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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Vorstellungsgespräche 28 ( Verbeamtung: ja bitte )
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momdozer

Mods-Gorge
Bin auch ab dem 1. arbeitslos, habe mich schon lange gemeldet aber es tut sich null beim Arbeitsamt, es heisst immer nur es wird sich jemand melden, hat sich niemand. Anrufen bringt nichts, immer das gleiche.
02.01.2021 5:26:01  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
Hast du gemerkt, dass Samstag ist? peinlich/erstaunt
02.01.2021 10:42:21  Zum letzten Beitrag
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
Ich glaube, er meint die Zeit vor dem Jahreswechsel. Soweit mir bekannt, werden die aber erst ab dem Monat aktiv, in dem man wirklich arbeitslos ist. Dann bekommt man reichlich Post, mal ein Telefonat und man soll sich weiter bewerben.

War bei mir extrem entspannt, da das Amt auch keinen Bewerbungsnachweis haben wollte.
02.01.2021 10:46:06  Zum letzten Beitrag
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[-SUSHY-]Salie

AUP [-SUSHY-]Salie 16.11.2008
Je nachdem kann sich auch ein Einspruch gegenüber der sperrfrist lohnen.
02.01.2021 12:11:31  Zum letzten Beitrag
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Sparkle*

UT Malcom
Etwas offtopic, aber ein neuer Thread dafür wäre wohl etwas drüber:

Ich arbeite als 1-Mann-IT-Abteilung in einem kleinem Betrieb und habe gerade ein Jobangebot bekommen, dass ich zum 1.4. annehmen will.

Mein aktueller Arbeitgeber würde sich freuen, wenn ich die kommenden 12 Monate ab und zu auf emails antworte, falls mal was ist. Dafür würde er mir weiterhin das volle Gehalt (1200 Brutto, da ich nur auf 16 Std/Woche eingestellt war) zahlen.

Wie genau gehen wir hier vor? Wenn ich mich nicht irre muss ich nur der Buchhaltung vom aktuellen Arbeitgeber bescheid geben, dass mein Gehalt jetzt auf Steuerklasse 6 ausgezahlt wird und mein Vertrag zum 1.4.2021 aufgelöst wird.

Zusätzlich würde ich noch einen dreizeiler Aufsetzen, mit dem ich eine Freistellung über die nächsten 12 Monate von meinem Chef anerkennen lasse.

Habe ich irgendwas vergessen?
04.01.2021 11:12:33  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich würde mal mit dem neuen AG abstimmen, ob er diese Nebentätigkeit genehmigt
04.01.2021 11:29:12  Zum letzten Beitrag
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Arkhobal

AUP Arkhobal 25.07.2008
Ganz so einfach klingt mir das nicht.

Erst mal müsstest du deinem neuen AG diese Nebentätigkeit mitteilen. Evtl. unterliegst du da auch einem Wettbewerbsverbot und eine Nebentätigkeit beim alten AG wäre deshalb gar nicht möglich.
Weiterhin darfst du mit allen deinen Tätigkeiten nicht deine maximale Wochenarbeitszeit (üblicher Ansatz wäre 48 Stunden) überschreiten, d. h. dein neuer AG dürfte dich demnach nur auf 32 Stunden einstellen. Ist das so vorgesehen?
04.01.2021 11:33:46  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
 
Zitat von Arkhobal

Weiterhin darfst du mit allen deinen Tätigkeiten nicht deine maximale Wochenarbeitszeit (üblicher Ansatz wäre 48 Stunden) überschreiten, d. h. dein neuer AG dürfte dich demnach nur auf 32 Stunden einstellen.



Guter Punkt wobei soweit ich das verstanden habe, gibt es ja keine fixen Arbeitszeiten beim aktuell (bzw. dann ehemaligen Arbeitgeber). Das ist eh der Punkt den ich genau fixieren würde: für was genau (Tätigkeit, zeitlicher Umfang, etc.) wirst du weiterhin bezahlt?
04.01.2021 11:36:58  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Wer kehrt bei solch einem Modell tatsächlich über das ARBZG?
04.01.2021 11:40:11  Zum letzten Beitrag
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Arkhobal

AUP Arkhobal 25.07.2008
 
Zitat von shibby

 
Zitat von Arkhobal

Weiterhin darfst du mit allen deinen Tätigkeiten nicht deine maximale Wochenarbeitszeit (üblicher Ansatz wäre 48 Stunden) überschreiten, d. h. dein neuer AG dürfte dich demnach nur auf 32 Stunden einstellen.



Guter Punkt wobei soweit ich das verstanden habe, gibt es ja keine fixen Arbeitszeiten beim aktuell (bzw. dann ehemaligen Arbeitgeber). Das ist eh der Punkt den ich genau fixieren würde: für was genau (Tätigkeit, zeitlicher Umfang, etc.) wirst du weiterhin bezahlt?



Ich würde vermuten, dass der neue AG nicht das Risiko haben will, dass Sparkle Freitags morgens sagt, "Sorry, beim alten AG war gerade so viel zu tun, bin schon auf maximaler Arbeitszeit und jetzt im Wochenende, tschaui!"
Mich persönlich würde an solchen Arrangements auch nerven, dass der alte AG evtl. erwartet, dass Sparkle alles stehen und liegen lässt und quasi auf Bereitschaft agiert.
04.01.2021 11:42:05  Zum letzten Beitrag
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~


04.01.2021 11:43:12  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Sparkle*

UT Malcom
 
Zitat von Arkhobal

Ganz so einfach klingt mir das nicht.

Erst mal müsstest du deinem neuen AG diese Nebentätigkeit mitteilen. Evtl. unterliegst du da auch einem Wettbewerbsverbot und eine Nebentätigkeit beim alten AG wäre deshalb gar nicht möglich.
Weiterhin darfst du mit allen deinen Tätigkeiten nicht deine maximale Wochenarbeitszeit (üblicher Ansatz wäre 48 Stunden) überschreiten, d. h. dein neuer AG dürfte dich demnach nur auf 32 Stunden einstellen. Ist das so vorgesehen?



Alter Arbeitgeber ist ein Online-Shop, neuer Arbeitgeber ein Krankenhaus. Ich denke nicht, dass es da Wettbewerb gibt.

Von einer maximalen Wochenarbeitszeig höre ich gerade zum ersten mal peinlich/erstaunt

Wäre es möglich mit meinem aktuellen Arbeitgeber einen Dreizeiler zum aktuellen Arbeitsvertrag hinzuzufügen, dass:

1. Die festgelegten Wochenstunden auf 2 reduziert werden
2. Das Arbeitverhältnis zum 1.4.2021 endet und
3. das alles aus dem Home Office passiert?

Ob ich dann tatsächlich 1,2 oder 6 stunden pro Monat abends noch auf Emails von meinem alten Arbeitgeber antworte ist dann ja auch egal, aber ich denke 2 Stunden pro Monat kommen sogar hin.
04.01.2021 11:48:30  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
 
Zitat von Switchie

Wer kehrt bei solch einem Modell tatsächlich über das ARBZG?



Ggf. die Versicherung, wenn er sich bei überzogener Arbeitszeit die Treppe runterwirft und sich dabei ein paar Gräten bricht.
04.01.2021 11:52:31  Zum letzten Beitrag
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Seppl`

Seppl_Mett
Jo, Berufsgenossenschaft und/oder Regierungspräsidium sehen das nicht so Nice Konfetti wenn (!) Mal was sein sollte.

Ist schon ziemlich alman, klar kann auch nie was sein *shrug*
04.01.2021 11:56:51  Zum letzten Beitrag
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Arkhobal

AUP Arkhobal 25.07.2008
 
Zitat von Sparkle*

 
Zitat von Arkhobal

Ganz so einfach klingt mir das nicht.

Erst mal müsstest du deinem neuen AG diese Nebentätigkeit mitteilen. Evtl. unterliegst du da auch einem Wettbewerbsverbot und eine Nebentätigkeit beim alten AG wäre deshalb gar nicht möglich.
Weiterhin darfst du mit allen deinen Tätigkeiten nicht deine maximale Wochenarbeitszeit (üblicher Ansatz wäre 48 Stunden) überschreiten, d. h. dein neuer AG dürfte dich demnach nur auf 32 Stunden einstellen. Ist das so vorgesehen?



Alter Arbeitgeber ist ein Online-Shop, neuer Arbeitgeber ein Krankenhaus. Ich denke nicht, dass es da Wettbewerb gibt.

Von einer maximalen Wochenarbeitszeig höre ich gerade zum ersten mal peinlich/erstaunt

Wäre es möglich mit meinem aktuellen Arbeitgeber einen Dreizeiler zum aktuellen Arbeitsvertrag hinzuzufügen, dass:

1. Die festgelegten Wochenstunden auf 2 reduziert werden
2. Das Arbeitverhältnis zum 1.4.2021 endet und
3. das alles aus dem Home Office passiert?

Ob ich dann tatsächlich 1,2 oder 6 stunden pro Monat abends noch auf Emails von meinem alten Arbeitgeber antworte ist dann ja auch egal, aber ich denke 2 Stunden pro Monat kommen sogar hin.



Prinzipiell geht das wahrscheinlich, sogar die nachträgliche Befristung sollte in der Konstellation formal möglich sein. Sauberer wäre allerdings allemal, den aktuellen AV regulär zu kündigen und einen neuen Vertrag für die anschließende Zeit mit Sachgrundbefristung aufzusetzen.
04.01.2021 12:00:57  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Als allererstes würde ich mich hierum kümmern:

 
Zitat von Mad_Melone

Ich würde mal mit dem neuen AG abstimmen, ob er diese Nebentätigkeit genehmigt



Und danach dann mal checken wie ich das mit dem aktuellen Arbeitgeber dann formal regel. Wurde denn überhaupt schon gekündigt? Kündigungsfrist von normalerweise mindestens 3 Monaten beachtet?

/

 
Zitat von Sparkle*

Wie genau gehen wir hier vor? Wenn ich mich nicht irre muss ich nur der Buchhaltung vom aktuellen Arbeitgeber bescheid geben, dass mein Gehalt jetzt auf Steuerklasse 6 ausgezahlt wird und mein Vertrag zum 1.4.2021 aufgelöst wird.



Anscheinend wurde noch gar nicht gekündigt? Was hast du denn überhaupt für eine Kündigungsfrist?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von shibby am 04.01.2021 12:23]
04.01.2021 12:21:54  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Switchie

Wer kehrt bei solch einem Modell tatsächlich über das ARBZG?


Neben den schon genannten Gruppen auch die personalverantwortliche Kraft des neuen AG, da diese für die Einhaltung des ArbZG auch unter Berücksichtigung von Nebentätigkeiten zuständig ist - I know the pain
04.01.2021 12:56:01  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
 
Zitat von Sparkle*

 
Zitat von Arkhobal

Ganz so einfach klingt mir das nicht.

Erst mal müsstest du deinem neuen AG diese Nebentätigkeit mitteilen. Evtl. unterliegst du da auch einem Wettbewerbsverbot und eine Nebentätigkeit beim alten AG wäre deshalb gar nicht möglich.
Weiterhin darfst du mit allen deinen Tätigkeiten nicht deine maximale Wochenarbeitszeit (üblicher Ansatz wäre 48 Stunden) überschreiten, d. h. dein neuer AG dürfte dich demnach nur auf 32 Stunden einstellen. Ist das so vorgesehen?



Alter Arbeitgeber ist ein Online-Shop, neuer Arbeitgeber ein Krankenhaus. Ich denke nicht, dass es da Wettbewerb gibt.

Von einer maximalen Wochenarbeitszeig höre ich gerade zum ersten mal peinlich/erstaunt

Wäre es möglich mit meinem aktuellen Arbeitgeber einen Dreizeiler zum aktuellen Arbeitsvertrag hinzuzufügen, dass:

1. Die festgelegten Wochenstunden auf 2 reduziert werden
2. Das Arbeitverhältnis zum 1.4.2021 endet und
3. das alles aus dem Home Office passiert?

Ob ich dann tatsächlich 1,2 oder 6 stunden pro Monat abends noch auf Emails von meinem alten Arbeitgeber antworte ist dann ja auch egal, aber ich denke 2 Stunden pro Monat kommen sogar hin.



Alter, was genau machst du für diesen Online-Shop das der dir de facto einen Tagessatz von 1200¤ zahlen will? Breites Grinsen
04.01.2021 13:04:55  Zum letzten Beitrag
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Der Tausendbüßler

AUP Der Büßer 06.12.2019
Einfach der single point of ALLES sein. Been there
04.01.2021 13:14:52  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von Switchie

Wer kehrt bei solch einem Modell tatsächlich über das ARBZG?


Neben den schon genannten Gruppen auch die personalverantwortliche Kraft des neuen AG, da diese für die Einhaltung des ArbZG auch unter Berücksichtigung von Nebentätigkeiten zuständig ist - I know the pain



Ohja. Dann haste noch nen BR im Laden, der sich über sowas auch die Infos einholen will und dann musste das alles schön mitmonitoren. The pain is real.
04.01.2021 13:51:52  Zum letzten Beitrag
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shp.makonnen

AUP shp.makonnen 01.01.2019
verschmitzt lachen
 
Zitat von Kane*

Alter, was genau machst du für diesen Online-Shop das der dir de facto einen Tagessatz von 1200¤ zahlen will? Breites Grinsen



Die mit Abstand besten Fake-Bewertungen!
04.01.2021 14:03:02  Zum letzten Beitrag
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dblmg

AUP dblmg 20.07.2010
Heute gefühlt das erste mal auf meine Entgeltabrechnung geschaut:
Ich bin mitglied in einem versorgungswerk und von der DRV befreit, auf der Abrechnung steht auch einmal Beitrag BV, abgeführt von mir und einmal der AG-Zuschuss RV drauf.
Zahlt bei nem Versorgungswerk immernur der Arbeitnehmer ein und der AG zahlt trotzdem in die DRV ein? wat peinlich/erstaunt
04.01.2021 18:27:39  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Normalerweise sollte der Betrag ausgezahlt werden, check mal, ob da ein Minus dahintersteht oder nicht.

Ich hab die Position auch, wird aber eben nicht einbehalten, sondern ausbezahlt
04.01.2021 19:18:43  Zum letzten Beitrag
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Gasbrand

Arctic
 
Zitat von dblmg

Heute gefühlt das erste mal auf meine Entgeltabrechnung geschaut:
Ich bin mitglied in einem versorgungswerk und von der DRV befreit, auf der Abrechnung steht auch einmal Beitrag BV, abgeführt von mir und einmal der AG-Zuschuss RV drauf.
Zahlt bei nem Versorgungswerk immernur der Arbeitnehmer ein und der AG zahlt trotzdem in die DRV ein? wat peinlich/erstaunt



Der Zuschuss RV vom AG wird auf dein Gehalt aufgeschlagen. Dafür zahlst du dann den kompletten Beitrag zur BV.
Deswegen sollte der Zuschuss RV vom AG halb so groß sein, wie dein Beitrag BV. So ist es jedenfalls bei mir.
Ändert nichts am Endergebnis wie viel insgesamt eingezahlt wird.
07.01.2021 1:53:50  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
"Gib hier alles an Ausbildungen, Studium und beruflichen Stationen an!"
"Lad hier trotzdem alles nochmal hoch!"
"Schreib in dieses Feld dein Anschreiben!"
"Lad es hier trotzdem nochmal hoch!"


Eigentlich muss man Pluspunkte geben, dass sie nicht noch versuchen die Stationen automatisch, prägnant aber falsch zu exportieren. Junge Junge Junge.
08.01.2021 11:50:03  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Das ist sowas von Hass, ich fühle mit Dir. Diese ganzen Bewerberportale sind Pest und Cholera zugleich!

Ich möchte noch einmal hervorheben wie es bei meiner aktuellen Bewerbung lief: angerufen da ich Fragen zu der Stellenausschreibung hatte - der Bearbeiter war nicht da aber mir wurde gesagt, er würde mich nach seinem Urlaub anrufen. Das hat er dann auch gemacht, daraufhin formlos per E-Mail nur meinen Lebenslauf hingeschickt, dann in Summe 3 Gespräche geführt (erst mit dem Recruiter alleine um ein paar Eckdaten zu klären (Telefonisch, ~15 Minuten), dann mit Recruiter und Vorgesetztem (Videointerview, ~60 Minuten), dann mit Vorgesetztem und HR Business Parnter (persönlich, ~90 Minuten)).
Daraufhin das Angebot bekommen. So toll <3

Im Februar geht es dann los; bis dahin noch 2 Wochen arbeiten und eine Woche frei \o/
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von shibby am 08.01.2021 12:00]
08.01.2021 11:59:52  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
ich hab gerade noch mal Kassensturz meiner Bewerbungen gemacht. Top, ne Antwort die über ne automatische Eingangsbestätigung hinausgeht steht seit Oktober noch aus. Was soll sowas?
08.01.2021 11:59:54  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Und natürlich habe ich den Anschreibenstext nicht nochmal ins Eingabefeld gepasted. Ach leckt mich doch alle. Wenn's euch fehlt, fordert es halt nach oder lest das dumme pdf. Ist ja nur beim Kreis OF, mal schauen ob ich's nochmal als Höhlenmalerei abgeben muss.
08.01.2021 12:01:25  Zum letzten Beitrag
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flowb

flowb
Hier war neulich mal ne Präsentation über lebenslaufgestaltung etc. für Naturwissenschaftler verlinkt, hat den link noch wer?
08.01.2021 18:08:20  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 08.12.2020
Die Praesentation gibt's afaik nicht online, aber hier ist die Zusammenfassung
https://www.principiae.be/pdfs/ECV-1.01.pdf
08.01.2021 18:16:28  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Vorstellungsgespräche 28 ( Verbeamtung: ja bitte )
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