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| Zitat von monischnucki
Wer noch nen Tipp braucht, wo man Etiketten, Aufkleber, Bügelschilder, Gummiarmbänder und Klipsmarken mit Namen des Kindes für die Kita herbekommt:
https://www.gutmarkiert.de
Vielleicht gehts auch billiger, aber taugt und war schnell da.
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Vermutlich nicht günstiger, aber wir sind mit Klebekerlchen zufrieden
Edit: Cain markiert damit auch Panzerrohre
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Chinakohl mit Reis am 25.07.2021 20:28]
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| Zitat von Aspe
Auch toll:
Im online Antrag stand bei meiner Frau: Gehaltsnachweise ab März 2020 einreichen.
Rückfrage an sie jetzt: bitte Gehaltsnachweise ab August 2019 nachreichen - das ganze natürlich nach 6 Wochen Bearbeitungszeit.
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Da bekomme ich direkt wieder Hassflashbacks.
Bei uns haben die vier verfickte Monate einfach gar nicht geantwortet.
Auf (telefonische) Nachfrage hieß es dann: "Ja, habe ich gerade hier vor mir liegen! Sieht alles gut aus, der Bescheid geht morgen direkt raus!"
Das war Montags.
Dienstag um 9 Uhr haben mich die Kasper dann auf der Arbeit angerufen. "Ja, öhm.. Da fehlt eine Abrechnung. Außerdem ist ein Kreuzchen an der falschen Stelle."
- "Das Kreuzchen habe ich in Rücksprache mit ihrer Kollegin so gesetzt."
"Tja, das war wohl falsch. Außerdem fehlt die Unterschrift ihrer Frau."
- "Gut. Wir kommen jetzt vorbei."
Chef Bescheid gegeben, Frau angerufen, die mit dem maximal plärrenden Kind eingepackt, zu dem Arschlochamt gefahren und da einfach ohne zu klopfen ins Zimmer gelatscht.
Bei den von mir durchnummerierten Unterlagen fehlte eine Seite, zwischen mehreren recht schlecht behandelt aussehenden Blättern.
Das Kreuzchen korrigiert, die Unterschrift war schon drauf.
Meine Frage, ob die das jetzt so geschissen bekommen oder ob das Kind noch eingeschult wird, bevor das Elterngeld mal kommt wurde mit "ja das wird ja auch rückwirkend gezahlt" abgetan.
Bei der Elterngeldstelle des Kreises hier sitzt echt nur der absolute Ausschuss, den alle anderen Behörden nicht wollten.
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Dafür ansonsten alles ziemlich gut gelaufen. Das einzig blöde ist, dass die Kurze wohl O-Beine hat. Ende September geht's zur Fachklinik, die sollen mal draufschauen. Ich hoffe, dass das gut weggeht.
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Klebchen für Zeugs haben wir von https://www.esistmeins.de/. Bis jetzt halten die echt top. Meine Frau klebt die auf alles, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Sogar in den Schuhe haben die jetzt mehrere Spielplatzrunden mit Wasser und Sand überstanden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von black_velvet am 25.07.2021 23:12]
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Diese Hassgeschichten bzgl Elterngeldbearbeitung sind ja keine Seltenheit.
Wie stellt sich der Staat das vor bei Fällen, in denen die Eltern/der Elternteil auf das Geld wirklich dringend angewiesen ist?
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Geld im Topf gespart, ALG2 kommt ja aus einem anderen Topf.
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Hat hier jemand Erfahrung mit einem Kind mit segel Ohren? Wir waren schon mal beim Arzt um uns zu erkundigen, was es denn bedeuten würde die anlegen zu lassen. Von doofen Kommentaren bis zum Ohrenarzt der es erst mit der Einwilligung des Kindes macht war alles dabei. Ich bin total unschlüssig, aber mich hat auch nie interessiert was andere von mir denken. Wäre über den Rat hier sehr dankbar.
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| Zitat von Aspe
Diese Hassgeschichten bzgl Elterngeldbearbeitung sind ja keine Seltenheit.
Wie stellt sich der Staat das vor bei Fällen, in denen die Eltern/der Elternteil auf das Geld wirklich dringend angewiesen ist?
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Ich glaube, da kommen so Situation wie Dienstwagen nicht so häufig vor. Mich würde nicht wundern, dass die je nach Antrag bewusst entscheiden, wie schnell sie den bearbeiten und ob das der Antragsteller dringend nötig hat. Gleichzeitig musst du ja nach der Elternzeit (zumindest wenn du in Teilzeit tätig warst) auch alle Gehaltsnachweise nochmal einreichen und da wird nochmal nachgerechnet.
Hatte die Thematik mit dem Dienstwagen beim ersten Kind auch, du bekommst weniger Geld und dein AG möchte vielleicht auch etwas als Ausgleich haben, der hat ja nichts davon, dass dir das vom Elterngeld abgezogen wird und zahlt trotzdem Leasingrate, Versicherung und Sprit. Sicher möglich, dass das verechnet werden kann. Ich hatte diesbezüglich einen maximal komplizierten Verlauf beim zweiten Kind: Auto während Elternzeit bestellt, erhalten während ich in Eltern Teilzeit war, dazwischen einen Car Allowance erhalten, die 1% entsprach, nachher aber 0.5% nur Geldwerten Vorteil. Dann hat es wegen verschiedener Probleme in der Buchhaltung noch 6 Monate gedauert, bis meine Gehaltsabrechnungen korrekt waren und ich habe das dann alles meiner Ansprechpartnerin zugeschickt, erklärt und aufgeschlüsselt und die hat das dann alles super ausgerechnet. Um mal ein positives Beispiel zu nennen. Beim ersten Kind einfach stur den Dienstwagen und die damit verbundenen Kosten ignoriert, weil so schön war. Dabei habe ich den Wagen da den ersten Monat gar nicht gefahren (kleine Anekdote: wir hatten einen Termin zur Einleitung, wollten also morgens gemütlich ins Krankenhaus fahren. Nach ein paar Metern fahren, merkte ich das was mit der Lenkung nicht stimmt und hab den Wagen abgestellt und wir sind auf den Wagen meiner Frau umgestiegen, da ich nicht sofort erkennen konnte, was los war. Dann aber erst mal Kind gehabt und die erste Zeit zu Hause verbracht, bis ich mir in Ruhe das Auto anschauen konnte. Was war passiert: 4 von 5 Radmuttern entfernt an zwei Rädern. Es wurde nie aufgeklärt, wir gehen aber stark davon aus, dass uns keiner unserer damaligen Nachbarn etwas böses wollte. Ich bin mir aber sicher: wären wir nicht zur Einleitung, sondern "spontan" gefahren, hätte das auch anders ausgehen können).
Aber: Elterngeld ist nett, aber ich hätte es auch ohne gemacht.
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Ändert sich der Kinderfreibetrag auf dem Lohnzettel nach der Hochzeit? Es wird ja normalerweise geteilt (0,5 pro Kind). Irgendwo hab ich gelesen, dass man nach der Heirat den vollen Beitrag kriegen soll.
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| Zitat von [DK]Peacemaker
| Zitat von Aspe
Diese Hassgeschichten bzgl Elterngeldbearbeitung sind ja keine Seltenheit.
Wie stellt sich der Staat das vor bei Fällen, in denen die Eltern/der Elternteil auf das Geld wirklich dringend angewiesen ist?
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Ich glaube, da kommen so Situation wie Dienstwagen nicht so häufig vor. Mich würde nicht wundern, dass die je nach Antrag bewusst entscheiden, wie schnell sie den bearbeiten und ob das der Antragsteller dringend nötig hat. Gleichzeitig musst du ja nach der Elternzeit (zumindest wenn du in Teilzeit tätig warst) auch alle Gehaltsnachweise nochmal einreichen und da wird nochmal nachgerechnet.
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Ich hoffe mal stark, dass die nach Eingangsdatum abarbeiten und nicht nach theoretischer "Dringlichkeit".
Aber kurzes Update, da ich ich nur Meckern will:
Telefonkontakt war problemlos erreichbar. Die längste Wartezeit am Telefon ging drauf für das "Akte holen"
Passt soweit mit dem Firmenwagen, werde den wohl behalten, da ich den geldwerten Vorteil (abzüglich Eigenanteil) mal in den Elterngeldrechner gekloppt habe. Passt schon irgendwie.
Die zusätzlich angefragten Gehaltsnachweise für 2019 bei meiner Frau kamen durch die Kurzarbeit in 2020. Die wollen einfach einen Vergleichswert ohne KUG haben.
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Falls es wen interessiert:
Heute habe ich rausgefunden, was im zweiten Monat Elternzeit (in dem ich dann keinen einzigen Tag für die Firma arbeite) mit den Kosten für den Firmenwagen passiert.
Dann trage ich die die Vollkosten inkl Versicherung und die Tankkarte entfällt.
lol, nope.
Dann wird meine Elternzeit jetzt gesplittet.
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Gib PayPal, ich schick dir Geld wenn du jetzt arm bist
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| Zitat von M`Buse
Was heißt gesplittet?
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Anstatt zwei Lebensmonate am Stück, mache ich einen Lebensmonat Elternzeit, arbeite dann wieder einen Monat und mache danach noch einen Monat Elternzeit.
Die genaue Planung muss ich natürlich auch mit meiner Frau, wann sie wieder anfange will zu arbeiten und der Kinderbetreuung (lol als ob wir da jetzt schon eine Aussage zu hätten) absprechen.
Richtig gefickt werden m.E. die Eltern, deren Kinder am 1. eines Monat geboren wurden.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 27.07.2021 11:01]
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| Zitat von M`Buse
Was heißt gesplittet?
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Einen Tag in dem zweiten Monat arbeiten, so das es mit dem Wagen dann anders bbehandelt wird?
Effektiv dann also 2 Elternzeitzeiträume mit einem Tag Unterbrechung statt einmal durchgehend?
/e: vermutung also richtig
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 27.07.2021 11:00]
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Ein Tag Unterbrechung geht nicht. Elternzeit bzw. Elterngeld kannst du nur für volle Lebensmonate des Kindes nehmen.
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| Zitat von Aspe
Falls es wen interessiert:
Heute habe ich rausgefunden, was im zweiten Monat Elternzeit (in dem ich dann keinen einzigen Tag für die Firma arbeite) mit den Kosten für den Firmenwagen passiert.
Dann trage ich die die Vollkosten inkl Versicherung und die Tankkarte entfällt.
lol, nope.
Dann wird meine Elternzeit jetzt gesplittet.
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Elternzeit ist Elternzeit, da darfst du auch nicht mal dein Firmenhandy oder Notebook nutzen.
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| Zitat von Aspe
Ein Tag Unterbrechung geht nicht. Elternzeit bzw. Elterngeld kannst du nur für volle Lebensmonate des Kindes nehmen.
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aso, okay.
aber im 1. Monat zählt diese Einschränkung/Regelung noch nicht?
/e: post drunter erklärts.
kk
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 27.07.2021 11:03]
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| Zitat von Parax
| Zitat von Aspe
Falls es wen interessiert:
Heute habe ich rausgefunden, was im zweiten Monat Elternzeit (in dem ich dann keinen einzigen Tag für die Firma arbeite) mit den Kosten für den Firmenwagen passiert.
Dann trage ich die die Vollkosten inkl Versicherung und die Tankkarte entfällt.
lol, nope.
Dann wird meine Elternzeit jetzt gesplittet.
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Elternzeit ist Elternzeit, da darfst du auch nicht mal dein Firmenhandy oder Notebook nutzen.
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Sehe ich aufgrund von Eigenanteil am Fahrzeug sowie geldwerten Vorteil mit dem ich die Privatnutzung bezahle erstmal anders. Und das wird ja auch genau so gehandhabt, wenn man in dem Monat mindestens einen Tag für die Firma gearbeitet hat.
Das entfällt nur, wenn man in einem Monat keinen einzigen Tag für die Firma gearbeitet hat.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Aspe
Ein Tag Unterbrechung geht nicht. Elternzeit bzw. Elterngeld kannst du nur für volle Lebensmonate des Kindes nehmen.
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aso, okay.
aber im 1. Monat zählt diese Einschränkung/Regelung noch nicht?
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Richtig, aber auch nur weil meine Tochter nicht am 1. des Monats geboren ist sondern am 4. So beginnt auch die Elternzeit erst am 4. und die drei Tage davor bin ich noch für die Firma tätig.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 27.07.2021 11:05]
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selber Schuld
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| Zitat von Aspe
Richtig gefickt werden m.E. die Eltern, deren Kinder am 1. eines Monat geboren wurden.
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Ne, falsch gefickt.
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Wenn man einen(!) Tag arbeitet verfällt übrigens auch der in dem Monat anfallende Urlaubsanspruch nicht.
Sprich in der "typischen" Väter-Situation von 2 Monaten fällt nur ein Monat Urlaubsanspruch aus. Von dem Geburtstag am Monatsersten mal abgesehen - da hat man dann auch hier Pech.
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| Zitat von Kane*
Wenn man einen(!) Tag arbeitet verfällt übrigens auch der in dem Monat anfallende Urlaubsanspruch nicht.
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Um den Urlaubsanspruch zu maximieren, macht es auch Sinn den Arbeitsvertag für teilzeitarbeitende Eltern so aufzusetzen, dass die Person z.B. 5 Tage a 6 Stunden und nicht 4 Tage a 7,5 Stunden arbeitet.
Fangt mit der Info an, was ihr wollt.
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Kane*
Wenn man einen(!) Tag arbeitet verfällt übrigens auch der in dem Monat anfallende Urlaubsanspruch nicht.
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Um den Urlaubsanspruch zu maximieren, macht es auch Sinn den Arbeitsvertag für teilzeitarbeitende Eltern so aufzusetzen, dass die Person z.B. 5 Tage a 6 Stunden und nicht 4 Tage a 7,5 Stunden arbeitet.
Fangt mit der Info an, was ihr wollt.
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Ähm, wenn man 5 Tage pro Woche arbeitet, braucht man 5 Urlaubstage für eine Woche Urlaub.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [KoM]TingelTangelBob am 27.07.2021 11:58]
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| Zitat von [KoM]TingelTangelBob
| Zitat von Aspe
| Zitat von Kane*
Wenn man einen(!) Tag arbeitet verfällt übrigens auch der in dem Monat anfallende Urlaubsanspruch nicht.
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Um den Urlaubsanspruch zu maximieren, macht es auch Sinn den Arbeitsvertag für teilzeitarbeitende Eltern so aufzusetzen, dass die Person z.B. 5 Tage a 6 Stunden und nicht 4 Tage a 7,5 Stunden arbeitet.
Fangt mit der Info an, was ihr wollt.
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Ähm, wenn man 5 Tage pro Woche arbeitet, braucht man 5 Urlaubstage für eine Woche Urlaub.
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Das ist richtig, aber der Berechnung liegen die tatsächlichen Arbeitstage zugrunde. Sprich: jemand der 5 Tage die Woche 6h arbeitet bekommt 20 Tage, die gleiche Person die 4 Tage lang 7,5h arbeitet bekommt 16 Tage.
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Der Unterschied wird doch dann vor allem durch Feiertage gemacht, oder nicht?
| Zitat von Aspe
Richtig gefickt werden m.E. die Eltern, deren Kinder am 1. eines Monat geboren wurden.
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Ist hier der Fall. Warum genau? Ich hab mich nicht gefickt gefühlt. Wegen des Firmenwagens? Ich bin ganz froh solche Probleme nicht zu haben. Lel, Minderleister.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von seastorm am 27.07.2021 12:10]
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| Zitat von seastorm
Der Unterschied wird doch dann vor allem durch Feiertage gemacht, oder nicht?
| Zitat von Aspe
Richtig gefickt werden m.E. die Eltern, deren Kinder am 1. eines Monat geboren wurden.
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Ist hier der Fall. Warum genau? Ich hab mich nicht gefickt gefühlt.
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Weil du so keinen Monat Elternzeit hinbekommst, in dem du arbeitest UND Elterngeld beziehst?
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| Zitat von Kane*
| Zitat von [KoM]TingelTangelBob
| Zitat von Aspe
| Zitat von Kane*
Wenn man einen(!) Tag arbeitet verfällt übrigens auch der in dem Monat anfallende Urlaubsanspruch nicht.
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Um den Urlaubsanspruch zu maximieren, macht es auch Sinn den Arbeitsvertag für teilzeitarbeitende Eltern so aufzusetzen, dass die Person z.B. 5 Tage a 6 Stunden und nicht 4 Tage a 7,5 Stunden arbeitet.
Fangt mit der Info an, was ihr wollt.
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Ähm, wenn man 5 Tage pro Woche arbeitet, braucht man 5 Urlaubstage für eine Woche Urlaub.
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Das ist richtig, aber der Berechnung liegen die tatsächlichen Arbeitstage zugrunde. Sprich: jemand der 5 Tage die Woche 6h arbeitet bekommt 20 Tage, die gleiche Person die 4 Tage lang 7,5h arbeitet bekommt 16 Tage.
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Ja klar, aber beide Personen können mit ihrem Urlaubsanspruch 4 ganze Wochen Urlaub realisieren. Wo ist also der Vorteil für die Person mit 20 Tagen Anspruch?
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Der Unterschied kommt dann zum tragen, wenn du 5 Tage im AV hast, das Pensum aber de facto an 4 runterreißen kannst
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Dann musst du für den Urlaub trotzdem 5 Tage pro Woche einsetzen.
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| Zitat von AJ Alpha
Der Unterschied kommt dann zum tragen, wenn du 5 Tage im AV hast, das Pensum aber de facto an 4 runterreißen kannst
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AJ hat aufgepasst.
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Thema: Eltern-Thread XXV ( Freizeit ist Kinderzeit. ) |