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 Thema: COVID-19 Allgemeine Diskussion II ( Jetzt mit 20% weniger Rendertime )
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Bayer selbst scheint mir nicht besonders relevant für Curevac. Die haben ein Werk in Wuppertal ausgerüstet und peilen ca. 150 Mio Dosen pro Jahr an. Zum Vergleich, Marburg soll 1 Mrd p.a Jahr schaffen. Curevac selbst peilt insgesamt auch ca. 1 Mrd p.a. an, die haben ein relativ breites Netz an Kooperationspartnern.
18.05.2021 6:42:07  Zum letzten Beitrag
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Atti Atterkopp

AttiKartoffelkopp
Ist es richtig, dass man sich bei Astra nach 4 Tagen Gedanken machen sollte, wenn es einem immer noch kacke geht?
Ich meine mich zu erinnern, dass es bis dahin ok ist, wenn es einem nicht so gut geht.
18.05.2021 8:31:29  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
wenn es bis morgen nicht besser wird würde ich wirklich mal zum Arzt gehen. 4 Tage ist schon relativ lang.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 18.05.2021 8:33]
18.05.2021 8:33:23  Zum letzten Beitrag
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Atti Atterkopp

AttiKartoffelkopp
 
Zitat von Jellybaby

wenn es bis morgen nicht besser wird würde ich wirklich mal zum Arzt gehen. 4 Tage ist schon relativ lang.


Danke, ich hab es aber wohl missverständlich formuliert Breites Grinsen
Geht eher um eine generelle Frage. Ein paar Leute in meinem Umfeld haben gestern ihre erste Astradosis bekommen und machen sich Sorgen, weil es ihnen heute noch nicht gut geht. Ich wollte nur wissen ab wann die Sorgen berechtigt sind Breites Grinsen
18.05.2021 8:39:38  Zum letzten Beitrag
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[Dicope]

[Dicope]
Das Thromboserisiko setzt wohl erst recht spät ein. Irgendwo hatte ich explizit gelesen, dass du dir erst Sorgen machen sollst, wenn es dir nach dem vierten oder fünften Tag schlecht geht.
18.05.2021 9:13:06  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
 
Zitat von Atti Atterkopp

 
Zitat von Jellybaby

wenn es bis morgen nicht besser wird würde ich wirklich mal zum Arzt gehen. 4 Tage ist schon relativ lang.


Danke, ich hab es aber wohl missverständlich formuliert Breites Grinsen
Geht eher um eine generelle Frage. Ein paar Leute in meinem Umfeld haben gestern ihre erste Astradosis bekommen und machen sich Sorgen, weil es ihnen heute noch nicht gut geht. Ich wollte nur wissen ab wann die Sorgen berechtigt sind Breites Grinsen



Die Thrombozytopenie trat 4-16 Tage nach Impfung auf. Das passt ins Bild, denn sie ist mit der Bildung von Antikörpern verbunden, das dauert ein paar Tage. 24-48 Stunden Abgeschlagenheit scheinen darüber hinaus im Rahmen zu sein, vor allem nach der ersten Dosis Vaxzeveia.

Anekdotisch kann ich sagen, dass es zwei Bekannte von mir erst so richtig am Tag nach der Impfung umgehauen hat, denen ging es bis zum Abend am Impftag top.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 18.05.2021 9:26]
18.05.2021 9:25:29  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Gibt es eigentlich Aussagen zur zweiten Dosis Vaxzevria, wenn die erste ereignislos war?
18.05.2021 9:27:03  Zum letzten Beitrag
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Crosshead

AUP Crosshead 25.01.2016
 
Zitat von loliger_rofler

Anekdotisch kann ich sagen, dass es zwei Bekannte von mir erst so richtig am Tag nach der Impfung umgehauen hat, denen ging es bis zum Abend am Impftag top.



Anekdotisch kann ich das bestätigen. Meiner Frau ging es am Impftag eigentlich top. Am nächsten Tag war sie völlig kaputt. Am Tag drauf war alles wieder gut.
18.05.2021 9:53:42  Zum letzten Beitrag
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Atti Atterkopp

AttiKartoffelkopp
Super! Vielen Dank euch.
18.05.2021 10:05:19  Zum letzten Beitrag
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[KdM]MrDeath

mrdeath2
 
Zitat von Abso

Gibt es eigentlich Aussagen zur zweiten Dosis Vaxzevria, wenn die erste ereignislos war?


hab das noch in der download history vielleicht steht da ja was zu drin, kann ich dir aber grade nicht versprechen.
18.05.2021 12:24:12  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Impfreaktionen und weitere Nebenwirkungen können grundsätzlich bei allen Impfungen unabhängig vom Krankheitserreger oder Impfstoff auftreten. Der Impfstoff von AstraZeneca ist reaktogen, das heißt, dass nach der Impfung Impfreaktionen auftreten können. Die beobachteten, auch stärkeren Impfreaktionen verschwinden nach wenigen
Tagen.

So können stärkere Kopfschmerzen, Glieder- und Gelenkschmerzen, Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit oder grippeähnliche Symptome auftreten. Das ist aus den klinischen Prüfungen bekannt und stellt in der Regel keinen Anlass zur Sorge dar. Die genannten Impfreaktionen sind kein Grund, von der Impfung abzusehen. Zur Linderung möglicher Beschwerden kann ein schmerzlinderndes/ fiebersenkendes Medikament in der empfohlenen Dosierung eingenommen werden.



https://www.zusammengegencorona.de/impfen/impfstoffe/wie-wirksam-ist-der-impfstoff-von-astrazeneca/

Hier steht von "können" auftreten. Heißt für mich: müssen aber nicht.
18.05.2021 13:42:38  Zum letzten Beitrag
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Herr der Lage

AUP Herr der Lage 16.10.2014
 
Zitat von Atti Atterkopp

Geht eher um eine generelle Frage. Ein paar Leute in meinem Umfeld haben gestern ihre erste Astradosis bekommen und machen sich Sorgen, weil es ihnen heute noch nicht gut geht. Ich wollte nur wissen ab wann die Sorgen berechtigt sind Breites Grinsen



Jo, in den ersten 1-3 Tagen sind Impfreaktionen wohl ziemlich normal.
Bei späteren Beschwerden sollte man allerdings dann wohl mal mit dem Arzt sprechen.

https://www.ndr.de/nachrichten/info/87-Coronavirus-Update-Die-zweite-Spritze-macht-Unterschied,podcastcoronavirus310.html

 
Wenn man überlegt, dass 20 bis 25 Prozent keine Beschwerden haben, aber die Effektivität der Impfstoffe bei ungefähr 95 Prozent liegt, dann sieht man, dass auch die einen Schutz aufgebaut haben, die keine Beschwerden haben. Das kann man sehr gut in den Studien sehen.

Wir wissen, dass manche Beschwerden haben, andere nicht. Wir wissen nicht genau, warum. Generell kann man sagen, dass Jüngere mehr Beschwerden und eine stärkere Immunantworten haben als Ältere. Und Frauen mehr als Männer. Darüber sprachen wir schon mal in einem anderen Podcast. Aber dazu muss man auch sagen, dass alte Menschen auch eine gute Antikörperbildung mit den mRNA- Impfstoffen haben, oder auch mit anderen Impfstoffen gegen Covid. Das sehen wir auch sehr schön an den zurückgehenden Zahlen in dieser Altersgruppe. Also das dort eine starke Immunantwort induziert wird, auch wenn die keine Nebenwirkung haben. Man kann zusammenfassen: Wer keine Nebenwirkungen hat, der soll froh sein und sich keine Sorgen machen. Und wer welche hat, der soll sich einfach sagen: Das ist nach zwei, drei Tagen vorbei. Aber dafür habe ich danach einen relativ hohen Schutz oder Sicherheit, dass ich nicht schwer an Covid erkranke oder versterbe. Da ist der Nutzen ganz klar, dass zwei bis drei Tage grippeähnliche Symptome leichter zu ertragen sind.





 
Zitat von Herr der Lage

Wie schon gesagt: Reinhauen, an Tag 4-16 nach der Impfung auf Nebenwirkungen achten (Blutergüsse, Einblutungen(Petechien), starke Kopfschmerzen, Sehstörungen oder andere neurol. Ausfallerscheinungen, Luftnot, Erbrechen, akute Schmerzen in Brustkorb, Extremitäten oder Unterleib*, Anschwellen der Arme oder Beine, starke Rückenschmerzen) und gegebenenfalls ärztlich abklären lassen.

Bzw. würde man die meisten dieser Sachen wohl ganz automatisch bemerken, ohne darauf speziell zu achten, außer vielleicht Blutergüsse/Petechien.

PEI-Infos

GTH-Stellungnahme

Rote-Hand-Brief AstraZeneca

*(wegen möglicher Bauchraumthrombosen (Portalvenen-/Mesenterialvenenthrombosen), Corona-Podcast [85])

Das Risiko von Thrombosen ist aber sehr gering.

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Herr der Lage am 18.05.2021 13:59]
18.05.2021 13:54:21  Zum letzten Beitrag
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Crosshead

AUP Crosshead 25.01.2016
Ok. Ich hab gerade mal spaßeshalber geprüft wie es hier mit Impfungen aussieht. Ich könnte in 2 Wochen Moderna bekommen, als Kontaktperson von "pflegebedürftiger Person".

Zu pflegebedürftig steht:
 
Nein, der Begriff der "Pflegebedürftigkeit" ist hier nicht an einen bestimmten Pflegegrad gekoppelt. Die betreffende pflegebedürftige Person muss entweder über 60 Jahre alt sein oder bestimmte Erkrankungen bzw. Behinderungen haben.



Ich ring da noch ein wenig mit mir, aber mit meiner Schwiegermutter (62, Diabetes, COPD), kann ich doch vertreten den Impftermin zu nehmen, oder?
18.05.2021 14:25:39  Zum letzten Beitrag
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Atti Atterkopp

AttiKartoffelkopp
Perfekt! Danke
/e: ZwiPo
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Atti Atterkopp am 18.05.2021 14:26]
18.05.2021 14:26:31  Zum letzten Beitrag
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Do'Urden

AUP Do
Ist sie denn Pflegebedürftig, oder nicht? Das lässt sich im Normalfall doch relativ eindeutig sagen.
18.05.2021 14:26:51  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Pro zu pflegende Person, kannst du halt nur 2 Kontaktpersonen angeben.
Wobei du da halt irgendnen Nachweis irgendwie dabei haben solltest.
18.05.2021 14:27:08  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
 
Zitat von Crosshead

Ich ring da noch ein wenig mit mir, aber mit meiner Schwiegermutter (62, Diabetes, COPD), kann ich doch vertreten den Impftermin zu nehmen, oder?



18.05.2021 14:27:22  Zum letzten Beitrag
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[2XS]Nighthawk

AUP [2XS]Nighthawk 04.05.2015
Nimm das Zeug.
18.05.2021 14:36:19  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
 
Zitat von Crosshead



Ich ring da noch ein wenig mit mir, aber mit meiner Schwiegermutter (62, Diabetes, COPD), kann ich doch vertreten den Impftermin zu nehmen, oder?



Ich sag mal so - in ein paar Wochen startet der Spahn'sche Free-For-All, dann wird es ungleich schwerer für Dich ranzukommen.
18.05.2021 14:37:58  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Crosshead

Ok. Ich hab gerade mal spaßeshalber geprüft wie es hier mit Impfungen aussieht. Ich könnte in 2 Wochen Moderna bekommen, als Kontaktperson von "pflegebedürftiger Person".

Zu pflegebedürftig steht:
 
Nein, der Begriff der "Pflegebedürftigkeit" ist hier nicht an einen bestimmten Pflegegrad gekoppelt. Die betreffende pflegebedürftige Person muss entweder über 60 Jahre alt sein oder bestimmte Erkrankungen bzw. Behinderungen haben.



Ich ring da noch ein wenig mit mir, aber mit meiner Schwiegermutter (62, Diabetes, COPD), kann ich doch vertreten den Impftermin zu nehmen, oder?



Wo hast du das gefunden? Bzw. welches Bundesland? Ich hab das zwar so am Telefon gehört, aber für hier (Hessen) nichts schriftlich so gefunden.
18.05.2021 14:43:58  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
 
Zitat von Crosshead

Ok. Ich hab gerade mal spaßeshalber geprüft wie es hier mit Impfungen aussieht. Ich könnte in 2 Wochen Moderna bekommen, als Kontaktperson von "pflegebedürftiger Person".

Zu pflegebedürftig steht:
 
Nein, der Begriff der "Pflegebedürftigkeit" ist hier nicht an einen bestimmten Pflegegrad gekoppelt. Die betreffende pflegebedürftige Person muss entweder über 60 Jahre alt sein oder bestimmte Erkrankungen bzw. Behinderungen haben.



Ich ring da noch ein wenig mit mir, aber mit meiner Schwiegermutter (62, Diabetes, COPD), kann ich doch vertreten den Impftermin zu nehmen, oder?



Wenn man sich das bayerische Formular dazu ansieht, möchte ich das zumindest für Bayern so nicht bestätigen:



18.05.2021 14:46:21  Zum letzten Beitrag
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Crosshead

AUP Crosshead 25.01.2016
 
Zitat von monischnucki

Pro zu pflegende Person, kannst du halt nur 2 Kontaktpersonen angeben.
Wobei du da halt irgendnen Nachweis irgendwie dabei haben solltest.



Gibt keine anderen zu impfenden Kontaktpersonen. Die in Frage kommenden sind schon geimpft oder impfberechtigt.

Und: Thüringen.

Definiert ist das, abweichend zu Bayern, hier und hier





Und ja:

 
Zitat von Sniedelfighter

 
Zitat von Crosshead

Ich ring da noch ein wenig mit mir, aber mit meiner Schwiegermutter (62, Diabetes, COPD), kann ich doch vertreten den Impftermin zu nehmen, oder?



https://pbs.twimg.com/media/EVJCbWOUYAEoXzI.jpg



Darauf läufts wohl hinaus.

Edit: Hab jetzt gebucht. 31. Mai. Stornieren kann ich ja immer noch. Kollegin hat übrigens auch als Kontaktperson für ihre Diabetes-kranke Tochter so ihren Impftermin bekommen. War laut Arzt und Impfzentrum okay.
[Dieser Beitrag wurde 6 mal editiert; zum letzten Mal von Crosshead am 18.05.2021 15:07]
18.05.2021 14:48:37  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
Ich persönlich würds übrigens tun. Ich gebe es ganz offen zu: Meine "Solidarität" ist alle. Für Jahre, wenn sie überhaupt noch einmal wiederkommt. Keinen Bock mehr auf diese Shitshow.
18.05.2021 15:02:14  Zum letzten Beitrag
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[2XS]Nighthawk

AUP [2XS]Nighthawk 04.05.2015
Es ist so.
18.05.2021 15:04:56  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
 
Zitat von Crosshead

 
Zitat von monischnucki

Pro zu pflegende Person, kannst du halt nur 2 Kontaktpersonen angeben.
Wobei du da halt irgendnen Nachweis irgendwie dabei haben solltest.



Gibt keine anderen zu impfenden Kontaktpersonen. Die in Frage kommenden sind schon geimpft oder impfberechtigt.

Und: Thüringen.

Definiert ist das, abweichend zu Bayern, hier und hier

https://i.imgur.com/I6PKVx9.png

https://i.imgur.com/qLtnxRC.png

Und ja:

 
Zitat von Sniedelfighter

 
Zitat von Crosshead

Ich ring da noch ein wenig mit mir, aber mit meiner Schwiegermutter (62, Diabetes, COPD), kann ich doch vertreten den Impftermin zu nehmen, oder?



https://pbs.twimg.com/media/EVJCbWOUYAEoXzI.jpg



Darauf läufts wohl hinaus.



Habe noch das hier gefunden:



Quelle: https://www.landkreis-augsburg.de/fileadmin/user_upload/Corona/Wann_gilt_welcher_Nachweis.pdf

An sich kann sich das aber alles nur auf die CoronaImpfV beziehen. Geht für dich ja nur noch um den Nachweis der Pflegebedürftigkeit.
So rein logisch betrachtet würde ich es so sehen (siehe auch hier https://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=218466&PID=1249192152#reply_1249192152):

Deine Mutter fällt mit COPD nach § 3 Absatz 1 Nummer 2e der CoronaImpfV in Prio 2. Damit du nach § 3 Absatz 1 Nummer 3a als Kontaktperson (und als Prio 2) giltst, musst du die Pflegebedürftigkeit irgendwie betreffend dem oberen Ausschnitt nachweisen können. Du musst also bei der Anmeldung im Impfzentrum was vorzeigen können.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von gwc am 18.05.2021 15:12]
18.05.2021 15:10:32  Zum letzten Beitrag
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Crosshead

AUP Crosshead 25.01.2016
Thüringen eben nicht. Atteste COPD und Diabetes und Ausweiskopie kann und werd ich alles mitnehmen.
18.05.2021 15:13:02  Zum letzten Beitrag
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[2XS]Nighthawk

AUP [2XS]Nighthawk 04.05.2015
In Thüringen gilt jetzt die Augsburger Impfverordnung nach Seerecht von 2021. Altes Wissen, wird nicht mehr gelehrt.
18.05.2021 15:14:17  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
 
Zitat von [2XS]Nighthawk

In Thüringen gilt jetzt die Augsburger Impfverordnung nach Seerecht von 2021. Altes Wissen, wird nicht mehr gelehrt.



Es gibt ja eben weder eine Augsburger noch eine Thüringer Impfverordnung, sondern nur die eine vom Bund, die für alle bindend ist.

Und die Begrifflichkeit "Pflegebdürftigkeit" ist wohl auch in einem Bundesgesetz festgehalten. Von daher durchaus interessant, dass Thüringen das weniger streng auslegt, was natürlich gut für Crosshead ist.
18.05.2021 15:25:05  Zum letzten Beitrag
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nobody

nobody
Das macht doch aber ohne Nachweis der Pflegebedürftigkeit keinen Sinn, dann könnte ja prinzipiell jeder Ü60 oder mit Vorerkrankungen noch zwei Kontaktpersonen benennen. Breites Grinsen
18.05.2021 15:25:42  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Merkste was?

Du brauchst halt den Nachweis. Unserern Nachweis geben wir an dem Nachmittag aber zur Oma. Dafür haben wir die ganzen Dokumente mit.
18.05.2021 15:29:06  Zum letzten Beitrag
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