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| Zitat von Peridan
| Zitat von fiffi
| Zitat von Peridan
Haben wir einen Standesbeamten im Forum?
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Glaub nicht. Kann nur mit Halbwissen dienen.
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Geht um eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Der betreffende möchte Heiraten und in seiner Abschrift steht auf einmal handschriftlich ergänzt (nur mit Unterschrift des Standesbeamten, ohne Siegel u.ä.), dass er adoptiert wurde. Das war komplett neu für ihn, aber leider kann er keinen Verwandten mehr fragen. Der betreffende Beschluss des Amtsgerichtes wird genannt, kann aber dank Flutkatastrophe nicht mehr gefunden werden. In der Abschrift wird auch nur seine Mutter genannt. Keine weiteren Namen.
Wie kann er nun herausfinden, ob das mit der Adoption stimmt und ggf. seine Eltern finden? Das Internet behauptet, dass diese in der Abschrift genannt sein sollten. Sind sie aber nicht.
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Ah, super, das ist ein totaler Standardfall...
... WTF? Das einzige, was mir dazu einfällt ist, Einsicht in das Geburtenregister (§62 PStG) zu nehmen falls er dem Standesbeamten misstraut.
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wir haben für jeden beruf jemanden im forum. oder fast. meine mutter ist standesbeamtin. ich mache mich schlau und melde mich wieder.
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| Zitat von _Akira_
wir haben für jeden beruf jemanden im forum.
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Na dann. Ich bin heute etwas über Land gefahren und dabei sind mir Sonnenblumen aufgefallen. Also viele. Aus irgendeinem Grund ist es wohl gerade in, an Feldrändern Sonnenblumen zu säen, aber warum? Gibt es dafür eine Förderung der EU, ist es ein guter Gründünger oder bekundet der Lndwirt damit seine Sympathie für Bienen oder die Grünen? Oder was ganz anderes?
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In der Türkei haben viele LKW so seltsame dreieckige Bleche auf den Radnaben:
Wofür sind die?
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Toblerone snacken unterwegs
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Habt ihr Ben Hur nicht gesehen ihr Bussterds
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| Zitat von _Akira_
wir haben für jeden beruf jemanden im forum. oder fast. meine mutter ist standesbeamtin. ich mache mich schlau und melde mich wieder.
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1. richtig. Unterschrift reicht. Das ist eine Folgebeurkundung.
2. Es gibt noch eine "Sammelakte zur Geburt", die auch beim Standesamt liegt. Da könnte noch was drinstehen was weiterhilft. (Möglich, muss aber nicht unbedingt weiterhelfen)
3. Ansonsten über den Suchdienst
Viel Erfolg
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Angenommen, ich hab bei ein und demselben Geldinstitut zugleich
100k auf z.B. Girokonto, Tagesgeld etc, und
-400k als Immobilienkredit
Gilt die Einlagensicherung auf die 100k dann einwandfrei, oder ist das irgendwie negativ beeinflusst von den Kreditschulden?
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Ich habe gelesen oder gehört, dass immer mehr weltweite PKW Marken dazu übergehen den Firmennamen auf den PKW zu schreiben statt ihre Firmenlogos als Emblem draufzuklatschen. Sieht man derzeit z. B. bei Skoda ganz deutlich.
Grund soll der chinesische Markt sein - Chinesen könnten die Schrift besser erkennen als die Symbole.
Das leuchtet mir so Null ein. Die chinesische Schrift läuft doch über Zeichen, nicht Buchstaben, ich kann mir nicht vorstellen, dass und wieso es in China Probleme mit Symbolwiedererkennung geben sollte. Dass man hingegen dort europäische Schriftzeichen leichter unterscheidbar fände als sagen wir mal wir Europäer chinesische erscheint mir auch nicht plausibel. Ich würde erwarten dass Chinesen wie alle Menschen blau-weiße Felder im Kreis schneller von drei Diamanten oder einer Raute unterscheiden können als die dazugehörigen Schriftzeichen, egal in welcher Schrift.
Da aber Skoda und VW sicher Klüger sind als ich: Wer kann da mal Licht ins Dunkel bringen???
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Ich hab null Ahnung, aber könnte es sonst am Markenrecht liegen? Dass du Symbole nicht so schützen kannst wie hier und deshalb beliebige Leute einfach sehr ähnliche Logos verwenden können, die man erst beim zweiten Hinsehen unterscheiden kann. Wohingegen ein Schriftzug dann unterscheidbarer ist?
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| Zitat von Armag3ddon
Ich hab null Ahnung, aber könnte es sonst am Markenrecht liegen? Dass du Symbole nicht so schützen kannst wie hier und deshalb beliebige Leute einfach sehr ähnliche Logos verwenden können, die man erst beim zweiten Hinsehen unterscheiden kann. Wohingegen ein Schriftzug dann unterscheidbarer ist?
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| Zitat von Switchie
| Zitat von indifferent
Yow. Hier hat ja mal die Nachricht die Runde gemacht, dass man bei diversen Banken einige Gebühren der letzten Jahre zurückfordern kann. Mittlerweile gabs obendrauf noch das Urteil, dass das Rückwirkend nicht nur für 2 sondern für 10 Jahre gilt.
Hat das hier schon einer gemacht? Ist dabei was rumgekommen und wie viel Papierkrieg war das?
Auf test.de gibts da so diverse Beispielrechnungen mit Musterbrief.
| Beispiel: Eine Postbank-Kundin hat ihr Giro Plus-Konto im Juli 2016 [Anmerkung: Das ist noch mit 2 Jahren gerechnet] eröffnet – damals noch mit kostenloser Kontoführung. Sie zahlt seit November 2016 am Ende jedes Monats Kontoführungsgebühren in Höhe von 3,90 Euro und seit Oktober 2019 sogar 4,90 Euro. Zum April 2021 stieg der Preis schließlich auf 5,90 Euro. Außerdem kostete Ihre Visa-Karte ab 1.1.2018 29 Euro nach zuvor nur 20 Euro pro Jahr. Ihr Anspruch auf Erstattung von Zahlungen ab 1. Januar 2018 beträgt einschließlich der Kontoführungsgebühr für Juni 2021 genau 269,40 Euro. Außerdem muss die Postbank herausgeben, was sie mit dem Geld erwirtschaftet hat. Dabei ist laut BGH von Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszinssatz auszugehen – das wären, da dieser derzeit negativ ist, aktuell 4,12 Prozent. Das macht per Stichtag 31. Juli 2021 weitere 23,94 Euro. Insgesamt stünden der Kundin also 293,34 Euro zu. | |
Verstehe ich das richtig, dass ich mir den Tarif zur Kontoeröffnung (oder in meinem Fall den Tarif von vor 10 Jahren) schnappen kann, dann ausrechne wie viel ich in den 10 Jahren gezahlt hätte - bzw. in den Jahren die ich über 25 und kein Student mehr bin, vorher wars eh kostenlos - und das von dem abziehe, was ich seitdem gezahlt habe? Und dann halt der Zins-Firlefanz hinterher?
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Ich habe gestern einfach so ein Standardschreiben "bitte Erstattung der Gebühren" von der Verbraucherzentrale an die Postbank geschickt; kann gerne berichten, ob und wann da eine Antwort kommt. Aber die Mühe, mir irgendwelche alten Tarife zu ziehen, gebe ich mir nicht
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Ich habe jetzt von der Postbank insgesamt 4 Umschläge erhalten. Für die Jahre 2018,2019,2020 jeweils detaillierte Aufstellungen und Summen der der berechneten Gebühren und Zinsen.
In Umschlag vier dann ein Anschreiben der Bank:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung noch im Detail prüfen müssen, inwieweit die Entscheidung des BGH Auswirkungen auf das konkrete Vertragsverhältnis mit Ihnen hat.
Was gibt es da zu prüfen? Das schreit mir geradezu nach hinhalten und Taktik nach dem Motto: verklag uns doch...
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Hat das Standardschreiben eine Frist enthalten?
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Ich habe mir keine Mühe gegeben und lediglich eine Vorlage der Verbraucherzentrale benutzt und ausgefüllt. Soweit ich mich erinnern kann war darin keine Frist vorgegeben.
Das heißt vermutlich, dass die sich ewig Zeit lassen werden, was?!
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Sie zahlen dir und kündigen dich dann oder so
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Bis halt Verjährung eintritt!
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| Zitat von Bombur
| Zitat von _Akira_
wir haben für jeden beruf jemanden im forum.
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Na dann. Ich bin heute etwas über Land gefahren und dabei sind mir Sonnenblumen aufgefallen. Also viele. Aus irgendeinem Grund ist es wohl gerade in, an Feldrändern Sonnenblumen zu säen, aber warum? Gibt es dafür eine Förderung der EU, ist es ein guter Gründünger oder bekundet der Lndwirt damit seine Sympathie für Bienen oder die Grünen? Oder was ganz anderes?
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Von allem ein bisschen!
https://de.wikipedia.org/wiki/Bl%C3%BChstreifen
/Google sagt, dass Sonnenblumen wohl meist an Maisfelder gepflanzt werden.
https://www.helpster.de/sonnenblumen-am-maisfeld-rand-begruendung_192826
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von shp.makonnen am 16.09.2021 8:10]
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Damit der Maiszünsler nicht einfach von Feld zu Feld zieht und hunderte Hektar am Stück hinfortvernichtet
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| Zitat von Zipper
Sie zahlen dir und kündigen dich dann oder so
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Davon würde ich auch ausgehen.
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| Zitat von Armag3ddon
Bis halt Verjährung eintritt!
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Wann würde die Verjährungsfrist denn beginnen, allesamt am 31.12.2021?
Das mit der Kündigung kann man vermuten, ja. Habe ich aber auch eingeplant, weil ich eigentlich eh von der Postbank weg möchte. Insofern wäre es mir egal.
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Stehe grade auf dem Schlauch - brauche Hilfe bei einer Formulierung.
Wie "steigert" man ethische Vorstellungen?
A hat xxxxx ethische Vorstellungen als B.
strengere? stärkere? feinere?
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ethischere Vorstellungen?
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nvm.... ich schreibe jetzt "A hat höhere ethische Standards"
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Das dürfte generell schwierig werden, sowas zu quantifizieren. Und ich bin Level-10-Moralist! Ist eventuell "strenger" / "strenger in der Anwendung" was Du meinst?
Oder meinst Du wirklich B findet ein bißchen Gewalt in der Erziehung schon explizit Ok, so lange kein Blut fließt, und A findet schon anschreien geht gar nicht? In so engen Grenzen könnte man höher sagen, aber das setzt halt extrem weitreichenden Konsens voraus, was im gegebenen kontext ein hoher Standard ist.
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dadurch definierst du auch gleich, welches die bessere Meinung ist, das geht halt nicht.
schreib doch "konkreter" oder "ausgeprägter"
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Muss mich mal unwissend outen.
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Wo genau liegt eigentlich der Ursprung des Ferts (Joggl-Bender, Schlaganfall-Emojis)? Ist das eine pOT-Eigenkreation oder importiert?
Ich hätte neulich ja Joggl selbst gefragt, aber er wirkte wirklich sehr, sehr betrunken.
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Thema: Erklärbär ( Einfach mal nachfragen ) |