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Auch im Bus würde ich sterben
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Comer See war schon heftig. Aber die Frau fährt sowas echt gut. Ich Versuche dann einfach ruhig auf'm Beifahrersitz zu bleiben.
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| Zitat von Fersoltil
Auch im Bus würde ich sterben
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| Zitat von Fersoltil
Auch im Bus würde ich sterben
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Aber man ist halt nicht schuld
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Seilbahn obendrüber und gut is
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Ich plane gerade eine Dienstreise. Die Bahn ist nur bedingt nützlich, ich wills aber mal versuchen, da 6 Stunden ICE 1. Klasse entspannter sind als 1 h LH Regio.
Wie ist das, wenn ich aufgrund der Bahn den letzten Anschluss in mein Dorf verpasse? Ganz konkret: ICE 512 fährt um 17:25 Uhr in München los, ist um 00:01 in Münster und mein Anschluss (letzter Zug bis 05:00 Uhr) geht um 00:08. Ich hab genug Bahnfahrten hinter mir, um da alle Alarmglocken zu hören.
Kann ich dann ein Taxi nehmen?
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Warum nicht einfach 1 Übernachtstopp?
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Das war nicht die Frage Seppl, bitte die Aufgaben sorgfältig durchlesen.
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| Zitat von Mobius
Ich plane gerade eine Dienstreise. Die Bahn ist nur bedingt nützlich, ich wills aber mal versuchen, da 6 Stunden ICE 1. Klasse entspannter sind als 1 h LH Regio.
Wie ist das, wenn ich aufgrund der Bahn den letzten Anschluss in mein Dorf verpasse? Ganz konkret: ICE 512 fährt um 17:25 Uhr in München los, ist um 00:01 in Münster und mein Anschluss (letzter Zug bis 05:00 Uhr) geht um 00:08. Ich hab genug Bahnfahrten hinter mir, um da alle Alarmglocken zu hören.
Kann ich dann ein Taxi nehmen?
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P
E
C
H
?
Schau halt in den AGB nach oder Verbraucherschutzseiten dazu.
Ärger bedeutetbes aber zu 101%
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Uh nice, dann die einzig richtige Antwort:
Das werden dir hier viele beantworten können, am Ende des Tages spricht HR/die Reisestelle/die Reisekostenbearbeitung das letzte Wort, also da anfragen.
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Das Pot schlimmer als jedes deutsche Forum der späten 2000er
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Bahn sagt dazu:
| Ihnen werden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt
- bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
- einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Min. am Zielbahnhof
oder
- bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
- wenn der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann
- wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
- der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges). | |
Ja, super, aber wenn ich den letzten planmäßigen Zug aus Verschulden der Bahn nicht mehr erwische kriege ich dafür kein Geld?
| Zitat von Seppl`
Uh nice, dann die einzig richtige Antwort:
Das werden dir hier viele beantworten können, am Ende des Tages spricht HR/die Reisestelle/die Reisekostenbearbeitung das letzte Wort, also da anfragen.
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Das hat doch mit dem Anspruch gegenüber der Bahn nichts zu tun? Ich würde halt danach das Verkehrsmittel auswählen und der Flug wäre dann das günstigere Vehikel (ist es sowieso schon, aber das tut nichts zur Sache).
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 13.06.2022 12:11]
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Ich wuerde ja gerne zu diesem vielversprechenden Snippet kommen, aber die DB macht es nicht einfach.
Ueber die FAQ... Joa, aeh,
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Wann darf ich ein Taxi nutzen?
Ihnen werden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt
bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Min. am Zielbahnhof
oder
bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
wenn der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann
wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).
*) Dieser Höchsbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.
**) Besonderheit bei BC 100: Innerhalb der Geltungsdauer einer BC 100 werden für Aufwendungen bei Taxi-/PKW-Weiterreise in Summe maximal 25% des gezahlten BC 100-Preises erstattet.
Bitte beachten Sie:
Stellt das Eisenbahnunternehmen dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat dessen/deren Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmitel oder eine Übernachtung verlangen, soweit er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges bemüht hat.
Durch die Verspätung/den Zugausfall sind mir weitere Kosten (z.B. für ein Taxi oder ein Hotel) entstanden. Kann ich diese auch im Rahmen der Fahrgastrechte online einreichen?
Ja, auch weitere entstandene Kosten für z.B. für ein weiteres Zugticket, ein alternatives Verkehrsmittel (z.B. Taxi, Bus, privater PKW) oder eine Hotelübernachtung können Sie online einreichen. Klicken Sie hierzu im Antrag folgendes Feld an: "Durch die Verspätung hatte ich zusätzliche Ausgaben | Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen" und folgen Sie den weiteren Schritten.
Für die Bearbeitung und Prüfung des Anspruchs werden entsprechende Belege wie z.B. die Taxiquittung oder die Hotelrechnung benötigt. Im Antrag können diese Belege direkt als Dateien hochladen. Bitte halten Sie daher die entsprechenden Bild- oder PDF-Dateien bereit. Bitte achten Sie darauf, dass die Belegdateien gut lesbar und vollständig sind (alle Beleginhalte müssen sichtbar erfasst sein, so z.B. auch die Angaben im Header und Footer eines Belegs). Wenn die Qualität/Lesbarkeit der Dateien nicht ausreichend ist oder die Dateien unvollständig sind, kann dies die Bearbeitung verzögern. In diesem Fall würden wir dann die Originalbelege benötigen, die Sie per Post nachreichen müssten.
Es können nur Belege mit einem Gesamtwert in Höhe von maximal 120 Euro erfasst werden. Sollte die Gesamtsumme Ihrer Belege über 120 Euro betragen, benötigen wir die Originalbelege per Post.
Für etwaige Rückfragen, Nachreichungen oder Prüfungen bewahren Sie bitte Ihre Originalbelege mindestens bis zur abschließenden Bearbeitung Ihres Antrags auf.
Bitte beachten Sie, dass Sie wirklich nur die notwendigen Dateien für die entstandenen weiteren Kosten hochladen/einreichen. Ihre eigentliche Fahrkarte oder weitere Ausführungen (z.B. Fotos, Verspätungsbestätigungen, Erläuterungen) werden nicht benötigt. Durch das Hochladen/Einreichen von unnötigen Dateien verzögert sich die Bearbeitung Ihres Antrags.
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| Zitat von Mobius
Bahn sagt dazu:
| Ihnen werden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt
- bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
- einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Min. am Zielbahnhof
oder
- bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
- wenn der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann
- wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
- der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges). | |
Ja, super, aber wenn ich den letzten planmäßigen Zug aus Verschulden der Bahn nicht mehr erwische kriege ich dafür kein Geld?
| Zitat von Seppl`
Uh nice, dann die einzig richtige Antwort:
Das werden dir hier viele beantworten können, am Ende des Tages spricht HR/die Reisestelle/die Reisekostenbearbeitung das letzte Wort, also da anfragen.
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Das hat doch mit dem Anspruch gegenüber der Bahn nichts zu tun? Ich würde halt danach das Verkehrsmittel auswählen und der Flug wäre dann das günstigere Vehikel (ist es sowieso schon, aber das tut nichts zur Sache).
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Ach, gegenüber der Bahn. Dachte du meintest firmenintern.
Ja, da ist die Lösung einfach, dass die Bahn kacke ist.
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Davon ab ist dein Post natuerlich fake seit 05, als ob die Lufthansa Münster-Telgte ansteuern wuerde.
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Telgte vielleicht nicht, aber Greven vier mal am Tag!
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Hier ist übrigens die Betonung auf "am selben Tag" zu legen. Da möbus allerdings um 00:01 ankommt hat er noch 23:59 Stunden Zeit um den endbahnhof zu erreichen, daher keine Erstattung von Taxi oder hotel
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Wie dumm.
Businesskasperflieger it is.
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Ich hol schonmal den Glitzischwamm.
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Da stehts doch ganz klar:
Ihnen werden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt
- bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
- einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Min. am Zielbahnhof
Denn wenn kein Zug mehr fährt und du 6h warten musst, hast du auch mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof. Wichtig ist nur, dass dein Ticket bis dahin ausgestellt ist, wo du nicht mehr hinkommst.
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wir haben doch bank-experten hier.
folgendes szenario: geld wurde an eine falsche iban überwiesen. diese iban existiert allerdings nicht. warum dauert es über zwei wochen, bis das geld wieder beim überweisenden zurück?
dachte, es gibt gesetzesvorgaben, wie lange überweisungsvorgänge dauern dürfen. oder gilt das nur bei erfolgreichen überweisungen?
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Nicht Bank-Experte, aber in Finanzsystemen von Firmen rumgepfuscht.
Ja, es gibt gesetzliche geregelte Fristen für (vollständige!) IBAN überweisungen.
Eure war nicht vollständig.
Normalerweise erkennt das System bei der Eingabe einer IBAN direkt ob sie existiert oder nicht, und lässt eine Überweisung (nicht) zu.
Anscheinend ist das bei dir nicht geschehen, das heisst die Überweisung wurde ins Nirvana geschickt (oder an eine IBAN die irgendwann mal existierte, aber es nicht mehr tut, und nicht aus dem Register genommen wurde). Da greifen bei den meisten Banken investigative & forensische Maßnahmen um
a) um den Weg des Geldes nachzuverfolgen
b) festzustellen warum die Überweisung überhaupt freigegeben wurde/legitim war, und abschliessend
c) rückabwicklung (wenn möglich).
a) + b) haben Überschneidungen
a) ist meist schneller fertig als b)
c) ist abhängig von Ergebnis a) und b)
b) kann oftmals auch nach Fertigstellung von a) nachverfolgt und korrigiert werden
Banken müssen (normalerweise *lachtindeutschebank* ) Irreguläre Abläufe rigoros dokumentieren. Auch deren Nachverfolgung/Aufklärung. Umfang auch abhängig davon wer die betroffenen sind (Bürger Schmidt an Ebayer #1337 oder Schmiergeldwäscherei Thiel and Spendenkonto Anonymous1488).
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abtei* am 14.06.2022 10:20]
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Questionable Content hat manchmal Leute, die in Stresssituationen plötzlichen Ausschlag bekommen. Jetzt habe ich aber keine Ahnung, was das eigentlich sein soll—ich kenne niemanden, bei dem Ausschläge derart schnell passieren, und wenn ich unter "hives" auf der Wikipedia schaue, scheint das zwar diskutiert zu werden, aber ich finde nichts dazu, wie schnell sowas passieren soll. Gucke ich einfach nach dem falschen Stichwort? Ist das vergleichbar mit dem Anime-Nasenbluten, nur eine amerikanische Variante—also völlig irrelevant/falsch/nur ein Mem? Habe ich einfach keine Ahnung von einem Leben, in dem Antihistamine und Allergien eine große Rolle spielen (ja)?
Gentlemen. You can't fight in here. This is the War Room!
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| Zitat von Abtei*
Nicht Bank-Experte, aber in Finanzsystemen von Firmen rumgepfuscht.
Ja, es gibt gesetzliche geregelte Fristen für (vollständige!) IBAN überweisungen.
Eure war nicht vollständig.
Normalerweise erkennt das System bei der Eingabe einer IBAN direkt ob sie existiert oder nicht, und lässt eine Überweisung (nicht) zu.
Anscheinend ist das bei dir nicht geschehen, das heisst die Überweisung wurde ins Nirvana geschickt (oder an eine IBAN die irgendwann mal existierte, aber es nicht mehr tut, und nicht aus dem Register genommen wurde). Da greifen bei den meisten Banken investigative & forensische Maßnahmen um
a) um den Weg des Geldes nachzuverfolgen
b) festzustellen warum die Überweisung überhaupt freigegeben wurde/legitim war, und abschliessend
c) rückabwicklung (wenn möglich).
a) + b) haben Überschneidungen
a) ist meist schneller fertig als b)
c) ist abhängig von Ergebnis a) und b)
b) kann oftmals auch nach Fertigstellung von a) nachverfolgt und korrigiert werden
Banken müssen (normalerweise *lachtindeutschebank* ) Irreguläre Abläufe rigoros dokumentieren. Auch deren Nachverfolgung/Aufklärung. Umfang auch abhängig davon wer die betroffenen sind (Bürger Schmidt an Ebayer #1337 oder Schmiergeldwäscherei Thiel and Spendenkonto Anonymous1488).
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Kleine Ergänzung: die meisten Bankfrontends führen nur die normale IBAN Plausibilisierung durch, also konkatenierte BLZ und Kontonummer Mod 94 verglichen mit den ersten beiden Zahlen der IBAN. Kann jetzt nicht ausschließen, dass interne IBANs nochmal validiert werden, aber bei Fremdbanken wird das dann einfach ins Nirvana geballert.
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| Zitat von Wraith of Seth
Questionable Content hat manchmal Leute, die in Stresssituationen plötzlichen Ausschlag bekommen. Jetzt habe ich aber keine Ahnung, was das eigentlich sein soll—ich kenne niemanden, bei dem Ausschläge derart schnell passieren, und wenn ich unter "hives" auf der Wikipedia schaue, scheint das zwar diskutiert zu werden, aber ich finde nichts dazu, wie schnell sowas passieren soll. Gucke ich einfach nach dem falschen Stichwort? Ist das vergleichbar mit dem Anime-Nasenbluten, nur eine amerikanische Variante—also völlig irrelevant/falsch/nur ein Mem? Habe ich einfach keine Ahnung von einem Leben, in dem Antihistamine und Allergien eine große Rolle spielen (ja)?
Gentlemen. You can't fight in here. This is the War Room!
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Neurodermitis? Kann durch Stress sehr akut auftreten.
/aber gut, nicht Comichaft akut
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 14.06.2022 13:11]
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| Zitat von Mobius
| Zitat von Abtei*
Nicht Bank-Experte, aber in Finanzsystemen von Firmen rumgepfuscht.
Ja, es gibt gesetzliche geregelte Fristen für (vollständige!) IBAN überweisungen.
Eure war nicht vollständig.
Normalerweise erkennt das System bei der Eingabe einer IBAN direkt ob sie existiert oder nicht, und lässt eine Überweisung (nicht) zu.
Anscheinend ist das bei dir nicht geschehen, das heisst die Überweisung wurde ins Nirvana geschickt (oder an eine IBAN die irgendwann mal existierte, aber es nicht mehr tut, und nicht aus dem Register genommen wurde). Da greifen bei den meisten Banken investigative & forensische Maßnahmen um
a) um den Weg des Geldes nachzuverfolgen
b) festzustellen warum die Überweisung überhaupt freigegeben wurde/legitim war, und abschliessend
c) rückabwicklung (wenn möglich).
a) + b) haben Überschneidungen
a) ist meist schneller fertig als b)
c) ist abhängig von Ergebnis a) und b)
b) kann oftmals auch nach Fertigstellung von a) nachverfolgt und korrigiert werden
Banken müssen (normalerweise *lachtindeutschebank* ) Irreguläre Abläufe rigoros dokumentieren. Auch deren Nachverfolgung/Aufklärung. Umfang auch abhängig davon wer die betroffenen sind (Bürger Schmidt an Ebayer #1337 oder Schmiergeldwäscherei Thiel and Spendenkonto Anonymous1488).
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Kleine Ergänzung: die meisten Bankfrontends führen nur die normale IBAN Plausibilisierung durch, also konkatenierte BLZ und Kontonummer Mod 94 verglichen mit den ersten beiden Zahlen der IBAN. Kann jetzt nicht ausschließen, dass interne IBANs nochmal validiert werden, aber bei Fremdbanken wird das dann einfach ins Nirvana geballert.
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danke euch.
aber verstehen kann ichs nicht wirklich.
ja, es handelte sich um ein iban, die früher mal existierte.
meine erwartungshaltung wäre halt, dass es wie bei der post ein "nicht zustellbar, zurück an absender" gibt. das ganze "investigative" gepimmel ist in dem fall ja komplett egal, bzw. ergibt sich aus der sache automatisch.
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Vielleicht kann die Überweisung ja doch noch zugeordnet und durchgeführt werden!
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| Zitat von Irdorath
Vielleicht kann die Überweisung ja doch noch zugeordnet und durchgeführt werden!
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ich geh hier von automatischen prozessen aus. wenn das system weder die iban als in nutzung noch den empfängernamen als aktiven kunden erkennt, will mir kein "vielleicht" oder "eventuell" in den sinn kommen, wieso man anhand falscher daten die überweisung durchführen soll.
zumal - bei ner zeitspanne von zwei wochen ist es die deutlich schnellere alternative, wenn die empfängerbank quasi direkt zurückmeldet "nope, kennen wir nicht" und man bekommt auf sender-seite die möglichkeit nachzusteuern.
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Free money abweisen. w00t?
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Bin überrascht, dass es nach all den Jahren hier auch noch Leute gibt, die QC lesen. Der slapstickhafte Instant-Ausschlag hat mich auch genervt. Zwar kleinteilig, aber wieder so einer der vielen Bausteine in der aktuellen Konzeption des Comics, die mich echt nerven im Vergleich zu früher.
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Thema: Erklärbär ( Ursus Docerus ) |