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| Zitat von niffeldi
Was hat er denn konkretes getan, was in deinen Augen einen Haftgrund darstellt? Gelogen/seinen Wahn verbreitet und evtl. zu Straftaten aufgerufen (belegbar?) reicht halt nicht aus. Und um jemanden nach PsychKG zwangseinzuweisen muss wirklich eine konkrete Gefahr von jemandem für sich oder andere ausgehen und das muss ein Richter prüfen und anordnen.
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Der beste Richter ist das Volk!
Hab ich in diesem Thread gelernt.
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"Mama, kann ich den Leviathan haben?"
"Wir haben noch Leviathan zuhause!"
Leviathan zuhause:
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BJ Beta am 30.12.2020 15:41]
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10 Euro, dass jeder einzelne auf diesem Foto auch Coronaleugner ist.
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| Zitat von eX-blood
| Zitat von Abso
Wider Erwarten leben wir nicht in einer wie auch immer gearteten Diktatur, was ironischerweise bedeutet dass es erstmal erlaubt ist dasselbe zu behaupten.
Die Eigen- oder Fremdgefährdung muss schon ziemlich konkret werden, bzw. ein hinreichend schwerer Tatbestand mit hinreichend konkretem Tatverdacht bzw. ein anderer Haftgrund vorliegen.
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Dikatur bitte was? Wir haben einen funktionierden Rechtsstaat. Wenn nicht sogar DEN Rechtsstaat. Rechtsvergehen konnte man am laufenden Band das letzte Jahr mehrfach dokumentiert sehen. Das ist kein "Spielraum" mehr, sorry.
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Ja hä? Also, mag dich jetzt überraschen, aber selbst wenn total offensichtlich scheint, dass jemand eine bestimmte Tat begangen hat, begründet diese Tatsache erstmal keine Haft über ggf. eine vorläufige Festnahme hinaus. Also insbesondere keine U-Haft, erst recht keine Freiheitsstrafe (ohne Urteil), und Schutzhaft haben wir jetzt in D auch nicht die allerbesten Erfahrungen mit.
Und PsychKG hat auch sehr hohe Hürden, richtigerweise.
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| Zitat von eX-blood
[...] Wir reden hier nicht über irgendeine Einzelperson, die sich radikalisiert, sondern jemand mit riesiger Einflussnahme und Tragweite.
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Nein, tun wir nicht. Wir reden über Avocadolf Hirsehitler, aber wenn wir den Kopf aus der Echokammer ziehen hat der weder Einfluß noch Tragweite.
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Moment, die Impfung schützt nicht vor Tod?
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| Zitat von DeathCobra
Moment, die Impfung schützt nicht vor Tod?
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Er ist mit der Impfung gestorben!!
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| Danach soll der Betroffene in einem Heim für Demenzkranke an Heiligabend geimpft worden sein, ohne dass das Impfteam zuvor den zuständigen Heimarzt kontaktiert hätte. Laut dem Magazinbericht hatte der Heimbewohner bereits zuvor allergisch auf Grippeimpfungen reagiert und war deshalb nicht mehr geimpft worden. | |
Das ist natürlcih Wasser auf deren Mühlen und wird die nächsten Tage rauf und runtergebetet.
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der war doch dement, vielleicht hat er einfach nur vergessen zu atmen oder sowas
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| Zitat von [Dicope]
10 Euro, dass jeder einzelne auf diesem Foto auch Coronaleugner ist.
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Halte ich dagegen. Aber 38% Hep C im Bild 😶
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| OVG bestätigt Demonstrationsverbot in Berlin an Silvester und Neujahr - 48/20
Pressemitteilung vom 30.12.2020
Nach § 26 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin sind Versammlungen an Silvester und Neujahr verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte gestern einen gegen diese Regelung gerichteten Eilantrag abgelehnt (vgl. Pressemitteilung Nr. 66/2020 des VG Berlin). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die hiergegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin mit Beschluss vom heutigen Tage zurückgewiesen. | |
Tja
Die paar Verirrten heute wurden wenigstens auch nach ein paar Schritten von der Polizei freundlich zur Personenkontrolle begleitet und haben anschließend einen Platzverweis bekommen...
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Ist der Staat gegen eine Religionsgemeinschaft vorgegangen?!
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Ist der Staat gegen eine Religionsgemeinschaft vorgegangen?!
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Leider brennt hier noch keine katholische Kirche. Gibt hier nix zu sehen, bitte weitergehen.
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| Zitat von niffeldi
Was hat er denn konkretes getan, was in deinen Augen einen Haftgrund darstellt? Gelogen/seinen Wahn verbreitet und evtl. zu Straftaten aufgerufen (belegbar?) reicht halt nicht aus. Und um jemanden nach PsychKG zwangseinzuweisen muss wirklich eine konkrete Gefahr von jemandem für sich oder andere ausgehen und das muss ein Richter prüfen und anordnen.
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Es wäre trotzdem manchmal sinnvoll jemanden einweisen zu können, auch wenn keine konkrete Gefahr für sich oder andere ausgeht. Es gibt unzählige Kranke, die sich im Wahn ruinieren und Familie oder Freunde können nur tatenlos zuschauen.
Der Typ ist doch offenkundig krank. Meint ihr das wird besser, wenn man das einfach laufen lässt?
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Es gibt genau drei Haftgründe: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Bei Wiederholungsgefahr, die hier als einzige in Frage kommen dürfte, gibt's einen Katalog (§ 112a StPO) - im Wesentlichen Sexualstraftaten, Drogenhandel, Terrorismusfinanzierung. Auch (fortgesetzter) Raub, Diebstahl und schwere Körperverletzung, alles nicht einschlägig und alles sowieso unter der erweiterten Voraussetzung, dass eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen wird. Nur bei Kapitaldelikten braucht man keinen besonderen Haftgrund.
Und jemanden einweisen, der keine Gefahr darstellt, also außer politisch? Das hast du nicht zuende gedacht, Mabuse.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 30.12.2020 23:21]
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Psychisch Kranke sich selbst überlassen finde ich halt uncool, denn die sind je nach Krankheit nicht in der Lage ihre eigene Situation zu erkennen.
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Leute einzuweisen, einfach nur weil sie krank sind, wäre nicht nur uncool, sondern faschistoid.
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Ja psychischen Kranke zu behandeln ist eindeutig Faschismus.
Hast du noch mehr Weisheiten?
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Sie zwangszubehandeln - ja.
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Really?
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Sehr lustig, wenn man sich über Laternenwitze aufregt und zwei Stunden später full Faschismus geht.
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Lieber drei Hildmanns die frei rumlaufen als ein Mollath der zu Unrecht weggesperrt wird.
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Habt ihr Lack gesoffen? Was bitte hat es mit Faschismus zu tun, wenn man Menschen ärztliche Unterstützung zukommen lässt, die krank sind und nicht selber für sich Sorgen können?
Habt ihr Mal Leute mit einer shizoaffektiven Störung erlebt? Nein? Ich schon und die betroffenen hätten es gut gefunden, wenn man sie frühzeitig behandelt hätte. Die meisten legen erst ihr familiäres, soziales und berufliches Umfeld in Schutt und Asche, bevor sie es weit genug treiben, dass man sie einweisen und behandeln kann. Ist dann halt meistens zu spät. Wenn es blöd läuft, dann werden sie nie behandelt, die Scheiße wird chronisch und man hängt den Rest seines Lebens vor der Bahnhofsmission rum. Aber hey, immerhin haben wir die Welt vor dem Faschismus gerettet.
Im Faschismus hat man psychisch kranke einfach sterilisiert und umgebracht. Ist ja fast das gleiche.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von M'Buse am 30.12.2020 23:38]
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Der Fall Mollath hat ja schön gezeigt wie einfach das selbst jetzt schon geht, wenn Leute zusammen scheiße sind.
Psychischkrankenhilfegesetz ist das leider auch genau die falsche Richtung...
Die Hürde für Zwangsbehandlung/Einweisung ist durchaus passend. Bei Atilla wurde nicht aus dem eventuellen psychische Punkt zu lange gewartet, sondern einfach beim Thema Volksverhetzung usw. einfach schon zu lang gewartet. Mal gucken was jetzt bei raus kommt. Bin ich schon gespannt drauf.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 30.12.2020 23:39]
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Was denn jetzt? Ärztliche Unterstützung anbieten oder zwangseinweisen lassen?
Bis das geklärt ist saufe ich weiter Lack.
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Thema: #b2908 |