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 Thema: pOT-News ( Aggregiert und erektiert )
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AngusG

Leet
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erfolglos.

 
Die Beschwerdeführerin ist eine Beteiligungsgesellschaft und herrschendes Unternehmen einer Geschäftsbank. In einem Strafverfahren gegen zwei Angeklagte im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften ordnete das Landgericht gegen die Beschwerdeführerin die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von etwa 176,5 Millionen Euro an. Nach Feststellung der Strafkammer habe sich die Bank in den Jahren 2007 bis 2011 im Wege des Eigenhandels an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt. Die dagegen gerichtete Revision der Beschwerdeführerin vor dem Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung trotz möglicher Verjährung der Ansprüche aufgrund der durch das Jahressteuergesetz 2020 neu eingeführten Regelung des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB und der Übergangsvorschrift des Art. 316j EGStGB nicht ausgeschlossen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat nun entschieden, dass Art. 316j EGStGB zwar eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen („echte“ Rückwirkung) darstellt, diese aber ausnahmsweise wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar ist.


https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-034.html

Tja.
29.04.2022 13:31:14  Zum letzten Beitrag
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eupesco

eupesco
Ich find das Bild so schön

29.04.2022 14:19:37  Zum letzten Beitrag
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Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
 
Zitat von Schm3rz

 
Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht

https://orf.at/stories/3262651/

 
Neuerungen für Radfahrer

Auch für Radfahrer wurden einige Verbesserungen angekündigt. Konkret soll das Radfahren gegen eine Einbahn künftig automatisch erlaubt sein, wenn die Straße ohne Parkplätze mindestens vier Meter breit ist und dort maximal 30 km/h gefahren werden darf. Die jeweilige Behörde muss sie dann verpflichtend für den Radverkehr öffnen und beschildern, außer sie begründet, dass die Sicherheit nicht gegeben ist.

Auch sollen Radler künftig unter bestimmten Voraussetzungen nebeneinander und bei Rot in eine Kreuzung fahren dürfen. Konkret wird das Nebeneinanderfahren mit unter Zwölfjährigen erlaubt. Bei Tempo 30 ist auch das Nebeneinanderfahren mit einer weiteren erwachsenen Person gestattet. Das Rechtsabbiegen bei Rot ist bei jenen Kreuzungen, die mit einem grünen Pfeil ausgestattet werden und sofern das gefahrlos möglich ist, erlaubt.

Der grüne Mobilitätssprecher Hammer sagte auch, dass Radfahrerinnen und Radfahrer für fehlende oder defekte Ausrüstung nicht mehr einzeln bestraft werden, sondern dass mehrere fehlende Teile mit der Novelle nur noch als eine einzige Verwaltungsübertretung gewertet werden sollen.



Ich freue mich auf das Salz.

/Die FPÖ weimt schon, ein großes "Unsicherheitspaket". Jahaha!



Was also seit jeher Usus ist wird nun juristisch garantiert.


https://i.kym-cdn.com/photos/images/original/000/369/377/5bd.jpg



In Österreich nicht. Das finde ich tatsächlich ganz geil, fand das irgendwie sehr archaisch, dass man in Österreich nicht nebeneinander Fahrrad fahren kann/darf.
29.04.2022 14:23:11  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
 
Zitat von eupesco

Ich find das Bild so schön

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/die-gruenen-von-friedensbewegten-idealisten-zu-panzer-fans-a-5f84b707-d5d8-4041-a7b8-69e78e1d7244



Hat sich Russland schon über die Sonnenblume beschwert?
29.04.2022 14:25:50  Zum letzten Beitrag
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eupesco

eupesco
ich hab den Witz mit der Sonnenblume jetzt erst verstanden Breites Grinsen
29.04.2022 14:29:01  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Wer die Anspielung nicht versteht.

https://www.merkur.de/welt/ukraine-konflikt-frau-russland-russische-soldaten-video-twitter-sonnenblumen-91374681.html

 
„Die ukrainische Frau konfrontiert russische Soldaten in Henychesk, Kherson Region. Fragt sie, warum sie in unser Land gekommen sind, und fordert sie auf, Sonnenblumenkerne in ihre Taschen zu stecken [damit Blumen wachsen, wenn sie auf dem ukrainischen Land sterben].“ Die Sonnenblume ist ein Symbol der Ukraine.

„Wir üben hier, gehen Sie bitte weiter“, sagt der russische Soldat auf Nachfrage der Frau. „Was zur Hölle macht ihr dann da?“, fragt die Frau weiter. Der Soldat antwortet: „Diese Diskussion führt zu nichts.“ Die Frau wird wütend, ruft: „Ihr seid Besetzer, Faschisten. Was zum Teufel tut ihr in unserem Land mit all den Waffen? Nehmt Sonnenblumensamen und gebt sie in eure Taschen, damit zumindest Sonnenblumen wachsen, wenn ihr hier alle sterben werdet.“

„Das bringt nichts. Bitte. Lassen wir die Situation nicht eskalieren“, so der Soldat. „Welche Situation? Nehmt die Sonnenblumenkerne ... Ihr seid in mein Land gekommen, versteht ihr? Ihr seid Besetzer. Ihr seid Feinde“, sagt die Frau, worauf der Soldat ein „Ja“ entgegnet. Zum Ende fügt die Ukrainerin noch an: „Ihr seid verdammt nochmal ohne Einladung hergekommen. Sche*ßkerle.“



Wobei das auf ein altes Gedicht zurückgeht, oder so?
29.04.2022 14:29:12  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
 
Zitat von AngusG

Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erfolglos.

 
Die Beschwerdeführerin ist eine Beteiligungsgesellschaft und herrschendes Unternehmen einer Geschäftsbank. In einem Strafverfahren gegen zwei Angeklagte im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften ordnete das Landgericht gegen die Beschwerdeführerin die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von etwa 176,5 Millionen Euro an. Nach Feststellung der Strafkammer habe sich die Bank in den Jahren 2007 bis 2011 im Wege des Eigenhandels an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt. Die dagegen gerichtete Revision der Beschwerdeführerin vor dem Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung trotz möglicher Verjährung der Ansprüche aufgrund der durch das Jahressteuergesetz 2020 neu eingeführten Regelung des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB und der Übergangsvorschrift des Art. 316j EGStGB nicht ausgeschlossen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat nun entschieden, dass Art. 316j EGStGB zwar eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen („echte“ Rückwirkung) darstellt, diese aber ausnahmsweise wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar ist.


https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-034.html

Tja.



Also müssen die die Kohle nu nachzahlen?
29.04.2022 15:04:48  Zum letzten Beitrag
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ghostbear

ghostbear
 
Zitat von Bregor

 
Zitat von AngusG

Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erfolglos.

 
Die Beschwerdeführerin ist eine Beteiligungsgesellschaft und herrschendes Unternehmen einer Geschäftsbank. In einem Strafverfahren gegen zwei Angeklagte im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften ordnete das Landgericht gegen die Beschwerdeführerin die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von etwa 176,5 Millionen Euro an. Nach Feststellung der Strafkammer habe sich die Bank in den Jahren 2007 bis 2011 im Wege des Eigenhandels an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt. Die dagegen gerichtete Revision der Beschwerdeführerin vor dem Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung trotz möglicher Verjährung der Ansprüche aufgrund der durch das Jahressteuergesetz 2020 neu eingeführten Regelung des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB und der Übergangsvorschrift des Art. 316j EGStGB nicht ausgeschlossen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat nun entschieden, dass Art. 316j EGStGB zwar eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen („echte“ Rückwirkung) darstellt, diese aber ausnahmsweise wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar ist.


https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-034.html

Tja.



Also müssen die die Kohle nu nachzahlen?



Afaik bekommen die die bereits eingezogene Patte nun nicht zurück. Ist natürlich Dreistigkeit im Quadrat überhaupt so eine Verfassungsbeschwerde anzustrengen, aber es passt wunderbar ins Bild.
29.04.2022 16:07:32  Zum letzten Beitrag
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cienFuchs

AUP cienFuchs 11.03.2015
Tennis-Boris muss 2,5 Jahre in den Knast. Links gibts irgendwo bei google
29.04.2022 16:55:33  Zum letzten Beitrag
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niffeldi

niffeldi
 
Zitat von ghostbear

 
Zitat von Bregor

 
Zitat von AngusG

Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erfolglos.

 
Die Beschwerdeführerin ist eine Beteiligungsgesellschaft und herrschendes Unternehmen einer Geschäftsbank. In einem Strafverfahren gegen zwei Angeklagte im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften ordnete das Landgericht gegen die Beschwerdeführerin die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von etwa 176,5 Millionen Euro an. Nach Feststellung der Strafkammer habe sich die Bank in den Jahren 2007 bis 2011 im Wege des Eigenhandels an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt. Die dagegen gerichtete Revision der Beschwerdeführerin vor dem Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung trotz möglicher Verjährung der Ansprüche aufgrund der durch das Jahressteuergesetz 2020 neu eingeführten Regelung des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB und der Übergangsvorschrift des Art. 316j EGStGB nicht ausgeschlossen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat nun entschieden, dass Art. 316j EGStGB zwar eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen („echte“ Rückwirkung) darstellt, diese aber ausnahmsweise wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar ist.


https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-034.html

Tja.



Also müssen die die Kohle nu nachzahlen?



Afaik bekommen die die bereits eingezogene Patte nun nicht zurück. Ist natürlich Dreistigkeit im Quadrat überhaupt so eine Verfassungsbeschwerde anzustrengen, aber es passt wunderbar ins Bild.


Bitte eli5 worauf sich die Beschwerde bezog und warum das Gericht meint, das trifft nicht zu. Ich lese da raus, dass illegal zurückerstattetes Geld für einen Zeitraum von der Justiz eingezogen wurde, der so weit zurücklag, dass die Straftat der Steuerhinterziehung eigentlich schon verjährt war. Erst durch ein danach erlassenes Gesetz habe eine Rechtsgrundlage für die Einziehung bestanden, was dem Grundsatz widerspricht, dass man nicht für etwas bestraft werden kann, war zur Tatzeit nicht illegal war.
29.04.2022 17:09:34  Zum letzten Beitrag
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~Martina


Kann er froh das er nur in 4 der 24 Anklagepunkte schuldig gesprochen wurde.
29.04.2022 17:10:04  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Was hat er im Endeffekt gemacht, Insolvenzverschleppung und was noch?
29.04.2022 17:11:38  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Vermögensgegenstände verschwiegen.
29.04.2022 17:15:31  Zum letzten Beitrag
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krak0s

AUP krak0s 12.07.2010
Link dazu: https://www.spiegel.de/sport/tennis/boris-becker-in-london-zu-haftstrafe-verurteilt-a-52ca5cfa-f458-49ab-92d4-5d9f328b6304
29.04.2022 17:16:16  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
 
Zitat von -rantanplan-

Vermögensgegenstände verschwiegen.



Das klingt so hart. Eher "Wimbledonpokal verlegt".
29.04.2022 17:17:03  Zum letzten Beitrag
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kRush*

kRush*
verschmitzt lachen
Ist er denn schon drin oder was?
29.04.2022 17:25:20  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
lol

rofl
29.04.2022 17:30:28  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von niffeldi

Bitte eli5 worauf sich die Beschwerde bezog und warum das Gericht meint, das trifft nicht zu. Ich lese da raus, dass illegal zurückerstattetes Geld für einen Zeitraum von der Justiz eingezogen wurde, der so weit zurücklag, dass die Straftat der Steuerhinterziehung eigentlich schon verjährt war. Erst durch ein danach erlassenes Gesetz habe eine Rechtsgrundlage für die Einziehung bestanden, was dem Grundsatz widerspricht, dass man nicht für etwas bestraft werden kann, war zur Tatzeit nicht illegal war.


Es ging nicht um die Strafbarkeit, die wurde sowieso schon festgestellt. Es geht um die Einziehung der "Beute", die das Strafgericht anordnet. Nach alter Rechtslage durfte die Einziehung nicht angeordnet werden, wenn der Anspruch des Geschädigten gegen den Täter (z. B. auf Herausgabe oder Schadensersatz) erloschen oder verjährt war.

Seit der Gesetzesänderung spielt Verjährung keine Rolle mehr, das Gericht kann trotzdem die Einziehung anordnen.

Hier war ein Teil der Steuerforderungen schon verjährt, bevor die Gesetzesänderung kam. Allerdings wurde mit der Gesetzesänderung gleichzeitig eine rückwirkende Geltung des neuen Gesetzes geregelt. Das geht eigentlich nicht, weil man auf eine geltende Gesetzeslage vertrauen darf (Stichwort: Rechtssicherheit). Nur in ganz engen Grenzen ist die "echte" Rückwirkung zulässig.

Hier war die Bank der Meinung, die Rückwirkung sei nicht zulässig gewesen. Das Bundesverfassungsgericht ist anderer Meinung, weil "das Vertrauen in den Fortbestand unredlich erworbener Rechte (hier die Vermögenswerte) nicht schutzwürdig ist".
29.04.2022 17:38:29  Zum letzten Beitrag
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~


29.04.2022 18:06:00  Zum letzten Beitrag
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niffeldi

niffeldi
 
Zitat von AngusG

 
Zitat von niffeldi

Bitte eli5 worauf sich die Beschwerde bezog und warum das Gericht meint, das trifft nicht zu. Ich lese da raus, dass illegal zurückerstattetes Geld für einen Zeitraum von der Justiz eingezogen wurde, der so weit zurücklag, dass die Straftat der Steuerhinterziehung eigentlich schon verjährt war. Erst durch ein danach erlassenes Gesetz habe eine Rechtsgrundlage für die Einziehung bestanden, was dem Grundsatz widerspricht, dass man nicht für etwas bestraft werden kann, war zur Tatzeit nicht illegal war.


Es ging nicht um die Strafbarkeit, die wurde sowieso schon festgestellt. Es geht um die Einziehung der "Beute", die das Strafgericht anordnet. Nach alter Rechtslage durfte die Einziehung nicht angeordnet werden, wenn der Anspruch des Geschädigten gegen den Täter (z. B. auf Herausgabe oder Schadensersatz) erloschen oder verjährt war.

Seit der Gesetzesänderung spielt Verjährung keine Rolle mehr, das Gericht kann trotzdem die Einziehung anordnen.

Hier war ein Teil der Steuerforderungen schon verjährt, bevor die Gesetzesänderung kam. Allerdings wurde mit der Gesetzesänderung gleichzeitig eine rückwirkende Geltung des neuen Gesetzes geregelt. Das geht eigentlich nicht, weil man auf eine geltende Gesetzeslage vertrauen darf (Stichwort: Rechtssicherheit). Nur in ganz engen Grenzen ist die "echte" Rückwirkung zulässig.

Hier war die Bank der Meinung, die Rückwirkung sei nicht zulässig gewesen. Das Bundesverfassungsgericht ist anderer Meinung, weil "das Vertrauen in den Fortbestand unredlich erworbener Rechte (hier die Vermögenswerte) nicht schutzwürdig ist".


Danke!
29.04.2022 19:16:52  Zum letzten Beitrag
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[RPD]-Biohazard

Arctic
Heute hat es wieder Big Brother Awards geregnet

Von Klarna bis Lieferando: Die Preisträger der Big Brother Awards 2022

https://www1.wdr.de/nachrichten/big-brother-awards-2022-100.html

Ein weiterer Preisträger ist die irische Datenschutzbehörde, die laut Jury "einen miserablen Job macht". Die meisten US-Konzerne wie Google, Apple, Facebook und andere haben ihre Europazentrale in Irland. Hier fallen nur geringe Steuern an. Gleichzeitig bedeutet das, dass die irische Datenschutzbehörde für die Einhaltung des Datenschutzes in der ganzen EU zuständig ist. "Datenschutzbeschwerden werden mit miesen Tricks abgeschmettert", beklagt sich Big-Brother-Award-Chef Padeluun im Interview. Zum Schaden aller Europäer.

BKA und Bundesdruckerei

Auch das BKA hat einen "Big Brother Award" erhalten – stellvertretend für alle Polizeien in Deutschland. Weil Daten nicht ausreichend geschützt werden und somit Missbrauch möglich ist. Und die Bundesdruckerei hat jetzt einen Big-Brother-Award im Regal, weil sie bei verschiedenen Projekten verstärkt auf Blockchain setzt. Die sei "nicht nur wenig energieeffizient, sondern erschwere auch den Datenschutz, weil in einer Blockchain nichts gelöscht werden kann.“
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [RPD]-Biohazard am 29.04.2022 19:45]
29.04.2022 19:43:57  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
 
Medikamente, Diagnosen und mehr: Die Krankenkassen sollen der Forschung pseudonymisierte Daten von 73 Millionen Versicherten zur Verfügung stellen. Ein Kläger fürchtet, er könnte identifiziert werden.





Das Gesetz sieht vor, dass bis Oktober dieses Jahres die gesetzlichen Krankenkassen umfangreiche Gesundheitsdaten aller 73 Millionen Versicherten zu Forschungszwecken in eine Datenbank einspeisen. Eine Widerspruchsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Nur privat Versicherte sind nicht betroffen.

Dass die Daten pseudonymisiert werden müssen, reicht den Klägern nicht.



Klagen von CCC und GFF sind raus.

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/buergerrechtler-klagen-gegen-weitergabe-von-gesundheitsdaten-a-9e2d37e3-857a-4209-9015-98f1f05d0bcd
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 29.04.2022 20:26]
29.04.2022 20:26:07  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
Privat Versicherte sind nicht betroffen.

Ich weiß dass das in keinster Weise eine wirklich neue Nachricht ist, aber da sieht man halt direkt wieder wie die CDU für ihre Stammwähler (wohlhabend und/oder senil) fleißig Ausnahmen einbackt. Dafür gabs natürlich irgendeine offizielle Begründung an die ich mich nicht erinnere, aber afair konnte man sich damit den Arsch abwischen.

Und die Daten sind nur pseudonymisiert, und es gibt kein Widerspruchsrecht.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 29.04.2022 21:18]
29.04.2022 20:51:00  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

xmas female arctic
...
Dieses Jahr endlich wieder Wiesn


https://twitter.com/jsprondel/status/1520091571793891330

https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/oktoberfest/wiesn-die-schlimmste-zeit-des-jahres-art-500277

http://www.muenchenkotzt.de/index2019.html
29.04.2022 22:22:52  Zum letzten Beitrag
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h3llfir3

Phoenix
...
Endlich Planungssicherheit für alle, die in München Veranstaltungen ab Oktober in Präsenz durchführen wollten.
Sofort auf digitale Formate umstellen.
29.04.2022 22:28:31  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
Geil.

29.04.2022 22:49:26  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Würde Biergläser über die Theke auf Füsse schmeissen.
29.04.2022 22:54:26  Zum letzten Beitrag
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flowb

flowb
 
Zitat von indifferent

Privat Versicherte sind nicht betroffen.

Ich weiß dass das in keinster Weise eine wirklich neue Nachricht ist, aber da sieht man halt direkt wieder wie die CDU für ihre Stammwähler (wohlhabend und/oder senil) fleißig Ausnahmen einbackt. Dafür gabs natürlich irgendeine offizielle Begründung an die ich mich nicht erinnere, aber afair konnte man sich damit den Arsch abwischen.

Und die Daten sind nur pseudonymisiert, und es gibt kein Widerspruchsrecht.


Und das ist nur der wählerschutz der cdu und hat nichts damit zu tun, dass die Daten bei den privat Versicherten eben nicht über die versichertenkarte zentral übermittelt werden.
29.04.2022 22:59:13  Zum letzten Beitrag
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gonzo

AUP gonzo 16.07.2021
 
Zitat von -=Q=- 8-BaLL

 
Zitat von AJ Alpha

Das doch n1



Wenn Jungs nicht mehr Menners sein dürfen/müssen/können - was macht das mit der Gesellschaft?



Nur gutes.
29.04.2022 23:21:34  Zum letzten Beitrag
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Painface

AUP Painface 10.03.2014
 
Zitat von monischnucki

Würde Biergläser über die Theke auf Füsse schmeissen.


Füsse gebludded
30.04.2022 0:02:57  Zum letzten Beitrag
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