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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Erklärbär ( Heute schon gefragt? )
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
 
Zitat von Irdorath

Ich wollte eigentlich noch eine Quelle dazuliefern, aber finde sie partout nicht. Wurde sicherlich mal hier im Forum gepostet, es ging um die "saubere" Anwendung um genau deinen Problemfall (Kollegen:innen ist grammatikalisch falsch, Kolleg:innen verliert den maennlichen Plural) zu vermeiden - die Empfehlung war glaube ich, auf funktionierende Alternativbezeichnungen (Kollegium, Mitarbeiter:innen) auszuweichen. Darin wurde aber jedenfalls auch die Anwendung spezifiziert.



Ich habe auch gesucht - was handfestes scheint es auf die schnelle eh nicht zu geben.

genderleicht.de schreibt auf jeden Fall dazu, der Doppelpunkt/Stern/etc. sei nach der männlichen Form oder dem Wortstamm zu setzen und in einem Verwandten Artikel zum generellen Grammatikproblem heißt es dann hier

https://www.genderleicht.de/Textlabor/genderstern-grammatik/

zum Thema Deklination:

 
Achtung beim Dativ im Plural:
sie gab den Reportern*innen Auskunft.
So liest es sich komisch. Unser Tipp: verzichten Sie auf das Dativ-n. Die Sprachgemeinschaft akzeptiert bereits dies:
sie gab den Reporter*innen Auskunft.

.

Das fasst es wohl ganz gut zusammen und ist in Einklang mit dem, was man eh aus allen geschrieben Texten kennt und auch so erwartet, imo.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 11.05.2021 11:08]
11.05.2021 11:08:04  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
Auf Duden gibts auch ein paar Richtlinien für verschiedene Formen von Gendern.
11.05.2021 11:09:58  Zum letzten Beitrag
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Fersoltil

AUP Fersoltil 07.04.2015
geschlechter abschaffen. das ganze konstrukt. religion kommt nicht damit klar, sprache nicht, leute nicht. weg damit und akzeptieren das das wort neutral ist und alle mit einbezieht
11.05.2021 11:38:38  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
verschmitzt lachen
 
Zitat von Fersoltil

geschlechter abschaffen. das ganze konstrukt. religion kommt nicht damit klar, sprache nicht, leute nicht. weg damit und akzeptieren das das wort neutral ist und alle mit einbezieht



Welches Wort? Das generische Femininum?
11.05.2021 11:42:07  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
Was anderes: Ich habe hier ein Rezept für Physiotherapie und bin heiß drauf, eben dieses einzulösen.
Ist es möglich Therapeuten zu finden, die nichts mit so Hokuspokus wie Chiropraktik, Osteopathie, etc. am Hut haben oder bietet das einfach jede Praxis an, weil es Cash macht? Ich finde so was ganz schrecklich und will mir auch nicht die ganzen Stories anhören, wie wunderbar es funktioniert.

Nachdem der Orthopäde, bei dem ich war, mir irgendwelche Magnete auf den Rücken legen wollte, habe ich allerdings eh ein bisschen den Glauben an seriöse Behandlungsmethoden verloren.

Lohnt da die Suche oder ist es zielführender, den erstbesten mit freien Terminen zu nehmen?

//Mir ist klar, dass KG und zB Chiro unterschiedliche Sachen sind. Ich will so einen Schwachsinn aber nicht unterstützen und im besten Fall zu keinem Therapeuten, der damit querverseucht ist.
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 11.05.2021 11:47]
11.05.2021 11:42:25  Zum letzten Beitrag
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Fersoltil

AUP Fersoltil 07.04.2015
 
Zitat von loliger_rofler

 
Zitat von Fersoltil

geschlechter abschaffen. das ganze konstrukt. religion kommt nicht damit klar, sprache nicht, leute nicht. weg damit und akzeptieren das das wort neutral ist und alle mit einbezieht



Welches Wort? Das generische Femininum?



Ja gerne

e: mir egal welches wort, ferd von mir aus. hauptsache es lässt sich lesen und aussprechen.
e2: die PC-doppelpunkt version spricht sich ja eh schon wie das generische femininum, da kann man auch gleich den ganzen schritt machen
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Fersoltil am 11.05.2021 11:44]
11.05.2021 11:42:52  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Wieso sprechen wir eigentliche Leute auf Basis ihres Geschlechts an, und nicht auf Basis von Körpergröße, Schuhgröße, Hautfarbe wäre ja auch nicht in Ordnung.

Abschaffen.
11.05.2021 12:35:10  Zum letzten Beitrag
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Danzelot

AUP Danzelot 28.02.2014
Ich habe mir vor zwei Jahren mal diesen billigen Lichtervorhang gekauft, der eine billige Fernbedienung dabei hat. Bei der Fernbedienung ist aber der An-Knopf mittlerweile kaputt. Online kann man ja hundert verschiedene Lichterketten kaufen, die alle die gleiche Fernbedienung haben. Ich finde die nur nirgends einzeln zu kaufen, kann ich überhaupt erwarten, dass eine beliebige Fernbedienung in der Form mit meiner Lichterkette funktioniert?
Und wenn ja, kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich diese Fernbedienung einzeln kaufen kann?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Danzelot am 11.05.2021 12:43]
11.05.2021 12:41:40  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
@Che, du müsstest das doch kennen.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/erholung-wann-arbeitgeber-urlaub-zusammenhaengend-gewaehren-muessen_76_314478.html

 
Teilungsverbot: Urlaub zusammenhängend nehmen

Die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) sind mit diesen Hinweisen jedoch nur bedingt vereinbar. Schließlich geht der Gesetzgeber in § 7 Abs. 2 BUrlG grundsätzlich davon aus, dass der gesamte Urlaub im Zusammenhang, mindestens aber ein Teil davon an zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen am Stück zu gewähren und zu nehmen ist.



Wenn ich 2 Wochen einreiche, ist der auch zu gewähren. Aber ich bin als AN doch von keiner Seite her verpflichtet auch 2 Wochen am Stück zu nehmen. Oder?
11.05.2021 12:43:04  Zum letzten Beitrag
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BlixaBargeld

BlixaBargeld
Bei mir kunktioniert die Fernbedienung der Soundbar, die Lauter-Taste aktiviert das LED-Band. Daher würde ich spontan mal die vorhandenen Bedienungen testen.
11.05.2021 12:45:10  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
 
Zitat von monischnucki

@Che, du müsstest das doch kennen.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/erholung-wann-arbeitgeber-urlaub-zusammenhaengend-gewaehren-muessen_76_314478.html

 
Teilungsverbot: Urlaub zusammenhängend nehmen

Die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) sind mit diesen Hinweisen jedoch nur bedingt vereinbar. Schließlich geht der Gesetzgeber in § 7 Abs. 2 BUrlG grundsätzlich davon aus, dass der gesamte Urlaub im Zusammenhang, mindestens aber ein Teil davon an zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen am Stück zu gewähren und zu nehmen ist.



Wenn ich 2 Wochen einreiche, ist der auch zu gewähren. Aber ich bin als AN doch von keiner Seite her verpflichtet auch 2 Wochen am Stück zu nehmen. Oder?



Rechtlich kann ich wenig dazu sagen. Bei uns gibt es für Labor und Produktion aber eine Betriebsvereinbarung, dass ein Drittel des Urlaubs (kommt etwa auf 11 Tage raus mit Zukunftsbeitrag etc) zusammenhängend zu nehmen ist, um Planbarkeit und Operabilität zu gewährleisten.

Zu zerstückelt macht es den Chefs sonst wirklich schwer, den Überblick zu behalten. Es kann ja nicht jeder im Team alles und wenn man ein Projekt hat und da dann 3 mal wegen Stückelung übergeben muss, belastet das schon sehr die Abläufe.

Bisher wurde deshalb noch nie jemand abgelehnt (ein Kollege von mir macht fast immer nur wochenweise), aber die Möglichkeit gibt es mindestens als BV.
11.05.2021 12:48:58  Zum letzten Beitrag
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Monsieur Chrono

Arctic
Leute wie ist das mit Schnelltest-Ergebnissen und Friseuren
Bei der einen Schnelltestbude bei mir in der Nähe bekomme ich nur ne Email
Reicht das für den Friseur?
11.05.2021 12:52:43  Zum letzten Beitrag
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Fersoltil

AUP Fersoltil 07.04.2015
Frag halt mal den Friseur
11.05.2021 13:04:23  Zum letzten Beitrag
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Danzelot

AUP Danzelot 28.02.2014
 
Zitat von BlixaBargeld

Bei mir kunktioniert die Fernbedienung der Soundbar, die Lauter-Taste aktiviert das LED-Band. Daher würde ich spontan mal die vorhandenen Bedienungen testen.


Leider nicht, aber ich wollte auch nicht immer Fernbedienungen zwischen Wohnzimmer und Schlafzimmer hin und her tragen. Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Danzelot am 11.05.2021 13:17]
11.05.2021 13:08:30  Zum letzten Beitrag
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Monsieur Chrono

Arctic
betruebt gucken
 
Zitat von Fersoltil

Frag halt mal den Friseur

Ich telefonier so ungern.
11.05.2021 13:14:30  Zum letzten Beitrag
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krautjork

AUP krautjork 30.12.2012
 
Zitat von Danzelot

Ich habe mir vor zwei Jahren mal diesen billigen Lichtervorhang gekauft, der eine billige Fernbedienung dabei hat. Bei der Fernbedienung ist aber der An-Knopf mittlerweile kaputt. Online kann man ja hundert verschiedene Lichterketten kaufen, die alle die gleiche Fernbedienung haben. Ich finde die nur nirgends einzeln zu kaufen, kann ich überhaupt erwarten, dass eine beliebige Fernbedienung in der Form mit meiner Lichterkette funktioniert?
Und wenn ja, kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich diese Fernbedienung einzeln kaufen kann?
https://i.imgur.com/jRj8qTw.png


Wenn du ein Smartphone mit Infrarot hast, schau dir mal die App vRGB an. Die bietet verschiedene gängige Layouts für diese typischen kleinen RGB-Fernbedienungen.
11.05.2021 13:21:30  Zum letzten Beitrag
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Fersoltil

AUP Fersoltil 07.04.2015
 
Zitat von Monsieur Chrono

 
Zitat von Fersoltil

Frag halt mal den Friseur

Ich telefonier so ungern.



Ach so. In dem Fall: Ja, reicht.
11.05.2021 13:52:57  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Monsieur Chrono

 
Zitat von Fersoltil

Frag halt mal den Friseur

Ich telefonier so ungern.



Wie es sich für einen kantigen Krieger der Tastatur gehört.
11.05.2021 13:54:38  Zum letzten Beitrag
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Monsieur Chrono

Arctic
betruebt gucken
Ich bin doch kein Krieger. Das klingt viel zu gewalttätig.
11.05.2021 13:59:19  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
Zitat von monischnucki

@Che, du müsstest das doch kennen.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/erholung-wann-arbeitgeber-urlaub-zusammenhaengend-gewaehren-muessen_76_314478.html

 
Teilungsverbot: Urlaub zusammenhängend nehmen

Die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) sind mit diesen Hinweisen jedoch nur bedingt vereinbar. Schließlich geht der Gesetzgeber in § 7 Abs. 2 BUrlG grundsätzlich davon aus, dass der gesamte Urlaub im Zusammenhang, mindestens aber ein Teil davon an zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen am Stück zu gewähren und zu nehmen ist.



Wenn ich 2 Wochen einreiche, ist der auch zu gewähren. Aber ich bin als AN doch von keiner Seite her verpflichtet auch 2 Wochen am Stück zu nehmen. Oder?




Kommt drauf an™

Wenn es dringende betriebliche Gründe gibt (Betriebsurlaub, saisonale Arbeit, bestimmte Schichtarbeit ...) kann der AG dir auch vorschreiben, dass zwei Wochen am Stück in einer bestimmten Zeit zu nehmen sind.

Das muss aber natürlich in irgendeiner Form vertraglich vereinbart sein.
11.05.2021 14:07:38  Zum letzten Beitrag
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Abtei*

AUP Abtei* 11.06.2012
Und wie gewillt man ist nach den 2 Wochen die Arbeit aufzuholen die liegen geblieben ist weil du antisoziales Arschloch einfach so urlaub nimmst.

So z.B. bei mir, ich bekomm inzwischen Stockholm wenn ich nur dran denke mehr als 1 woche zu nehmen.

Hab ich irgendwann mal auch meinem Chef gesagt wie es sein könne das wenn ich weg bin so viel zeugs liegen bleibt was SONST in meiner Anwesenheit andere Leute gemacht haben. Hat er "zur kenntnis genommen".
11.05.2021 14:13:10  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
 
Zitat von Abtei*

Und wie gewillt man ist nach den 2 Wochen die Arbeit aufzuholen die liegen geblieben ist weil du antisoziales Arschloch einfach so urlaub nimmst.

So z.B. bei mir, ich bekomm inzwischen Stockholm wenn ich nur dran denke mehr als 1 woche zu nehmen.

Hab ich irgendwann mal auch meinem Chef gesagt wie es sein könne das wenn ich weg bin so viel zeugs liegen bleibt was SONST in meiner Anwesenheit andere Leute gemacht haben. Hat er "zur kenntnis genommen".



Das ist glaube ich für viele Leute so, die in neue Aufgaben reinfallen oder sich mehr oder weniger freiwillig ihre Aufgaben zusammensuchen ("die Arbeit geht dahin, wo sie gemacht wird", wie mein Opa immer sagte).

Irgendwann hat man so einen Wust an Detailscheiss den man nur noch selbst kennt, dass die Kollegen das Ding nur noch mit der Kneifzange anfassen wollen.

Solange man also nicht tot umfällt oder der Kunde randaliert bleibt alles schön so, wie es ist.

Vor allem wenn der Rest auch ausgebucht ist.
11.05.2021 14:33:45  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
Es ist Sinn des Erholungsurlaubes, sich zu erholen. Da gibt es seit Jahrzehnten arbeitspsychologische Untersuchungen, die ziemlich gut belegen, dass das Streßlevel erst nach 8, 10, 12 ... Tagen wirklich runter ist, und erst dann potentiell tiefe Entspannug eintrittt.

Ich weiß nicht ob das operativ irgendwo steht, also wörtlich im Gesetz oder einer Ausführungsbestimmung etc. Aber deswegen gibt es den Passus, und jeder Arbeitgeber, der sich vor Gericht darauf beruft, dass er diesem Zweck dienen will, wird sicherlich in der Regel Recht bekommen und Du dann 14 Tage nehmen müssen.


Es ist zudem schrecklich dumm nicht einmal im Jahr zwei, drei Wochen am Stück Pause zu machen. Weil ungesund. Karoshi.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 11.05.2021 15:03]
11.05.2021 15:03:13  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Jo, weil alle Leute gleich sind...

Ich nehme z. B. meist nur eine Woche Urlaub. Dafür kann ich dann aber eben oft Urlaub nehmen mit entsprechend häufiger Vorfreude, die einen besser durch die Arbeitsphase bringt.

In langen Urlauben stellt sich bei mir immer eine gewisse Routine ein und irgendwann weiß ich die freien Tage gar nicht mehr richtig zu schätzen und genieße sie nicht mehr. Ich falle bei häufigerer Urlaubsfrequenz auch nicht in ein Tief nach Urlaubsende, weil der nächste Urlaub nicht ewig weit weg ist.

Darum kann ich für mich sagen, dass kurze, häufige Urlaube für mich zur Erholung viel besser geeignet sind.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 11.05.2021 16:35]
11.05.2021 16:31:28  Zum letzten Beitrag
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Radde

[F-RAT]PadMad
Pfeil
Dito, ich brauch eigentlich alle 2 Monate eine kurze Pause.
Und bei 3 Wochen wär auch fast der komplette Weg.
11.05.2021 16:37:57  Zum letzten Beitrag
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krautjork

AUP krautjork 30.12.2012
...
Ich mache ja immer häufige, lange Urlaube. Das taugt mir am besten.
11.05.2021 16:38:34  Zum letzten Beitrag
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Abtei*

AUP Abtei* 11.06.2012
Einfach alle halbe jahre Nervenzusammenbruch oder Panikschub -> mindestens 2-3 monate frei.

ez
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abtei* am 11.05.2021 16:42]
11.05.2021 16:42:36  Zum letzten Beitrag
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DaMasta

Leet
Ich würde gern mal eure Einschätzung hören - ich habe eine Idee zu einem Produkt bzw. einem neuen Vertriebsweg für bestehende Produkte. Diese Produkte werden bereits von zahlreichen namhaften Firmen produziert und verkauft, nur eben nicht auf diese spezielle Weise. Angenommen, meine Idee wäre gut, ich hätte aber weder Lust noch Zeit, Know-How geschweige denn Kapital, daraus selbst etwas zu machen - was tun? Wie kann ich aus der Idee im besten Fall etwas Zählbares machen? Kontakt zu den "Großen" aufnehmen? Wie macht man das, um nachher auch (beweisbar) etwas von der Idee bzw. dessen Umsetzung zu haben?

Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Idee nicht neu sein muss oder evtl. auch blöd ist oder schlicht nicht im Markt funktioniert, würde es dennoch gern verfolgen. Nur eben so "richtig".
11.05.2021 17:31:11  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
Zitat von DaMasta

Ich würde gern mal eure Einschätzung hören - ich habe eine Idee zu einem Produkt bzw. einem neuen Vertriebsweg für bestehende Produkte. Diese Produkte werden bereits von zahlreichen namhaften Firmen produziert und verkauft, nur eben nicht auf diese spezielle Weise. Angenommen, meine Idee wäre gut, ich hätte aber weder Lust noch Zeit, Know-How geschweige denn Kapital, daraus selbst etwas zu machen - was tun? Wie kann ich aus der Idee im besten Fall etwas Zählbares machen? Kontakt zu den "Großen" aufnehmen? Wie macht man das, um nachher auch (beweisbar) etwas von der Idee bzw. dessen Umsetzung zu haben?

Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Idee nicht neu sein muss oder evtl. auch blöd ist oder schlicht nicht im Markt funktioniert, würde es dennoch gern verfolgen. Nur eben so "richtig".



Das ist zu schwammig formuliert um da konkrete Tipps geben zu können. Geht es um eine App, um einen Logistik-Prozess, um technische Hintergründe?

Klassisch wäre der Weg über Inkubatoren, das sind Unternehmen, die Start Ups mit guten Ideen durch extrem gut vernetzte Kontakte genau an die richtigen Personen und Investoren bringen können.

Davor willst du dir aber einen (Patent)anwalt besorgen um mit dem die rechtlichen Rahmen und notwendige NDAs zu klären Der überprüft dann i.d.R. auch ob deine Idee überhaupt neu und schützenswert ist, und ob die nicht bereits irgendwo eingetragen ist. Weil sonst erzählst du dem erstbesten Interessenten deine Idee, der bedankt sich und realisiert sie ohne deine Beteiligung einfach.
Mit dem erarbeitest du dann idealerweise auch gemeinsam dein Business Case mit deiner Idee, weil die natürlich auch für die möglichen Interessenten nicht einfach nur aus "Ich hab da ne Idee" bestehen sollte.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 11.05.2021 17:48]
11.05.2021 17:40:21  Zum letzten Beitrag
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~


11.05.2021 17:45:20  Zum letzten Beitrag
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