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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Armag3ddon
Würdet ihr es denn so einschätzen, dass das Datenschutzrecht dafür streiten muss, dass man den Neukundenbonus kassieren darf und das Unternehmen keine Dauerwechsler identifizieren darf?
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Ja, warum denn nicht? Als Verbraucher darf ich mich auf anderen Märkten doch auch nach dem günstigen Anbieter für Produkte umsehen und Rabatte und Boni mitnehmen, ohne davon ausgehen zu müssen, dass ich dabei überwacht werde. Wenn die Unternehmen keinen Bock haben auf echten Wettbewerb, sollen sie halt die Partei die Linke wählen.
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Gibt es einen vergleichbaren Markt, wo dieses Wechselverhalten genauso stattfindet? Stromanbieter kann ich sehr schnell und unproblematisch wechseln, da es niemals zu einer Unterbrechung der Leistung kommt (anders, als wenn ich ständig meine Internet- oder Mobilfunkprovider oder Versicherungen o.ä. wechsle). Deshalb gibt es Meta-Dienste wie SwitchUp eben.
Du kannst beim Stromanbieter deinen Rabatt und Bonus genauso mitnehmen, wie zuvor. Du musst eben nur befürchten, dass du beim nächsten Mal keinen Rabatt bekommst, wenn du schnellstmöglich wechselst. "Überwachung" ist ein großes Wort für: "wir haben eine Kartei mit Leuten, die letztes Mal einen Rabatt bekommen haben".
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Hä? Sobald ein Stromanbieter einen Bonus anbietet, hat er den auch zu gewähren. Wenn sich sein Angebot nur an Erstkunden richten soll, muss er das halt direkt kenntlich machen. Das birgt natürlich die Gefahr, nicht mehr so oft als geeigneter Wechselkandidat in den Portalen vorgeschlagen zu werden. Aber offensichtlich betreibt Vattenfall hier Rosinenpickerei. Will gerne vorgeschlagen werden und anderen die Kunden abwerben, aber unliebsame Dauerwechselkunden sollen sich dann direkt wieder verpissen. Dazu legt sich Vattenfall eine Kundenkartei an, um das zu "überwachen".
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 24.09.2021 11:43]
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| Zitat von Bullitt
| Leiterin mutmaßlicher Querdenker-Schule ist verbeamtet
Die Leiterin der geschlossenen mutmaßlichen "Querdenker"-Schule ist verbeamtete Lehrerin einer Grund- und Mittelschule im Landkreis Rosenheim. Das hat der Sprecher der zuständigen Schulaufsichtsbehörde dem BR bestätigt. | |
https://www.br.de/nachrichten/bayern/rosenheim-leiterin-mutmasslicher-querdenker-schule-ist-verbeamtet,SjqXaAj
| Zuvor hatte die Leiterin am Mittwoch dem BR gegenüber gesagt, sie hätte die Schule – und die Betreiber-Vereinigung "Freiheit braucht Mut" dazu – in Russland angemeldet. Die Schule laufe "unter einer russischen Lizenz-Nummer" und sei "russisches Hoheitsgebiet". Und sie berichtete zudem, sie sei seit dem ersten Lockdown eine "aus dem System ausgestiegene Lehrerin". | |
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Beamtin bleiben wollen, aber aus dem System ausgestiegen. Is klar.
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Na ich hoffe das mit der Stellung als Beamte ändert sich schnell vom Präsens ins Präteritum.
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| Zitat von Buxxbaum
Musst halt mit dem eLastenrad fahren, dafür gibt es auch eine Förderung.
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Ebikes sind ökologischer Quatsch.
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Armag3ddon
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Hä? Sobald ein Stromanbieter einen Bonus anbietet, hat er den auch zu gewähren. Wenn sich sein Angebot nur an Erstkunden richten soll, muss er das halt direkt kenntlich machen. Das birgt natürlich die Gefahr, nicht mehr so oft als geeigneter Wechselkandidat in den Portalen vorgeschlagen zu werden. Aber offensichtlich betreibt Vattenfall hier Rosinenpickerei. Will gerne vorgeschlagen werden und anderen die Kunden abwerben, aber unliebsame Dauerwechselkunden sollen sich dann direkt wieder verpissen. Dazu legt sich Vattenfall eine Kundenkartei an, um das zu "überwachen".
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Wieso muss ein Unternehmen Boni gewähren, wenn ein Kunde die Bedigungen dafür nicht erfüllt? Wieso denkst du, dass es nicht deutlich ist, dass sich Rabattangebot an Neukunden richtet? Das wird, jetzt konkret bei Vattenfall, als "Treuebonus" bezeichnet und genauso beschrieben, dass es Kunden belohnen soll, die zu Vattenfall wechseln und dort bleiben. Da ist keine Rosinenpickerei dabei. Wie Vergleichsportale das darstellen, ist doch kein Problem irgendeines Stromanbieters. Wenn das Portal seriös agiert, kennzeichnet es dir eben Neukundenangebot oder du kannst diese rausfiltern, wenn du Dauerwechselkunde bist und den Bonus niemals bekommen würdest.
Und natürlich muss man irgendwo festhalten, welche Kunden wirklich Neukunden sind und wer Zurückwechsler ist, um die Bonusbedingungen zu überprüfen. Dafür ist die Kundenkartei dann eben da. Anders geht es nicht. Hier mit dem Datenschutzrecht zu kommen, würde bedeutet, dass man der Meinung ist, ein gesetzliches Recht zu haben, dass die Unternehmen dich sofort wieder vergessen müssen und niemals ihre Neukunden-Bonusbedingungen überprüfen dürfen. Aber Datenschutzrecht ist keine Einbahnstraße, bei der man nur auf seinen persönlichen Vorteil zum Nachteil anderer schauen kann.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 24.09.2021 12:27]
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Als ich es gehörte habe habe ich mir gewünscht, daß da jeder abgelehnte Kunde erstens Schadensersatz durchboxt und zweitens einen Vertrag erklagt.
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Vertrag erklagen? Gerichte verpflichten ab jetzt zum Neukundenbonusvertragsschluss?
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Was weiß ich. Die Ablehnung ist illegal und sittenwidrig zustandegekommen und daher nichtig, oder so.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 24.09.2021 12:42]
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Ist das ein Sonderfall wies um Strom geht oder warum sollte ein Stromanbieter sich nicht aussuchen dürfen wem er Boni und/oder nen Vertrag gibt?
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| Zitat von Bombur
Was weiß ich. Die Ablehnung ist illegal und sittenwidrig zustandegekommen und daher nichtig, oder so.
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Die Speicherung der Kundendaten war datenschutzwidrig, da ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Dafür sieht die DSGVO theoretisch auch die Möglichkeit vor, einen symbolischen Schadensersatz einzuklagen. Das ist in Deutschland bisher (meines Wissens) noch nie vorgekommen (weil es auch ein erhebliches persönliches Kostenrisiko birgt). Wie hoch die Summe wäre, ist völlig beliebig. Da können sich alle eine Zahl zwischen 1 und 1.000.000 € ausdenken und darüber philosophieren, was korrekt wäre, für das fortlaufende Speichern eines Datensatzes. Die Rechtslage ist umstritten, so dass das Gericht den Anspruch auch direkt ablehnen könnte.
Darüber hinaus gehenden Schadensersatz zu erkennen ist sehr schwierig. Dann muss man schon der Meinung sein, einen Anspruch auf einen rabattierten Vertrag zu haben.
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| Zitat von Poliadversum
Ist das ein Sonderfall wies um Strom geht oder warum sollte ein Stromanbieter sich nicht aussuchen dürfen wem er Boni und/oder nen Vertrag gibt?
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Ist das nicht wie bei so vielem in Deutschland? Man ist völlig frei in seiner Meinung und Entscheidung - darf nur nicht sagen, warum man sich so entschieden hat.
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| Zitat von Poliadversum
Ist das ein Sonderfall wies um Strom geht oder warum sollte ein Stromanbieter sich nicht aussuchen dürfen wem er Boni und/oder nen Vertrag gibt?
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Wie ist er denn an die Daten gekommen, dass es Wechselwillige Kunden sind?
Der Hintergrund ist doch der gewesen, dass da manche Anbieter fleißig Schattenprofile erstellt und ex Kundendaten getauscht haben.
Hallo dsgvo
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Armag3ddon
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Hä? Sobald ein Stromanbieter einen Bonus anbietet, hat er den auch zu gewähren. Wenn sich sein Angebot nur an Erstkunden richten soll, muss er das halt direkt kenntlich machen. Das birgt natürlich die Gefahr, nicht mehr so oft als geeigneter Wechselkandidat in den Portalen vorgeschlagen zu werden. Aber offensichtlich betreibt Vattenfall hier Rosinenpickerei. Will gerne vorgeschlagen werden und anderen die Kunden abwerben, aber unliebsame Dauerwechselkunden sollen sich dann direkt wieder verpissen. Dazu legt sich Vattenfall eine Kundenkartei an, um das zu "überwachen".
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Wieso muss ein Unternehmen Boni gewähren, wenn ein Kunde die Bedigungen dafür nicht erfüllt? Wieso denkst du, dass es nicht deutlich ist, dass sich Rabattangebot an Neukunden richtet? Das wird, jetzt konkret bei Vattenfall, als "Treuebonus" bezeichnet und genauso beschrieben, dass es Kunden belohnen soll, die zu Vattenfall wechseln und dort bleiben. Da ist keine Rosinenpickerei dabei. Wie Vergleichsportale das darstellen, ist doch kein Problem irgendeines Stromanbieters. Wenn das Portal seriös agiert, kennzeichnet es dir eben Neukundenangebot oder du kannst diese rausfiltern, wenn du Dauerwechselkunde bist und den Bonus niemals bekommen würdest.
Und natürlich muss man irgendwo festhalten, welche Kunden wirklich Neukunden sind und wer Zurückwechsler ist, um die Bonusbedingungen zu überprüfen. Dafür ist die Kundenkartei dann eben da. Anders geht es nicht. Hier mit dem Datenschutzrecht zu kommen, würde bedeutet, dass man der Meinung ist, ein gesetzliches Recht zu haben, dass die Unternehmen dich sofort wieder vergessen müssen und niemals ihre Neukunden-Bonusbedingungen überprüfen dürfen. Aber Datenschutzrecht ist keine Einbahnstraße, bei der man nur auf seinen persönlichen Vorteil zum Nachteil anderer schauen kann.
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Ist ja schön, dass du dich hier für Vattenfall einsetzt, aber du machst den Täter zum Opfer. Im Artikel steht:
"Der Hintergrund: Energieversorger dürfen auch die Daten ehemaliger Kunden über eine lange Zeit speichern, bis zu zehn Jahre - aber eigentlich nur fürs Finanzamt und ähnliche Zwecke. Sie dafür zu nutzen, "wechselfreudige" Verbraucher zu identifizieren, ist nicht zulässig - jedenfalls nicht, ohne sich zuvor die Zustimmung der Kunden einzuholen. Genau das habe Vattenfall nicht getan, so Datenschützer Kühn: "Da dies rund 500.000 Fälle betraf, war die Verhängung eines Bußgelds angezeigt."
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 24.09.2021 12:57]
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Armag3ddon
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Ist ja schön, dass du dich hier für Vattenfall einsetzt, aber du machst den Täter zum Opfer. Im Artikel steht:
"Der Hintergrund: Energieversorger dürfen auch die Daten ehemaliger Kunden über eine lange Zeit speichern, bis zu zehn Jahre - aber eigentlich nur fürs Finanzamt und ähnliche Zwecke. Sie dafür zu nutzen, "wechselfreudige" Verbraucher zu identifizieren, ist nicht zulässig - jedenfalls nicht, ohne sich zuvor die Zustimmung der Kunden einzuholen. Genau das habe Vattenfall nicht getan, so Datenschützer Kühn: "Da dies rund 500.000 Fälle betraf, war die Verhängung eines Bußgelds angezeigt."
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Danke, ich kenne den Fall sehr gut. Besser als du, keine Sorge. Dass du mir vorwirfst, hier Partei für Vattenfall zu ergreifen, ist ein schlichtes Scheinargument ohne Wert. Wenn dir da nichts anderes mehr einfällst, hat sich die Diskussion dann auch erledigt.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Armag3ddon
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Ist ja schön, dass du dich hier für Vattenfall einsetzt, aber du machst den Täter zum Opfer. Im Artikel steht:
"Der Hintergrund: Energieversorger dürfen auch die Daten ehemaliger Kunden über eine lange Zeit speichern, bis zu zehn Jahre - aber eigentlich nur fürs Finanzamt und ähnliche Zwecke. Sie dafür zu nutzen, "wechselfreudige" Verbraucher zu identifizieren, ist nicht zulässig - jedenfalls nicht, ohne sich zuvor die Zustimmung der Kunden einzuholen. Genau das habe Vattenfall nicht getan, so Datenschützer Kühn: "Da dies rund 500.000 Fälle betraf, war die Verhängung eines Bußgelds angezeigt."
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Danke, ich kenne den Fall sehr gut. Besser als du, keine Sorge. Dass du mir vorwirfst, hier Partei für Vattenfall zu ergreifen, ist ein schlichtes Scheinargument ohne Wert. Wenn dir da nichts anderes mehr einfällst, hat sich die Diskussion dann auch erledigt.
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Jo, darum gibt es auch ein Bußgeld. Weil alles korrekt abgelaufen ist.
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von KarlsonvomDach
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Ist ja schön, dass du dich hier für Vattenfall einsetzt, aber du machst den Täter zum Opfer. Im Artikel steht:
"Der Hintergrund: Energieversorger dürfen auch die Daten ehemaliger Kunden über eine lange Zeit speichern, bis zu zehn Jahre - aber eigentlich nur fürs Finanzamt und ähnliche Zwecke. Sie dafür zu nutzen, "wechselfreudige" Verbraucher zu identifizieren, ist nicht zulässig - jedenfalls nicht, ohne sich zuvor die Zustimmung der Kunden einzuholen. Genau das habe Vattenfall nicht getan, so Datenschützer Kühn: "Da dies rund 500.000 Fälle betraf, war die Verhängung eines Bußgelds angezeigt."
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Danke, ich kenne den Fall sehr gut. Besser als du, keine Sorge. Dass du mir vorwirfst, hier Partei für Vattenfall zu ergreifen, ist ein schlichtes Scheinargument ohne Wert. Wenn dir da nichts anderes mehr einfällst, hat sich die Diskussion dann auch erledigt.
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Jo, darum gibt es auch ein Bußgeld. Weil alles korrekt abgelaufen ist.
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Ich habe nie geschrieben, dass alles korrekt abgelaufen ist. Da baust du leider einen Strohmann auf.
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Armag3ddon
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Ist ja schön, dass du dich hier für Vattenfall einsetzt, aber du machst den Täter zum Opfer. Im Artikel steht:
"Der Hintergrund: Energieversorger dürfen auch die Daten ehemaliger Kunden über eine lange Zeit speichern, bis zu zehn Jahre - aber eigentlich nur fürs Finanzamt und ähnliche Zwecke. Sie dafür zu nutzen, "wechselfreudige" Verbraucher zu identifizieren, ist nicht zulässig - jedenfalls nicht, ohne sich zuvor die Zustimmung der Kunden einzuholen. Genau das habe Vattenfall nicht getan, so Datenschützer Kühn: "Da dies rund 500.000 Fälle betraf, war die Verhängung eines Bußgelds angezeigt."
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Danke, ich kenne den Fall sehr gut. Besser als du, keine Sorge. Dass du mir vorwirfst, hier Partei für Vattenfall zu ergreifen, ist ein schlichtes Scheinargument ohne Wert. Wenn dir da nichts anderes mehr einfällst, hat sich die Diskussion dann auch erledigt.
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Jo, darum gibt es auch ein Bußgeld. Weil alles korrekt abgelaufen ist.
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Das Bußgeld wurde aber nicht verhängt weil sie die Kunden abgelehnt haben, sondern weil die Ablehnung aufgrund von gespeicherten Kundendaten geschah die so nicht korrekt in ihren Datenschutzbestimmungen angegeben waren.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Armag3ddon
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Ist ja schön, dass du dich hier für Vattenfall einsetzt, aber du machst den Täter zum Opfer. Im Artikel steht:
"Der Hintergrund: Energieversorger dürfen auch die Daten ehemaliger Kunden über eine lange Zeit speichern, bis zu zehn Jahre - aber eigentlich nur fürs Finanzamt und ähnliche Zwecke. Sie dafür zu nutzen, "wechselfreudige" Verbraucher zu identifizieren, ist nicht zulässig - jedenfalls nicht, ohne sich zuvor die Zustimmung der Kunden einzuholen. Genau das habe Vattenfall nicht getan, so Datenschützer Kühn: "Da dies rund 500.000 Fälle betraf, war die Verhängung eines Bußgelds angezeigt."
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Danke, ich kenne den Fall sehr gut. Besser als du, keine Sorge. Dass du mir vorwirfst, hier Partei für Vattenfall zu ergreifen, ist ein schlichtes Scheinargument ohne Wert. Wenn dir da nichts anderes mehr einfällst, hat sich die Diskussion dann auch erledigt.
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Jo, darum gibt es auch ein Bußgeld. Weil alles korrekt abgelaufen ist.
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Ich habe nie geschrieben, dass alles korrekt abgelaufen ist. Da baust du leider einen Strohmann auf.
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Ich baue gar nichts auf, sondern sage lediglich, dass ich es gut finde, wenn ein Konzern einen auf den Deckel kriegt, weil er mit Daten nicht korrekt umgeht.
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| Zitat von Parax
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Armag3ddon
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Ist ja schön, dass du dich hier für Vattenfall einsetzt, aber du machst den Täter zum Opfer. Im Artikel steht:
"Der Hintergrund: Energieversorger dürfen auch die Daten ehemaliger Kunden über eine lange Zeit speichern, bis zu zehn Jahre - aber eigentlich nur fürs Finanzamt und ähnliche Zwecke. Sie dafür zu nutzen, "wechselfreudige" Verbraucher zu identifizieren, ist nicht zulässig - jedenfalls nicht, ohne sich zuvor die Zustimmung der Kunden einzuholen. Genau das habe Vattenfall nicht getan, so Datenschützer Kühn: "Da dies rund 500.000 Fälle betraf, war die Verhängung eines Bußgelds angezeigt."
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Danke, ich kenne den Fall sehr gut. Besser als du, keine Sorge. Dass du mir vorwirfst, hier Partei für Vattenfall zu ergreifen, ist ein schlichtes Scheinargument ohne Wert. Wenn dir da nichts anderes mehr einfällst, hat sich die Diskussion dann auch erledigt.
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Jo, darum gibt es auch ein Bußgeld. Weil alles korrekt abgelaufen ist.
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Das Bußgeld wurde aber nicht verhängt weil sie die Kunden abgelehnt haben,
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Habe ich auch nicht behauptet.
Bußgeld gab es für nicht zweckgebundene Verwendung von Daten.
Die Motivation für Vattenfall war es, sich unliebsame Kunden vom Hals zu halten. Diese Motivation habe ich beschrieben. Keine Ahnung, warum du und Arma nun darauf kommen, dass ich damit sage, dass sie für nicht vergebene Boni oder abgelehnte Kunden Bußgelder kassieren. WTF?
Und natürlich soll es nicht möglich sein, dass Daten missbräuchlich verwendet werden, nur damit sich Stromanbieter wie Vattenfall damit Wettbewerbsvorteile verschaffen können und natürlich sollen Datenschützer aktiv werden, wenn hier Missbrauch betrieben wird. Das war mein Punkt.
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[Dieser Beitrag wurde 9 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 24.09.2021 13:37]
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| Zitat von steamed
| Zitat von Buxxbaum
Musst halt mit dem eLastenrad fahren, dafür gibt es auch eine Förderung.
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Ebikes sind ökologischer Quatsch.
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Auch wenn dadurch deutlich mehr Menschen aufs Fahrrad umsteigen, die sonst Auto fahren?
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| Zitat von Buxxbaum
Auch wenn dadurch deutlich mehr Menschen aufs Fahrrad umsteigen, die sonst Auto fahren?
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Tun denn deutlich mehr auf diese Weise umsteigen? Gefühlt sieht man eher Leute die einfach vom normalen Fahrrad auf Ebikes umsteigen.
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Keine Ahnung, das ist eine Frage. Ich seh jedenfalls sehr viele Menschen auf Pedelecs, die sonst nie Fahrrad fahren würden.
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| Zitat von Shooter
| Zitat von Buxxbaum
Auch wenn dadurch deutlich mehr Menschen aufs Fahrrad umsteigen, die sonst Auto fahren?
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Tun denn deutlich mehr auf diese Weise umsteigen? Gefühlt sieht man eher Leute die einfach vom normalen Fahrrad auf Ebikes umsteigen.
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Gefühlt sind da schon sehr viele Rentner mit unterwegs. Wenn die somit auch Fahrrad fahren können was körperlich sonst nicht mehr möglich wäre, ist das doch ok.
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Ich fürchte halt dass die Schnittmenge nicht so gross ist, bzw. Leute die mit dem Auto zur Arbeit fahren halt schon ne gewisse Wegstrecke zurücklegen müssen die auch für ein Ebike relativ weit ist, auf der anderen Seite hast du halt Leute die mit dem Rad zur Arbeit fahren die auch entsprechend nur einen kurzen Weg haben. Will sagen, die Situation in welcher ein Ebike für das Pendeln wirklich eine sinnvolle Alternative zum Auto ist ist nur gegeben wenn:
A: Die Strecke nicht zu kurz ist als dass sich eine Autofahrt sowieso nicht lohnt
B: Die Strecke nicht zu lang ist als dass es mit dem Ebike doch signifikant länger dauert
C: In beiden Fällen kein ÖV als Alternative vorhanden ist
D: Die Strecke nicht eine Länge hat die man auch einfach mit dem normalen Fahrrad bewältigen kann
In den meisten Fällen trifft etwas von dem genannten halt zu. Soll nicht heissen dass es nicht Fälle gibt wo es sinnvoll ist, ich habe auch einen Kollegen der sein Auto durch ein Ebike ersetzt hat und dessen Weg definitiv zu lang wäre für ein normales Fahrrad. Aber in den meisten Fällen dürfte es nicht so sein. Deckt sich auch damit dass ich hier in der Firma eher weniger Leute sehe die mit dem Ebike zur Arbeit kommen aber viele mit nem normalen Fahrrad. Man muss dazu auch wissen dass man hier nur einen Parkplatz bekommt wenn man weiter weg als einen 10km Radius wohnt und der ÖV-Weg länger als ne Stunde ist. Die Leute die nahe wohnen dürfen also nicht mit dem Auto kommen, es gäbe also durchaus einen Anreiz fürs Fahrrad. Viele bevorzugen in dem bereich aber den ÖV oder das Fahrrad, der Rest kommt mit dem Auto.
Auf der anderen Seite seh ich wenn ich selber in der Freizeit mit dem Rad unterwegs bin halt sehr viele Hobby-Ebike-Fahrer. Deswegen sage ich dass gefühl die Leute das Ebike eher als Alternative zum Fahrrad sehen, und nicht als Alternative zum Auto oder Motorrad.
Das deckt sich auch mit ner Umfrage eines Radiosenders hier der die Ebikefahrer gefragt hat warum sie Ebike fahren. Die Antworten bestanden praktisch nur aus "ist bequemer" und man kommt mit "weniger Anstregung" halt einfach "weiter". Bös gesagt, die Leute sind zu faul zum Radfahren und nehmen das Ebike, und da sind wir dann wieder beim vom Steamed erwähnten ökologischen Unsinn.
Was schade ist, denn das Ebike wäre in manchen Gegenden sicher eine sehr gute Alternative zum Auto (dort wo der ÖV nicht gross ausgebaut ist und die Leute auch für Kurzstrecken das Auto nehmen "müssen").
| Zitat von Parax
Gefühlt sind da schon sehr viele Rentner mit unterwegs. Wenn die somit auch Fahrrad fahren können was körperlich sonst nicht mehr möglich wäre, ist das doch ok.
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Jein, ich sehe unterwegs durchaus auch Rentner auf normalen Fahrräder. Plus, das birgt nochmals ein ganz anderes Problem, nämlich das der Verkehrstüchtigkeit. Viele dieser Rentner auf Ebikes sind leider auch sehr unsicher auf ebendiesen, da wäre ein Spaziergang oftmals die sicherere Alternative. Und auch die ökologishere Alternative. Ausser man fährt mit dem Auto zum Wald und geht dann spazieren
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 24.09.2021 13:29]
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| Zitat von Real_Futti
Ist doch super, die Bezüge von dem Pimmelpfosten zahlt ja der Bund/Land aufgrund einer Vereinbarung von vor 800 Jahren oder so
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Wie passend, dass ich heute um 14:45 Uhr einen Termin beim Amtsgericht für meinen Austritt aus diesem Laden habe.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von seastorm
Woher kommen die Daten für den Abgleich? Und warum macht man das nicht über die Mindestvertragslaufzeit?
/Ach, das sind nur interne Daten? Die Schufa-Abfrage sollte ja sowieso stattfinden.
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Ja, die Daten hält der Stromanbieter selber vor. Wenn du dich wieder zurückanmeldest, wird dir das eben verweigert.
Mindestvertragslaufzeit ist gem. § 309 Nr. 9 a) BGB auf 2 Jahre begrenzt, da ist kein Spielraum.
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Nach Ablauf des Vertrages und keinen offenen Zahlungen müsste der Stromanbieter aber alle Daten über mich löschen. Welchen Grund hat er denn diese weiter speichern zu dürfen?
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| Zitat von Peridan
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von seastorm
Woher kommen die Daten für den Abgleich? Und warum macht man das nicht über die Mindestvertragslaufzeit?
/Ach, das sind nur interne Daten? Die Schufa-Abfrage sollte ja sowieso stattfinden.
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Ja, die Daten hält der Stromanbieter selber vor. Wenn du dich wieder zurückanmeldest, wird dir das eben verweigert.
Mindestvertragslaufzeit ist gem. § 309 Nr. 9 a) BGB auf 2 Jahre begrenzt, da ist kein Spielraum.
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Nach Ablauf des Vertrages und keinen offenen Zahlungen müsste der Stromanbieter aber alle Daten über mich löschen. Welchen Grund hat er denn diese weiter speichern zu dürfen?
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Nach dem neuen Verfahren (und das ist das einzige, worüber ich rede), welches hier bereits kritisiert wurde:
| Mit der Datenschutzbehörde hat man sich darauf geeinigt, dass man für den Abgleich für Neu- wie auch Bestandskunden vorher aber die Erlaubnis der Verbraucher einhole. Wer also einen Vertrag mit Bonus möchte, muss dem Datenabgleich zustimmen. Wer hingegen ablehnt, bekommt keinen Bonus. | |
Dann erteilst du deine Einwilligung für die Verwendung dieser Daten und damit besteht eine Rechtsgrundlage.
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