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Und worauf wird sich da Berufen? Der Erholungsurlaub ist im Kalenderjahr zu nehmen.
Das ein Arbeitgeber planen muss ist absolut verständlich,
aber da jeder seine Vertretung hat und mit dieser sowieso absprachen über den Urlaub vorher halten muss, sehe ich da keine Notwendigkeit einer Planung.
Aber das ist wieder ein anderes Thema.
Es muss doch in irgendeinem Gesetz festgeschrieben sein, dass der Arbeitgeber den Jahresurlaub zu einem bestimmten Tag einfordern kann.
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Der Punkt dürfte da eher sein, dass es nicht eine gesetzliche Grundlage gibt dass der Arbeitgeber das tun darf, sondern dass es keine gesetzliche Grundlage gibt dass der Arbeitgeber das NICHT tun darf.
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| Zitat von mformkles
Und worauf wird sich da Berufen?
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| Zitat von mformkles
Das ein Arbeitgeber planen muss
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Darauf. kannst ja froh sein dass dein AG nicht deinen halben Urlaub über Betriebsferien selber für dich verplant. Gibts ja auch.
| Zitat von Shooter
Der Punkt dürfte da eher sein, dass es nicht eine gesetzliche Grundlage gibt dass der Arbeitgeber das tun darf, sondern dass es keine gesetzliche Grundlage gibt dass der Arbeitgeber das NICHT tun darf.
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Jo dies. Der Arbeitgeber muss deine Urlaubswünsche berücksichtigen, kann also nicht eigenhändig deinen kompletten Jahresurlaub für dich verplanen. ABer er kann dir durchaus sagen, dass du den bis Ende Januar einzureichen hast.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 12.02.2021 8:00]
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Der Arbeitgeber hat aber bei uns nicht zu planen, wir müssen unseren Urlaub mit der Vertretung absprechen.
Bis 2020 gab es eine stillschweigende Abmachung, dass wir den Jahresurlaub einreichen, aber diesen auch später doch ändern können. Es wurden uns vorher erzählt, ihr könnt den Urlaub dann immer noch verlegen und dieses Versprechen wurde letztes Jahr gebrochen. Auf einmal war eine Verlegung aus bestimmten Gründen nicht mehr möglich.
Wir sind Bereit den Urlaub zu Planen, kein problem, es geht hier um das festmachen.
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Ja wenn das so ist dann ist das natürlich kacke und vor allem auch einfach schlechtes Management, verstösst aber eben nicht zwingend gegen geltendes Recht. Deswegen hat man als Arbeitgeber in der Regel ja auch ein entsprechendes Absenzenreglement wo solche Dinge geregelt sind, oder man schreibt es einfach in den Arbeitsvertrag. Wenn man das nicht tut und nach gutdünken das ganze jährlich ändert ist das vielleicht noch rechtens, führt aber, auch zu recht, natürlich zu Missmut unter den Arbeitnehmern, was man als Arbeitgeber ja eigentlich verhindern sollte. Klingt für mich vor allem nach schlechtem Führungsstil. Dagegen könnt ihr protestieren, der Erfolg dürfte aber bei Uneinsicht des Arbeitgebers eher gering sein :/
Man kann natürlich argumentieren dass es davor ja auch geklappt hat ohne den Urlaub so früh zu planen, aber da kann der Arbeitgeber einfach entgegen dass sich die Betriebswirtschaftliche Situation nun halt geändert hat. Das ist verständlicherweise sehr frustrierend.
/also das ist meine Sicht als juristischer Laie, falls jemand kommen würde und sagen "neeee so geht das wirklich nicht weil X und Y", noch so gerne.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 12.02.2021 8:14]
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Soweit ich weiß gibt es kein Urteil, dass solche Urlaubsregelungen unter das Gewohnheitsrecht fallen, von daher kann dein Arbeitgeber das auch ändern.
Am besten, man lässt sich so etwas über den Arbeitsvertrag absichern.
| Zitat von mformkles
Der Arbeitgeber hat aber bei uns nicht zu planen
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Klar kann er das. Ist doch z.B. gängige Regelung dass man zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub vorgeschrieben bekommt. Betriebsferien sind auch ein Beispiel für vom AG geplanten Urlaub.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 12.02.2021 8:20]
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Ich empfehle ja einen Betriebs- oder Personalrat zu gründen. Dieser hat hier Mitbestimmungsrechte.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 12.02.2021 8:58]
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Wir haben eine Mitarbeitervertretung.
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Also habt ihr einen BR/PR oder nicht? Falls nein: Ihr habt $irgendwas, damit niemand auf die Idee kommt ein echtes Gremium zu gründen. Falls ja: Die haben Rechte, die sie ggf. auch per Gericht durchsetzen können. Dazu kann sowas wie eine Betriebsvereinbarung "Urlaubsjahresplanung" gehören.
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| Zitat von mformkles
Wir haben eine Mitarbeitervertretung.
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BR?
Dann wurde das ggf. mit diesem vereinbart bis wann Urlaub verplant und eingestellt sein muss. Dann ist dies rechtmäßig.
Bei uns ist die für 2/3 des Urlaubs und der Zusatztage bis Mitte November des Vorjahres zu erledigen. Restverplanung bis Juni des laufenden Jahres.
Und Urlaub ist immer nur mit beidseitigen Einverständnis zu verlegen. Das ist auch AN Schutz.
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wie unentspannt. Wir müssen nur den urlaub vom Vorjahr bis 31.12. des aktuelln verbraten und mindestens einen mit 2w am stück, sonst müssen wir nix großartig vorplanen oder sonstwas. Nur unter kollegen gucken, dass immer wer da is, sonst heißts "jo, bin ab morgen paar tage weg"
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| Zitat von ymmv
wie unentspannt. Wir müssen nur den urlaub vom Vorjahr bis 31.12. des aktuelln verbraten und mindestens einen mit 2w am stück, sonst müssen wir nix großartig vorplanen oder sonstwas. Nur unter kollegen gucken, dass immer wer da is, sonst heißts "jo, bin ab morgen paar tage weg"
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Dies. Sowas ständ für mich auch gar nicht zur Disposition. Ich hab Verständnis, dass ein alleine arbeitender Arzt schauen muss, dass seine Praxis funktionsfähig besetzt ist und daher mehr Vorlauf braucht als eine Firma mit hunderten oder tausenden Mitarbeitern. Da es aber bis 2020 wohl auch anders ging, scheint es für eine Planung am Jahresanfang ja keine zwingende Gründe zu geben.
Von daher wäre für mich die Wahl wohl entweder weiterhin "jo, bin ab morgen paar tage weg" oder "jo, bin in drei monaten für immer weg".
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Ihr habt mich erinnert, dass ich bis Ende Januar 25 Tage Urlaub eintragen musste und dies vergessen habe, thx
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Gestern mein auto auf nen parkplatz gestellt, davor ein schild: parken 2 std mit parkscheibe mo-fr 08.00-18.00. Angekommen um 16.10 parkscheibe auf kurz nach 18.00 gestellt, heut morgen 06.30 komm ich zum auto, hängt ne knolle dran. Was soll das?
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Parkscheibe falsch gestellt, 16:30 wäre der Preis gewesen. Immer die auf nächste halbe Stunde aufgerundete Ankunftszeit.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 12.02.2021 9:41]
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| Zitat von [Dicope]
| Zitat von ymmv
wie unentspannt. Wir müssen nur den urlaub vom Vorjahr bis 31.12. des aktuelln verbraten und mindestens einen mit 2w am stück, sonst müssen wir nix großartig vorplanen oder sonstwas. Nur unter kollegen gucken, dass immer wer da is, sonst heißts "jo, bin ab morgen paar tage weg"
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Dies. Sowas ständ für mich auch gar nicht zur Disposition. Ich hab Verständnis, dass ein alleine arbeitender Arzt schauen muss, dass seine Praxis funktionsfähig besetzt ist und daher mehr Vorlauf braucht als eine Firma mit hunderten oder tausenden Mitarbeitern. Da es aber bis 2020 wohl auch anders ging, scheint es für eine Planung am Jahresanfang ja keine zwingende Gründe zu geben.
Von daher wäre für mich die Wahl wohl entweder weiterhin "jo, bin ab morgen paar tage weg" oder "jo, bin in drei monaten für immer weg".
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Man merkt, dass Du leider keine Ahnung hast.
Nur weil dein Firma scheinbar keine Abläufe hat die es aus AG Sicht zu planen gibt, gilt dies nicht für andere Firmen.
Ich mach mal ein einfaches Beispiel mit BMW und der Schicht am Band für Dich. Da planste das Jahr durch. Nebst Betriebsferien im Sommer meist (2-3 Wochen).
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| Zitat von dktwho?
Gestern mein auto auf nen parkplatz gestellt, davor ein schild: parken 2 std mit parkscheibe mo-fr 08.00-18.00. Angekommen um 16.10 parkscheibe auf kurz nach 18.00 gestellt, heut morgen 06.30 komm ich zum auto, hängt ne knolle dran. Was soll das?
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Führerschein beim Traden gewonnen?
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| Zitat von dktwho?
Gestern mein auto auf nen parkplatz gestellt, davor ein schild: parken 2 std mit parkscheibe mo-fr 08.00-18.00. Angekommen um 16.10 parkscheibe auf kurz nach 18.00 gestellt, heut morgen 06.30 komm ich zum auto, hängt ne knolle dran. Was soll das?
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Du hast also bei der geforderten Anzeige Deiner Parkzeit gelogen und dafür jetzt ein Knöllchen erhalten?
Wie Abso sagt 16:30 Uhr stellt man die Parkscheibe bei 16:10 Uhr.
Dann wäre das korrekt gestellt und mit 2h Höchstparkdauer alles fein gewesen.
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Ich waere zufrieden, wenn die ganzen Familienvaeter ihren shit planen wuerden und ich dann einfach irgendwas anderes nehmen koennte, dann muss ich nicht random Wochen anklicken fuer Urlaub.
Ich hoffe das klappt dieses Jahr so. Is mir doch egal, wann ich Urlaub habe. Ich nehm eh immer um ein Wochenende rum.
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von [Dicope]
| Zitat von ymmv
wie unentspannt. Wir müssen nur den urlaub vom Vorjahr bis 31.12. des aktuelln verbraten und mindestens einen mit 2w am stück, sonst müssen wir nix großartig vorplanen oder sonstwas. Nur unter kollegen gucken, dass immer wer da is, sonst heißts "jo, bin ab morgen paar tage weg"
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Dies. Sowas ständ für mich auch gar nicht zur Disposition. Ich hab Verständnis, dass ein alleine arbeitender Arzt schauen muss, dass seine Praxis funktionsfähig besetzt ist und daher mehr Vorlauf braucht als eine Firma mit hunderten oder tausenden Mitarbeitern. Da es aber bis 2020 wohl auch anders ging, scheint es für eine Planung am Jahresanfang ja keine zwingende Gründe zu geben.
Von daher wäre für mich die Wahl wohl entweder weiterhin "jo, bin ab morgen paar tage weg" oder "jo, bin in drei monaten für immer weg".
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Man merkt, dass Du leider keine Ahnung hast.
Nur weil dein Firma scheinbar keine Abläufe hat die es aus AG Sicht zu planen gibt, gilt dies nicht für andere Firmen.
Ich mach mal ein einfaches Beispiel mit BMW und der Schicht am Band für Dich. Da planste das Jahr durch. Nebst Betriebsferien im Sommer meist (2-3 Wochen).
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| Zitat von [Dicope]
Da es aber bis 2020 wohl auch anders ging
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Ich hab noch mal den wichtigsten Teil zitiert. Dass der zitierte Arzt nicht der einzige Fall ist, ist mir klar. Vielleicht hat sich ja auch im Betriebsablauf so viel geändert, dass es jetzt nötig ist.
Von einem Jahr auf das andere zu erwarten, dass man seinen ganzen Urlaub im Voraus plant, ist für mich aber ein so gravierender Einschnitt in die Arbeitsbedingungen, dass ich ohne entsprechende Kompensation in Frage stellen würde, ob ich weiter bei dir Firma schaffen möchte.
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von dktwho?
Gestern mein auto auf nen parkplatz gestellt, davor ein schild: parken 2 std mit parkscheibe mo-fr 08.00-18.00. Angekommen um 16.10 parkscheibe auf kurz nach 18.00 gestellt, heut morgen 06.30 komm ich zum auto, hängt ne knolle dran. Was soll das?
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Du hast also bei der geforderten Anzeige Deiner Parkzeit gelogen und dafür jetzt ein Knöllchen erhalten?
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Mit einer automatischen Parkscheibe ( von needIt) wäre das nicht passiert.
dktwho sollte hier einmal investieren!
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von dktwho?
Gestern mein auto auf nen parkplatz gestellt, davor ein schild: parken 2 std mit parkscheibe mo-fr 08.00-18.00. Angekommen um 16.10 parkscheibe auf kurz nach 18.00 gestellt, heut morgen 06.30 komm ich zum auto, hängt ne knolle dran. Was soll das?
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Du hast also bei der geforderten Anzeige Deiner Parkzeit gelogen und dafür jetzt ein Knöllchen erhalten?
Wie Abso sagt 16:30 Uhr stellt man die Parkscheibe bei 16:10 Uhr.
Dann wäre das korrekt gestellt und mit 2h Höchstparkdauer alles fein gewesen.
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Ich dachte auf der scheibe stellt man ein wie lange man da vor hat zu stehen also nach dem einparken +2 stunden
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Produkte, die auf so Elektroschrott-Webseiten vertrieben werden, sind die Pennystocks des IBWN.
/dktwho, schau mal auf die Parkscheibe, da steht hoechstwahrscheinlich "Ankunftszeit" drauf.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Irdorath am 12.02.2021 9:50]
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| Zitat von ymmv
und mindestens einen mit 2w am stück
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Das steht dir übrigens sogar gesetzlich zu.
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| Zitat von dktwho?
| Zitat von Che Guevara
| Zitat von dktwho?
Gestern mein auto auf nen parkplatz gestellt, davor ein schild: parken 2 std mit parkscheibe mo-fr 08.00-18.00. Angekommen um 16.10 parkscheibe auf kurz nach 18.00 gestellt, heut morgen 06.30 komm ich zum auto, hängt ne knolle dran. Was soll das?
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Du hast also bei der geforderten Anzeige Deiner Parkzeit gelogen und dafür jetzt ein Knöllchen erhalten?
Wie Abso sagt 16:30 Uhr stellt man die Parkscheibe bei 16:10 Uhr.
Dann wäre das korrekt gestellt und mit 2h Höchstparkdauer alles fein gewesen.
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Ich dachte auf der scheibe stellt man ein wie lange man da vor hat zu stehen also nach dem einparken +2 stunden
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Ich hoffe Du machst flachsen, ansonsten bitte vielleicht nochmal Fahrschulbögen nachholen.
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von mformkles
Wir haben eine Mitarbeitervertretung.
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BR?
Dann wurde das ggf. mit diesem vereinbart bis wann Urlaub verplant und eingestellt sein muss. Dann ist dies rechtmäßig.
Bei uns ist die für 2/3 des Urlaubs und der Zusatztage bis Mitte November des Vorjahres zu erledigen. Restverplanung bis Juni des laufenden Jahres.
Und Urlaub ist immer nur mit beidseitigen Einverständnis zu verlegen. Das ist auch AN Schutz.
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Es lief halt ohne Dienstvereinbarung bisher. Jeder Bereich hat es gemacht wie er es wollte, es hat mehr oder weniger funktioniert.
Eine Dienstvereinbarung für den Urlaub kommt demnächst, aber halt nach der Abgabepflicht.
Habe aber mittlerweile eine neue Aussage von Oben, mit der ich mich fast zufrieden gebe.
| Wir haben wieder die ursprüngliche Regelung, dass alle Urlaubstage verplant werden müssen, dadurch wird nach Prüfung auch alles genehmigt.
Wenn im Laufe des Jahres Änderungen des Jahresurlaubs nötig sein sollten, können die Mitarbeitenden wieder einen Änderungsantrag stellen. | |
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| Zitat von Irdorath
Produkte, die auf so Elektroschrott-Webseiten vertrieben werden, sind die Pennystocks des IBWN.
/dktwho, schau mal auf die Parkscheibe, da steht hoechstwahrscheinlich "Ankunftszeit" drauf.
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Ja klar. Nach meinem verstandnis halt wann ich wieder am auto ankomme lol.
Tja TIL
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| Zitat von dktwho?
| Zitat von Che Guevara
| Zitat von dktwho?
Gestern mein auto auf nen parkplatz gestellt, davor ein schild: parken 2 std mit parkscheibe mo-fr 08.00-18.00. Angekommen um 16.10 parkscheibe auf kurz nach 18.00 gestellt, heut morgen 06.30 komm ich zum auto, hängt ne knolle dran. Was soll das?
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Du hast also bei der geforderten Anzeige Deiner Parkzeit gelogen und dafür jetzt ein Knöllchen erhalten?
Wie Abso sagt 16:30 Uhr stellt man die Parkscheibe bei 16:10 Uhr.
Dann wäre das korrekt gestellt und mit 2h Höchstparkdauer alles fein gewesen.
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Ich dachte auf der scheibe stellt man ein wie lange man da vor hat zu stehen also nach dem einparken +2 stunden
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Dem ist falsch so.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/parkscheibe-einstellen/
| Sie wird auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt. Beispiel: Wird das Auto um 16.05 Uhr abgestellt, muss der Fahrer die Parkscheibe auf 16.30 Uhr stellen. Alles andere ist falsch und kann ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 30 Euro nach sich ziehen. Die Parkscheibe muss außerdem so im Auto liegen, dass sie von außen gut lesbar ist, am besten auf dem Armaturenbrett.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 12.02.2021 9:54]
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Mal nen Knick reingemacht für Dezember
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Thema: Erklärbär ( Fragen über Fragen ) |