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Cnlab Speedtest.
Müsste es für Linux geben, mindestens als experimental.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeathCobra am 14.07.2021 9:26]
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ping www.google.de -t >packeloss.txt
mit ctrl-c abbrechen, dann bekommst du eine zusammenfassung, inklusive packet loss
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| Zitat von [gc]Fidel
Ich gucke gerade herrlich analog matrix auf Kabel 1. Da kommt folgende Frage auf:
Neon vertickt ja irgendwas an diese Bekannten auf dem Weg zu einer Party. Er überreicht gegen Geld eine Art Minidisc.
Was vertickt er da?
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Wenn man den früheren Drafts glauben darf ein Programm mit dem er Strafzettel aus dem System löschen kann.
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Kann sich das LTE-Band auf 1800 Mhz störend auf eine DECT-Basis auswirken? DECT funkt bei 1900 Mhz.
Wir haben in der Firma seit ein paar Wochen massive Probleme mit unseren DECT-Telefonen (miese Sprachqualität, verzerrt mit Aussetzern). Ich bekomme den Fehler einfach nicht isoliert, selbst eine nagelneue DECT-Basis zeigt den Fehler.
Da fällt mir nur noch der LTE-Turm in Sichtweite der DECT-Basisstationen ein.
Möglich?
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Du meinst, das kommt ... vom Turm?
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Auftrag an die Schwarm(höhö)intelligenz - oder einfach nur an catch fire:
Um welche Insekten handelt es sich hier?
Die sind jetzt in dieser Stunde gerade in großer Anzahl bei uns anzutreffen (schätzungsweise knapp zwei Dutzend im Bereich des Balkons). Länge ca. 8-10 mm, wirken recht träge, sondern heißkleberähnliches Sekret ab (siehe zweites Bild oben) und werden von deutlich kleineren Artgenossen(?) oder Fliegen am Hinterteil bedrängt (ebenfalls zweites Bild).
Der Farbeindruck ist beim ersten Bild der beste, bei den anderen Fotos wirkt v.a. das Hinterteil zu dunkel.
Ich hoffe, die Fotoqualität ist einigermaßen ausreichend.
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Sieht aus wie ne Ameisenkönigin mit Flügel.
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Ich glaube, da ist eine ganz reguläre Maus zu sehen.
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Ganz klar Lebensmittelmotten.
Habe AJ Antmans Kurs bestanden und weiß das.
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Danke für die Infos, das sollte tatsächlich ein Schwarmflug von Lasius Niger gewesen sein (kamen recht plötzlich und sind nach einer Stunde wieder abgezogen).
Sehr interessant, hatte ich vorher noch nie so wahrgenommen!
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Ich hab jetzt nur irgendeinen Zeitungsartikel überflogen. Da steht drin, dass er sich die Rechte an Musiktiteln hat überschreiben lassen, damit diese im Vermögen von - unbekanntem Dritten - nicht gepfändet werden.
Beihilfe zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung heißt der Vorwurf. Und Haftbefehl erging jetzt weil er konsequent die Aufforderung des Gerichts ignoriert hat, persönlich zu erscheinen.
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Frage zur Kündigungsfrist, weil ich das einfach nie checke..
Das Mietverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am letzten Werktag des vorausgegangenen Monats zugegangen sein.
Heißt das nun: wenn ich jetzt kündige (bis 31.07 also), dann endet das Mietverhältnis am 30.08. Oder 30.09?
Mich verwirrt das "muss am letzten Werktag des vorausgegangen Monats zugegangen sein".
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"muss am letzten Werktag des vorausgegangen Monats zugegangen sein"
Meint den Monat, der dem Beginn Kündigungsfrist vorausgeht.
Wenn Du jetzt kündigst, kann das Mietverhältnis frühestens am 30.9. enden. Die Frist beginnt am 31.7. und die Kündigung muss bis spätestens Freitag den 30.7. zugegangen (was auch immer das konkret bedeutet) sein.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Sharku am 20.07.2021 21:30]
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Hm. Ja ergibt Sinn. Danke für die Erklärung.
Mich verwirrt das irgendwie immer. Kann man das nicht immer so schreiben wie du eben?
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Da ich des Hasses wegen gerade mal wieder einen Ausflug ins OWiG gemacht habe:
Ist §19 (2) S.2 irgendwie fehlhaft oder bin ich dum? Kann man auf etwas erkennen?
| § 19 Tateinheit
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.
(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden. | |
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Wollte gerade bei einer Kasse mit GooglePay zahlen, kam die Frage ob das Kreditkarte ist. Ich meinte nein.
Auf dem Beleg stand dann was von Debit Mastercard, und sie war sauer weil sie jetzt Gebühren zahlen muss.
Online find ich den Satz
| "Keine Transaktionsgebühren: Händlern entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn Kunden mit Google Pay bezahlen." | |
Was stimmt jetzt, weis das einer?
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Google pay kann doch Kreditkarte bzw Paypal, was wiederrum auch wieder nur ne virtuelle Mastercard ist.
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| Zitat von Sniedelfighter
Google pay kann doch Kreditkarte bzw Paypal, was wiederrum auch wieder nur ne virtuelle Mastercard ist.
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Bei mir ist GooglePay->PayPal->Konto abbuchen
Visa nur hinterlegt, aber nicht als Standard.
War jetzt die erste die meckerte, gleicher Ladentyp(Apotheke) ein Ort weiter muckt bei GooglePay nicht.
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| Zitat von fiffi
Da ich des Hasses wegen gerade mal wieder einen Ausflug ins OWiG gemacht habe:
Ist §19 (2) S.2 irgendwie fehlhaft oder bin ich dum? Kann man auf etwas erkennen?
| § 19 Tateinheit
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.
(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden. | |
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Das ist juristische Fachsprache, auch nur ganz speziell im Strafrecht. Siehe: https://dejure.org/gesetze/StGB/52.html
Wiktionary kennt es auch nur mit dieser speziellen Formulierung: https://de.wiktionary.org/wiki/erkennen
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von fiffi
Da ich des Hasses wegen gerade mal wieder einen Ausflug ins OWiG gemacht habe:
Ist §19 (2) S.2 irgendwie fehlhaft oder bin ich dum? Kann man auf etwas erkennen?
| § 19 Tateinheit
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.
(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden. | |
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Das ist juristische Fachsprache, auch nur ganz speziell im Strafrecht. Siehe: https://dejure.org/gesetze/StGB/52.html
Wiktionary kennt es auch nur mit dieser speziellen Formulierung: https://de.wiktionary.org/wiki/erkennen
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Ich erkenne auf bullshit.
¤ Danke :x
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von fiffi am 21.07.2021 10:39]
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| Zitat von Radde
| Zitat von Sniedelfighter
Google pay kann doch Kreditkarte bzw Paypal, was wiederrum auch wieder nur ne virtuelle Mastercard ist.
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Bei mir ist GooglePay->PayPal->Konto abbuchen
Visa nur hinterlegt, aber nicht als Standard.
War jetzt die erste die meckerte, gleicher Ladentyp(Apotheke) ein Ort weiter muckt bei GooglePay nicht.
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Paypal müsste in GPay aber trotzdem als Kreditkarte virtualisiert werden. Ggf. nur, damit das Zahlen richtig funktioniert. Ob da Gebühren dazukommen - kA.
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| Zitat von Radde
Wollte gerade bei einer Kasse mit GooglePay zahlen, kam die Frage ob das Kreditkarte ist. Ich meinte nein.
Auf dem Beleg stand dann was von Debit Mastercard, und sie war sauer weil sie jetzt Gebühren zahlen muss.
Online find ich den Satz
| "Keine Transaktionsgebühren: Händlern entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn Kunden mit Google Pay bezahlen." | |
Was stimmt jetzt, weis das einer?
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Kommt immer ganz drauf an, welchen Zahlungsanbieter der Händler nutzt. Kann man so pauschal nicht beantworten.
Google selbst nimmt keine Gebühren, der Zahlungsanbieter aber schon. Bei Sum Up z.B. sind das bei Kreditkarte und NFC Zahlungen (NFC Karte, Gpay, apple pay) die gleichen und höher als z.B. bei EC Kartenzahlung.
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| Zitat von Parax
| Zitat von Radde
Wollte gerade bei einer Kasse mit GooglePay zahlen, kam die Frage ob das Kreditkarte ist. Ich meinte nein.
Auf dem Beleg stand dann was von Debit Mastercard, und sie war sauer weil sie jetzt Gebühren zahlen muss.
Online find ich den Satz
| "Keine Transaktionsgebühren: Händlern entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn Kunden mit Google Pay bezahlen." | |
Was stimmt jetzt, weis das einer?
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Kommt immer ganz drauf an, welchen Zahlungsanbieter der Händler nutzt. Kann man so pauschal nicht beantworten.
Google selbst nimmt keine Gebühren, der Zahlungsanbieter aber schon. Bei Sum Up z.B. sind das bei Kreditkarte und NFC Zahlungen (NFC Karte, Gpay, apple pay) die gleichen und höher als z.B. bei EC Kartenzahlung.
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Also hätte ich auf die Fragen "ist das Kreditkarte?" mit "Müssen sie wissen" antworten sollen
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Als Kreditkarte wird das aber in der Regel nicht erkannt, sondern eben als NFC Zahlung. Ich kann mit meinem apple pay mit hinterlegter Kreditkarte z.B. in Läden zahlen, die gar keine Kreditkarten akzeptieren.
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Bei Gpay einfach paypal hinterlegen, das wiederum mit dem Girokonto verbunden ist.
Easy life.
//Ah wurde ja schon geschrieben
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von G-Shocker am 21.07.2021 10:59]
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wegen rumänien grad mal wieder auf wikipedia nachgeschlagen bez. rauskanten aus der eu. in der beschreibung kam mir etwas zu häufig "einstimmig" bei den abstimmungen vor.
wie soll das funktionieren, wenn da die oberhäupter von mehr als einem land meinen, hitler war garnicht so verkehrt?
das ist dann ja auch einfach punkte-rumschubsen a la esc, nur halt auf geopolitischer ebene und ne einstimmige abstimmung kommt nie zustande.
oder gibts irgendwo bei denen ne harte checkliste, bei der man sagen kann "wenn du gegen diese x punkte verstößt, fliegst du automatisch."
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Thema: Erklärbär ( Einfach mal nachfragen ) |