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Moin, der unabhängige Finanzberater meint so, 10 Jahre Zinsbindung wäre absolut ausreichend, da wir in der Zinsfalle sein würden. Die EU können bei der aktuellen Schuldenlast der Mitgliedsstaaten schlicht nicht den Leitzins anheben.
Wie habt ihr das gemacht? Sicherheit für deutlich mehr Geld oder Risiko und hoffen, dass das Geld auch wirklich eingespart bleibt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [oMD]psychodaddy am 25.07.2021 16:44]
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| Zitat von Flashhead
| Zitat von [KoM]TingelTangelBob
Klar kann es da weitergehende Kosten geben. Zwei Beispiele der Wohnung meiner Schwiegereltern: Sanierung der Steigleitung, Schwimmbad im Keller. Das sind finanziell keine Peanuts.
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Und diese Dinge, wenn vorhanden, können in einem EFH nicht kaputt gehen oder ist die Reparatur dann günstiger? Üblicherweise wird sowas günstiger, je größer es ist und auf je mehr Köpfe es umgelegt werden kann.
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Ein echtes Hallenbad und eine Steigleitung haben wohl die wenigsten EFH.
Ansonsten ist mir die Diskussion aber egal.
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Ganz von der Hand zu weisen ist die Behauptung nicht. Allerdings weiß auch niemand, ob wir nicht jetzt 10 Jahre ökonomischer Expansion durchlaufen, die wiederum steigende Zinsen zur Folge hätte. Aufgrund der demographischen Entwicklung der Mitgliedsstaaten und der Erfahrungen der Vergangenheit, ist das allerdings schwer vorstellbar. Gerade mit Hinblick auf die Mitgliedsstaaten Italien und Frankreich, die in der aktuellen Situation bei einer nennenswerten Anhebung des Zinses vor der Staatspleite stehen würden.
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| Zitat von [KoM]TingelTangelBob
| Zitat von Flashhead
| Zitat von [KoM]TingelTangelBob
Klar kann es da weitergehende Kosten geben. Zwei Beispiele der Wohnung meiner Schwiegereltern: Sanierung der Steigleitung, Schwimmbad im Keller. Das sind finanziell keine Peanuts.
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Und diese Dinge, wenn vorhanden, können in einem EFH nicht kaputt gehen oder ist die Reparatur dann günstiger? Üblicherweise wird sowas günstiger, je größer es ist und auf je mehr Köpfe es umgelegt werden kann.
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Ein echtes Hallenbad und eine Steigleitung haben wohl die wenigsten EFH.
Ansonsten ist mir die Diskussion aber egal.
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Wobei, spannend finde ich die Diskussion ja schon.
Wichtiger als die finanziellen Aspekte ist bei einer WEG imho sowieso, dass man halbwegs in der Lage ist, zwischenmenschliche Konflikte auszuhalten, sinnvoll zu lenken und sie als normalen Auswuchs des Zusammenlebens zu akzeptieren.
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| Zitat von Flashhead
Ganz von der Hand zu weisen ist die Behauptung nicht. Allerdings weiß auch niemand, ob wir nicht jetzt 10 Jahre ökonomischer Expansion durchlaufen, die wiederum steigende Zinsen zur Folge hätte. Aufgrund der demographischen Entwicklung der Mitgliedsstaaten und der Erfahrungen der Vergangenheit, ist das allerdings schwer vorstellbar. Gerade mit Hinblick auf die Mitgliedsstaaten Italien und Frankreich, die in der aktuellen Situation bei einer nennenswerten Anhebung des Zinses vor der Staatspleite stehen würden.
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Ich finde daher 15 Jahre mit dem automatischen Sonderkündigungsrecht nach 10,5 Jahren einen guten Kompromiss.
Mache mir grundsätzlich genau die gleichen Gedanken, bin aber wohl für "nur" 10 Jahre Zinsbindung nicht abgezockt genug.
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Der Unterschied von 10 zu 15 kann aber doch ganz ordentlich sein.
Ich würde vermutlich zu 10 Jahren greifen und versuchen zu tilgen was geht. Danach sinkt das Risiko alleine schon dadurch deutlich.
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| Zitat von [oMD]psychodaddy
Moin, der unabhängige Finanzberater meint so, 10 Jahre Zinsbindung wäre absolut ausreichend, da wir in der Zinsfalle sein würden. Die EU können bei der aktuellen Schuldenlast der Mitgliedsstaaten schlicht nicht den Leitzins anheben.
Wie habt ihr das gemacht? Sicherheit für deutlich mehr Geld oder Risiko und hoffen, dass das Geld auch wirklich eingespart bleibt.
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Niemand kann vorhersehen, was in 10 Jahren sein wird. Auch der beste Finanzberater erzählt dir vom Turm, wenn er 10 Jahre in die Zukunft blickt.
Am Ende ist es das berühmte Dreieck, bei dem dein persönliches Wohlempfinden/Risikobereitschaft ausschlaggebend ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage
/e Ich selbst habe eine Soll-Zinsbindung von 10 Jahren gewählt und eine möglichst niedrige Tilgungsrate, dafür aber Sondertilgungsmöglichkeit. Damit kann ich oder meine Frau alleine die Finanzierung stemmen und wenn beide Erwerbstätig sind, tilgen wir über die Sondertilgung. Das würde ich auch jedem raten, die Fixkosten so niedrig wie möglich zu halten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeineOmi am 25.07.2021 17:49]
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| Zitat von xplingx
Der Unterschied von 10 zu 15 kann aber doch ganz ordentlich sein.
Ich würde vermutlich zu 10 Jahren greifen und versuchen zu tilgen was geht. Danach sinkt das Risiko alleine schon dadurch deutlich.
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Ich auch. Und ich bin alles andere als Risikofreudig.
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| Zitat von DeineOmi
| Zitat von [oMD]psychodaddy
Moin, der unabhängige Finanzberater meint so, 10 Jahre Zinsbindung wäre absolut ausreichend, da wir in der Zinsfalle sein würden. Die EU können bei der aktuellen Schuldenlast der Mitgliedsstaaten schlicht nicht den Leitzins anheben.
Wie habt ihr das gemacht? Sicherheit für deutlich mehr Geld oder Risiko und hoffen, dass das Geld auch wirklich eingespart bleibt.
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Niemand kann vorhersehen, was in 10 Jahren sein wird. Auch der beste Finanzberater erzählt dir vom Turm, wenn er 10 Jahre in die Zukunft blickt.
Am Ende ist es das berühmte Dreieck, bei dem dein persönliches Wohlempfinden/Risikobereitschaft ausschlaggebend ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage
/e Ich selbst habe eine Soll-Zinsbindung von 10 Jahren gewählt und eine möglichst niedrige Tilgungsrate, dafür aber Sondertilgungsmöglichkeit. Damit kann ich oder meine Frau alleine die Finanzierung stemmen und wenn beide Erwerbstätig sind, tilgen wir über die Sondertilgung. Das würde ich auch jedem raten, die Fixkosten so niedrig wie möglich zu halten.
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Darf ich fragen wie hoch eure Tilgung dann in Prozent ist? Und musste man da bei der Bank Überzeugungsarbeiteisten wegen der langen kalkulatorischen Laufzeit?
Ganz davon ab, dass bei niedrigen Zinsen und niedriger Tilgung ja das "Tilgungsparadox" zuschlagen kann.
Edit: wobei bei euch ja viel Eigenkapital im Spiel war. Also ist das Beispiel wahrscheinlich nicht ganz passend.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 25.07.2021 18:04]
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Ich hab 10 genommen. Ausgehend von der Restschuld bei 0 Sondertilgung bis dahin hab ich die absolute Zinsbelastung für hypothetische Folgefinanzierungen mit x, y und z Zinssatz ausgerechnet und abgeglichen mit dem Mehr an Zinsen, die wir bei 15j Bindung in den ersten 10 Jahren definitiv hätten zahlen müssen.
Die Differenz ist so groß, dass die Anschlussfinanzierung in diesem worst case mit 3,4% oder so verzinst sein muss, bevor wir überhaupt anfangen draufzuzahlen.
Mit jeder Sondertilgung in den ersten 10 Jahren verschiebt sich das ganze noch mal deutlich.
Daher war die Wahl der 10j Bindung dann einfach.
Alles wird einfach, sobald man einmal das Sicherheitsbauchgefühl ausschaltet und ne schicke Excel-Tabelle erstellt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von harmlos am 25.07.2021 18:08]
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Ich denke, wir tendieren auch zur 10-Jahres-Variante mit der Möglichkeit der Sondertilgung, der Zinssatz ist fast 0,5 Prozent niedriger.
Bezüglich des Eigenkapitals, Aspe, merken wir keinen signifikanten Unterschied ob wir nun 15 oder 30 Prozent einbringen. Nur bei weniger als 10 Prozent hat sich der Zinssatz deutlich verschlechtert. Wir werden uns diesbezüglich aber nochmal intensiver beraten lassen, auch ob weitere Sicherheiten am Zinssatz noch signifikante Änderrungen bringen würden.
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0,5 Prozentpunkte Unterschied ist schon krass.
Der Interhyp Rechner gibt eher die Hälfte, also 0,25% Unterschied zwischen 10 und 15 Jahren Zinsbindung.
Dafür merkt man in dem Rechner jede 5% mehr EK aber deutlich.
700.000¤, PLZ in München, 10 Jahre, 3%Tilgung
NK in Bayern 5,5% also 38.000¤
EK 50.000: 1,18% Zinsen
EK 105.000: 0,93%
EK 110.000: 0,75%
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 25.07.2021 18:22]
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| Zitat von harmlos
und ne schicke Excel-Tabelle erstellt.
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jepp.
mit den eigenen zahlen füttern und dann dürfte meistens die Wahl ziemlich klar sein.
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| Zitat von Aspe
0,5 Prozentpunkte Unterschied ist schon krass.
Der Interhyp Rechner gibt eher die Hälfte, also 0,25% Unterschied zwischen 10 und 15 Jahren Zinsbindung.
Dafür merkt man in dem Rechner jede 5% mehr EK aber deutlich.
700.000¤, PLZ in München, 10 Jahre, 3%Tilgung
NK in Bayern 5,5% also 38.000¤
EK 50.000: 1,18% Zinsen
EK 105.000: 0,93%
EK 110.000: 0,75%
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Bei mir wären es auch ca. 0,5% Unterschied gewesen. Allerdings zwischen 10 und 20 Jahren Zinsbindung. Da nehm ich lieber die Sicherheit. 1,47% ist mir billig genug und ich muss mir keine Sorgen machen. Nach zehn Jahren wäre mir gefühlsmäßig viel zu wenig abgetragen, um mir ein Zinsrisiko zu gönnen. Und zwischen 15 und 20 Jahren war dann kein großer Unterschied mehr
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Hab auch 10 Jahre Zinsbindung gewählt, da der Kredit nach 11 Jahren eh regulär getilgt ist. Mit Sondertilgung natürlich früher.
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| Zitat von Izmir
Die Wohnung, die meine Frau und ich im Auge haben, hat Sondernutzungsrecht auf die Hälfte des 400 qm-Gartens des MFH. Wenn wir uns mit den jetzigen Eigentümern auf eine Zweckbestimmung einigen (Grill und Pool), kann ein zukünftiger, neuer Eigentümer gegen diese Nutzung anstänkern. Ohne diese Nutzung wäre die Immobilie für uns uninteressant. Ich hatte darum überlegt, ob nicht eine ins Grundbuch eingetragene Nutzung ideal wäre. Aber da frage ich mich: ist eine solch eingetragene Nutzung, die nur einstimmig rückgängig gemacht werden kann, nicht zuviel verlangt von den anderen Eigentümern?
Kann statt einem Eintrag ins Grundbuch bei den Eigentümerbeschlüssen festgelegt werden, dass die Änderung der Zweckbestimmung des Gartens nur durch eine zwei-Drittel-Mehrheit der Eigentümer möglich ist? Und vor allem: gilt das dann auch noch nach einem Eigentümerwechsel?
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Auf diesen Post ist keiner eingegangen, aber ich spinn ihn mal weiter (vielleicht kann jemand mit WEG-Erfahrung seine Einschätzung geben). Eigentlich ist das mit dem Grundbuch Unsinn. Es gibt 3 andere Parteien. Wenn wir also mit zweien davon einig werden, ist die einfache Mehrheit gegeben, und der Gartenausbau sowie eine Anpassung der Zweckbestimmung möglich. Ab dann müssten wir alle drei anderen Parteien gegen uns aufbringen, damit das wieder rückgängig gemacht werden kann. Zumindest einen Nachbar auf seiner Seite zu haben, sollte machbar sein - ansonsten hätte man es auch verdient, das verboten zu bekommen.
Bei einem Eigentümerwechsel haben ja nur die Beschlüsse keine Gültigkeit, die den Nacheigentümer benachteiligen würden. Was ich als Änderung plane ist ja kein Nachteil für die anderen Eigentümer, also sollte das auch danach Gültigkeit haben. Wahrscheinlich bin ich mit diesen Themen hier eh falsch, und muss mich da mal an Beratungsstellen o.ä. wenden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Izmir am 25.07.2021 19:25]
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Auf den Post ist vermutlich keiner eingegangen, weil die einzigen Personen, die sowas zuverlässig und verbindlich beurteilen könnten, dafür ein Mandat und Honorar wollen. Will sagen: du willst dich doch bei so einer Frage nicht auf ein paar Masseure aus einem Schwulenforum berufen, falls es mal zur Sache geht.
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Ja, das meine ich mit Beratungstellen. Ich gehe gerade davon aus, dass man für so allgemeine Fragen noch woanders eine gute Auskunft erhält, als direkt beim spezialisierten Anwalt. Der Potler von Welt hat aber doch sonst zu allem eine Meinung, und sei es, weil der Onkel der Schwippschwägerin in einer WEG ganz unglücklich gewesen ist. Kann schon ganz nützlich sein, wenn man dadurch ein Gefühl dafür bekommt, wie der Hase läuft.
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| Zitat von Hackerschrecker
Hab auch 10 Jahre Zinsbindung gewählt, da der Kredit nach 11 Jahren eh regulär getilgt ist. Mit Sondertilgung natürlich früher.
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Ahh. Nur eine Garage gekauft?
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| Zitat von Izmir
| Zitat von Izmir
Die Wohnung, die meine Frau und ich im Auge haben, hat Sondernutzungsrecht auf die Hälfte des 400 qm-Gartens des MFH. Wenn wir uns mit den jetzigen Eigentümern auf eine Zweckbestimmung einigen (Grill und Pool), kann ein zukünftiger, neuer Eigentümer gegen diese Nutzung anstänkern. Ohne diese Nutzung wäre die Immobilie für uns uninteressant. Ich hatte darum überlegt, ob nicht eine ins Grundbuch eingetragene Nutzung ideal wäre. Aber da frage ich mich: ist eine solch eingetragene Nutzung, die nur einstimmig rückgängig gemacht werden kann, nicht zuviel verlangt von den anderen Eigentümern?
Kann statt einem Eintrag ins Grundbuch bei den Eigentümerbeschlüssen festgelegt werden, dass die Änderung der Zweckbestimmung des Gartens nur durch eine zwei-Drittel-Mehrheit der Eigentümer möglich ist? Und vor allem: gilt das dann auch noch nach einem Eigentümerwechsel?
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Auf diesen Post ist keiner eingegangen, aber ich spinn ihn mal weiter (vielleicht kann jemand mit WEG-Erfahrung seine Einschätzung geben). Eigentlich ist das mit dem Grundbuch Unsinn. Es gibt 3 andere Parteien. Wenn wir also mit zweien davon einig werden, ist die einfache Mehrheit gegeben, und der Gartenausbau sowie eine Anpassung der Zweckbestimmung möglich. Ab dann müssten wir alle drei anderen Parteien gegen uns aufbringen, damit das wieder rückgängig gemacht werden kann. Zumindest einen Nachbar auf seiner Seite zu haben, sollte machbar sein - ansonsten hätte man es auch verdient, das verboten zu bekommen.
Bei einem Eigentümerwechsel haben ja nur die Beschlüsse keine Gültigkeit, die den Nacheigentümer benachteiligen würden. Was ich als Änderung plane ist ja kein Nachteil für die anderen Eigentümer, also sollte das auch danach Gültigkeit haben. Wahrscheinlich bin ich mit diesen Themen hier eh falsch, und muss mich da mal an Beratungsstellen o.ä. wenden.
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Ich habe ein Lesezeichen und wollte noch was dazu schreiben. Vielleicht komme ich morgen in Ruhe dazu.
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Hackerschrecker
Hab auch 10 Jahre Zinsbindung gewählt, da der Kredit nach 11 Jahren eh regulär getilgt ist. Mit Sondertilgung natürlich früher.
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Ahh. Nur eine Garage gekauft?
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Einfach nicht arm sein. Mit Sondertilgung war unser Kredit nach 7 Jahren abbezahlt. Dank Wertsteigerung der Wohnung war dann das Haus gekauft, und der Rest ist für neues Auto drauf gegangen und finanziert jetzt sämtliche Renovierungen.
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Vom Turm - Band 2?
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| Zitat von AndRaw
| Zitat von Aspe
| Zitat von Hackerschrecker
Hab auch 10 Jahre Zinsbindung gewählt, da der Kredit nach 11 Jahren eh regulär getilgt ist. Mit Sondertilgung natürlich früher.
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Ahh. Nur eine Garage gekauft?
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Einfach nicht arm sein. Mit Sondertilgung war unser Kredit nach 7 Jahren abbezahlt. Dank Wertsteigerung der Wohnung war dann das Haus gekauft, und der Rest ist für neues Auto drauf gegangen und finanziert jetzt sämtliche Renovierungen.
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8 Jahre
In meinem Umfeld kenne ich fast niemanden, der seine Sondertilgung wirklich regelmäßig genutzt hat.
Bei einem gewerbl. Vermietobjekt habe ich einen Teilkredit mit flexiblem Zins laufen. Viel Glück gehabt und somit auch Licht am Ende des Tunnel.
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Schreibt halt die aufgenommenen Kreditsummen dazu, alles andere ist nicht aussagefähig.
Das war das einzige was ich mit dem Garagen-Kommentar ausdrücken wollte.
Was es bedeuten würde um 500.000¤ in <10 Jahren zu tilgen, sollte hier jedem klar sein.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 25.07.2021 22:57]
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Ganz grobe Daumenpeilung: was darf ein 3m³-Schuttcontainer (Bauschutt, ohne Verunreinigungen etc) kosten, inkl. Liefern, ne Woche stehen lassen, Holen, Entsorgen?
Das bietet hier einer für knapp Eur 300 brutto an; bin kurz davor einfach zuzuschlagen statt zu vergleichen.
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Letztes Jahr wurde einem Nachbarn für 10m^3 ca. 1100¤ angeboten.
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Ich extrapoliere kurz, und schlage zu. Thx
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Ich hab für die 10m^3 Mulde ~91 ¤ gezahlt, für die 2,5 m^3 Mulde ~80 ¤.
Dazu kommt dann noch was das Entsorgen des Inhaltes kostet, Bauschutt ~26¤ die Tonne. Aber das musst du ja auch zahlen wenn du es selber mit dem Anhänger wegfährst.
Bei mir waren es für 2,5 m^3 Bauschutt (Randvoll, ca. 2,5T) dann insgesamt 145 ¤.
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oha
Dann ruf ich morgen doch mal zumindest 2-3 Betriebe an. Danke euch beiden!
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Hängt wahrscheinlich auch stark davon ab, wie weit es bis zur nächsten Bauschuttdeponie ist.
Wichtig ist auch der Unterschied zwischen "wiederverwertbarem" Bauschutt (Steine, Ziegel, Beton, Fliesen, etc.), das wird dann geschrettert und für (den Straßenbau?) wiederverwendet.
Da darf dann auch kein Gips, Yton, Kaminsteine, Tapetenreste etc. dran sein. Sobald das zutrifft wird es gleich deutlich teurer (>100¤/Tonne)
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Thema: Hausbauthtread XVIII ( selbst die Münchener sind zu arm für Eigentum ) |