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wie kann ich gesplittete vr videos unsplit normal am pc gucken? ohne $ für software auszugeben?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von peter,pansen am 18.05.2021 19:51]
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| Zitat von AJ Alpha
| Zitat von loliger_rofler
Du hast das falsche Silikon genommen.
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Elaborate!
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Das ist natürlich super fungenozides Spezial-Nassraum-Silolkon, aber die Fugen waren vorher schon vergammelt, ich habs nicht überall aus gewechselt, es ist mittlerweile 7 Jahre her und mein Bad hat leider kein Fenster - da bleibt unweigerlich Feuchtigkeit in der Duschkammer, weil die a) fehlkonstruierter Schrott ist (wie Zünsler, lol) und b) ich hier nicht durchgehend heize.
Na gut, zwei Meinungen jetzt. Ich melde es mal und schaue, was zurück kommt.
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| Zitat von peter,pansen
wie kann ich gesplittete vr videos unsplit normal am pc gucken? ohne $ für software auszugeben?
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Die Formate können da sehr unterschiedlich sein, darum ist eine generelle Antwort schwer. Aber einfach mal mit VLC starten und da rumklicken. Der kann das zT umsetzen und eine Bildhälfte abschneiden o.ä.
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jo bild video effekten nach maß croppen. aber sieht immernoch ziemlich kacke aus so
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Smoking44*
Situation in Mietwohnung: Die Silikonfugen in der Dusche fangen an zu schimmeln. Das habe ich bei Einzug mal selbst erneuert, aber ist da nicht eigentlich der Vermieter für zuständig?
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Du hast das falsche Silikon genommen.
Ansonsten ist ein Mangel wie kaputte, rissige oder fehlende Silikonfuge dem Vermieter zu melden und der hat das zu korrigieren.
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Eher nicht.
Stichwort "Kleinreparaturklausel"
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Wo steht da, dass der Vermieter das nicht beheben lassen muss?
Die Klausel sagt doch nur, dass er das ggf. dem Mieter in Rechnung stellen darf.
Hyp
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Okay, schlecht formuliert meinerseits.
Ist natürlich das Eigentum des Vermieters und der ist zuständig.
Kann man machen, aber im vorliegenden Fall, dann eher doof, wenn der Handwerker kommt, 10min neu verfugt und mann dann 100¤ blechen darf, obwohl man es eh selbst schonmal gemacht hat und für wenige Euro selbst wieder Silikon reinballern kann.
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Meine Schwiegereltern werden regelmäßig von schmierigen Typen (Makler) angerufen, die wollen dann deren Haus kaufen.
Wie kommen die an die Telefonnummer? Grundbuch und dann Telefonbuch durchprobieren? Kann man "einfach so" ins Grundbuch schauen und die Eigentümer ausfindig machen?
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Zudem sollte da eigentlich auch keine Telefonnummer drinstehen.
Die Festnetznummern von alten Leuten sind typischerweise im Internet zu finden, weil irgendwann irgendwelche Telefonbuchdienste digitalisiert wurden (gelbe Seiten, klicktel etc.), wo man sich noch in den 90ern hat reinsetzen lassen. Google für die Spurensuche mal lieber deren Namen, Adresse o.ä.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 19.05.2021 16:37]
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Hm, also mit Google komme ich nicht weiter. Da finde ich keinen Zusammenhang zwischen Adresse des Hauses und Namen der Schwiegereltern.
Aber natürlich gibt es einen Telefonbucheintrag, wenn man irgendwie an den Grundbucheintrag kommt findet man auch die Festnetznummer.
Ich google mir jetzt mal ein Auskunftsersuchen gemäß DSGVO zusammen und schaue was dann von denen kommt.
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Ans Grundbuch kommt man normalerweise gar nicht ran.
"Berechtigtes Interesse" liegt nichtmal bei Kaufinteresse vor.
(Was die Eigentümer natürlich freiwillig preisgeben ist deren Sache).
Also andere Quellen sind da tausendmal wahrscheinlicher
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Buben
Hab ein Convertible-Dell-Win10-Tablet-Dings.
Nicht sonderlich neu, aber reicht, und jüngst ne neue Batterie verbaut. Jedenfalls hat der USB-C-Ladeport einen fiesen Wackelkontakt.
Gibt's Leute die sowas reparieren? Man kann's einfach aufschrauben.
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ja, das ist ne einfache reparatur. im schlimmsten fall wird die buchse ausgetauscht. damit kannst du auch zu nem handy reparatur shop gehen falls du keinen hardware shop in der nähe hast.
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Danke! Mal schauen was hier so in der Umgebung sitzt.
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Ich hätte mal ne Frage zur Legalität von Einhandmessern.
Auf Wiki steht dieser Satz hier:
| Des Weiteren ist das Führen eines Einhandmessers auch erlaubt, wenn die Klinge ohne Feststellmechanismus ist (siehe Paragraph 42a des Waffengesetzes).
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1. Stimmt das?
2. Ist die Ausnahme neu? Weil ich bisher noch nix davon gehört hab.
3. Was für Suchbegriffe sollte man da benutzen? Ich finde irgendwie nix.
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Umkehrschluss aus 42a. Führverbot gilt nur, wenn
die Klinge >12 cm ist oder
einhändig zu öffnen und zugleich feststellbar
ist. Alle anderen Messer sind nach 42a erstmal nicht führverboten.
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Naja, schau halt mal in §42a WaffG
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Unter 12cm und nicht feststellbar: erlaubt
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Also es stimmt. Nice.
Und ich frage halt lieber nochmal, weil ich wirklich wirklich null Bock habe mit dem Waffenrecht in Konflikt zu kommen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 20.05.2021 20:28]
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Ich bin übrigens ein Fan von Opinel in dem Zusammenhang.
Nur zweihändig zu öffnen, verriegelbar, superleicht dank Holzgriff, günstig, gut nachzuschärfen, kein tacticool Mallninja-Shit, bei dem die Leute dich schief ansehen, wenn du das für irgendetwas aus der Tasche holst.
Eins mit Klingenlänge <12 cm nehmen, feddich.
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Opinell ist auch nett aber einhändiges öffnen ist einfach super praktisch. Ich will auch was möglichst nicht-pseudotaktisches.
Aber egal, die Diskussion gehört in einen der Konsum!!11 Threads
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 20.05.2021 21:22]
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| Zitat von indifferent
Opinell ist auch nett aber einhändiges öffnen ist einfach super praktisch. Ich will auch was möglichst nicht-pseudotaktisches.
Aber egal, die Diskussion gehört in einen der Konsum!!11 Threads
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Ich empfehle den Waffenthread. Unironisch.
Ansonsten empfehle ich gerne auch feststehende Messer (Morakniv z.B.), wenn es nicht gerade um das sprichwörtliche Alltagstaschenmesser geht. Bei Klappmessern hast du im Grunde die Wahl, auf Verriegelung oder auf Einhandöffnung zu verzichten. Beides doof.
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ich kann mein opinel einhändig öffnen. bin ich jetzt illegal?
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| Zitat von Nose
ich kann mein opinel einhändig öffnen. bin ich jetzt illegal?
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Glückwunsch, du hast einen der Gründe gefunden warum der 42a ein Scheißparagraph ist.
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Wo hat es Vincent erwischt?
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Im Schädel.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von derSenner am 24.05.2021 21:37]
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| Zitat von Nose
ich kann mein opinel einhändig öffnen. bin ich jetzt illegal?
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Ne, die Betriebserlaubnis für dein Campingmesser erlischt. Schnell zum TÜV damit!
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Thema: Erklärbär ( Heute schon gefragt? ) |