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Allerdings
Aber Zündschloss auf dem Weg zum Exitus klingt bekannt... glaube bei Daimler haben sie damals, als Keyless Go eingeführt wurde, in der Entwicklungsabteilung gejubelt. Ich glaube seitdem Mercedes vom klassischen Schlüssel auf diese Kunstoff-Variante umgestellt hat war der Tod der Zündschlosses fest im Autoleben eingeplant
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von una
Der blöde Öl-Wasser-Wärmetauscher war bei uns schon genauso fällig wie Ansaugrohr mit beiden LMM, Getriebesteuergerät, Stellmotor des Turboladers, Comand Ausfall, Lichtmaschine und brandaktuell ist das Zündschloss wohl auf dem Weg in Richtung Exitus.
Klingt erstmal ziemlich bedrohlich, aber hält sich kostenmäßig noch im verträglichen Rahmen.
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Grundsätzlich hört sich das von vielen der betroffenen Bauteilen aber schon jeweils immer "im höheren Bereich" an.
Getriebesteuergerät/Turbo Stellmmotor/Wärmetauscher/Comand Ausfall
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Die Teilepreise sind bei Mercedes aber tatsächlich äußerst human, sodass es sich im ersten Moment wie gesagt schlimmer anhört, als es ist. Zugegebenermaßen sind das prinzipiell alle modellspezifischen Problemchen, die man so haben kann. Die haben wir auch alle mitgenommen. Aber selbst damit ist die Rechnung nicht zu schlimm für das dicke Ding.
- Reparatur Getriebesteuergerät waren all-in mit Getriebeölwechsel 500¤
- Stellmotor am Turbo tauschen waren 280¤
- Wärmetauscher war zugegebenermaßen scheiße mit etwa 1.200¤
- Comand wurde durch ein Android Radio für 400¤ ausgetauscht
- LMM und Ansaugrohr waren in Summe 180¤
Wenn wir also nur Reparaturen rechnen, die nicht der normalen Wartung zuzurechnen sind, kommen wir auf 0,063 Euro pro Kilometer.
Und was man an der Stelle wirklich mal sehr positiv hervorheben muss: In den 60.000 Kilometern ist nicht ein einziges Teil am Fahrwerk austauschbedürftig gewesen. Kein Querlenker, kein Gummi, keine Buchse, gar nichts. Wenn ich mal dagegenrechne, was ich bei meinen BMWs oder dem S4 allein an Querlenkern und Gummilagern bei vergleichbarer Laufleistung tauschen musste, ist das schon ziemlich bemerkenswert.
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Hatte ja letzte Woche von meinem Wildschaden auf der A5 erzählt und nach Tips für Vans gefragt. Habe nun die Bestätigung von meiner Teilkasko (CosmosDirekt), dass es sich laut deren Gutachter um einen Totalschaden handelt, sie den Wildschaden übernehmen und auch die groben Rahmendaten mitgeteilt bekommen.
Der ermittelte Zeit/Wiederbeschaffungswert den er mir nannte liegt grob in dem Bereich, den ich erwartet habe (knapp 5k netto für nen gut augestatteten Zafira BJ 2012 mit 186k Laufleistung). Zahlen wollen sie das nun abzüglich des ermittelten Restwertes, den ich dann wohl von einem Verwerter kriege (angeblich zugesichert).
Soweit so gut. Trotzdem bin ich irgendwie skeptisch weil der Gutachter von der Versicherung kam. Da es ein Totalschaden ist könnte er ja höchstens den Zeitwert zu niedrig angesetzt haben. Wie sind da eure Erfahrungen? Eigenen Gutachter hinzuziehen? Muss ich den dann selbst zahlen? Bin aktuell geneigt es dabei zu belassen
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Eigenen Gutachter musst du dann selbst zahlen und, wenn er Unterschiede zu deinen Gunsten begutachtet, voraussichtlich mit deiner Versicherung einen Rechtsstreit darüber führen. Ganz ohne LolOpel, da glaub ich nicht dass da so viel nennenswert mehr rauskommt dass es den Aufwand rechtfertigt.
Was du tun kannst:
Falls der Gutachter der Versicherung irgendwelche wesentlichen wertsteigernden Dinge außer Acht gelassen hat (Sondermodell, seltene Ausstattung, oder sowas..), kannst du ihn darauf hinweisen und bitten unter Einbeziehung dessen neu zu bewerten.
Und du musst nicht gezwungenermaßen an den Höchstbieter aus der Restwertbörse verkaufen, wenn du der Meinung bist, dass du für den Unfallwagen auf privatem Weg mehr bekommst. Auch wenn bei Gutefrage.net und motortalk immer wieder gern anderes behauptet wird, "bindendes Angebot" heißt nur, dass der Bieter sich für Zeitraum x verpflichtet, das Wrack zum Gebotspreis zu kaufen, nicht dass du es ihm verkaufen musst.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von una
Der blöde Öl-Wasser-Wärmetauscher war bei uns schon genauso fällig wie Ansaugrohr mit beiden LMM, Getriebesteuergerät, Stellmotor des Turboladers, Comand Ausfall, Lichtmaschine und brandaktuell ist das Zündschloss wohl auf dem Weg in Richtung Exitus.
Klingt erstmal ziemlich bedrohlich, aber hält sich kostenmäßig noch im verträglichen Rahmen.
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Grundsätzlich hört sich das von vielen der betroffenen Bauteilen aber schon jeweils immer "im höheren Bereich" an.
Getriebesteuergerät/Turbo Stellmmotor/Wärmetauscher/Comand Ausfall
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Klingt vor allem nach Fiat/Iveco Motor ist da auch ein typisches Problem.
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| Zitat von Jay666
Und du musst nicht gezwungenermaßen an den Höchstbieter aus der Restwertbörse verkaufen, wenn du der Meinung bist, dass du für den Unfallwagen auf privatem Weg mehr bekommst. Auch wenn bei Gutefrage.net und motortalk immer wieder gern anderes behauptet wird, "bindendes Angebot" heißt nur, dass der Bieter sich für Zeitraum x verpflichtet, das Wrack zum Gebotspreis zu kaufen, nicht dass du es ihm verkaufen musst.
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Ja, es gibt aber auch ein paar Regeln die man beachten muss, wenn man es nicht annimmt. Das lohnt sich vor allem dann, wenn man den Wagen nicht reparieren lassen und trotzdem weiter fahren will. Ein höheres Kaufangebot finden lohnt sich oft nicht, das wird auf die Versicherungssumme angerechnet, so dass unterm Strich das selbe dabei rauskommt.
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| Zitat von Jay666
Eigenen Gutachter musst du dann selbst zahlen und, wenn er Unterschiede zu deinen Gunsten begutachtet, voraussichtlich mit deiner Versicherung einen Rechtsstreit darüber führen. Ganz ohne LolOpel, da glaub ich nicht dass da so viel nennenswert mehr rauskommt dass es den Aufwand rechtfertigt.
Was du tun kannst:
Falls der Gutachter der Versicherung irgendwelche wesentlichen wertsteigernden Dinge außer Acht gelassen hat (Sondermodell, seltene Ausstattung, oder sowas..), kannst du ihn darauf hinweisen und bitten unter Einbeziehung dessen neu zu bewerten.
Und du musst nicht gezwungenermaßen an den Höchstbieter aus der Restwertbörse verkaufen, wenn du der Meinung bist, dass du für den Unfallwagen auf privatem Weg mehr bekommst. Auch wenn bei Gutefrage.net und motortalk immer wieder gern anderes behauptet wird, "bindendes Angebot" heißt nur, dass der Bieter sich für Zeitraum x verpflichtet, das Wrack zum Gebotspreis zu kaufen, nicht dass du es ihm verkaufen musst.
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Ok, das deckt sich ja dann im Grunde mit meinem Gefühl es dabei zu belassen. Für die paar Kröten die da evtl noch zu holen wären ist es mir den Stress nicht wert. Das Gutachten lasse ich mir mal zusenden und schaue ob da ggf. wichtige Punkte fehlen. Ein paar "teure" Ausstattungsmerkmale wie Xenon-Kurvenlicht und großes Navi gäbe es da schon, die berücksichtigt sein sollten. Danke dir!
| Zitat von Jellybaby
Ja, es gibt aber auch ein paar Regeln die man beachten muss, wenn man es nicht annimmt. Das lohnt sich vor allem dann, wenn man den Wagen nicht reparieren lassen und trotzdem weiter fahren will. Ein höheres Kaufangebot finden lohnt sich oft nicht, das wird auf die Versicherungssumme angerechnet, so dass unterm Strich das selbe dabei rauskommt.
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Ebenfalls danke für die Info, dann beschäftige ich mich damit gar nicht weiter, meine letzte Erfahrung mit einem selbst inserierten Auto war eh ziemlich grauenvoll
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| Zitat von Jellybaby
Ein höheres Kaufangebot finden lohnt sich oft nicht, das wird auf die Versicherungssumme angerechnet, so dass unterm Strich das selbe dabei rauskommt.
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wat, nein. Die Versicherung ermittelt den Restwert per Restwertbörse, zieht das vom Wiederbeschaffungswert ab und zahlt den Rest aus. Wenn du danach einen findest der 1000¤ mehr zahlt, oder geschlachtet in Teilen mehr rausspringt, ist das gut für dich, aber nicht mehr Teil des Versicherungsfalles.
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| Zitat von Jay666
| Zitat von Jellybaby
Ein höheres Kaufangebot finden lohnt sich oft nicht, das wird auf die Versicherungssumme angerechnet, so dass unterm Strich das selbe dabei rauskommt.
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wat, nein. Die Versicherung ermittelt den Restwert per Restwertbörse, zieht das vom Wiederbeschaffungswert ab und zahlt den Rest aus. Wenn du danach einen findest der 1000¤ mehr zahlt, oder geschlachtet in Teilen mehr rausspringt, ist das gut für dich, aber nicht mehr Teil des Versicherungsfalles.
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jein, da gibt es eine Frist musste ich lernen als mein MX5 getötet wurde. 6 Monate waren das glaube ich, die man den Wagen behalten muss, erst danach ist egal was man damit macht.
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Mh, okay, nie gehört, und auch schon zwei Mal gegenteilig praktiziert. Muss anden AGB liegen dann, würde die Versicherung wechseln
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nein, das ist schon so ein gesetzliches Ding. Es kommt dabei sehr auf die Reihenfolge an wer wann welches Angebot macht. Wenn das Gutachten schon da ist und man wird das Fahrzeug schnell genug los ist alles gut. Dann gilt der Restwert aus dem Gutachten, bei Weiternutzung auch.
Wenn die Versicherung schon ein Angebot gemacht hat und man verkauft das Fahrzeug wirklich, dann gilt der tatsächliche Verkaufspreis. Wer den zahlt ist egal.
Ich bin nicht ganz sicher ob ich da gerade das richtige Urteil gefunden habe.
https://verkehrslexikon.de/Texte/RestWert05.php
der link passt vielleicht besser:
https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/
| Auf höhere Angebote spezieller Restwertaufkäufer, die Dir die Versicherung vorhält, brauchst Du Dich nicht verweisen zu lassen.
Erzielst Du jedoch ohne große Mühe beim Verkauf Deines Altfahrzeugs einen besseren Betrag als von Deinem Sachverständigen geschätzt, kann die Versicherung Deinen Zugewinn von dem Geld abziehen, das sie Dir erstattet. Anders liegt der Fall, wenn Du den kaputten Wagen für ein Ersatzfahrzeug in Zahlung gibst und Dir der Händler dafür mehr bietet als den vom Gutachter geschätzten Betrag. Denn dadurch erzielst Du nicht einen besseren Restwert, sondern einen versteckten Rabatt auf den Preis für das Ersatzfahrzeug. Das darf der gegnerischen Versicherung nicht zugutekommen. | |
also ein ganz klares: Kommt drauf an. Deswegen fragt man ja auch einen Anwalt.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 10.02.2021 16:20]
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naja, in dem finanztipp-Artikel gehts ja grundsätzlich eher um Reparatur trotz wirtschaftlichen Totalschadens, aber vor allem fasst er das von dir zitierte Urteil aus dem ersten Link mE zu verallgemeinernd auf..
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1. Ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen Unfallwagen aus Gründen erzielt, die mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun haben, ist dem Schädiger nicht gutzubringen.
2. Ein Geschädigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen; er muss sich jedoch einen höheren Erlös anrechnen lassen, den er bei tatsächlicher Inanspruchnahme eines solchen Sondermarkts ohne besondere Anstrengung erzielt. | |
Insbesondere Punkt 2. heißt ja im Prinzip, wenn ich als Geschädigter doof genug bin, meinen Kahn bei WOM oder Autoonline einzustellen und kriege ein besseres Angebot als der Gutachter, muss ich es mir anrechnen lassen. Wenn ich aber über mobile.de oder Kleinanzeigen einen besseren Preis erziele, dann nicht.
/Es sei denn, die üblichen Gebrauchtwagenbörsen zählen im Sinne des Urteils als "Sondermarkt für Restwertaufkäufer", dann lese ich es natürlich falsch.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Jay666 am 10.02.2021 17:18]
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| Zitat von Jay666
/Es sei denn, die üblichen Gebrauchtwagenbörsen zählen im Sinne des Urteils als "Sondermarkt für Restwertaufkäufer", dann lese ich es natürlich falsch.
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das ist der Punkt, dieser Restwertmarkt steht einem als Normalverbraucher ja nicht ernsthaft zur Verfügung. Ich hatte jetzt nur das erstbeste Urteil genommen, gibt bestimmt passendere wenn man etwas sucht.
Ganz grob vereinfacht läuft es darauf raus, dass beim Verkauf der Erlös angerechnet wird. Je höher, desto besser für die Versicherung.
Alternativ kann man den Wagen behalten, dann gilt der Restwert aus dem Gutachten. Damit man nicht auf den naheliegenden Gedanken kommt der Versicherung zu sagen man behält den Wagen und verkauft ihn dann doch zum höheren Preis wurde als Zeitraum 6 Monate festgelegt. Das ist aber nicht im Gesetz sondern hat sich wohl nur so durchgesetzt.
Dass die Versicherungen ggf. in der Praxis nach der Auszahlung einfach die Akte schließen und keine Fragen mehr stellen ist eine Sache für sich.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 10.02.2021 17:30]
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letzteres ist halt der Punkt, den ich eher als Normalität empfinde würde als umgekehrt. Daher hab ich davon auch noch nie gehört. Würde mich ernsthaft interessieren, was da bei deinem MX5 gelaufen ist.
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| Zitat von harmlos
Ford S-Max it is, then. Büßer approves. Hat auch überraschenderweise mehr Charme als ein Corsa.
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Dies. Fährt erstaunlich autohaft für ein Güllefass dieser Dimension. DKG: geil. Spritverbrauch: quasi keiner (110kW-Diesel)
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Das war ja immer der Selling Point vom Smax ggü. dem Galaxy. Sonst hätte man zweimal das gleiche Auto verkauft.
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| Zitat von Jay666
Würde mich ernsthaft interessieren, was da bei deinem MX5 gelaufen ist.
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ich war zu langsam war da gelaufen. Im Gutachten war ein normal niedriger Restwert angegeben. Hätte ich den Wagen dann schnell genug verkauft hätte die Versicherung des Unfallgegners entsprechend gezahlt.
Ich hatte aber ein paar Tage überlegt den Wagen zu behalten, prinzipiell fuhr er ja noch. Und dann hatte die Versicherung einen Käufer aufgetrieben, der absurd viel Geld zahlen wollte, ich vermute mal der wollte an die Gasanlage. Ab da hat sich selber einen Käufer suchen nicht mehr gelohnt, das Ergebnis wäre immer das selbe gewesen. Kann mir ja egal sein ob ein Käufer zahlt oder die Versicherung.
Ich wollte kurz das angebot ablehnen, Versicherungssumme nach Gutachten kassieren und dann selber verkaufen, so wäre mehr drin gewesen, aber Anwalt sagt nein. Vor dem Angebot von der Versicherung wäre es noch gegangen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 10.02.2021 21:42]
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Ok. Will nicht salty wirken, aber das klingt für mich jetzt schon nach ner ganz anderen Situation als mein "auszahlen lassen, Versicherungsfall abgeschlossen, danach in Eigenregie besser verkauft". Aber zumindest in dem Fall nachvollziehbare Zusammenhänge.
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Jeder Kleinwagen wird besser mit nem GSX-R-Motor hinter den Sitzen
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| Zitat von Natanael
Das war ja immer der Selling Point vom Smax ggü. dem Galaxy. Sonst hätte man zweimal das gleiche Auto verkauft.
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Jo das ist bekannt - hätte nur nicht gedacht dass das so gut funktioniert.
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Sind Sie sich wirklich sicher, dass sie einen EQA wollen auf den sie wahrscheinlich 12-18 Monate warten, oder doch lieber sofort einen Verbrenner?
Der Mercedes Konfigurator zum Schluss so:
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Passenderweise habe ich mir jetzt den GLB 220d 4-Matic bestellt. In Denimblau
Jetzt ma auf die Unterschrift vom GF warten oder gucken ob der wieder ein Tantrum wirft.
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Das, was die Händler:innen in den Autohäusern normalerweise erledigen müssen, übernimmt nun die Website. \o/
Mercedes Benz: Vorsprung durch Technik!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Charon=- am 11.02.2021 9:12]
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der EQA hat ja nichtmal Scheinwerfer konfiguriert.
Würd ich nicht kaufen.
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Das geb ich gern mal weiter, das ist wohl nicht im Interesse der Firma.
Lieferzeit EQA sollte aber deutlich niedriger sein. Der wurde ja schon seit November oder so auf Halde gebaut.
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| Zitat von Icefeldt
der EQA hat ja nichtmal Scheinwerfer konfiguriert.
Würd ich nicht kaufen.
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Gibt es momentan vielleicht auch nicht. Man kriegt derzeit bei Mercedes auch bestimmte Sitze nur mit extremer Verspätung.
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| Zitat von Flashhead
| Zitat von Icefeldt
der EQA hat ja nichtmal Scheinwerfer konfiguriert.
Würd ich nicht kaufen.
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Gibt es momentan vielleicht auch nicht. Man kriegt derzeit bei Mercedes auch bestimmte Sitze nur mit extremer Verspätung.
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Und dann?
Darf man nur tagsüber fahren oder wie?
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| Zitat von Flashhead
| Zitat von Icefeldt
der EQA hat ja nichtmal Scheinwerfer konfiguriert.
Würd ich nicht kaufen.
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Gibt es momentan vielleicht auch nicht. Man kriegt derzeit bei Mercedes auch bestimmte Sitze nur mit extremer Verspätung.
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Äpfel/Birne?
Bestimmte Lederart (Sonderausstattung) ist wohl nicht mit Serienumfang vergleichbar. Du meinst vermutlich Lieferprobleme beim GLE, da sind in den glorious US of A diverse Lieferketten regelrecht zusammengebrochen. Konkret liefern ein paar Zulieferer trotz Verträgen und Zusicherung einfach gar nicht. Tiefer steck ich auch nicht drin.
Daneben ist MB genauso wie alle anderen OEMs auch durch Halbleitermangel betroffen, Pikachu.webm
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Flashhead
| Zitat von Icefeldt
der EQA hat ja nichtmal Scheinwerfer konfiguriert.
Würd ich nicht kaufen.
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Gibt es momentan vielleicht auch nicht. Man kriegt derzeit bei Mercedes auch bestimmte Sitze nur mit extremer Verspätung.
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Und dann?
Darf man nur tagsüber fahren oder wie?
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Gibts beim Boot fahren auch. Day Skipper. Hält zumindest nachts die grössten Deppen fern. Gutes Konzept eigentlich.
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Ja du hast nen Bootsführerschein, wir habens verstanden.
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Thema: Autothread ( Regret edition ) |