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Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erfolglos.
| Die Beschwerdeführerin ist eine Beteiligungsgesellschaft und herrschendes Unternehmen einer Geschäftsbank. In einem Strafverfahren gegen zwei Angeklagte im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften ordnete das Landgericht gegen die Beschwerdeführerin die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von etwa 176,5 Millionen Euro an. Nach Feststellung der Strafkammer habe sich die Bank in den Jahren 2007 bis 2011 im Wege des Eigenhandels an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt. Die dagegen gerichtete Revision der Beschwerdeführerin vor dem Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung trotz möglicher Verjährung der Ansprüche aufgrund der durch das Jahressteuergesetz 2020 neu eingeführten Regelung des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB und der Übergangsvorschrift des Art. 316j EGStGB nicht ausgeschlossen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat nun entschieden, dass Art. 316j EGStGB zwar eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen („echte“ Rückwirkung) darstellt, diese aber ausnahmsweise wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar ist. | |
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-034.html
Tja.
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Ich find das Bild so schön
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| Zitat von Schm3rz
| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
https://orf.at/stories/3262651/
| Neuerungen für Radfahrer
Auch für Radfahrer wurden einige Verbesserungen angekündigt. Konkret soll das Radfahren gegen eine Einbahn künftig automatisch erlaubt sein, wenn die Straße ohne Parkplätze mindestens vier Meter breit ist und dort maximal 30 km/h gefahren werden darf. Die jeweilige Behörde muss sie dann verpflichtend für den Radverkehr öffnen und beschildern, außer sie begründet, dass die Sicherheit nicht gegeben ist.
Auch sollen Radler künftig unter bestimmten Voraussetzungen nebeneinander und bei Rot in eine Kreuzung fahren dürfen. Konkret wird das Nebeneinanderfahren mit unter Zwölfjährigen erlaubt. Bei Tempo 30 ist auch das Nebeneinanderfahren mit einer weiteren erwachsenen Person gestattet. Das Rechtsabbiegen bei Rot ist bei jenen Kreuzungen, die mit einem grünen Pfeil ausgestattet werden und sofern das gefahrlos möglich ist, erlaubt.
Der grüne Mobilitätssprecher Hammer sagte auch, dass Radfahrerinnen und Radfahrer für fehlende oder defekte Ausrüstung nicht mehr einzeln bestraft werden, sondern dass mehrere fehlende Teile mit der Novelle nur noch als eine einzige Verwaltungsübertretung gewertet werden sollen. | |
Ich freue mich auf das Salz.
/Die FPÖ weimt schon, ein großes "Unsicherheitspaket". Jahaha!
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Was also seit jeher Usus ist wird nun juristisch garantiert.
https://i.kym-cdn.com/photos/images/original/000/369/377/5bd.jpg
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In Österreich nicht. Das finde ich tatsächlich ganz geil, fand das irgendwie sehr archaisch, dass man in Österreich nicht nebeneinander Fahrrad fahren kann/darf.
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Hat sich Russland schon über die Sonnenblume beschwert?
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ich hab den Witz mit der Sonnenblume jetzt erst verstanden
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Wer die Anspielung nicht versteht.
https://www.merkur.de/welt/ukraine-konflikt-frau-russland-russische-soldaten-video-twitter-sonnenblumen-91374681.html
| „Die ukrainische Frau konfrontiert russische Soldaten in Henychesk, Kherson Region. Fragt sie, warum sie in unser Land gekommen sind, und fordert sie auf, Sonnenblumenkerne in ihre Taschen zu stecken [damit Blumen wachsen, wenn sie auf dem ukrainischen Land sterben].“ Die Sonnenblume ist ein Symbol der Ukraine.
„Wir üben hier, gehen Sie bitte weiter“, sagt der russische Soldat auf Nachfrage der Frau. „Was zur Hölle macht ihr dann da?“, fragt die Frau weiter. Der Soldat antwortet: „Diese Diskussion führt zu nichts.“ Die Frau wird wütend, ruft: „Ihr seid Besetzer, Faschisten. Was zum Teufel tut ihr in unserem Land mit all den Waffen? Nehmt Sonnenblumensamen und gebt sie in eure Taschen, damit zumindest Sonnenblumen wachsen, wenn ihr hier alle sterben werdet.“
„Das bringt nichts. Bitte. Lassen wir die Situation nicht eskalieren“, so der Soldat. „Welche Situation? Nehmt die Sonnenblumenkerne ... Ihr seid in mein Land gekommen, versteht ihr? Ihr seid Besetzer. Ihr seid Feinde“, sagt die Frau, worauf der Soldat ein „Ja“ entgegnet. Zum Ende fügt die Ukrainerin noch an: „Ihr seid verdammt nochmal ohne Einladung hergekommen. Sche*ßkerle.“
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Wobei das auf ein altes Gedicht zurückgeht, oder so?
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| Zitat von AngusG
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erfolglos.
| Die Beschwerdeführerin ist eine Beteiligungsgesellschaft und herrschendes Unternehmen einer Geschäftsbank. In einem Strafverfahren gegen zwei Angeklagte im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften ordnete das Landgericht gegen die Beschwerdeführerin die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von etwa 176,5 Millionen Euro an. Nach Feststellung der Strafkammer habe sich die Bank in den Jahren 2007 bis 2011 im Wege des Eigenhandels an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt. Die dagegen gerichtete Revision der Beschwerdeführerin vor dem Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung trotz möglicher Verjährung der Ansprüche aufgrund der durch das Jahressteuergesetz 2020 neu eingeführten Regelung des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB und der Übergangsvorschrift des Art. 316j EGStGB nicht ausgeschlossen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat nun entschieden, dass Art. 316j EGStGB zwar eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen („echte“ Rückwirkung) darstellt, diese aber ausnahmsweise wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar ist. | |
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-034.html
Tja.
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Also müssen die die Kohle nu nachzahlen?
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| Zitat von Bregor
| Zitat von AngusG
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erfolglos.
| Die Beschwerdeführerin ist eine Beteiligungsgesellschaft und herrschendes Unternehmen einer Geschäftsbank. In einem Strafverfahren gegen zwei Angeklagte im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften ordnete das Landgericht gegen die Beschwerdeführerin die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von etwa 176,5 Millionen Euro an. Nach Feststellung der Strafkammer habe sich die Bank in den Jahren 2007 bis 2011 im Wege des Eigenhandels an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt. Die dagegen gerichtete Revision der Beschwerdeführerin vor dem Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung trotz möglicher Verjährung der Ansprüche aufgrund der durch das Jahressteuergesetz 2020 neu eingeführten Regelung des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB und der Übergangsvorschrift des Art. 316j EGStGB nicht ausgeschlossen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat nun entschieden, dass Art. 316j EGStGB zwar eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen („echte“ Rückwirkung) darstellt, diese aber ausnahmsweise wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar ist. | |
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-034.html
Tja.
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Also müssen die die Kohle nu nachzahlen?
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Afaik bekommen die die bereits eingezogene Patte nun nicht zurück. Ist natürlich Dreistigkeit im Quadrat überhaupt so eine Verfassungsbeschwerde anzustrengen, aber es passt wunderbar ins Bild.
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Tennis-Boris muss 2,5 Jahre in den Knast. Links gibts irgendwo bei google
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| Zitat von ghostbear
| Zitat von Bregor
| Zitat von AngusG
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erfolglos.
| Die Beschwerdeführerin ist eine Beteiligungsgesellschaft und herrschendes Unternehmen einer Geschäftsbank. In einem Strafverfahren gegen zwei Angeklagte im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften ordnete das Landgericht gegen die Beschwerdeführerin die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von etwa 176,5 Millionen Euro an. Nach Feststellung der Strafkammer habe sich die Bank in den Jahren 2007 bis 2011 im Wege des Eigenhandels an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt. Die dagegen gerichtete Revision der Beschwerdeführerin vor dem Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung trotz möglicher Verjährung der Ansprüche aufgrund der durch das Jahressteuergesetz 2020 neu eingeführten Regelung des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB und der Übergangsvorschrift des Art. 316j EGStGB nicht ausgeschlossen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat nun entschieden, dass Art. 316j EGStGB zwar eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen („echte“ Rückwirkung) darstellt, diese aber ausnahmsweise wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar ist. | |
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-034.html
Tja.
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Also müssen die die Kohle nu nachzahlen?
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Afaik bekommen die die bereits eingezogene Patte nun nicht zurück. Ist natürlich Dreistigkeit im Quadrat überhaupt so eine Verfassungsbeschwerde anzustrengen, aber es passt wunderbar ins Bild.
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Bitte eli5 worauf sich die Beschwerde bezog und warum das Gericht meint, das trifft nicht zu. Ich lese da raus, dass illegal zurückerstattetes Geld für einen Zeitraum von der Justiz eingezogen wurde, der so weit zurücklag, dass die Straftat der Steuerhinterziehung eigentlich schon verjährt war. Erst durch ein danach erlassenes Gesetz habe eine Rechtsgrundlage für die Einziehung bestanden, was dem Grundsatz widerspricht, dass man nicht für etwas bestraft werden kann, war zur Tatzeit nicht illegal war.
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Kann er froh das er nur in 4 der 24 Anklagepunkte schuldig gesprochen wurde.
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Was hat er im Endeffekt gemacht, Insolvenzverschleppung und was noch?
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Vermögensgegenstände verschwiegen.
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| Zitat von -rantanplan-
Vermögensgegenstände verschwiegen.
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Das klingt so hart. Eher "Wimbledonpokal verlegt".
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Ist er denn schon drin oder was?
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| Zitat von niffeldi
Bitte eli5 worauf sich die Beschwerde bezog und warum das Gericht meint, das trifft nicht zu. Ich lese da raus, dass illegal zurückerstattetes Geld für einen Zeitraum von der Justiz eingezogen wurde, der so weit zurücklag, dass die Straftat der Steuerhinterziehung eigentlich schon verjährt war. Erst durch ein danach erlassenes Gesetz habe eine Rechtsgrundlage für die Einziehung bestanden, was dem Grundsatz widerspricht, dass man nicht für etwas bestraft werden kann, war zur Tatzeit nicht illegal war.
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Es ging nicht um die Strafbarkeit, die wurde sowieso schon festgestellt. Es geht um die Einziehung der "Beute", die das Strafgericht anordnet. Nach alter Rechtslage durfte die Einziehung nicht angeordnet werden, wenn der Anspruch des Geschädigten gegen den Täter (z. B. auf Herausgabe oder Schadensersatz) erloschen oder verjährt war.
Seit der Gesetzesänderung spielt Verjährung keine Rolle mehr, das Gericht kann trotzdem die Einziehung anordnen.
Hier war ein Teil der Steuerforderungen schon verjährt, bevor die Gesetzesänderung kam. Allerdings wurde mit der Gesetzesänderung gleichzeitig eine rückwirkende Geltung des neuen Gesetzes geregelt. Das geht eigentlich nicht, weil man auf eine geltende Gesetzeslage vertrauen darf (Stichwort: Rechtssicherheit). Nur in ganz engen Grenzen ist die "echte" Rückwirkung zulässig.
Hier war die Bank der Meinung, die Rückwirkung sei nicht zulässig gewesen. Das Bundesverfassungsgericht ist anderer Meinung, weil "das Vertrauen in den Fortbestand unredlich erworbener Rechte (hier die Vermögenswerte) nicht schutzwürdig ist".
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| Zitat von AngusG
| Zitat von niffeldi
Bitte eli5 worauf sich die Beschwerde bezog und warum das Gericht meint, das trifft nicht zu. Ich lese da raus, dass illegal zurückerstattetes Geld für einen Zeitraum von der Justiz eingezogen wurde, der so weit zurücklag, dass die Straftat der Steuerhinterziehung eigentlich schon verjährt war. Erst durch ein danach erlassenes Gesetz habe eine Rechtsgrundlage für die Einziehung bestanden, was dem Grundsatz widerspricht, dass man nicht für etwas bestraft werden kann, war zur Tatzeit nicht illegal war.
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Es ging nicht um die Strafbarkeit, die wurde sowieso schon festgestellt. Es geht um die Einziehung der "Beute", die das Strafgericht anordnet. Nach alter Rechtslage durfte die Einziehung nicht angeordnet werden, wenn der Anspruch des Geschädigten gegen den Täter (z. B. auf Herausgabe oder Schadensersatz) erloschen oder verjährt war.
Seit der Gesetzesänderung spielt Verjährung keine Rolle mehr, das Gericht kann trotzdem die Einziehung anordnen.
Hier war ein Teil der Steuerforderungen schon verjährt, bevor die Gesetzesänderung kam. Allerdings wurde mit der Gesetzesänderung gleichzeitig eine rückwirkende Geltung des neuen Gesetzes geregelt. Das geht eigentlich nicht, weil man auf eine geltende Gesetzeslage vertrauen darf (Stichwort: Rechtssicherheit). Nur in ganz engen Grenzen ist die "echte" Rückwirkung zulässig.
Hier war die Bank der Meinung, die Rückwirkung sei nicht zulässig gewesen. Das Bundesverfassungsgericht ist anderer Meinung, weil "das Vertrauen in den Fortbestand unredlich erworbener Rechte (hier die Vermögenswerte) nicht schutzwürdig ist".
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Danke!
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Heute hat es wieder Big Brother Awards geregnet
Von Klarna bis Lieferando: Die Preisträger der Big Brother Awards 2022
https://www1.wdr.de/nachrichten/big-brother-awards-2022-100.html
Ein weiterer Preisträger ist die irische Datenschutzbehörde, die laut Jury "einen miserablen Job macht". Die meisten US-Konzerne wie Google, Apple, Facebook und andere haben ihre Europazentrale in Irland. Hier fallen nur geringe Steuern an. Gleichzeitig bedeutet das, dass die irische Datenschutzbehörde für die Einhaltung des Datenschutzes in der ganzen EU zuständig ist. "Datenschutzbeschwerden werden mit miesen Tricks abgeschmettert", beklagt sich Big-Brother-Award-Chef Padeluun im Interview. Zum Schaden aller Europäer.
BKA und Bundesdruckerei
Auch das BKA hat einen "Big Brother Award" erhalten – stellvertretend für alle Polizeien in Deutschland. Weil Daten nicht ausreichend geschützt werden und somit Missbrauch möglich ist. Und die Bundesdruckerei hat jetzt einen Big-Brother-Award im Regal, weil sie bei verschiedenen Projekten verstärkt auf Blockchain setzt. Die sei "nicht nur wenig energieeffizient, sondern erschwere auch den Datenschutz, weil in einer Blockchain nichts gelöscht werden kann.“
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [RPD]-Biohazard am 29.04.2022 19:45]
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| Medikamente, Diagnosen und mehr: Die Krankenkassen sollen der Forschung pseudonymisierte Daten von 73 Millionen Versicherten zur Verfügung stellen. Ein Kläger fürchtet, er könnte identifiziert werden.
Das Gesetz sieht vor, dass bis Oktober dieses Jahres die gesetzlichen Krankenkassen umfangreiche Gesundheitsdaten aller 73 Millionen Versicherten zu Forschungszwecken in eine Datenbank einspeisen. Eine Widerspruchsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Nur privat Versicherte sind nicht betroffen.
Dass die Daten pseudonymisiert werden müssen, reicht den Klägern nicht. | |
Klagen von CCC und GFF sind raus.
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/buergerrechtler-klagen-gegen-weitergabe-von-gesundheitsdaten-a-9e2d37e3-857a-4209-9015-98f1f05d0bcd
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 29.04.2022 20:26]
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Privat Versicherte sind nicht betroffen.
Ich weiß dass das in keinster Weise eine wirklich neue Nachricht ist, aber da sieht man halt direkt wieder wie die CDU für ihre Stammwähler (wohlhabend und/oder senil) fleißig Ausnahmen einbackt. Dafür gabs natürlich irgendeine offizielle Begründung an die ich mich nicht erinnere, aber afair konnte man sich damit den Arsch abwischen.
Und die Daten sind nur pseudonymisiert, und es gibt kein Widerspruchsrecht.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 29.04.2022 21:18]
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Endlich Planungssicherheit für alle, die in München Veranstaltungen ab Oktober in Präsenz durchführen wollten.
Sofort auf digitale Formate umstellen.
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Geil.
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Würde Biergläser über die Theke auf Füsse schmeissen.
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| Zitat von indifferent
Privat Versicherte sind nicht betroffen.
Ich weiß dass das in keinster Weise eine wirklich neue Nachricht ist, aber da sieht man halt direkt wieder wie die CDU für ihre Stammwähler (wohlhabend und/oder senil) fleißig Ausnahmen einbackt. Dafür gabs natürlich irgendeine offizielle Begründung an die ich mich nicht erinnere, aber afair konnte man sich damit den Arsch abwischen.
Und die Daten sind nur pseudonymisiert, und es gibt kein Widerspruchsrecht.
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Und das ist nur der wählerschutz der cdu und hat nichts damit zu tun, dass die Daten bei den privat Versicherten eben nicht über die versichertenkarte zentral übermittelt werden.
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
| Zitat von AJ Alpha
Das doch n1
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Wenn Jungs nicht mehr Menners sein dürfen/müssen/können - was macht das mit der Gesellschaft?
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Nur gutes.
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| Zitat von monischnucki
Würde Biergläser über die Theke auf Füsse schmeissen.
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Füsse gebludded
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Thema: pOT-News ( Aggregiert und erektiert ) |