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drecksack
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| Zitat von shibby
Das ist halt genau die Konstellation die ich bei Abso auch schon angemerkt hatte: wenn da jetzt jemand halt auf 80% reduziert und es im worst case nur noch eine weitere Person gibt die sich diese Aufgaben teilt, dann bleiben halt 20% übrig.
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Nur dass es bei mir einfach gar keine zweite Person gibt Bisher jedenfalls.
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Apropos, welche Argumente kann ich meiner Chefin vorbringen, mir 80% Teilzeit zu gewähren? Ist ja für den AG nur bedingt sinnvoll, abseits MA Zufriedenheit und so shit.
Oder habe ich da im ÖD generell Anspruch drauf? Konnte das nicht ganz verifizieren. Keine Familie oder so vorhanden.
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| Zitat von Smoking44*
Apropos, welche Argumente kann ich meiner Chefin vorbringen, mir 80% Teilzeit zu gewähren? Ist ja für den AG nur bedingt sinnvoll, abseits MA Zufriedenheit und so shit.
Oder habe ich da im ÖD generell Anspruch drauf? Konnte das nicht ganz verifizieren. Keine Familie oder so vorhanden.
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Schaffst du deine Aufgaben in 80% der Zeit? Du musst dich eher fragen, was dagegen spricht und für diese Gründe dann Argumente finden.
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Andersrum wird ein Schuh draus, wie Oli schon andeutet, §8 oder §9a TzBfG: Du hast (vermutlich) einen grundsätzlichen Anspruch, deine Arbeitszeit zu verkürzen, der Arbeitgeber muss eine Ablehnung ggf. ausführlich begründen.
Ansonsten hilft der Blick in den Tarifvertrag, da könnte auch eine Teilzeitregelung vorgesehen sein.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 18.08.2020 7:43]
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von horscht(i)
| Zitat von Poliadversum
| Zitat von horscht(i)
Aber lass ich ihn doch nicht...ich gehe ja.
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Vielleicht reden wir ja aneinander vorbei. Ich verstehe absolut nicht wieso du ein Angebot in einer Gehaltsverhandlung verschweigst weil es sich "wie Erpressung" anfühlt. Wenn das ein echtes Angebot ist zu dem du wechseln würdest, dann ist das absolut legitim mit dem gegenwärtigen AG darüber zu reden. Was wenn der dich eigentlich halten will und nur den externen Druck braucht wie das shooter geschildert hat?
Das ist doch einfach kontraproduktiv so emotional und ängstlich mit der eigenen Arbeitsleistung zu handeln wenn man weiß, dass man mehr wert ist. Andersrum fasst dich auch kein AG mit Samthandschuhen an.
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Es ist einfacher, das Thema weiterhin sachlich zu diskutieren, wenn du dir diese kleinen ad hominem Spitzen sparst.
"Ängstlich" und "Mit der Einstellung wirst du kein Freiberufler" sind einfach fehl am Platz.
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Es tut mir leid, in dem Szenario das wir diskutiert haben (legitimes Angebot zu dem man wechseln würde weil man beim gegenwärtigen AG 30% unterbezahlt ist) ist deine Einstellung für mich genau das: extrem überängstlich und gegenüber dem AG vorauseilend unterwürfig.
Der Punkt mit dem Freiberufler-Dasein war auch nicht als Spitze gemeint sondern eben als Illustration dafür, dass man mit so einer Einstellung in dem Feld dann erst recht untergeht.
Ich denke nicht dass wir da gemeinsamen Grund finden, das ist möglicherweise auch eine Persönlichkeitsgeschichte und beeinflusst durch persönliche Erfahrungswerte.
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Sich in unsicheren Corona Zeiten (und auch generell) eine neue Stelle zu suchen und auch dort natürlich die angesprochenen Gehaltsgespräche zu führen, um für faire Arbeitsbedingungen angemessen entlohnt zu werden, empfindest du als ängstlich und unterwürfig gegenüber dem alten AG?
Da kommen wir tatsächlich nicht zusammen.
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| Zitat von Abso
Andersrum wird ein Schuh draus, wie Oli schon andeutet, §8 oder §9a TzBfG: Du hast (vermutlich) einen grundsätzlichen Anspruch, deine Arbeitszeit zu verkürzen, der Arbeitgeber muss eine Ablehnung ggf. ausführlich begründen.
Ansonsten hilft der Blick in den Tarifvertrag, da könnte auch eine Teilzeitregelung vorgesehen sein.
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Ist in §11 TVöD-V beschrieben, aber eben nur für den Anwendungsfall Familie/Pflege. Ich nehme an, ich könnte das über das TzBfG begründen, aber war mir nicht sicher, wie AGs im ÖD auf sowas reagieren. Ich nehme mal an, nicht gerade hysterisch.
Gegenargument Nr. 1 wäre halt, dass 20% Arbeitszeit mehr oder weniger verfallen. Eine Kollegin von meinen beiden ist auch gerade in Elternzeit, kommt aber Mitte nächsten Jahres wieder. Optimal ist das nicht, aber da wir kaum Aufgaben im Tagesgeschäft haben, wird das nicht stark auffallen.
Ich schaffe meine Arbeit auch in 4 Tagen und bin generell eher unterfordert, aber das kann ich so ja nicht anbringen. Im Normalfall suche ich mir zusätzliche Beschäftigung (grad z. B. ein kleines Forschungsprojekt), aber da muss ich eher gegen Widerstände arbeiten, um zusätzlichen Mehrwert generieren zu können, als dass sowas gefördert wird.
Das kann ich dann halt einfach lassen und mit 80% Kohle und etwas mehr Zeit nach Hause gehen.
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| Zitat von Smoking44*
Ist in §11 TVöD-V beschrieben, aber eben nur für den Anwendungsfall Familie/Pflege. Ich nehme an, ich könnte das über das TzBfG begründen
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Auch hier, andersrum wird ein Schuh draus: 8 und 9a gelten grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer, für Menschen im TVöD-V gilt zusätzlich unter bestimmten Umständen eine weitergehende tarifvertragliche Regelung.
Wie gesagt: Beantragen kannst du. Eine Ablehnung muss form- und fristgerecht sowie begründet erfolgen, vorher soll eine lösungsorientierte Erörterung (also kein halbstündiger Monolog, dass das nicht geht und was man sich dabei denkt) erfolgen, und auch bei form- und fristgerechter Ablehnung bleibt grundsätzlich noch der Rechtsweg.
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Abso, danke für deine Beiträge, aber du erzählst mir nichts Neues.
Da keine Familie o. Ä. vorhanden (wie oben geschrieben), kommt der TVöD §11 shizzle nicht in Frage, also würde ich den Teilzeitantrag über TzBfG begründen, wie ich das halt grad schon geschrieben habe. Die theoretischen Konsequenzen daraus sind mir auch bekannt.
Ich will aber wissen, wie sowas praktisch im ÖD gehandhabt wird. Mir fallen ehrlich gesagt kaum betriebliche Gründe für eine Stadtverwaltung ein, die gegen ein Teilzeitgesuch sprechen, aber ich weiß halt nicht, was die sich da so im Zweifel aus den Fingern saugen.
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Ich würde bei einer Arbeitszeitverkürzung von 20 Prozent vor allem darauf achten, dass auch wirklich Aufgaben abgegeben werden. Denn gerne bewilligen AG die Kürzung, aber die Stellenbeschreibung bleibt gleich. Unterm Strich machst du dann 100 Prozent Arbeit ( durch Erhöhung der Schlagzahl an den Arbeitstagen) und hast deinen Lohn quasi um 20 Prozent gekürzt. Gerade im ÖD ist das ein classic move.
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1) Wichtig ist, dass du nichts im eigentlichen Sinne begründen musst. Du musst nur entscheiden, ob du dauerhaft oder befristet verkürzen willst und das entsprechend angeben.
| Zitat von Smoking44*
Mir fallen ehrlich gesagt kaum betriebliche Gründe für eine Stadtverwaltung ein, die gegen ein Teilzeitgesuch sprechen, aber ich weiß halt nicht, was die sich da so im Zweifel aus den Fingern saugen.
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2) Im Endeffekt gibt es drei Möglichkeiten: Sie geben dem Antrag statt, sie lehnen ihn aus konstruierten Gründen ab, sie lehnen ihn aus legitimen Gründen ab. Dagegen könntest du dann vorgehen und würdest gewinnen oder verlieren. Wenn sie sich was aus den Fingern saugen (und der Richter das auch so sieht), ist die Sache klar. Die entscheidende Frage für "ablehnen oder nicht" dürfte sein, wie viel Bock der Entscheider auf Teilzeitkräfte hat. Gründe werden dann im Zweifelsfall nachträglich gesucht.
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| Zitat von horscht(i)
Sich in unsicheren Corona Zeiten (und auch generell) eine neue Stelle zu suchen und auch dort natürlich die angesprochenen Gehaltsgespräche zu führen, um für faire Arbeitsbedingungen angemessen entlohnt zu werden, empfindest du als ängstlich und unterwürfig gegenüber dem alten AG?
Da kommen wir tatsächlich nicht zusammen.
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Huh? Ich empfinde es als ängstlich und unterwürfig in Verhandlungen mit dem alten AG nicht auf ein legitimes Angebot einzugehen, das man auch annehmen würde, aus Angst der AG nimmt einem das "übel" und traktiert einen deshalb in der Zukunft.
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| Zitat von Tiefkühlpizza
| Zitat von CriMeARiver
| Zitat von DVS2XLC
| Zitat von CriMeARiver
| Zitat von Sniedelfighter
Das ist die Bewerbung, die du vor nem Jahr rausgehauen hast, an die du dich nur nicht mehr erinnerst.
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Natürlich Ich habe mir die Stelle im Traum eingebildet und sie haben die extra nur für mich zusammen gebaut :>
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Also wie bei Frauen bei dir?
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Wenns bloss so wäre Träume ja nicht von Drama :>
@Pizza:
but why?
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Weil Tarifvertrag much <3 ist (zumindest für LoPos wie mich), das Arbeiten recht entspannt ist und die Aussicht auf individuelle Teilzeit-Vereinbarungen, zumindest hier, ziemlich nice sind.
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Geht. Während der 15 monatigen Vorbereitungszeit sinds nur so 1,8-1,9 netto? Und danach erstmal A10, was auch weniger ist, als mein jetziges Gehalt.
Man tauscht halt Gehalt gegen Sicherheit und Pension ein. Bzw gegen eine Fortbildung, die dazu noch "gut" bezahlt wird.
Und Ziel wäre es eh sich auf A12 oder so hochzuschlafen :>
Bin noch etwas unentschlossen.
Das Themengebiet scheint interessant und klar, Teilzeit und blub sind gut
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von CriMeARiver am 18.08.2020 12:26]
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Die speisen Master mit 1,8k Netto ab? Da mach ich ne Ausbildung bei der Bank und verdien mehr.
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| Zitat von RageQuit
Die speisen Master mit 1,8k Netto ab? Da mach ich ne Ausbildung bei der Bank und verdien mehr.
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In diesem Falle ja, aber grundsätzlich nicht. Mit Master erfüllt man nämlich die Voraussetzungen für den Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst (Einstieg A13).
Aber offensichtlich handelt es sich in diesem Falle um eine A10-Stelle. Dafür reicht Bachelor. Wenn du da überqualifiziert mit Master ankommst, bleibt die Stelle trotzdem eine A10. Aber ggf. können sie die Stelle später aufwerten. Aber da es sich um den gehobenen Dienst handelt, ist mit A12/A13 dann das Ende der Fahnenstange erreicht. Aber er könnte mit ein paar Jahren Erfahrung trotzdem noch in den höheren Dienst wechseln. Zumindest in der Theorie. Praktisch ist das alles immer stark abhängig vom Dienstherrn.
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| Zitat von RageQuit
Die speisen Master mit 1,8k Netto ab? Da mach ich ne Ausbildung bei der Bank und verdien mehr.
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nein. Nur während der Vorbereitungszeit. Danach A10
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| Zitat von KarlsonvomDach Aber offensichtlich handelt es sich in diesem Falle um eine A10-Stelle. Dafür reicht Bachelor. Wenn du da überqualifiziert mit Master ankommst, bleibt die Stelle trotzdem eine A10. Aber ggf. können sie die Stelle später aufwerten. Aber da es sich um den gehobenen Dienst handelt, ist mit A12/A13 dann das Ende der Fahnenstange erreicht. Aber er könnte mit ein paar Jahren Erfahrung trotzdem noch in den höheren Dienst wechseln. Zumindest in der Theorie. Praktisch ist das alles immer stark abhängig vom Dienstherrn.
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Und bei Kollegen aus der Verwaltung ist es inzwischen regulär auch so, dass es ihnen nicht mehr erlaubt ist jemand überqualifiziertes zu beschäftigen. Wenn also jemand mit Master kommt, dürfen die den gar nicht auf eine (in dem Fall TV-L) E10 Stelle setzen. Hat die auch schon blöd getroffen, da das vorher schon ab und zu mal vorgekommen ist (z.B. weil Kollegen aus persönlichen Gründen einfach in der Gegend hier arbeiten wollen und das Gehalt für sie ok war).
Kumpel hat mal nen Antrag auf Verbeamtung vor einiger Zeit gestellt, Reaktion war nach einigem hin und her am Ende so ca.: Sie würden es machen, aber er würde erstmal auf Stufe 2 zurückfallen (nach acht Jahren Arbeit dort). Also ist klar was Sache ist, die wollen ihn nicht verbeamten..
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 18.08.2020 12:58]
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| Zitat von mc.smurf
| Zitat von KarlsonvomDach Aber offensichtlich handelt es sich in diesem Falle um eine A10-Stelle. Dafür reicht Bachelor. Wenn du da überqualifiziert mit Master ankommst, bleibt die Stelle trotzdem eine A10. Aber ggf. können sie die Stelle später aufwerten. Aber da es sich um den gehobenen Dienst handelt, ist mit A12/A13 dann das Ende der Fahnenstange erreicht. Aber er könnte mit ein paar Jahren Erfahrung trotzdem noch in den höheren Dienst wechseln. Zumindest in der Theorie. Praktisch ist das alles immer stark abhängig vom Dienstherrn.
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Und bei Kollegen aus der Verwaltung ist es inzwischen regulär auch so, dass es ihnen nicht mehr erlaubt ist jemand überqualifiziertes zu beschäftigen. Wenn also jemand mit Master kommt, dürfen die den gar nicht auf eine (in dem Fall TV-L) E10 Stelle setzen. Hat die auch schon blöd getroffen, da das vorher schon ab und zu mal vorgekommen ist (z.B. weil Kollegen aus persönlichen Gründen einfach in der Gegend hier arbeiten wollen und das Gehalt für sie ok war).
Kumpel hat mal nen Antrag auf Verbeamtung vor einiger Zeit gestellt, Reaktion war nach einigem hin und her am Ende so ca.: Sie würden es machen, aber er würde erstmal auf Stufe 2 zurückfallen (nach acht Jahren Arbeit dort). Also ist klar was Sache ist, die wollen ihn nicht verbeamten..
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Problem bei einer Verbeamtung aus dem Angestelltenverhältnis ist tatsächlich, dass man die Beamtenlaufbahn mit dem Einstiegsamt beginnen muss in der Regel. Aber wenn der Dienstherr gewillt ist, kann er einem da natürlich auch entgegenkommen.
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| Zitat von CriMeARiver
| Zitat von RageQuit
Die speisen Master mit 1,8k Netto ab? Da mach ich ne Ausbildung bei der Bank und verdien mehr.
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nein. Nur während der Vorbereitungszeit. Danach A10
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Tschuldigung, dann sind es 2,5k Netto. Nettes Bachelor Einstiegsgehalt, nur dass der darauf nicht 2 Jahre warten muss.
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| Zitat von RageQuit
| Zitat von CriMeARiver
| Zitat von RageQuit
Die speisen Master mit 1,8k Netto ab? Da mach ich ne Ausbildung bei der Bank und verdien mehr.
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nein. Nur während der Vorbereitungszeit. Danach A10
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Tschuldigung, dann sind es 2,5k Netto. Nettes Bachelor Einstiegsgehalt, nur dass der darauf nicht 2 Jahre warten muss.
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Das ist mir klar Mein aktuelles Grundgehalt ist schon mehr
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von CriMeARiver am 18.08.2020 13:29]
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Ja deshalb, wieso erwägst du überhaupt den Wechsel?
Bei A12-A13 versteh ich's, das sind schon gute Batzen. Aber A10 lohnt doch wirklich nicht von der freien Wirtschaft zu wechseln.
/Oida mein deutsch.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 18.08.2020 13:31]
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Wahrscheinlich wg. Arbeitszeiten, Jobsicherheit usw.
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| Zitat von Gilb@Fun
Wahrscheinlich wg. Arbeitszeiten, Jobsicherheit usw.
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Die Pension ist auch nicht zu verachten und bei A 10 wird es ja nicht bleiben.
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Gilb@Fun
Wahrscheinlich wg. Arbeitszeiten, Jobsicherheit usw.
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Die Pension ist auch nicht zu verachten und bei A 10 wird es ja nicht bleiben.
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Das. Der Job erscheint auch mehr Sinnhaftigkeit zu haben als nur "lel Geld verdienen". Das reicht mir irgendwie nicht mehr. Brauche etwas, wo ich anderen was Gutes tun kann Aber besser bezahlt als die Standardjobs im Sozialbereich :/ Und Ziel wäre es ja sich auf A12 oder mehr hoch zu schlafen :>
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von CriMeARiver am 18.08.2020 14:20]
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Hast du nicht Master/Diplom? Da wären 13er-Stellen ja auch interessant.
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Arbeitszeiten find ich auch mäh, haben Beamte (zumindest in Hessen) nicht 42 Stunden Wochen?
e:/ Will hier auch nichts schlecht reden, wollte nur die Gründe verstehen.
Sicherheit: okay
Arbeitszeiten: no, eher weniger
Beamtentum: okay gut.
Geld: eher weniger
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 18.08.2020 14:21]
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| Zitat von CriMeARiver
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Gilb@Fun
Wahrscheinlich wg. Arbeitszeiten, Jobsicherheit usw.
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Die Pension ist auch nicht zu verachten und bei A 10 wird es ja nicht bleiben.
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Das. Der Job erscheint auch mehr Sinnhaftigkeit zu haben als nur "lel Geld verdienen". Das reicht mir irgendwie nicht mehr. Und Ziel wäre es ja sich auf A12 oder mehr hoch zu schlafen :>
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Meine Stiefmutter ist jetzt vorzeitig in Pension gegangen mit A 12 als Grundschullehrerin. Ich glaube, sie kriegt da jetzt 2.500 pro Monat raus. In zwei Jahren kommt dann noch die Rente aus ihrem Angestelltenverhältnis hinzu. Sie war außerdem immer gesetzlich krankenversichert, zahlt sich jetzt also auch nicht dumm und dämlich für eine private KV. Zusammen mit meinem Vater besitzt sie ein Haus, daher nur Hausgeld und keine weiteren Kosten. Ich denke, da kann man sehr gut von leben.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 18.08.2020 14:24]
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| Zitat von RageQuit
Arbeitszeiten find ich auch mäh, haben Beamte (zumindest in Hessen) nicht 42 Stunden Wochen?
e:/ Will hier auch nichts schlecht reden, wollte nur die Gründe verstehen.
Sicherheit: okay
Arbeitszeiten: no, eher weniger
Beamtentum: okay gut.
Geld: eher weniger
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Dafür ist nach 40-42 Stunden pro Woche halt auch Feierabend.
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| Zitat von RageQuit
Arbeitszeiten find ich auch mäh, haben Beamte (zumindest in Hessen) nicht 42 Stunden Wochen?
e:/ Will hier auch nichts schlecht reden, wollte nur die Gründe verstehen.
Sicherheit: okay
Arbeitszeiten: no, eher weniger
Beamtentum: okay gut.
Geld: eher weniger
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Sicherheit und Pensionierung sind in meinen Augen die Hauptargumente. Heutzutage kannst du so schnell unverschuldet abrutschen und auf H4 landen (eine schwere Krankheit reicht). Das kann dir als Beamter so nicht passieren.
Eine Kollegin, die an Krebs erkrankt und lange ausgefallen war, meinte auch mal, dass sie das finanziell nur wuppen konnte, weil sie Beamtin war. Die GKV zahlt ja auch nicht jahrelang Krankengeld. Und dann geht's zum Amt und du darfst erstmal dein Vermögen auflösen.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 18.08.2020 14:33]
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| Zitat von RageQuit
| Zitat von CriMeARiver
| Zitat von RageQuit
Die speisen Master mit 1,8k Netto ab? Da mach ich ne Ausbildung bei der Bank und verdien mehr.
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nein. Nur während der Vorbereitungszeit. Danach A10
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[...] 2,5k Netto. Nettes Bachelor Einstiegsgehalt [...]
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anakin_i_hate_you.jpg
Und höhere Arbeitszeit als Beamter ist wirklich un-nice. Kann man als Beamter auch Teilzeit machen? Bei dem Gehalt kommt man dann mit einer 30-35h Woche doch auch ganz gut hin.
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Thema: Vorstellungsgespräche 25 ( Geldrange nennen ist falsch. ) |