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Würde mich auch Wunder nehmen wie das in Deutschland ist. Bei uns war es so dass man den Baukredit effektiv nicht überziehen durfte, als wir die Grenze erreicht haben hat die Bank die Hypothek von meiner damaligen Eigentumswohnung aufgestockt und mit dem Geld daraus den Kredit wieder gefüllt. Baukredit überziehen war da afaik keine Option.
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Ich denke das richtige Wort dafür ist "Nachfinanzierung", und im normalfall wird das dann teurer.
Bei uns hats zum Glück so hingehauen. Im Zweifel würde ich lieber etwas Puffer von vornherein einplanen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [UFoSS]Blood_Man am 14.12.2020 13:35]
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Hast ja bei Bestandskäufen auch oft. Haus kostet X, braucht aber Umbau, der nach Angeboten etwa Y kostet, aber klar kann das auch explodieren, und wenn man 3 Wände fehlen hörst ja auch nicht einfach auf. Eventuell spricht der Bankberater dich da drauf an, und je nach EK Lage musste halt dann entweder sagen "notfalls aus eigener Tasche" oder halt die Finanzierung entsprechend größer wählen.
Teilweise bieten die Banken auch eine optionale "Nicht-Abnahme" an. Beispielsweise haben wir beim Hauskredit auch bis zu 50k¤ die wir nicht abnehmen müssen, entsprechend ist die Rate dann auch niedriger wenn du es nicht abnimmst. War im Endeffekt gut, da der Verkauf mehr als geplant erlöst hat, wir somit die volle Summe nicht brauchen. In dem Fall wars die Allianz die das angeboten hat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Viva la Bluescreen am 14.12.2020 13:59]
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So, das wäre soweit geschafft. Das Switch hängt inzwischen auch an der Wand und die Steckdose für die Notstromversorgung hab ich auch angeschlossen.
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Erm. Ich habe ein Fräge.
Seit Dezember bin ich ja auch Besitzer eines Eigenheims. Da ist ein Heizkessel von 1990 drin.
Besteht für den jetzt Austauschpflicht oder Bestandsschutz?
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Kommt drauf an, was es für einer ist.
Öl? Gas? Niedertemperatur? Brennwert?
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| Zitat von Kabelage
Kommt drauf an, was es für einer ist.
Öl? Gas? Niedertemperatur? Brennwert?
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Gerade auch gefunden, muss ich morgen erstmal alles zusammensuchen. Momentan ist noch ein wenig Baustellenchaos.
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Wenn du da Fragen hast, meld dich, ich bin da beruflich relativ tief im Thema.
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Hat jemand Erfahrung mit Baulasten eintragen? Konkret Fenster auf Grundstücksbebauung. Das Einverständnis der Nachbarn (die nur Garten dorthin haben) haben wir.
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| Zitat von Kabelage
Wenn du da Fragen hast, meld dich, ich bin da beruflich relativ tief im Thema.
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Sehr cool, thx. Bin morgen wieder drin, dann schau ich mal nach.
Ich hatte ja den Plan, den Kessel so lange laufen zu lassen, bis der den Geist aufgibt und dann zu schauen, was denn umweltfreundlich, effizient und irgendwie bezahlbar ist.
Evt. aber jetzt als Zwischenlösung dann nen neuen rein...
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Da würd ich mal sehr genau gucken, weil wenn du nicht in die Austauschpflicht fällst kannst du bei derBAFA eine schöne Förderung abgreifen, wenn du auf was nachhaltiges setzt.
Die BAFA hat gestern per Pressemitteilung auch den Start des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) verkündet, Details hab ich aber auch noch nicht. Ggf. ist da auch noch was interessantes bei, was Förderung angeht!
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| Zitat von Kabelage
Da würd ich mal sehr genau gucken, weil wenn du nicht in die Austauschpflicht fällst kannst du bei derBAFA eine schöne Förderung abgreifen, wenn du auf was nachhaltiges setzt.
Die BAFA hat gestern per Pressemitteilung auch den Start des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) verkündet, Details hab ich aber auch noch nicht. Ggf. ist da auch noch was interessantes bei, was Förderung angeht!
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Wir machen das so: ich schaue morgen, was da so steht und dann nerv ich dich damit. Okay, Joakim?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von seak` am 15.12.2020 21:28]
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Mach mal.
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Haustürschlossempfehlung?
Not/Gefahrenfunktion ist ein Muss.
Ansonsten: In welcher Preisklasse sollte man einsteigen?
Abus "Premium" Schlösser gehen ja bei 30¤ los und auf über 150¤ hoch
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| Zitat von Kalenz
Hat jemand Erfahrung mit Baulasten eintragen? Konkret Fenster auf Grundstücksbebauung. Das Einverständnis der Nachbarn (die nur Garten dorthin haben) haben wir.
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Kommt immer etwas auf das Bundesland an, Baulasten sind Landesrecht.
Was genau soll denn gesichert werden und auf welchem Grundstück soll die Baulast liegen, welchem soll sie dienen?
Will die Baurechtsbehörde den Nachweis per Baulast, weil sonst eine Bebauung Eures Grundstücks (näher an die Grenze zB) sonst ausgeschlossen ist?
Wollt Ihr sichern, dass die Nachbarn nicht gegen Eure Fenster zu der Seite vorgehen können?
Klingt für mich eher, als ob Ihr eine Baulast zu Euren Gunsten auf dem Grundstück Eurer Nachbarn haben wollt. Üblicherweise sollen Baulasten aber nur öffentlich-rechtliche Anforderungen absichern.
Die Baulast müssten dann aber jedenfalls Eure Nachbarn bei der Baurechtsbehörde abgeben.
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| Zitat von Icefeldt
Haustürschlossempfehlung?
Not/Gefahrenfunktion ist ein Muss.
Ansonsten: In welcher Preisklasse sollte man einsteigen?
Abus "Premium" Schlösser gehen ja bei 30¤ los und auf über 150¤ hoch
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Wir haben uns für ein KESO 8000 Omega² mit Zieh- und Aufbohrschutz, jedoch ohne Not-/Gefahrenfunktion (die es aber selbstverständlich gibt) entschieden.
Warum? Keso ham schon unsere Eltern verbaut...
Nein, im Ernst: die haben im Test recht gut abgeschlossen.
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| Zitat von Icefeldt
Haustürschlossempfehlung?
Not/Gefahrenfunktion ist ein Muss.
Ansonsten: In welcher Preisklasse sollte man einsteigen?
Abus "Premium" Schlösser gehen ja bei 30¤ los und auf über 150¤ hoch
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Nur der Zylinder oder die ganze Mechanik? Einfach oder mehrpunktverschluss?
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| Zitat von RedAngel
| Zitat von Kalenz
Hat jemand Erfahrung mit Baulasten eintragen? Konkret Fenster auf Grundstücksbebauung. Das Einverständnis der Nachbarn (die nur Garten dorthin haben) haben wir.
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Kommt immer etwas auf das Bundesland an, Baulasten sind Landesrecht.
Was genau soll denn gesichert werden und auf welchem Grundstück soll die Baulast liegen, welchem soll sie dienen?
Will die Baurechtsbehörde den Nachweis per Baulast, weil sonst eine Bebauung Eures Grundstücks (näher an die Grenze zB) sonst ausgeschlossen ist?
Wollt Ihr sichern, dass die Nachbarn nicht gegen Eure Fenster zu der Seite vorgehen können?
Klingt für mich eher, als ob Ihr eine Baulast zu Euren Gunsten auf dem Grundstück Eurer Nachbarn haben wollt. Üblicherweise sollen Baulasten aber nur öffentlich-rechtliche Anforderungen absichern.
Die Baulast müssten dann aber jedenfalls Eure Nachbarn bei der Baurechtsbehörde abgeben.
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Bundesland wäre RLP.
Situation ist folgende:
Unser Grundstück to-be grenzt an ein reines Gartengründstück rechts von uns (das Haus zu dem Garten ist zwei Ecken weiter, wird als reiner Nutz/Relax-Garten benutzt).
Auf "unserem" Grundstück steht bereits ein altes Haus, was wir abreißen würden auf der Grundstücksgrenze, aber ohne Fenster auf die Seite vom Nachbargarten. Bei einem Neubar war die Frage, ob wir Fenster auf die Nachbargarten-Seite einplanen können/dürfen (rot eingemalt). Das Einverständnis der Besitzer des Nachbargartens haben wir bereits.
(Auf die linke Seite des Grundstücks können wir nicht bauen)
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kalenz am 16.12.2020 21:35]
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Jetzt mal unabhängig vom Fensterthema: Das alte Haus dürfte Bestandsschutz als Grenzbebauung genießen. Wenn ihr das jetzt abreißt ist der weg. Für den Neubau gelten dann die aktuellen baurechtlichen Anforderungen. Oder ist die Grenzbebauung dort per Bebauungsplan festgesetzt?
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Es gibt keinen Bebauungsplan laut Stadt.
3m Abstand vom Garten-Grundstück können wir auch nicht einhalten, da das ganze Grundstück selbst nur ca. 12m ist und auf der anderen Seite bereits ein Haus ebenfalls auf der Grundstücksgrenze gebaut wurde. Wenn wir von beiden jeweils 3m Abstand halten müssten, dürfte das Haus ja gerade mal max. 6m breit sein.
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| Zitat von Kalenz
Wenn wir von beiden jeweils 3m Abstand halten müssten, dürfte das Haus ja gerade mal max. 6m breit sein.
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Tjo, das ist dann wohl dumm gelaufen.
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Hm, RLP ist nicht das Landesrecht, in dem ich mich auskenne.
Aber grds. dürfte das gelten, was tim geschrieben hat: Bisheriges Haus hat Bestandsschutz, der ist weg, wenn es abgerissen wird. Ob ein Neubau ohne Grenzabstand überhaupt zulässig ist, ist hier wohl die Frage. Üblicherweise ist er das dann, wenn
- entweder die Abstandsfläche per Baulast auf dem Nachbargrundstück übernommen wird - das könnten Eure Nachbarn natürlich machen; aber das schränkt die Bebaubarkeit ihres eigenen Grundstücks und damit auch den Wert massiv ein (üblicherweise lässt man sich das daher entsprechend bezahlen)
- oder gesichert ist, dass auch auf dem Nachbargrundstück an die Grenze gebaut wird. Das kann per B-Plan gesichert sein (hier wohl nicht) oder durch entsprechende Anbaubaulast (aber das würde ja Fenster auf die Seite raus ausschließen, das wollt ihr also auch nicht).
Dann käme theoretisch noch in Betracht, dass das ganze Wohngebiet so gebaut ist, dass immer an der östlichen (jdfs nach der Skizze) Grundstücksgrenze gebaut wird - dann würde sich eine Grenzbebauung nach § 34 BauGB einfügen (bzw. dürfte nach § 34 sogar nur so gebaut werden), aber so eine Konstellation ist echt super selten. Vorteil: Dann braucht man auch definitiv keine Baulast für die Fenster auf die Seite raus.
Ich sehe nicht so recht, wie man da um Abstandsflächen rumkommt. Allerdings, wenn auf der westlichen Seite schon ein Gebäude vorhanden ist, könnte man ja an das anbauen.
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Danke für die Einschätzung!
| Zitat von RedAngel
Ich sehe nicht so recht, wie man da um Abstandsflächen rumkommt. Allerdings, wenn auf der westlichen Seite schon ein Gebäude vorhanden ist, könnte man ja an das anbauen.
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Dachte das würde eher Probleme machen wegen Brandschutzwand?
Positiv wäre: Links nebendran wohnt die Schwiegermutter --> weniger Probleme das ok zu bekommen
Negativ wäre: Links nebendran wohnt die Schwiegermutter.
D:
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Endlich neue wohnung gefunden. Gott sei dank hat das jez ein ende.
Wenn ihr vorhabt ne Eigentumswohnung oder irgendwas mit Nachbar in hörweite zu kaufen/mieten, checkt vorher ob nicht an der schalldämmung gefuscht wurde. Das war jetz 1/2 Jahr allerschlimmster Alptraum.
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| Zitat von Lunovis
| Zitat von Icefeldt
Haustürschlossempfehlung?
Not/Gefahrenfunktion ist ein Muss.
Ansonsten: In welcher Preisklasse sollte man einsteigen?
Abus "Premium" Schlösser gehen ja bei 30€ los und auf über 150€ hoch
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Nur der Zylinder oder die ganze Mechanik? Einfach oder mehrpunktverschluss?
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Nur für den Profilzylinder.
Aktuell tendiere ich zum Evva 4KS
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| Zitat von Kalenz
Danke für die Einschätzung!
| Zitat von RedAngel
Ich sehe nicht so recht, wie man da um Abstandsflächen rumkommt. Allerdings, wenn auf der westlichen Seite schon ein Gebäude vorhanden ist, könnte man ja an das anbauen.
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Dachte das würde eher Probleme machen wegen Brandschutzwand?
Positiv wäre: Links nebendran wohnt die Schwiegermutter --> weniger Probleme das ok zu bekommen
Negativ wäre: Links nebendran wohnt die Schwiegermutter.
D:
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Eine Brandwand ist bautechnisch keine Herausforderung.
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Das klingt mutmachend, dann wäre das evtl. ja die einfachere Variante links auf dem Grundstück zu bauen... Hm...
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Also ich durfte in RLP kein Fenster in die grenzbebaute Garage setzen, obwohl es dem Nachbar egal war. Nur in Richtung des eigenen Grundstücks. Falls das hilft
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Brauche einen Netzwerkschrank für das Heimnetz. Da muss ein Patchfeld, Switch, Router und ein Rademacherkasten rein.
Ich finde aber keine kompakten Schränke. Die sind alle zu tief für meine Zwecke. Unter 400mm geht da ja anscheinend nichts. Und da renne ich jedes Mal gegen, wenn ich zur Tür im Anschlussraum reinkomme.
Hat jemand eine gute Bezugsquelle für sowas?
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| Zitat von Lucifer
Also ich durfte in RLP kein Fenster in die grenzbebaute Garage setzen, obwohl es dem Nachbar egal war. Nur in Richtung des eigenen Grundstücks. Falls das hilft
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Weil das Bauamt einfach abgelehnt hat oder was war die Begründung damals?
Sind morgen bei einem möglichen Generalunternehmer, der sollte das ja hoffentlich auch einschätzen können.
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Thema: Hausbauthread XIV ( Burggraben mit oder ohne Wasser? ) |