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| Zitat von Abso
Ja eben. "knapp" 120 sind für mich 118-119, "gut" 100 entsprechend 102 oder so. Und das passt dann wieder nicht sauber zusammen. In Vollzeit gut 120 und in Teilzeit knapp 100 würde passen.
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Ich bitte dich
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Kann sich Tobel mal äußern bitte
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Ich dachte in der Logistiker wird nur geknechtet? So gut bezahlte Jobs gibt es vermutlich nur bei großen wie K&N. Ich erbitte eine Stellungnahme von Tobi.
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als ob K&N seine Leute gut bezahlen würde…
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Oh
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Filtern die da die Gehaltsgruppen LOL
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Hat eigentlich jemand seinen Laptop extra versichert? Die Firma sagt, der betriebliche Versicherungsschutz gilt erst ab 2500 €, die Hausrat sagt, wenn ich mit dem Ding unterwegs bin, zählt es eben nicht zum Hausrat. Kann ich das irgendwie kostengünstig irgendwo einzeln versichern?
Oder übernimmt das evtl. sogar meine Haftpflicht?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 15.08.2022 11:15]
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Ich hab mir darüber ernsthaft noch nie Gedanken gemacht
Es wurden auf Dienstreise auch schon Mal Laptops geklaut, immerhin nicht meiner, aber da gab's soweit ich weiß, unkompliziert einen neuen vom Arbeitgeber ohne Rückfragen.
Wenn eins runterfällt und kaputt geht ebenso.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 15.08.2022 11:15]
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Zentrale Frage: Privat- oder Arbeitsgerät? Bei einem Arbeitsgerät würde ich erwarten, dass das, abgesehen von normaler Sorgfalt, Problem und Risiko des Arbeitgebers ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 15.08.2022 11:17]
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Zumindest hier kann man das in der Hausrat explizit regeln. "Diebstahl auswärts", oder Fundunterschlagung (Vergessen im Zug, gefunden aber nicht abgegeben...). Summe kann man m.E. auch festsetzen. Wie das aber mit fremden Sachen ist, die einen zum Gebrauch überlassen wurden, kA, das regelt die Versicherung wohl irgendwo im Kleingedruckten.
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| Zitat von Abso
Zentrale Frage: Privat- oder Arbeitsgerät? Bei einem Arbeitsgerät würde ich erwarten, dass das, abgesehen von normaler Sorgfalt, Problem und Risiko des Arbeitgebers ist.
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Das Posting hätte ich vor einer Stunde auch so geschrieben, es kam jedoch gerade im Intranet der Hinweis auf den Passus in der Betriebsvereinbarung. Natürlich Arbeitsgeräte, für Privatgeräte würde ich auch keine Haftung erwarten (wobei mein neuer AG sogar für Schäden bei dienstlicher Nutzung von Privat-KFZ haftet).
| Zitat von Aspe
Ich hab mir darüber ernsthaft noch nie Gedanken gemacht
Es wurden auf Dienstreise auch schon Mal Laptops geklaut, immerhin nicht meiner, aber da gab's soweit ich weiß, unkompliziert einen neuen vom Arbeitgeber ohne Rückfragen.
Wenn eins runterfällt und kaputt geht ebenso.
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Dienstreise ist ja nochmal was anderes, das ist ja betrieblich veranlasst. Geht aber konkret um solche Späße wie Laptop im Auto liegen lassen, Laptop aus Auto gestohlen.
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| Zitat von Mobius
Dienstreise ist ja nochmal was anderes, das ist ja betrieblich veranlasst. Geht aber konkret um solche Späße wie Laptop im Auto liegen lassen, Laptop aus Auto gestohlen.
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Das war bei uns der Fall inklusive Kundenlaptop.
Gab zumindest für den Mitarbeiter keinen Stress.
War auch auch im Kofferraum einer Limousine, also von außen nicht erkennbar.
Ich bin ganz froh, dass unsere Firma das anscheinend unkompliziert sieht.
Wenn einem Handwerker die Bohrmaschine kaputt geht, fragt ja auch niemand nach - hoffentlich.
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Laptop wurde auf dem Weg zur Arbeit geklaut. Klar zahlt dann die Firma, oder ist der Weg nicht betrieblich veranlasst?
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Uff. Also ich wäre davon ausgegangen, dass der Kram über die Firma versichert ist. Ich hab mal beim IPhone das Glas zerdeppert und das wurde kommentarlos getauscht. Ich muss doch nicht selber meine Arbeitsgeräte versichern. WTF.
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| Zitat von Mobius
| Zitat von Abso
Zentrale Frage: Privat- oder Arbeitsgerät? Bei einem Arbeitsgerät würde ich erwarten, dass das, abgesehen von normaler Sorgfalt, Problem und Risiko des Arbeitgebers ist.
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Das Posting hätte ich vor einer Stunde auch so geschrieben, es kam jedoch gerade im Intranet der Hinweis auf den Passus in der Betriebsvereinbarung.
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Watwatwat. Wenn du mobil oder bei Kunden arbeitest, ist es doch genauso betrieblich veranlasst, dass der PC außerhalb des Büros unterwegs ist. Bei "sichtbar im Auto liegenlassen" kann man vielleicht an Fahrlässigkeit rumkonstruieren, aber 1. ist es selbst bei einfacher Fahrlässigkeit grundsätzlich(!) relativ schwierig, eigene Leute in Regress zu nehmen, 2. würde dir da eine entsprechende Versicherung genauso den Finger zeigen wenn die Fahrlässigkeit schwer genug wiegt.
¤: Will sagen, nicht davon ausgehen dass Dinge, die in BVn stehen unbedingt immer wirksam sind.
Lesetipp: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitnehmerhaftung_idesk_PI42323_HI520113.html
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 15.08.2022 11:47]
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| Zitat von M'Buse
Ich dachte in der Logistiker wird nur geknechtet? So gut bezahlte Jobs gibt es vermutlich nur bei großen wie K&N. Ich erbitte eine Stellungnahme von Tobi.
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| Zitat von AJ Alpha
Kann sich Tobel mal äußern bitte
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Worum geht's hier? Um Jobs mit 6stelligem Jahresgehalt in der Logistik? Solls wohl geben, kann ich aber nix zu sagen
Ah hier. Nö, bin älter (lang nicht so wie mich Irdo macht) und nur 1x sitzen geblieben (mitschreiben!) und auch nicht 6stellig. Wobei ich mutmaße dass ne Tätigkeit wie die meine in der großen City durchaus 6stellig sei könnte/sollte. Aber ich bin nun mal am Land.
Aber 4 Tage Woche habe ich bei in der Logistik noch nie gesehen. Wirklich nicht und vor allem nicht dort wo Chefs Name auf der Butze außen dran steht. Vielleicht macht der Kerl Intralogistik in der Industrie oder bei Karl + Norbert oder bei DSV oder nem anderen großen Pläya. Was meine Kollegas von den Häfen mitbringen ist da eher wörk wörk angesagt.
Kann mir also wie andere Kommentatoren nicht vorstellen dass es solche Jobs wie Sand am Meer gibt.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von da t0bi am 15.08.2022 11:54]
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| Zitat von Abso
| Zitat von Mobius
| Zitat von Abso
Zentrale Frage: Privat- oder Arbeitsgerät? Bei einem Arbeitsgerät würde ich erwarten, dass das, abgesehen von normaler Sorgfalt, Problem und Risiko des Arbeitgebers ist.
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Das Posting hätte ich vor einer Stunde auch so geschrieben, es kam jedoch gerade im Intranet der Hinweis auf den Passus in der Betriebsvereinbarung.
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Watwatwat. Wenn du mobil oder bei Kunden arbeitest, ist es doch genauso betrieblich veranlasst, dass der PC außerhalb des Büros unterwegs ist. Bei "sichtbar im Auto liegenlassen" kann man vielleicht Fahrlässigkeit rumkonstruieren, aber 1. ist es selbst bei Fahrlässigkeit grundsätzlich(!) relativ schwierig, eigene Leute in Regress zu nehmen, 2. würde dir da eine entsprechende Versicherung genauso den Finger zeigen wenn die Fahrlässigkeit schwer genug wiegt.
€: Will sagen, nicht davon ausgehen dass Dinge, die in BVn stehen unbedingt immer wirksam sind.
Lesetipp: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitnehmerhaftung_idesk_PI42323_HI520113.html
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Ja gut, es steht natürlich etwas detaillierter drin, und ich soll natürlich nicht pauschal für die Arbeitsgeräte haften.
"Arbeitgeberseitig besteht ein Versicherungsschutz für Endgeräte. Ausgenommen sind vorsätzliche Beschädigungen und Verluste."
Also ich weiß auch nicht was das soll, und ich befürchte, da hat eine Fachabteilung kreativ die GBV ausgelegt und als Info veröffentlicht
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 15.08.2022 11:51]
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Ob der Arbeitgeber eine Versicherung abschließt oder nicht kann dir (erstmal, grundsätzlich) egal sein. Es sind seine Geräte, damit trägt er (erstmal, grundsätzlich) das Risiko. Und falls seine Versicherung bestimmte Schadensereignisse ausschließt kann er trotzdem nicht automatisch die entsprechenden Ausschlüsse an seine Leute weitergeben.
Wenn du natürlich missbräuchlich ("mit nach Hause nehmen, obwohl ausdrücklich untersagt") oder grob fahrlässig ("unbeaufsichtigt längere Zeit offen zugänglich rumliegen lassen") handelst, kannst du möglicherweise (anteilig oder voll) in Regress genommen werden, aber wie gesagt: Die Überschneidung zu Schadensereignissen die auch deine Versicherung nicht übernähme, dürfte groß wenn nicht sogar deckungsgleich sein.
Und mal zu deiner eigentlichen Frage: Du scheinst eine Hausratversicherung zu suchen, die zugleich eine Außenversicherung und Arbeitsgeräte einschließt. Die Hausratversicherung der R&V hat das z.B., schließt aber natürlich auch grobe Fahrlässigkeit aus.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 15.08.2022 12:01]
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| Zitat von Real_Futti
Naja, hier gab es auch schon so Gedankenfürze, einfach das geschäftliche iPhone als gestohlen zu melden, damit die Tochter?!? es dann nutzen kann. Erpressung mal anders rum.
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Also wenn die Firma das nicht über MDM(?) sperrt ist sie schon selbst schuld…
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Lieferanten gefunden der das passende Produkt für uns hat. Monitoring ergab, dass er in Verbindung mit dem III. Weg steht. Narf.
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Der Zweck heiligt die Mittel!
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| Zitat von Atello
Lieferanten gefunden der das passende Produkt für uns hat. Monitoring ergab, dass er in Verbindung mit dem III. Weg steht. Narf.
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Wie funktioniert das monitoring? google oder gibts da tatsächlich was von compliance?
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Wahrscheinlich ist im Meeting irgendjemandem "Heil Hitler!" rausgerutscht. Oder die Dateinamen der .ppt endeten alle auf 88 oder 18.
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Zwecks Versicherung: Sogar bei meinem "unsere Laptops werden 5 Jahre verwendet und erst dann getauscht und unsere Monitore sind noch zur Hälfte von 2011" Kack-Ex-Arbeitgeber war es mal bei nem Kollegen so, dass er einfach n neues Gerät bekommen hat als eine Katze auf das nicht zusammengeklappte und nicht ordnungsgemäß weggeschlossene Notebook gekotzt hat und das danach hinüber war.
Man war nicht besonders happy drüber, aber naja.
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Es hat sich übrigens geklärt: es ging nicht um die Haftung für das Notebook, das übernimmt natürlich der AG, sondern Folgeschäden an der eigenen Inneneinrichtung. Ich kann also nicht mithilfe meines Notebooks warm sanieren, und mein AG rät daher an, die eigene Hausrat darüber zu informieren.
Es ist aber immer noch maximal Banane ausgedrückt.
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| Zitat von Mobius
Es hat sich übrigens geklärt: es ging nicht um die Haftung für das Notebook, das übernimmt natürlich der AG, sondern Folgeschäden an der eigenen Inneneinrichtung. Ich kann also nicht mithilfe meines Notebooks warm sanieren, und mein AG rät daher an, die eigene Hausrat darüber zu informieren.
Es ist aber immer noch maximal Banane ausgedrückt.
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Eine warme sanierung wäre auch keine versicherte Tätigkeit
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| Zitat von dieselrakete
| Zitat von Atello
Lieferanten gefunden der das passende Produkt für uns hat. Monitoring ergab, dass er in Verbindung mit dem III. Weg steht. Narf.
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Wie funktioniert das monitoring? google oder gibts da tatsächlich was von compliance?
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Compliance hat einen Dienstleister, welcher ein Webtool bereitstellt.
Dadurch kam auch im Zuge der Bundestagswahl auf, dass die AfD sich bei uns als Kunden "getarnt" haben und dann Insta Stories und anderen social media shit erstellt hatten. Deutschlandweit.
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| Zitat von M'Buse
Uff. Also ich wäre davon ausgegangen, dass der Kram über die Firma versichert ist. Ich hab mal beim IPhone das Glas zerdeppert und das wurde kommentarlos getauscht. Ich muss doch nicht selber meine Arbeitsgeräte versichern. WTF.
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Die meisten IT-Firmen die ich kennengelernt hab versichern nix. Maximal die Geräte der GF, dann mit so einer Rundumversicherung (Lenovo, die kommen am nächsten Werktag und reparieren, egal was der Schaden ist. Reifenspuren auf dem Display sind da egal, am Ende hats wieder n funktionierendes Gerät mit Daten).
Grund: Versicherung ist teurer als n paar Laptops neu zu kaufen und auszugeben. Das war in der groben Rechnung bis ca. 15 Macbook Pro Maximalausstatter pro jahr der Fall.
Viele IT-Firmen haben übrigens auch keine Feuer- oder Diebstahlversicherung fürs Inventar, kostet ja zu viel und braucht man eh nie... wenns brennt und die Server hin sind, sind die Daten und deren Backup eh das Wichtige.
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Thema: Vorstellungsgespräche 39 ( bUsInEsS-bRuNcH ) |