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| Zitat von Shooter
Schien- UND Wade! Hintergrund, habe am Sonntag alpine Skirennen geguckt, da sind zwei gestürzt, und bei beiden sah man ziemlich deutlich dass die Beine beim Unterschenkel komplett gebrochen waren. Bei der einen wurde danach aber die Diagnose "Schien und Wadenbeinbruch" kommuniziert, bei der anderen aber "Unterschenkel". Ist das dann effektiv einfach nur eine andere Art der Kommunikation für im Grunde den, mehr oder weniger, gleichen Bruch.
PS: Es war nicht schön.
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Die Medien sind meiner Erfahrung nach immer sehr nah am offiziellen Wortlaut, könnte auch ganz einfach sein dass da unterschiedliche Ärzte, Pressesprecher o.ä. am Werk waren, die es anders kommuniziert haben. Von der Diagnose her gibts da aber keinen Unterschied.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Die Medien sind meiner Erfahrung nach immer sehr nah am offiziellen Wortlaut, könnte auch ganz einfach sein dass da unterschiedliche Ärzte, Pressesprecher o.ä. am Werk waren, die es anders kommuniziert haben. Von der Diagnose her gibts da aber keinen Unterschied.
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thx m8
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| Zitat von Trotzspender
Das ist entweder sehr gut getrollt, oder dir fehlt Basiswissen über Irdo.
// Und über den Motorradspruch.
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Mir fehlt wohl Basiswissen.
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Immo meinte dies mal, Irdo trollt nur.
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ja, Irdo ist Fahrradfahrer, ergo guter Junge.
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Du mieser kleiner...
Ja fuck
Da ist die Mettness mit mir durchgegangen. Dann halt fick Immo.
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Das sowieso.
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Schlussendlich läuft es halt immer darauf hinaus.
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Wobei es aber auch enorm absurde Freilaufgeräusche gibt.
So ein bisschen ist nice, damit man gehört wird. Aber wenn es anfängt zu kreischen, dann klingts irgendwann lächerlich
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 02.03.2021 10:23]
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Aber guter Troll, hat mich 1A abgeholt und hässig gemacht. Kann man mal respektieren.
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Ohmann.
Hier ist das Oginal:
| Zitat von Immortalized
Was ist daran geil?
Geiles Geräusch, charakteristisch für Ducs aus diesen Jahren, bereitet mir Freude
Fühlt es sich schneller an?
Nein
Badet man in den hasserfüllten Blicken?
Ganz im Gegenteil, 99% der Reaktionen sind positiv und vor allem kids freuen sich jedes mal riesig. Plus "höhö ist die kaputt?"-Sprüche, die immer ein conversation starter sind
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| Zitat von Armag3ddon
Den letzten Wohnort des Verstorbenen solltest du möglichst kennen, damit die Stelle, wo du das machst, auch weiß, zu welchem Gericht das hinzuschicken ist. Es fallen i.d.R. Gebühren an.
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Ich bin seit dem 11.02. mit einem Notar im Kontakt.
Der bestand zuerst auf telefonischen Kontakt, ich hab aber immer nur den AB erreicht und er hat exakt einmal probiert mich anzurufen, hier ist aber ein fieses Funkloch und als ich dann zurückgerufen habe ging wieder keiner ran.
Er hat mir dann Mitte letzter Woche eine Mail geschrieben, dass er mich nicht erreichen konnte und ein paar Daten+Sterbeurkunde abgefragt.
Die Sterbeurkunde hab ich jetzt am Samstag per Post beantragt, auf der Seite vom Standesamt steht das dauert dann 2-3 Tage. (Ich hoffe, aber glaube nicht.)
Ohne die Sterbeurkunde habe ich keine persönlichen Daten von meinem Vater, der Notar würde gerne die Dokumente vorbereiten, kann er aber ohne diese Daten nicht.
Und ich muss natürlich trotz Corona in persönlicher Anwesenheit des Notars unterschreiben, es ist schließlich Deutschland hier.
Gibt es irgendeine Möglichkeit des Aufschubs, um die ich mich jetzt kümmern müsste/sollte?
Am 24.03. muss der Kram wohl beim Gericht sein, bis dahin geht die Frist.
Oder einfach hoffen, dass das alles noch rechtzeitig klappt und wenn nicht Pech gehabt?
Ich ärgere mich dezent, dass ich nicht vorher wusste/mich nicht informiert habe, dass ich eine Sterbeurkunde brauche.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von serendipity am 02.03.2021 11:52]
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Hmja, spannend, dass der Notar die Sterbeurkunde haben möchte. Das ist natürlich doof. Wie Notare das praktisch umsetzen, wusste ich bisher dann auch nicht. Am Nachlassgericht wollten sie diese Urkunde nicht haben (da hatte ich allerdings auch das Schreiben vom Nachlassgericht dabei).
Die Frist selbst kannst du nicht verlängern. Es gibt nur ganz eingeschränkte Gründe, unter denen der Fristablauf gehemmt ist, und unter die wirst du nicht fallen (Minderjährigkeit, Vormundschaft, Betreuung). Auch so Späße wie "ich rufe beim Gericht an und frage die, ob die nicht was machen können" gehen nicht. Die Frist ist fix. Ich würde empfehlen, maximale telefonische Erreichbarkeit zu garantieren.
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| Zitat von Armag3ddon
Hmja, spannend, dass der Notar die Sterbeurkunde haben möchte. Das ist natürlich doof. Wie Notare das praktisch umsetzen, wusste ich bisher dann auch nicht. Am Nachlassgericht wollten sie diese Urkunde nicht haben (da hatte ich allerdings auch das Schreiben vom Nachlassgericht dabei).
Die Frist selbst kannst du nicht verlängern. Es gibt nur ganz eingeschränkte Gründe, unter denen der Fristablauf gehemmt ist, und unter die wirst du nicht fallen (Minderjährigkeit, Vormundschaft, Betreuung). Auch so Späße wie "ich rufe beim Gericht an und frage die, ob die nicht was machen können" gehen nicht. Die Frist ist fix. Ich würde empfehlen, maximale telefonische Erreichbarkeit zu garantieren.
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Altes Sprichwort, kennt man ja.
Ius civile scriptum est vigilantibus rete investire.
Das Recht ist für die Netzabgedeckten
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Vielleicht kann Che ein paar Hotspots zuschicken.
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| Zitat von Real_Futti
Wofür brauchst du die Sterbeurkunde?
Ich hatte jetzt irgendwie im Hinterkopf, dass du keinen Kontakt mehr hast und auch jetzt nix damit zutun haben willst.
Sterbeurkunde würde ich jetzt eher in Richtung Versicherungen, Behörden etc. verorten
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Die brauche ich nicht, die braucht der Notar. Warum genau habe ich jetzt mal nicht nachgefragt.
| Zitat von Armag3ddon
Die Frist selbst kannst du nicht verlängern. Es gibt nur ganz eingeschränkte Gründe, unter denen der Fristablauf gehemmt ist, und unter die wirst du nicht fallen (Minderjährigkeit, Vormundschaft, Betreuung). Auch so Späße wie "ich rufe beim Gericht an und frage die, ob die nicht was machen können" gehen nicht. Die Frist ist fix. Ich würde empfehlen, maximale telefonische Erreichbarkeit zu garantieren.
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Ok. Also hoffen, dass das alles noch zeitnah klappt. Ich hoffe ich habe das richtige Standesamt erwischt (hab das vom letzten mir bekannten Wohnort genommen, das ist aber auch schon wieder 2 Jahre her) und die sind keine Schlaftabletten.
Danke für die Info!
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| Zitat von Armag3ddon
Es gibt nur ganz eingeschränkte Gründe, unter denen der Fristablauf gehemmt ist, und unter die wirst du nicht fallen (Minderjährigkeit, Vormundschaft, Betreuung).
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Globale Pandemie ist zu neu, oder?
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| Zitat von Tobit
| Zitat von Armag3ddon
Es gibt nur ganz eingeschränkte Gründe, unter denen der Fristablauf gehemmt ist, und unter die wirst du nicht fallen (Minderjährigkeit, Vormundschaft, Betreuung).
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Globale Pandemie ist zu neu, oder?
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An gesetzlichen Ausschlussfristen ändert die meines Wissens nach nix, ja.
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Ich hatte hier schonmal geschrieben, weil mir von nem nun scheinbar unseriös gewordenen, vormalig aber seriösen Händler noch 100¤ Cashback für einen DSL-Vertrag zustehen. Remoters. Seit letztem September.
Der Eigentümer ist laut Internetseite verstorben, das "Team" kümmert sich nur noch per Mail um alles. Mails bleiben unbeantwortet.
Habe eine Zahlungsaufforderung mit Frist per Einschreiben geschickt, keine Reaktion.
Kann ich jetzt noch was machen, was nicht "Anwalt beauftragen" ist? Der frisst die 100¤ Cashback ja sofort auf.
100¤ ist nicht sooo viel, ich bin aber finanziell in einer knappen Situation seit einer Weile, deshalb würde ich wirklich sehr ungern darauf verzichten.
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Wenn du dir sehr sicher bist, dass deinerseits alles korrekt ist (Anspruch besteht, ist beweisbar, Fristsetzung korrekt erfolgt, ist beweisbar), dann kannst du zu https://www.online-mahnantrag.de gehen und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das führt, wenn kein Widerspruch erhoben wird, zum Mahnbescheid. Dieser kann genutzt werden, um einen Vollstreckungsbescheid zu bekommen, wenn kein Einspruch erhoben wird. Den kannst du zum Gerichtsvollzieher geben.
Im Falle von Widerspruch oder Einspruch (je nach Verfahrensstand) landest du aber automatisch im regulären Gerichtsverfahren und an der Stelle wäre die Frage nach anwaltlicher Beratung im Raum.
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Wenn das Unternehmen noch existiert, kann man prinzipiell auch ein amtliches Mahnverfahren einleiten. Soweit mir (als Laie) bekannt ist, muss man, um einen Vollstreckungstitel am Amtsgericht erwirken zu können, nicht zwangsläufig einen Anwalt beauftragen. Vlt. weiß Arma da mehr (und vlt. auch, ob das trotz der Tatsache, dass es keinen Zwang zum Anwalt gibt, eine schlechte Idee wäre).
/ Ja gut ok.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Trotzspender am 02.03.2021 14:40]
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Wenn da aber jemand verstorben ist, sind viele Fragen sowieso im Raum. Mit was für einer Rechtsform bist du auf der Gegenseite unterwegs? Besteht die weiter? Wird da ein Unternehmen abgewickelt? Sind Erben vorhanden? Ist eine Insolvenz im Spiel?
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| Zitat von Tobit
| Zitat von Armag3ddon
Es gibt nur ganz eingeschränkte Gründe, unter denen der Fristablauf gehemmt ist, und unter die wirst du nicht fallen (Minderjährigkeit, Vormundschaft, Betreuung).
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Globale Pandemie ist zu neu, oder?
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Ich bin ehrlich gesagt eher "empört", dass es keine Sonderregelungen oder ähnliches für Familie gibt, mit der man nichts zu tun hat.
Das ist für mich ein fremder Mensch, mit dem ich zu Lebzeiten nie was am Hut hatte und jetzt nach seinem Tod werde ich dazu gezwungen, mich damit auseinander zu setzen.
Mein Bruder hat da noch weniger Bock drauf als ich und steckt trotz gutem Zureden einfach den Kopf in den Sand und harrt der Dinge, die da kommen. Ich hoffe unsere Cousine (sie hat ihn telefonisch über den Tod informiert) verpfeift ihn nicht, was den Zeitpunkt der Info angeht.
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Danke euch beiden für die Infos zu Mahnbescheid etc.
| Zitat von Armag3ddon
Wenn da aber jemand verstorben ist, sind viele Fragen sowieso im Raum. Mit was für einer Rechtsform bist du auf der Gegenseite unterwegs? Besteht die weiter? Wird da ein Unternehmen abgewickelt? Sind Erben vorhanden? Ist eine Insolvenz im Spiel?
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Klingt ja ehrlich gesagt wenig vielversprechend, von den 100¤ je was zu sehen.
Die Auszahlung wurde mir schriftlich bestätigt mit "Auszahlung erfolgt innerhalb der nächsten Werktage an ihre Bankadresse", was aber nie passiert ist.
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| Zitat von serendipity
Ok. Also hoffen, dass das alles noch zeitnah klappt. Ich hoffe ich habe das richtige Standesamt erwischt (hab das vom letzten mir bekannten Wohnort genommen, das ist aber auch schon wieder 2 Jahre her) und die sind keine Schlaftabletten.
Danke für die Info!
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Nicht hoffen, morgen früh da anrufen.
Die Nummern des Standesamtes von hinten nach vorne telefonieren und den Fall schildern. Die können dir das Teil sicherlich gleich rausschicken.
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Jo.
Die haben vorhin bei mir angerufen und gesagt "Entschuldigung, aber bei uns im Sterberegister ist der nicht aufgeführt."
Also zähneknirschend Cousine ausfindig gemacht und nach der letzten Adresse gefragt, die ist tatsächlich in der Stadt, in der ich angefragt habe.
Ich werde also tatsächlich nochmal da anrufen morgen früh und hoffen, dass sie mir meine Unterlagen noch nicht zurückgeschickt haben.
Immerhin hab ich jetzt schonmal die letzte Anschrift für den Notar.
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Hat schonmal jemand was bei Hornbach "auf Bestellung im Markt" in den Markt bestellt? Ich habe wegen Speditionsfuckupvermeidung trotz 39 ¤ in den Markt statt nach Hause bestellt. Laut Sendungsverfolgung von IDS ist das Paket seit gestern zugestellt, laut Hornbach-Kundenkonto "unbekannt", und ich habe keine weitere Mail von Hornbach bekommen. Hm
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Das zeigt an wann du den Monitor an dem Tag voraussichtlich wieder ausschalten willst OLOOOOOOOL
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Thema: Erklärbär ( Fragen über Fragen ) |