht dramatisch da ich es bisher noch nicht erlebt habe, dass so etwas krass einseitig durchgesetzt wurde. Da wird sich dann im Einzelfall mit den Mitarbeitern noch einmal unterhalten und da dann etwas vereinbart (ja/nein/besondere Konditionen/Dauer/etc...).
03.08.2020 13:54:49  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von Nose

Moin!
Meine Freundin hat heute in einem Betrieb hier aus der Gegend angefangen. Im Arbeitsvertrag steht drin dass sie sich bereit erklärt in einer anderen Niederlassung zu arbeiten. So pauschal steht das da.
Der Arbeitgeber hat allerdings 26 Niederlassungen in ganz Europa.
Wir haben den Arbeitsvertrag also geändert, sie hat den Arbeitgeber darauf hingewiesen und wollte den Vertrag so abgeben. Geht nicht, sagt der Arbeitgeber, sie wird nur mit dieser Klausel eingestellt.
Weil sie den Job will hat sie dennoch unterschrieben.
Ich Frage mich in wie weit es rechtlich zulässig ist das so pauschal zu halten? Theoretisch könnte sie jetzt irgendwo ins türkische Hinterland versetzt werden ohne dafür nochmal mit dem Arbeitgeber verhandeln zu müssen, sehe ich das richtig? Wäre ja schön eine ziemlich beschissene Klausel...



https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsort/

 
Nicht selten finden sich sogenannte Versetzungsklauseln im Arbeitsvertrag, durch die sich Arbeitgeber die Option offenhalten möchten, ihre Mitarbeiter gegebenenfalls an einen anderen Arbeitsort zu verfrachten. Dabei müssen jedoch die Interessen des Beschäftigten in jedem Fall gewahrt werden. Ergibt sich daraus eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers, ist diese Klausel in aller Regel unwirksam.

Auch die Zumutbarkeit der Versetzung an einen anderen Arbeitsort ist von Bedeutung. Hier existieren allerdings keine festen Grenzen. Vielmehr muss eine Abwägung der Gründe auf Arbeitgeberseite und der Interessen auf Arbeitnehmerseite erfolgen. Bei einer Fahrtzeit von zwei Stunden würde es sich normalerweise um eine zumutbare Entfernung zum Arbeitsort handeln. Arbeitet der betroffene Mitarbeiter allerdings nur etwa fünf Stunden täglich, wäre die Fahrtzeit in Relation zur Arbeitszeit wiederum unzumutbar.



Das ganze aber noch einmal von einem Fachanwalt prüfen lassen (insbesondere im Hinblick auf "kurzfrisitge" Versetzungen). Könnte ggf. halt doch problematisch für deine Freundin sein, da sie es ja wissentlich unterschrieben hat.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peridan am 03.08.2020 13:56]
03.08.2020 13:55:28  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Hat sie denn den Ort X an dem sie jetzt arbeitet als Regelarbeitsstelle?
BR und/oder Gewerkschaft in der Firma vertreten?
03.08.2020 14:20:20  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
 
Zitat von Che Guevara

Hat sie denn den Ort X an dem sie jetzt arbeitet als Regelarbeitsstelle?
BR und/oder Gewerkschaft in der Firma vertreten?


Nein und weiß ich nicht. Aber ist ja eh noch Probezeit und der Betrieb braucht dringend Personal. Und sie ist nicht auf den Job angewiesen. Also alles Recht gute Voraussetzungen...

Vielen Dank euch für die Antworten!
03.08.2020 14:29:23  Zum letzten Beitrag
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Crosshead

AUP Crosshead 25.01.2016
Ich kenn das aus der Firma in der mein Kumpel gearbeitet hat nur als Rausekel-Klausel.

War ein Mitarbeiter in Ungnade gefallen, dann wurde er gemäß Klausel fröhlich rotierend von A nach B nach C nach D nach E nach F geschickt, bis er dann keinen Bock mehr hatte und von alleine gekündigt hat.

Wenn man es für sich ablehnt die Klausel zu erfüllen, dann sollte man die auch raustreichen lassen. Wenn sie jetzt angefangen hat, dann spätestens zur Ende der Probezeit, v.a. in ihrer guten Position.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crosshead am 03.08.2020 14:43]
03.08.2020 14:43:00  Zum letzten Beitrag
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Seppl`

Seppl_Mett
 
Zitat von Sniedelfighter

Viel Spaß und Erfolg. Ich warte mal, ob noch was hier kommt, wieso ich Samstag so dreist war nicht auf ne Whatsappnachricht (zum Glück "nur" aufm Diensthandy) zu reagieren. Breites Grinsen



Was sind das für Effzen?!

Der Tag heute war so unfassbar schnell Rum Breites Grinsen
Gefühlt nichts gemacht, mich gut mit meinem Kollegen unterhalten, mit dem ich mir nun ein Büro teile (bin gerade Mal 8 Jahre älter als seine älteste Tochter Breites Grinsen) und generell waren alle sehr nett.
Es ist nicht so glamourös wie in meinem alten Unternehmen, ist ein Altbau, Recht altbacken, aber dafür ist die Atmosphäre erstmal echt top
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Seppl` am 03.08.2020 19:00]
03.08.2020 18:56:59  Zum letzten Beitrag
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
 
Zitat von Nose

Moin!
Meine Freundin hat heute in einem Betrieb hier aus der Gegend angefangen. Im Arbeitsvertrag steht drin dass sie sich bereit erklärt in einer anderen Niederlassung zu arbeiten. So pauschal steht das da.
Der Arbeitgeber hat allerdings 26 Niederlassungen in ganz Europa.
Wir haben den Arbeitsvertrag also geändert, sie hat den Arbeitgeber darauf hingewiesen und wollte den Vertrag so abgeben. Geht nicht, sagt der Arbeitgeber, sie wird nur mit dieser Klausel eingestellt.
Weil sie den Job will hat sie dennoch unterschrieben.
Ich Frage mich in wie weit es rechtlich zulässig ist das so pauschal zu halten? Theoretisch könnte sie jetzt irgendwo ins türkische Hinterland versetzt werden ohne dafür nochmal mit dem Arbeitgeber verhandeln zu müssen, sehe ich das richtig? Wäre ja schön eine ziemlich beschissene Klausel...



Ist das eigentlich in Ordnung, da im AV rumzukritzeln was einem nicht gefällt und den dann abzugeben? Ich finde das irgendwie schon ein klein wenig dreist. Also nicht bös euch gegenüber, aber irgendwie wäre ich als AG auch etwas perplex. Vorher spricht man es ja erstmal an, bevor man da was durchstreicht und unterschreibt Breites Grinsen
03.08.2020 20:29:48  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Man stelle sich nur mal vor, der AG hätte so einen move gebracht. Breites Grinsen
03.08.2020 20:40:08  Zum letzten Beitrag
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Raster

AUP Raster 26.12.2008
Eine 0 beim Gehalt ergänzen und dann zurückschicken, und der AG hat schon im Vorfeld unterschrieben. Breites Grinsen
03.08.2020 20:52:17  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
 
Zitat von DVS2XLC

 
Zitat von Nose

Moin!
Meine Freundin hat heute in einem Betrieb hier aus der Gegend angefangen. Im Arbeitsvertrag steht drin dass sie sich bereit erklärt in einer anderen Niederlassung zu arbeiten. So pauschal steht das da.
Der Arbeitgeber hat allerdings 26 Niederlassungen in ganz Europa.
Wir haben den Arbeitsvertrag also geändert, sie hat den Arbeitgeber darauf hingewiesen und wollte den Vertrag so abgeben. Geht nicht, sagt der Arbeitgeber, sie wird nur mit dieser Klausel eingestellt.
Weil sie den Job will hat sie dennoch unterschrieben.
Ich Frage mich in wie weit es rechtlich zulässig ist das so pauschal zu halten? Theoretisch könnte sie jetzt irgendwo ins türkische Hinterland versetzt werden ohne dafür nochmal mit dem Arbeitgeber verhandeln zu müssen, sehe ich das richtig? Wäre ja schön eine ziemlich beschissene Klausel...



Ist das eigentlich in Ordnung, da im AV rumzukritzeln was einem nicht gefällt und den dann abzugeben? Ich finde das irgendwie schon ein klein wenig dreist. Also nicht bös euch gegenüber, aber irgendwie wäre ich als AG auch etwas perplex. Vorher spricht man es ja erstmal an, bevor man da was durchstreicht und unterschreibt Breites Grinsen



§ 150 Abs. 2 BGB: Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

Man macht also ein neues Angebot, was der AG nun annehmen oder ablehnen kann.
03.08.2020 20:54:09  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
 
Zitat von DVS2XLC

 
Zitat von Nose

Moin!
Meine Freundin hat heute in einem Betrieb hier aus der Gegend angefangen. Im Arbeitsvertrag steht drin dass sie sich bereit erklärt in einer anderen Niederlassung zu arbeiten. So pauschal steht das da.
Der Arbeitgeber hat allerdings 26 Niederlassungen in ganz Europa.
Wir haben den Arbeitsvertrag also geändert, sie hat den Arbeitgeber darauf hingewiesen und wollte den Vertrag so abgeben. Geht nicht, sagt der Arbeitgeber, sie wird nur mit dieser Klausel eingestellt.
Weil sie den Job will hat sie dennoch unterschrieben.
Ich Frage mich in wie weit es rechtlich zulässig ist das so pauschal zu halten? Theoretisch könnte sie jetzt irgendwo ins türkische Hinterland versetzt werden ohne dafür nochmal mit dem Arbeitgeber verhandeln zu müssen, sehe ich das richtig? Wäre ja schön eine ziemlich beschissene Klausel...



Ist das eigentlich in Ordnung, da im AV rumzukritzeln was einem nicht gefällt und den dann abzugeben? Ich finde das irgendwie schon ein klein wenig dreist. Also nicht bös euch gegenüber, aber irgendwie wäre ich als AG auch etwas perplex. Vorher spricht man es ja erstmal an, bevor man da was durchstreicht und unterschreibt Breites Grinsen


Arbeitsvertrag kam Freitag Nachmittag, Arbeitsbeginn war Montag morgen. Da war keine Zeit für Absprachen.
Und im Übrigen nehmen wir uns da nur das gleiche Recht raus was sich der Arbeitgeber nimmt: einen Vertragsentwurf vorzulegen mit dem die Gegenseite hoffentlich einverstanden ist. Das ist doch auch nicht dreist wenn der AG sowas macht. Breites Grinsen
04.08.2020 8:19:05  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Nur dass ihr das Angebot des Arbeitgebers halt angenommen habt...
04.08.2020 8:55:19  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Einfach was ändern ist halt schon ziemlich affig imho. Wobei Freitag->Montag auch schon ziemlich fix ist peinlich/erstaunt Anrufen wäre halt wahrscheinlich zu viel Konfrontation gewesen auf die man keine Lust gehabt hat und deswegen wird es halt einfach mal so gemacht, ne? verschmitzt lachen
04.08.2020 8:56:12  Zum letzten Beitrag
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Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
Bei einem Freitag zugegangenen Arbeitsvertrag würde ich das wahrscheinlich nicht mal bis zum Dienstende der Firma merken, dass ich einen Arbeitsvertrag erhalten habe.
04.08.2020 8:59:51  Zum letzten Beitrag
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B.A. Wayne

Arctic
mich hat's dann erwischt, werde gekündigt und bekomme gehalt bis ca. Ende August..

Naja, geht schon weiter bzw. es findet sich schon was.

Wisst ihr, ob die Arbeitslosenmeldung auch online gemacht werden kann? Am Telefon bekomm ich niemanden von der Arbeitsagentur dran und das Band ist relativ nichtsaussagend "Die Pflicht zur persönlichen Arbeitlosenmeldung entfällt ... sie können sie telefonisch vornehmen" Mata halt...
04.08.2020 10:01:25  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
ich meine das kann man, muss dann aber irgendwann mal persönlich mit jemanden telefonisch sprechen. aber zur ersten Meldung geht das
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/erste-schritte-arbeitslosigkeit
04.08.2020 10:05:57  Zum letzten Beitrag
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Crosshead

AUP Crosshead 25.01.2016
traurig gucken
 
Zitat von B.A. Wayne

mich hat's dann erwischt, werde gekündigt und bekomme gehalt bis ca. Ende August..

Naja, geht schon weiter bzw. es findet sich schon was.

Wisst ihr, ob die Arbeitslosenmeldung auch online gemacht werden kann? Am Telefon bekomm ich niemanden von der Arbeitsagentur dran und das Band ist relativ nichtsaussagend "Die Pflicht zur persönlichen Arbeitlosenmeldung entfällt ... sie können sie telefonisch vornehmen" Mata halt...



Shit. Ich hoffe du findest bald wieder was adäquates.
04.08.2020 10:09:27  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Vorsicht, es gibt da zwei getrennte Dinge:

1) Arbeitssuchend muss man sich unverzüglich melden.
2) Persönlich vorstellen muss man sich ebenfalls unverzüglich.

Ersteres kann auch anders als persönlich erfolgen, letzteres kann in der Regel mit Verweis auf das noch bestehende Arbeitsverhältnis und damit verbundene Arbeitszeiten auf den Beginn der Arbeitslosigkeit verschieben.

Wichtig: Egal wie arrogant, fehlgeleitet, dumm oder böswillig deine Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur sind - immer proaktiv melden, Papierspur erzeugen, Bestätigungen fordern bzw. selbst schreiben, dokumentieren. Falls du mal irgendwo widersprechen oder klagen musst, ist es viel einfacher, wenn du deine Bemühungen (z.B. Terminvorschläge) belegen kannst.

Abgesehen davon, BR schon angespreochen (ja, ich weiß), Kündigungsschutzklage geprüft, irgendwas?
04.08.2020 10:10:55  Zum letzten Beitrag
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hoppelhase

sam_hoppel
 
Zitat von Abso

1) Arbeitssuchend muss man sich unverzüglich melden.



Unverzüglich nach Kenntnis. Oder mindestens 3 Monate vorher, z.B. bei befristeten Verträgen.

 
Zitat von Abso

2) Persönlich vorstellen muss man sich ebenfalls unverzüglich.



Üblicherweise: Persönliche Vorstellung bei der zuständigen Agentur am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Momentan wohl telefonisch?

 
Zitat von Abso

Wichtig: Egal wie arrogant, fehlgeleitet, dumm oder böswillig deine Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur sind - immer proaktiv melden, Papierspur erzeugen, Bestätigungen fordern bzw. selbst schreiben, dokumentieren. Falls du mal irgendwo widersprechen oder klagen musst, ist es viel einfacher, wenn du deine Bemühungen (z.B. Terminvorschläge) belegen kannst.



Noch wichtiger: Das sind auch nur Menschen. Die Sachbearbeiter sind in meiner Erfahrung bisher immer mindestens brauchbar gewesen, wenn man nicht unbedingt als Dauergast auftritt, normal interagiert und ein wenig proaktiv handelt. Gerade letzteres ist mit 'ner kurzen Doku der eigenen Bemühungen schon vor Arbeitslosmeldung (Bewerbungen wirste ja eh wegschicken) und bestenfalls vorbereiteten Unterlagen zur "persönlichen" Meldung eh schon erledigt.

Schöne Aussage war mal: "Sehen Sie, das ist auch nur eine Versicherung, Sie haben einbezahlt und jetzt nehmen Sie das halt in Anspruch."
04.08.2020 10:18:34  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
Zitat von Crosshead

Ich kenn das aus der Firma in der mein Kumpel gearbeitet hat nur als Rausekel-Klausel.

War ein Mitarbeiter in Ungnade gefallen, dann wurde er gemäß Klausel fröhlich rotierend von A nach B nach C nach D nach E nach F geschickt, bis er dann keinen Bock mehr hatte und von alleine gekündigt hat.

Wenn man es für sich ablehnt die Klausel zu erfüllen, dann sollte man die auch raustreichen lassen. Wenn sie jetzt angefangen hat, dann spätestens zur Ende der Probezeit, v.a. in ihrer guten Position.



Neben den Nachteilen hat die Klausel aber auch ein Vorteil, was den Kündigungschutz angeht. Wenn z.B. die Stelle am aktuellen Standort gestrichen wird muss der AG u.U. eine vergleichbare Stelle an einem anderen Standort anbieten bevor er der Person betriebsbedingt kündigen kann.
04.08.2020 10:22:31  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Klar gibt's solche und solche. Ich hatte echt freundliche, respektvolle und konstruktive Kontakte in der Vermittlungsabteilung und menschenverachtende Hurensöhne in der Leistungsabteilung. Zweimal Sperrzeit verhängt ("Meldung geht nicht schriftlich, und außerdem sind Sie ja selbst Schuld an Ihrer Arbeitslosigkeit, aus Kulanz gibt's trotzdem nur 12 Wochen insgesamt!"), Widerspruch nicht gelesen, nicht verstanden oder bewusst ignoriert und mit Copypasta aus den unrechtmäßigen* Sperrzeitbescheiden beantwortet. Mein Punkt ist: Man muss leider damit rechnen, auf Leute zu treffen die systematisch und absichtlich nur dein Schlechtestes wollen, nämlich sanktionieren um jeden Preis. Dass man besser dokumentieren hätte sollen, findet man dann raus wenn es zu spät ist.


*: Meiner Klage vor dem Sozialgericht wurde innerhalb von 30 Minuten stattgegeben, sie mussten komplett blechen, ohne jegliche Sperrzeit. Keine Rechtsmittel zugelassen.
04.08.2020 10:24:02  Zum letzten Beitrag
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