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Ich würde sagen ein Maler bekommt das in der Regel auch hin. Vielleicht auch ein Stuckateur.
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Hirnholzboden will man da
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Naja, einen befahrbaren, planen Untergrund würde ich am ehesten bei einem Estrichleger sehen. 2K-Epoxy-Beschichtung ungefähr jeder, der eine Farbrolle benutzen kann.
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Oh, WPB-Sanierung gibt jetzt von der KFW 10 % extra. Serielle Sanierung auch nochmal 15 %. Das ist ja fast wie Rabattmarken sammeln.
Wobei ich serielle Sanierung überhaupt nicht greifen kann, aber ein WPB hab ich hier.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 12.01.2023 11:02]
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| Zitat von MithriL
| Zitat von Real_Futti
FA hat neuen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid verschickt.
Wenn die Gemeinde den Hebesatz beibehält, dann sind es 13¤ mehr im Jahr.
Ich glaube da noch nicht dran
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Bei uns sinds ca. 150¤/Jahr mehr... aber ich finds OK, wenns in der Stadt, wo Platz knapp ist, mehr kostet. Wirkt auch ein bisschen gegen Leerstand. Schön wärs halt, wenn dafür die Grunderwerbssteuer gesenkt würde, aber das ist wohl illusorisch
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Die Hebesätze der Gemeinde werden komplett neu berechnet. Von dem neuen Grundsteuermessbescheid kann man daher aktuell noch überhaupt nicht auf die spätere Zahllast schließen.
Die Hebesätze der Gemeinde werden erst festgelegt, wenn die Grundsteuermessbescheide vorliegen.
Die Gemeinden sollen ja grundsätzlich den gleichen Betrag bekommen.
Wenn der Messebtrag vorher bspw. 100 war und sich mit Hebesatz x die Grundsteuer y ergab, der Messbetrag nun aber nur noch 80 beträgt, muss der Hebesatz natürlich höher werden um wieder auf x zu kommen.
Meines Wissens fehlt es da aktuell noch an einer funktionierenden Schnittstelle zwischen Finanzverwaltung und Gemeinde, so dass, selbst wenn alle Grundsteuermessbescheide schon vorliegen würden, noch keine neuen Hebesätze der Gemeinde ermittelt werden können.
Bis man da irgendwas zur Auswirkung der Grundsteuerreform auf die zu zahlende Steuer für sich sagen kann, wird es also noch eine ganze Zeit dauern.
Die Grundsteuer soll in Summe ja identisch bleiben. Das gilt aber eher für die Gemeinden, für jeden Haushalt kann es da doch zu erheblichen Anpassungen führen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mastersea am 12.01.2023 11:06]
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Nochmal. Die aktuell versandten Grundsteuermessbescheide sind nur die Bemessungsgrundlage. Die Grundsteuerfestsetzung erfolgt durch die Gemeinde, deren aktuellen Hebesätze man NICHT auf die neuen Grundsteuermessbescheide anwenden kann.
Aufgrund der neuen Datenlage Anbau, Umbau, Erweiterung ändert sich bei Haus 1 vielleicht sehr viel am Grundstückswert, während bei Haus 2 in der gleichen Straße der Grundstückswert nahezu gleich bleibt.
So denkt Haus 2 vielleicht, es wird sich an der Grundsteuerzahllast nichts ändern, da sich der eigene Wert ja nicht geändert hat. Für die Gemeinden ist aber natürlich die Summe aller Werte maßgebend, so dass aktuell noch niemand sagen kann was für jeden Haushalt an Grundsteuer herauskommen wird.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Mastersea am 12.01.2023 11:17]
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Er versteht es einfach nicht
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| Zitat von Real_Futti
Dann erkläre es mir.
Die alte Steuermesszahl war irgendwas mit 3,x Promille, diese ist jetzt nur noch ca. 1/10 dessen. Zumindest in BW.
Das heißt, der Grundsteuerwert ist zwar jetzt deutlich höher, aber die Steuermesszahl niedriger. Und in meinem Beispiel wäre es dann, wenn der Hebesatz ähnlich bleibt, quasi keine Veränderung.
Wenn ich das falsch liege, gerne Aufklärung!
Beispiel ist auch hier ca. zu sehen:
https://www.stb-schmetz.de/die-neue-und-alte-grundsteuer-im-ueberblick/
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Das ist halt der Punkt, den man aktuell noch überhaupt nicht einschätzen kann.
Da der Hebesatz halt enorme Auswirkung auf die Grundsteuer hat, ist es aktuell kaum möglich die zu zahlende Gewerbesteuer nach Reform jetzt schon zu ermitteln.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mastersea am 12.01.2023 11:28]
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Woran bemesse ich, ob ich ein WPB habe?
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Wenn du einen energieausweis hast und da steht klasse H drin bzw. über 250kwh / m2 *a
Wieviel qm hats und wieviel primärenergie brauch die Hütte denn pro Jahr?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Spangenkopf am 12.01.2023 12:59]
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Oder Baujahr < 1957 und mindestens 75 % unsanierte Außenmauern.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 12.01.2023 12:58]
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| Zitat von Spangenkopf
Wenn du einen energieausweis hast und da steht klasse H drin bzw. über 250kwh / m2 *a
Wieviel qm hats und wieviel primärenergie brauch die Hütte denn pro Jahr?
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~190 m², Energie kein Plan, wissen wir nach nem Jahr - Primärenergieträger für Wasser und Heizung ist Öl. BJ 62, 24er Nationalziegel (alter HLZ) ungedämmt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Flitzpiepe42 am 12.01.2023 13:22]
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Thema: Hausbauthread XXIV |