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Finde schon interessant, wie sich das dann doch so stark unterscheidet. Ich kenne eher mehr ältere Menschen (Nachbarschaft meiner Eltern), die sich mit AZ haben impfen lassen, die berichten von wenig Nebenwirkungen. Aber
auch meine Freundin und ein guter Kumpel haben keine Impfreaktion gezeigt. Entsprechend kenne ich auch niemanden persönlich, der überhaupt starke Reaktionen hatte.
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Start von Bild-TV wann
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Na ja, wir brauchen einfach einen Sender für "Talk im Hangar 88" und sowas.
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Weiß jemand, ob die vorgeschriebenen Tests seitens des Arbeitgebers auch allgemeine Gültigkeit haben was z.B. Einkaufen am selben Tag angeht?
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Hier geisterte eine Studie oder mehrere zum Thema Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung sowie Schutz nach Erst- und Zweitimpfung rum. Hat die mal jemand greifbar?
Danke.
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| Zitat von [NDA]Keldorn
Weiß jemand, ob die vorgeschriebenen Tests seitens des Arbeitgebers auch allgemeine Gültigkeit haben was z.B. Einkaufen am selben Tag angeht?
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In NRW kann der Arbeitgeber die Tests offiziell anmelden, die gelten dann auch für Einkaufen usw:
https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/umsetzung-der-corona-teststrategie-nordrhein-westfalen-arbeitgeber-koennen-bei
E: Dashboard
https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/oeffentlichkeitsarbeit-s-13/aktuelles/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/coronavirus
| Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich
Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen
der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“ . Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur
Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen,
Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn
sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und
Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren
Urkundendelikten. | |
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 12.04.2021 20:28]
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| Zitat von DerKetzer
Hier geisterte eine Studie oder mehrere zum Thema Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung sowie Schutz nach Erst- und Zweitimpfung rum. Hat die mal jemand greifbar?
Danke.
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Das CDC hat berichtet, dass zur Verhinderung einer symptomatischen Infektion die Erstimpfung mit mRNA-Vakzinen um die 80% effektiv ist:
https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/70/wr/mm7013e3.htm
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Ah, besten Dank. AG hat mir schon angekündigt, dass es offiziell abgestempelt wird. Aber wie ich das verstehe, muss man sich da selber nochmal irgendwo offiziell mit "anmelden".
Aber kein Plan, was Berlin damit vorhat. Morgen mal genauer nachlesen.
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https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2021-03/astrazeneca-corona-impfstoff-regelung-alter-nebenwirkungen-zweite-impfung-faq#wie-wirksam-ist-der-astrazeneca-impfstoff-auch-schon-nach-der-ersten-dosis
| Tatsächlich ist Vaxzevria, der Impfstoff von AstraZeneca, schon nach nur einer Impfung sehr wirksam – das belegen mehrere Studien. Eine schottische Analyse
von 1,14 Millionen Geimpften zeigte, dass vier Wochen nach der ersten Impfung das Risiko, mit einem schweren Covid-19-Verlauf im Krankenhaus behandelt zu werden, um 94 Prozent sank (BMJ: Torjesen, 2021). Mit anderen
Worten: Die Impfung verhinderte neun von zehn schweren Krankheitsverläufen. Übrigens war die Schutzwirkung damit besser als nach der Erstimpfung mit dem Mittel von BioNTech, welches bei 85 Prozent Risikoreduktion lag.
Wie sehr sich die Wirkung nach Verabreichung der zweiten Dosis verbessert, konnte noch nicht untersucht werden.
Eine weitere Analyse der britischen Gesundheitsbehörde zeigt, dass selbst leichte Krankheitssymptome vier Wochen nach der ersten Impfung deutlich abnehmen – nämlich um 60 bis 75 Prozent (Preprint: Bernal et al.,
2021). | |
Aber das nahm dann wieder ab, bis es mit der zweiten Impfung wieder aufgefrischt wird. Oder irgendwie so.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Herr der Lage am 12.04.2021 20:59]
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Da gab es doch mal ein Schaubild, wo der PCR-Test dem Antigen-Test gegenübergestellt war. Hat das noch jemand?
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Thema: COVID-19 Allgemeine Diskussion II ( Jetzt mit 20% weniger Rendertime ) |