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| Zitat von Bombur
| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Die Apotheker hatten ja schon gestöhnt, also wirklich nur wenns uuuuuuuunbedingt sein muss.
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Muss es nicht, die Ausbildungsverordnung bekommt nun ganz offiziell den "Betäubungsmittelkaufmann", drei Jahre mit Berufsschule oder für fertige Kaufleute als dreimonatige Intensivfortbildung.
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Lebst Du unter dem Stein? Sowas heißt in Schland inzwischen „Bachelor/Master Professional Broccoli Sales“!
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| Die DRV lehnte den Antrag ab, da der Mann nach den Daten des Versicherungskontos im Jahre 1973 in Stade geboren wurde. Außerdem gehe er einer Vollzeittätigkeit als Verwaltungsfachangestellter nach, was bei einem 102-jährigen recht unwahrscheinlich sei. | |
Der wurde doch eindeutig mit Bombur (102 Jahre, behauptet in den 70ern geboren zu sein) verwechselt.
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| Zitat von DasIch
4:23. Unvergesslich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 19.11.2021 10:38]
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Und die Weihnachtsmärkte? All die Piefkes, die ihr Geld ins romantische Salzburg tragen? Und die Skisaison? DENKT DENN NIEMAND AN DIE KINDER?
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| Zitat von [k44] Obi Wahn
Und die Weihnachtsmärkte? All die Piefkes, die ihr Geld ins romantische Salzburg tragen? Und die Skisaison? DENKT DENN NIEMAND AN DIE KINDER?
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Parax ist schon hektisch Fluege am Canceln
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Welcher Anwalt nimmt denn so einen Fall an?
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| Zitat von [k44] Obi Wahn
Und die Weihnachtsmärkte? All die Piefkes, die ihr Geld ins romantische Salzburg tragen? Und die Skisaison? DENKT DENN NIEMAND AN DIE KINDER?
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Ski-Saison geht doch eh erst nach Weihnachten wirklich los
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| Zitat von Tobit
Welcher Anwalt nimmt denn so einen Fall an?
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Er kriegt doch sein Geld. Egal wie das ausgeht
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| Zitat von [k44] Obi Wahn
Und die Weihnachtsmärkte? All die Piefkes, die ihr Geld ins romantische Salzburg tragen? Und die Skisaison? DENKT DENN NIEMAND AN DIE KINDER?
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Naja ist ja nur für 20 Tage der Lockdown. Pünktlich zu Weihnachten darfste dann wieder SCHIFOARN.
Wird interessant wie die das mit der Impfpflicht durchsetzen wollen.
Dazu stehen nämlich keine Details drin. Wahrscheinlich dann eh wieder nur halbgar umgesetzt, weil sonst die Randale beginnen.
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| Zitat von gonzo
Es ist Deutschland hier.
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| Zur weiterführenden Aufklärung des Sachverhalts hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Mannes zum Termin angeordnet und seinen Arbeitgeber geladen. In der Vernehmung sollen Identität und Alter des Mannes festgestellt werden. | |
Ah, gute Idee, ob der eher 102 oder 48 ist dürfte ja rein äusserlich relativ schnell feststellbar sein. Seltsam erscheint mir aber dass ein 102 jähriger noch einen Arbeitgeber hat
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Kann man den dann im weiteren Verlauf wegen versuchten Betrugs durch nehmen? Oder unnötige Belastung der Justiz?
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| Zitat von Tobit
Oder unnötige Belastung der Justiz?
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Das müsste dann auch für Amthor gelten, der mit 50 zu viel rumbrettert, es gibt ein Foto aber er will das trotzdem nochmal ergebnisoffen überprüfen lassen.
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ist das witzig
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
| Zitat von Tobit
Oder unnötige Belastung der Justiz?
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Das müsste dann auch für Amthor gelten, der mit 50 zu viel rumbrettert, es gibt ein Foto aber er will das trotzdem nochmal ergebnisoffen überprüfen lassen.
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Hallo? Vielleicht kam der Blitz von links? Das geht wirklich zu weit.
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| Zitat von [k44] Obi Wahn
Und die Weihnachtsmärkte? All die Piefkes, die ihr Geld ins romantische Salzburg tragen? Und die Skisaison? DENKT DENN NIEMAND AN DIE KINDER?
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Ich war der Überzeugung meine Alpennachbarn ziehen den Skizirkus eiskalt durch, also zumindest den Liftbetrieb.
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| Zitat von Shooter
Ah, gute Idee, ob der eher 102 oder 48 ist dürfte ja rein äusserlich relativ schnell feststellbar sein. Seltsam erscheint mir aber dass ein 102 jähriger noch einen Arbeitgeber hat
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Vielleicht heißt der Kläger Benjamin Knopf?
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| Zitat von Tobit
Welcher Anwalt nimmt denn so einen Fall an?
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In dem Artikel steht nichts von einem Anwalt. Vielleicht hat der Mann selbst geklagt. In der Sozialgerichtsbarkeit kann man sich vor dem LSG noch selbst vertreten, § 73 Abs. 1 SGG.
Sollte sich herausstellen, dass der Mann bewusst eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dürfte sich ein Strafverfahren anschließen, § 156 StGB. Eine "Missbrauchsgebühr" nach § 192 Abs. 1 SGG käme auch noch in Frage, wenn der Mann vorher auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde.
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Kann er sich bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung nicht drauf berufen, dass er schon 102 ist und deshalb ein bisschen verwirrt?
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Kann er sich bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung nicht drauf berufen, dass er schon 102 ist und deshalb ein bisschen verwirrt?
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Das wäre immerhin konsequent.
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steht nicht explizit im Artikel:
Aber Impfpflicht? für alle? durch die bank? Echt? Also nicht dass ichs schlecht finden würde, ich finds sogar sehr gut, aber geht das so einfach?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sniedelfighter am 19.11.2021 12:35]
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Man kanns ja mal ankündigen und den ungeimpften Angst machen.
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| Zitat von AngusG
| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Kann er sich bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung nicht drauf berufen, dass er schon 102 ist und deshalb ein bisschen verwirrt?
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Das wäre immerhin konsequent.
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Und gefährlich. Am Ende wird er entmündigt und eingewiesen.
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Auch dann hätte er freie Kost und Logis. Im Grunde kann er nur gewinnen. Also, wenn ihm dieses "Freiheits"-Ding nicht so wichtig ist.
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Lol leben doch eh in einer Diktatur in der man nichts mehr darf, kann man auch in die P.
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Das war heute morgen, also was ist jetzt rausgekommen?
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Thema: pOT-News ( Telling it as it is ) |