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| Zitat von krak0s
Es gibt keinen Kontext, um Schläge aufn Kopf/ins Gesicht durch Polizisten zu rechtfertigen.
Es gibt aber Gesetze, die das verbieten :-)
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Du kannst dir kein Szenario vorstellen, in denen das gerechtfertigt wäre?
Dann fehlt dir glaube ich einfach nur Fantasie.
Hier draußen bei uns in der echten Welt sind solche Schläge nämlich sogar schon bei aggressiver Körperhaltung oder passivem Widerstand, also z.B. dem Verschränken der Arme unter dem Körper in liegender Position erlaubt.
So sind die Regeln, und ich hab se nicht gemacht.
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| Zitat von Lwis
Hier draußen bei uns in der echten Welt sind solche Schläge nämlich sogar schon bei aggressiver Körperhaltung oder passivem Widerstand, also z.B. dem Verschränken der Arme unter dem Körper in liegender Position erlaubt.
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Quelle?
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| Zitat von Real_Futti
Warum hat der sich eigentlich gewehrt? Wollte der in der brennenden Bude bleiben?
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| Zitat von [k44] Obi Wahn
| Zitat von MUR.doc
Hat man denn schon rausgefunden, warum der sich so heftig gewehrt hat? Die wollten ihn doch nur aus der Wohnung holen, weil es da brennt, oder nicht?
Geht mir irgendwie nicht in den Kopf, vielleicht bin ich da auch anders gepolt.
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Ich beginne den Mutmaßungsreigen mit something something Aufenthaltsstatus.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von Lwis
Hier draußen bei uns in der echten Welt sind solche Schläge nämlich sogar schon bei aggressiver Körperhaltung oder passivem Widerstand, also z.B. dem Verschränken der Arme unter dem Körper in liegender Position erlaubt.
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Quelle?
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Wahrscheinlich eine vertrauliche, mündliche Dienstanweisung von Hauptwachtmeister R. Ambo. Unter vier Augen.
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Passiver Widerstand = Ding inne Schnautze geht klar ?
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Vor allem wie das rechtlich abgesichert sein soll.
Aggressive Körperhaltung kann je nach cop ja schon sein dass man irgendwo mit Händen in den Hosentaschen rumsteht.
Dann wird man gemault und es heißt lol passt?
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So sind die Regeln, sie müssen befolgt werden.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von Lwis
Hier draußen bei uns in der echten Welt sind solche Schläge nämlich sogar schon bei aggressiver Körperhaltung oder passivem Widerstand, also z.B. dem Verschränken der Arme unter dem Körper in liegender Position erlaubt.
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Quelle?
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Whats-App Gruppenchat.
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Schläge gegen den Kopf bei einer (mit dem Gesicht zum Boden) liegenden Person, nur um sie gefügig zu machen? Ja klar, klingt vollkommen in Ordnung. Rassismus wohl nicht das einzige Problem bei der Polizei.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von Lwis
Hier draußen bei uns in der echten Welt sind solche Schläge nämlich sogar schon bei aggressiver Körperhaltung oder passivem Widerstand, also z.B. dem Verschränken der Arme unter dem Körper in liegender Position erlaubt.
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Quelle?
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HSOG und vergleichbare Gesetze. Ausbildung an der Polizeischule.
Zahlreiche Gerichtsverhandlungen bei denen ich zugegen war und bei denen genau solche Maßnahmen thematisiert und für angemessen befunden wurden.
Warum die Feindseligkeit mir gegenüber? Das ist auf dem Mist des Gesetzgebers gewachsen.
Wenn das nicht gefällt, anders wählen oder selber in die Politik gehen.
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na also wenn es das gesetz erlaubt, dann ists doch in ordnung!
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krakos so: es gibt Gesetze, die sowas verbieten
Lwis so: Die Gesetze erlauben das
p0t so: du schlöchter mensch
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Das Problem mit Gesetzen ist, dass die jeweiligen Maßnahmen nicht aufgeführt sind. Du darfst natürlich Gewalt anwenden, lieber Lwis. Ich glaube auch, dass eine Polizeiarbeit gänzlich ohne Gewalt utopisch ist. Jedoch muss die Verhältnismäßigkeit stimmen. Bei deinem oben geschilderten Fall sollte man vielleicht erstmal die Schultern oder den oberen Rücken traktieren. Und nach §58 HSOG musst du diesen unmittelbaren Zwang natürlich erst androhen, passiert im Krefelder Video auch nicht.
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| Zitat von cienFuchs
na also wenn es das gesetz erlaubt, dann ists doch in ordnung!
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Ihr benehmt euch grade wie völlige Vollottos.
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| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Und nach §58 HSOG musst du diesen unmittelbaren Zwang natürlich erst androhen, passiert im Krefelder Video auch nicht.
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Hast du sicher im krisseligen Handyvideo von Gegenüber von den Lippen abgelesen?
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| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Das Problem mit Gesetzen ist, dass die jeweiligen Maßnahmen nicht aufgeführt sind.
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vielleichtnicht in 5Minuten ergogglebar, aber aufgeführt sind sie schon. Genau wie in allen anderen Bereichen des Lebens gibt es da mit Sicherheit Verfahrensanweisungen und Gerichtsurteile zu.
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Das Problem mit Gesetzen ist, dass die jeweiligen Maßnahmen nicht aufgeführt sind.
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Verfahrensanweisungen und Gerichtsurteile
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Was halt keine Gesetze sind.
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| Zitat von Poliadversum
krakos so: es gibt Gesetze, die sowas verbieten
Lwis so: Die Gesetze erlauben das
p0t so: du schlöchter mensch
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Er schrieb auch weiter oben von gerechtfertigt. Das ist was anderes als erlauben.
Und mal davon ab, sollten 3/4 Bullen in der Lage sein, einen Typen festzuhalten. Da muss man nicht Susi noch aufn Kopp schlagen lassen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von cienFuchs am 11.10.2020 15:30]
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| Zitat von cienFuchs
| Zitat von Poliadversum
krakos so: es gibt Gesetze, die sowas verbieten
Lwis so: Die Gesetze erlauben das
p0t so: du schlöchter mensch
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Er schrieb auch weiter oben von gerechtfertigt. Das ist was anderes als erlauben.
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"Gerechtfertigt" schließt deiner Meinung nach die Bedeutung "von Rechtswegen richtig" aus? Ja oge. Glaube nicht, dass man das so verstehen kann.
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| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Das Problem mit Gesetzen ist, dass die jeweiligen Maßnahmen nicht aufgeführt sind. Du darfst natürlich Gewalt anwenden, lieber Lwis. Ich glaube auch, dass eine Polizeiarbeit gänzlich ohne Gewalt utopisch ist. Jedoch muss die Verhältnismäßigkeit stimmen. Bei deinem oben geschilderten Fall sollte man vielleicht erstmal die Schultern oder den oberen Rücken traktieren. Und nach §58 HSOG musst du diesen unmittelbaren Zwang natürlich erst androhen, passiert im Krefelder Video auch nicht.
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Die Androhung von Zwang kann unterbleiben, wenn es in diesem Moment nicht möglich oder geboten ist, was mehr der Fall ist, als andersherum.
Was arbeitest du denn eigentlich? Vielleicht kann ich da auch mal ein bißchen ahnungslos zu meine Meinung abgeben.
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| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
| Zitat von Jellybaby
| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Das Problem mit Gesetzen ist, dass die jeweiligen Maßnahmen nicht aufgeführt sind.
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Verfahrensanweisungen und Gerichtsurteile
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Was halt keine Gesetze sind.
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aber trotzdem einzuhalten.
So funktioniert unser System nun mal: Gesetze regeln im Allgmeinen, für Details gibts Verordnungen, Erlasse und Verwaltungsvorschriften, die Einzelfälle klären die Gerichte in mehreren Instanzen. Inzwischen ist alles eher über- als zu wenig reguliert.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 11.10.2020 15:36]
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Es gibt doch kein Gesetz dass man jemandem einfach eine zimmern darf weil der angeblich aggressiv rumsteht bzw wenn das irgendwo gesetzlich festgehalten wird, dass da keine Verhältnismäßigkeit gilt, würde mich das Gesetz mal interessieren
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nee, dass man es pauschal darf nicht. Es gibt mit Sicherheit Regeln wann man es darf und wann nicht, und was als verhältnismäßig gilt.
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| Zitat von Lwis
| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Das Problem mit Gesetzen ist, dass die jeweiligen Maßnahmen nicht aufgeführt sind. Du darfst natürlich Gewalt anwenden, lieber Lwis. Ich glaube auch, dass eine Polizeiarbeit gänzlich ohne Gewalt utopisch ist. Jedoch muss die Verhältnismäßigkeit stimmen. Bei deinem oben geschilderten Fall sollte man vielleicht erstmal die Schultern oder den oberen Rücken traktieren. Und nach §58 HSOG musst du diesen unmittelbaren Zwang natürlich erst androhen, passiert im Krefelder Video auch nicht.
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Die Androhung von Zwang kann unterbleiben, wenn es in diesem Moment nicht möglich oder geboten ist, was mehr der Fall ist, als andersherum.
Was arbeitest du denn eigentlich? Vielleicht kann ich da auch mal ein bißchen ahnungslos zu meine Meinung abgeben.
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Bleiben wir bei deinem konkreten Beispiel:
Erklär mir doch mal, wieso du einem Menschen, der mit dem Gesicht nach unten auf dem Boden liegt und unter sich die Arme verschränkt, nicht sagen kannst, dass du ihm gleich ins Gesicht schlagen wirst? Und wieso du keine anderen Mittel einsetzen kannst, als Schläge gegen den Kopf?
Ich finde die ganze Diskussion um Polizeigewalt auch schwierig, weil sie harte Gräben durch die Gesellschaft zieht und plötzlich jeder Bürger mit einem Handy Polizeieinsätze filmen will. Aber wenn mir von Leuten wie dir erzählt wird, dass man wehrlosen Menschen ins Gesicht schlagen darf, dann stößt mir das halt sauer auf.
Ich bin übrigens Lehrer und gefühlt wissen 82 Mio. Menschen in Deutschland, wie man meinen Job besser zu machen hat - also schieß los!
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von cienFuchs
| Zitat von Poliadversum
krakos so: es gibt Gesetze, die sowas verbieten
Lwis so: Die Gesetze erlauben das
p0t so: du schlöchter mensch
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Er schrieb auch weiter oben von gerechtfertigt. Das ist was anderes als erlauben.
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"Gerechtfertigt" schließt deiner Meinung nach die Bedeutung "von Rechtswegen richtig" aus? Ja oge. Glaube nicht, dass man das so verstehen kann.
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Ich bin kein Jurist, scheisse finden darf ich’s aber noch, oder nicht?
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| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Aber wenn mir von Leuten wie dir erzählt wird, dass man wehrlosen Menschen ins Gesicht schlagen darf, dann stößt mir das halt sauer auf.
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Also entweder du unterstellst jetzt Lwis, dass er lügt in Bezug auf seine Ausbildung und seine Erfahrungen vor Gericht, oder du vermischt schon wieder deine moralischen Vorstellungen und die rechtliche Lage. Langsam wirds anstrengend. Worüber gehts denn jetzt? Lwis hat doch mehrfach gesagt dass er diese Regeln nicht erfunden hat und was zu tun ist, wenn ihr das scheiße findet wie das hier geregelt ist.
| Zitat von cienFuchs
| Zitat von Poliadversum
| Zitat von cienFuchs
| Zitat von Poliadversum
krakos so: es gibt Gesetze, die sowas verbieten
Lwis so: Die Gesetze erlauben das
p0t so: du schlöchter mensch
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Er schrieb auch weiter oben von gerechtfertigt. Das ist was anderes als erlauben.
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"Gerechtfertigt" schließt deiner Meinung nach die Bedeutung "von Rechtswegen richtig" aus? Ja oge. Glaube nicht, dass man das so verstehen kann.
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Ich bin kein Jurist, scheisse finden darf ich’s aber noch, oder nicht?
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Klar, wer hat dir das untersagt?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 11.10.2020 15:40]
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Nun ja, das Problem ist doch auch weiterhin, dass die Gesetze und Verordnugnen im Zweifel von einigen Polizist*innen frei interpretiert werden - im Zweifel gibt es das ungeschriebene Gesetz des Corpsgeistes.
Und dein Kommentar, Lwis
| Was arbeitest du denn eigentlich? Vielleicht kann ich da auch mal ein bißchen ahnungslos zu meine Meinung abgeben. | |
ist halt auch etwas daneben. Dass die Öffentlichkeit etwas kritischer bei Personen, denen sie das Gewaltmonopol zuspricht, auch ohne entsprechende Ausbildung hinschaut, finde ich eine sehr gute Sache. Da muss nicht gleich rumgeopfert werden - auch wenn das anscheinend eine weit verbreitete Masche von Polizist*innen ist. Ja, Polizist*innen gehören anders überwacht und sollen sich öfters rechtfertigen für ihr Handeln.
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| Zitat von [oMD]psychodaddy
ist halt auch etwas daneben. Dass die Öffentlichkeit etwas kritischer bei Personen, denen sie das Gewaltmonopol zuspricht, auch ohne entsprechende Ausbildung hinschaut, finde ich eine sehr gute Sache.
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p0tsches ACAB ist nun aber nicht "etwas kritisch" Da braucht man sich dann nicht wundern wenn Lwis fragt, warum er persönlich angegangen wird wenn er die gegenwärtige Rechtslage erklärt.
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Wenn dir demnächst der Schutzmann ins Gesicht boxt weil dein Körperbau ziemlich aggressiv wirkt bedankst du dich artig für die gute Auslegung der Gesetzeslage?
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Thema: pOT-News ( Neu - jetzt noch besser ) |