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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Dem Hass CCLXXXV ( yes, yes, let the Hass flow through you. )
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ich weiß nicht, ob man das in einem Rechtsstreit wirklich hinlegen sollte. Damit beweist Amazon dann selbst, dass sie das Paket an einem Ort zurückgelassen haben, von den unbekannte Dritte das Paket klauen können. Das wäre... überraschend. Breites Grinsen
21.07.2021 20:42:51  Zum letzten Beitrag
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[A-51SS] fly

Leet
Wir reden hier von Amazon. Die schenken dir lieber was als das sie wegen einem Paket einen Rechtsstreit mit dir anfangen.

Kriegen die Mitarbeiter halt vom Gehalt abgezogen. mit den Augen rollend

edit: Die schmeissen dir jeden Paket lieber vor die Tür und riskieren das was weg kommt als das die nochmal kommen müssen.
edit2: Ich gehe übrigens auch fest davon aus das Amazon sehr viele Daten in dieser Phase über die Zustellung sammelt. Z.b. Zeiten wann du anwesend bist um später mal ihre Routen noch weiter zu optimieren.
Aber über ein Bild macht man sich sorgen wenn neben dem Bild alle deine Anwesenheitszeiten liegen. mit den Augen rollend
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [A-51SS] fly am 21.07.2021 20:57]
21.07.2021 20:53:47  Zum letzten Beitrag
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MvG

AUP MvG 09.11.2013
verschmitzt lachen
Ich denke Karlson sollte in Zukunft einfach verkleidet bartomanuell im Einzelhandel kaufen und bar bezahlen. Ist sicher besser, als wenn Amazon irgendwelche Daten von ihm hat.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MvG am 21.07.2021 20:56]
21.07.2021 20:56:37  Zum letzten Beitrag
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derSenner

AUP derSenner 08.04.2020
Jaja, ist schon echt super roflig, dass man sich die Bude von so ner Drecksfirma wie Amazon abfotografieren lassen soll, alles natürlich im Namen der Kundenfreundlichkeit. Ich liege auf dem Boden und lache.
21.07.2021 20:59:33  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Icefeldt

Die mehrfache Erwähnung des "Rechtsstreits [TM]" ist auch top.

Als Gegenbeweis empfehle ich in der Verhandlung ein Bild der Tür ohne Paket vorzulegen.
Da kommt die Gegenseite dann direkt ins Schwitzen!



Du hast mal wieder den Punkt nicht verstanden. Das Foto bringt den Kunden erst einmal in ein ungünstigere Position. Wie so ein Foto in einem Rechtstreit am Ende bewertet wird, ändert nicht daran, dass dies zuerst einmal gegen den Kunden steht.
21.07.2021 21:00:36  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von derSenner

Jaja, ist schon echt super roflig, dass man sich die Bude von so ner Drecksfirma wie Amazon abfotografieren lassen soll, alles natürlich im Namen der Kundenfreundlichkeit. Ich liege auf dem Boden und lache.


Welche Firma soll deine Bude denn lieber abfotografieren?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 21.07.2021 21:01]
21.07.2021 21:01:05  Zum letzten Beitrag
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blue

Bluay
 
Zitat von derSenner

Jaja, ist schon echt super roflig, dass man sich die Bude von so ner Drecksfirma wie Amazon abfotografieren lassen soll, alles natürlich im Namen der Kundenfreundlichkeit. Ich liege auf dem Boden und lache.



Ich verstehe auch nicht, warum man sich da rechtfertigen muss. Die Rechtfertigung ist zugegebenermassen bisschen lols, aber generell sollte doch: Jo was soll der Scheiss? Als Begruendung das nicht zu wollen reichen.
21.07.2021 21:02:06  Zum letzten Beitrag
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derSenner

AUP derSenner 08.04.2020
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von derSenner

Jaja, ist schon echt super roflig, dass man sich die Bude von so ner Drecksfirma wie Amazon abfotografieren lassen soll, alles natürlich im Namen der Kundenfreundlichkeit. Ich liege auf dem Boden und lache.


Welche Firma soll deine Bude denn lieber abfotografieren?


Niemand soll hier in Namen von irgendwem Fotos machen. Das ist Privatraum, vor allen Dingen wo meine Wohnungstür ist, wie gut die einsehbar ist oder eben nicht.

Es macht ja auch null Sinn um die Zustellung irgendwie rechtlich abzusichern. Das ist nur ein vorgeschobener Scheingrund, um erstens die Lieferanten weiter zu unterdrücken und zweitens, mehr über die Kunden herauszufinden.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von derSenner am 21.07.2021 21:04]
21.07.2021 21:03:14  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Icefeldt

Die mehrfache Erwähnung des "Rechtsstreits [TM]" ist auch top.

Als Gegenbeweis empfehle ich in der Verhandlung ein Bild der Tür ohne Paket vorzulegen.
Da kommt die Gegenseite dann direkt ins Schwitzen!



Du hast mal wieder den Punkt nicht verstanden. Das Foto bringt den Kunden erst einmal in ein ungünstigere Position. Wie so ein Foto in einem Rechtstreit am Ende bewertet wird, ändert nicht daran, dass dies zuerst einmal gegen den Kunden steht.


Es ist auch nicht verständlich, was du damit sagen willst. Wenn tatsächlich ein theoretischer Rechtsstreit sich darum entfacht, ob ein Paket vor die Tür gelegt wurde (schon schwer denkbar), können die alternativ auch die Person, die das geliefert hat, als Zeugen laden. Da kannst du auch nichts gegen machen.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 21.07.2021 21:04]
21.07.2021 21:03:53  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von derSenner

 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von derSenner

Jaja, ist schon echt super roflig, dass man sich die Bude von so ner Drecksfirma wie Amazon abfotografieren lassen soll, alles natürlich im Namen der Kundenfreundlichkeit. Ich liege auf dem Boden und lache.


Welche Firma soll deine Bude denn lieber abfotografieren?


Niemand soll hier in Namen von irgendwem Fotos machen. Das ist Privatraum, vor allen Dingen wo meine Wohnungstür ist, wie gut die einsehbar ist oder eben nicht.

Es macht ja auch null Sinn um die Zustellung irgendwie rechtlich abzusichern. Das ist nur ein vorgeschobener Scheingrund, um erstens die Lieferanten weiter zu unterdrücken und zweitens, mehr über die Kunden herauszufinden.


Dann bist du irgendwo in einer ethisch-moralischen Diskussion, nicht mehr in einer rechtlichen.
Dass aus diesem Foto Big Data gemacht wird, um irgendwas herauszufinden. Puh, ja, möglich. Aber eher unwahrscheinlich?
21.07.2021 21:09:10  Zum letzten Beitrag
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derSenner

AUP derSenner 08.04.2020
Gerade rechtlich ist das Wohnhaus nicht öffentlicher Raum, sondern Privater. Hier darf also nicht jeder der lustig ist Fotos machen. Also geht es hier durchaus auch um eine rechtliche Frage.

Und natürlich werden Daten in der einen oder anderen Weise ausgewertet, wenn die da sind. Wer was anders glaubt, ist naiv.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von derSenner am 21.07.2021 21:14]
21.07.2021 21:14:39  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Icefeldt

Die mehrfache Erwähnung des "Rechtsstreits [TM]" ist auch top.

Als Gegenbeweis empfehle ich in der Verhandlung ein Bild der Tür ohne Paket vorzulegen.
Da kommt die Gegenseite dann direkt ins Schwitzen!



Du hast mal wieder den Punkt nicht verstanden. Das Foto bringt den Kunden erst einmal in ein ungünstigere Position. Wie so ein Foto in einem Rechtstreit am Ende bewertet wird, ändert nicht daran, dass dies zuerst einmal gegen den Kunden steht.


Es ist auch nicht verständlich, was du damit sagen willst. Wenn tatsächlich ein theoretischer Rechtsstreit sich darum entfacht, ob ein Paket vor die Tür gelegt wurde (schon schwer denkbar), können die alternativ auch die Person, die das geliefert hat, als Zeugen laden. Da kannst du auch nichts gegen machen.



Es wäre ein Beweismittel mehr, das erst einmal gegen einen eingesetzt wird. Wozu soll man das wollen? Kann ja sein, dass es einigen Menschen mit Nackenstarre schwer fällt, von der linken Seite der Türschwelle zur rechten Seite zu schauen. Die können sich dabei ja gerne von Amazon durch hilfreiche Service-Fotos unterstützen lassen, weil wir ja wissen, dass Amazon immer nur das Beste im Sinn hat. Aber ich brauche keine solchen Fotos von Amazon.
21.07.2021 21:15:28  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von MvG

Ich denke Karlson sollte in Zukunft einfach verkleidet bartomanuell im Einzelhandel kaufen und bar bezahlen. Ist sicher besser, als wenn Amazon irgendwelche Daten von ihm hat.



Ich denke, ihr von der Amazon-Kniefall-Crew solltet einfach die Türen gar nicht mehr zuziehen, damit Amazon direkt in eure Wohnung liefern kann. Entsprechende Projekte hat Amazon ja bereits erprobt und ausgerollt. Dann kann Amazon auch gleich ein paar Fotos von der Wohnung schießen und dem Kunden direkt ein paar Vorschläge für neue Möbel auf seinen Account schicken.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 21.07.2021 21:24]
21.07.2021 21:23:15  Zum letzten Beitrag
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G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
...
Wenn man schon so Anti-Amazon ist, sollte man es evtl ganz vermeiden dort zu bestellen.
21.07.2021 21:24:41  Zum letzten Beitrag
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pOTmobil

Gorge NaSe
 
Zitat von KarlsonvomDach
einfach die Türen gar nicht mehr zuziehen


Ne, das ist unsicher. Amazon sollte einen Generalschlüssel für Haus und Wohnung bekommen.
21.07.2021 21:25:20  Zum letzten Beitrag
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MvG

AUP MvG 09.11.2013
verschmitzt lachen
 
Zitat von pOTmobil

 
Zitat von KarlsonvomDach
einfach die Türen gar nicht mehr zuziehen


Ne, das ist unsicher. Amazon sollte einen Generalschlüssel für Haus und Wohnung bekommen.



So wie Post und Müllabfuhr, zumindest für die Haustür? Erschrocken
21.07.2021 21:26:00  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von derSenner

Gerade rechtlich ist das Wohnhaus nicht öffentlicher Raum, sondern Privater. Hier darf also nicht jeder der lustig ist Fotos machen. Also geht es hier durchaus auch um eine rechtliche Frage.

Und natürlich werden Daten in der einen oder anderen Weise ausgewertet, wenn die da sind. Wer was anders glaubt, ist naiv.


Jo, du kannst halt auch Leuten verbieten, dein Grundstück zu betreten (in diesem Fall war es ohnehin ein Mietshausflur, das wird schon schwieriger). Dann wird das nichts mit der Paketlieferung. Da musst du dich entscheiden.
Leuten dann verbieten, keine Fotos zu machen - schwierig. Nur weil jemand in deinem Privatraum ist, darfst du nicht gleich beliebige Handlungsvorschriften machen (außer es geht darum, wann du Hausverbot erteilst - dann erteilst du halt Hausverbot). Es gibt aber erstmal kein "Recht am Bild am eigenen Grundstück" (mit Ausnahmen).

Eine Auswertung muss auch immer mit irgendeiner Technik erfolgen, die einen Zweck erfüllt. Menschen dransetzen und die Fotos anschauen kostet massiv Geld. Bilderkennung, auch automatische, muss etwas bezwecken.
Bei direkter Betrachtung wird das Foto von den Lieferanten gefordert werden, um zu prüfen, ob die das Paket ausgeliefert haben und nicht direkt eingesteckt (was auch eher unsicher ist). Dass es den Empfängern auch gegeben wird, wird dann als "Service" verkauft, klar.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 21.07.2021 21:30]
21.07.2021 21:26:10  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
...
Die Diskussion dreht sich im Kreis.

Hat denn schon jemand erwähnt, dass man als Nicht-Neandertaler natürlich zum Paketshop oder zur Packstation bestellt? Bamm, alle Probleme gelöst.
21.07.2021 21:26:45  Zum letzten Beitrag
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pOTmobil

Gorge NaSe
verschmitzt lachen
 
Zitat von indifferent
natürlich zum Paketshop oder zur Packstation bestellt? Bamm, alle Probleme gelöst.


Nein, mein Handy wird von der High-Security-DHL-App nicht mehr unterstützt.
21.07.2021 21:27:52  Zum letzten Beitrag
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derSenner

AUP derSenner 08.04.2020
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von derSenner

Gerade rechtlich ist das Wohnhaus nicht öffentlicher Raum, sondern Privater. Hier darf also nicht jeder der lustig ist Fotos machen. Also geht es hier durchaus auch um eine rechtliche Frage.

Und natürlich werden Daten in der einen oder anderen Weise ausgewertet, wenn die da sind. Wer was anders glaubt, ist naiv.


Jo, du kannst halt auch Leuten verbieten, dein Grundstück zu betreten (in diesem Fall war es ohnehin ein Mietshausflur, das wird schon schwieriger). Dann wird das nichts mit der Paketlieferung. Da musst du dich entscheiden.
Leuten dann verbieten, keine Fotos zu machen - schwierig. Nur weil jemand in deinem Privatraum ist, darfst du nicht gleich beliebige Handlungsvorschriften machen (außer es geht darum, wann du Hausverbot erteilst - dann erteilst du halt Hausverbot). Es gibt aber erstmal kein "Recht am Bild am eigenen Grundstück" (mit Ausnahmen).

Eine Auswertung muss auch immer mit irgendeiner Technik erfolgen, die einen Zweck erfüllt. Menschen dransetzen und die Fotos anschauen kostet massiv Geld. Bilderkennung, auch automatische, muss etwas bezwecken.
Bei direkter Betrachtung wird das Foto von den Lieferanten gefordert werden, um zu prüfen, ob die das Paket ausgeliefert haben und nicht direkt eingesteckt (was auch eher unsicher ist). Dass es den Empfängern auch gegeben wird, wird dann als "Service" verkauft, klar.


Es gibt durchaus rechtliche Beispiele für Fotos auf privaten Grundstücken. Google spuckt hier viele Ergebnisse aus, als Beispiel: https://www.immorecht.legal/2013/11/04/darf-jemand-einfach-mein-haus-fotografieren-und-in-einer-zeitung-veroeffentlichen/
Der JJP-Tipp: Das Fotografieren Ihres Hauses von der Straße aus können Sie in der Regel nicht unterbinden, es sei denn, es werden besondere Stative benutzt, individuelle Personen fotografiert oder durch die Fotos in Ihren schutzwürdigen privaten Bereich eingegriffen. Anders sieht es aber aus, wenn Fotografen auf Ihr Grundstück kommen. Das können Sie einfach verbieten. Eine andere Variante ist es, dass Sie sich bereits vor Anfertigung der Aufnahmen möglichst schriftlich (mit Unterschrift des Fotografen) bestätigen lassen, dass Sie sich die Freigabe und Verwertung aller oder bestimmter Bilder vorbehalten.
Andere Seiten kommen zu gleichen Ergebnissen.

Daten müssen erst mal überhaupt keinen Zweck erfüllen. Daten sind gut, Daten werden gesammelt. Der Einsatzzweck kann sich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt ergeben - wunderbar, wir haben schon ein riesiges Dataset. Also wie gesagt, wenn die Daten zu Amazon gepushed werden, dann werden die dort auch sicher weiterverarbeitet. Da kann noch so oft ein Cookiebanner oder eine Datenschutzklausel davor sein - Daten sind Money.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von derSenner am 21.07.2021 21:34]
21.07.2021 21:32:50  Zum letzten Beitrag
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blue

Bluay
 
Zitat von pOTmobil

 
Zitat von indifferent
natürlich zum Paketshop oder zur Packstation bestellt? Bamm, alle Probleme gelöst.


Nein, mein Handy wird von der High-Security-DHL-App nicht mehr unterstützt.



Man kann da auch mit so 'ner Karte hinsteppen, die man bei Anmeldung zugeschickt bekommt, Bruder.
Und selbst die braucht man glaub nicht, ich hatte ewig lange die Alte Karte, die man da nirgends mehr reinstecken (hehe) konnte, und musste dann immer die olle Nummer ab- und dann die PIN eintippen.

Die jetzige hat immerhin einen Barcode aufgedruckt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von blue am 21.07.2021 21:37]
21.07.2021 21:35:50  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Es macht eben einen Unterschied, ob irgendjemand einfach so Fotos schießt oder ob du eine Person zu dir schicken lässt, die eine bestellte Dienstleistung erfüllt und du dem ganzen vertraglich zugestimmt hast.
Da bleibt dann nur das Ergebnis: nicht bei Amazon bestellen. vOv
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 21.07.2021 21:37]
21.07.2021 21:37:06  Zum letzten Beitrag
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pOTmobil

Gorge NaSe
@Blue:
Nein, Du brauchst eine mTAN. Die kam früher noch per SMS und eMail. Jetzt nur noch per App.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von pOTmobil am 21.07.2021 21:40]
21.07.2021 21:37:37  Zum letzten Beitrag
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blue

Bluay
 
Zitat von pOTmobil

@Blue:
Nein, Du brauchst eine mTAN. Die kam früher noch per SMS und eMail. Jetzt nur noch per App.



Fuer die Paggschdazion? Sicher? Ich steppe da immer hin, scanne den Barcode und gebe die PIN aus der Email ein.
Bzw das ist nun auch alles in der App drin, aber eigentlich benoetige ich die nicht.

Ausser das hat sich unlaengst alles geaendert, ich war schon seit anderthalb Wochen nicht mehr da.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von blue am 21.07.2021 21:39]
21.07.2021 21:38:51  Zum letzten Beitrag
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pOTmobil

Gorge NaSe
Doch. Deine "PIN" aus der eMail ist offiziell die "mTAN":

Damalige Antwort auf meine Anfrage:
 
Die Zusendung des Abholcodes (mTAN) erfolgt für Packstationskunden übergangsweise per E-Mail und über die DHL Paket App. Hiermit informieren wir Sie, dass eine Nutzung künftig nur mit der DHL Paket App (verfügbar für iOS und Android) möglich ist. Über zukünftige Änderungen werden wir Sie frühestmöglich informieren.



/Diese Antwort stammt aus August 2020.
Anscheinend geht es also immernoch per eMail.

Ich hatte seither nichtmehr bei der Packstation bestellt. Denn ohne mTAN bin ich aufgeschmissen, wenn mein Dildomaster2000 in der Packstation liegt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von pOTmobil am 21.07.2021 21:41]
21.07.2021 21:39:43  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Armag3ddon

Es macht eben einen Unterschied, ob irgendjemand einfach so Fotos schießt oder ob du eine Person zu dir schicken lässt, die eine bestellte Dienstleistung erfüllt und du dem ganzen vertraglich zugestimmt hast.
Da bleibt dann nur das Ergebnis: nicht bei Amazon bestellen. vOv



Mit dem Argument hätte der Lieferant mir auch vor die Tür wichsen dürfen, solange das nur irgendwo in den Liefer-AGB von Amazon steht.
21.07.2021 21:41:13  Zum letzten Beitrag
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blue

Bluay
Scheisse man
21.07.2021 21:41:24  Zum letzten Beitrag
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M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
Das ist vermutlich korrekt.
21.07.2021 21:41:32  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Armag3ddon

Es macht eben einen Unterschied, ob irgendjemand einfach so Fotos schießt oder ob du eine Person zu dir schicken lässt, die eine bestellte Dienstleistung erfüllt und du dem ganzen vertraglich zugestimmt hast.
Da bleibt dann nur das Ergebnis: nicht bei Amazon bestellen. vOv



Mit dem Argument hätte der Lieferant mir auch vor die Tür wichsen dürfen, solange das nur irgendwo in den Liefer-AGB von Amazon steht.


Sachbeschädigung ist schwierig in AGB zu verpacken.
21.07.2021 21:42:58  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Armag3ddon

Es macht eben einen Unterschied, ob irgendjemand einfach so Fotos schießt oder ob du eine Person zu dir schicken lässt, die eine bestellte Dienstleistung erfüllt und du dem ganzen vertraglich zugestimmt hast.
Da bleibt dann nur das Ergebnis: nicht bei Amazon bestellen. vOv



Mit dem Argument hätte der Lieferant mir auch vor die Tür wichsen dürfen, solange das nur irgendwo in den Liefer-AGB von Amazon steht.


Sachbeschädigung ist schwierig in AGB zu verpacken.



Beweismittel, dass er wirklich da war. DNA und so.
21.07.2021 21:43:53  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Dem Hass CCLXXXV ( yes, yes, let the Hass flow through you. )
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