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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 4 ( Kann Spuren von AStG enthalten! )
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Kann Spuren von AStG enthalten!
Der Alte



Wichtig:

Dieser Thread dient nicht der Beratung von speziellen (echten) Fällen!
Das Steuerberatungsgesetz verbietet es, hier beratend tätig zu werden, und das nicht ohne Grund. Für das Nähere wird auf die Ausführungen im Juristen-Thread verwiesen, welche sinngemäß gelten.

Vielmehr soll der Thread der Erörterung von allgemeinen/abstrakten/technischen bzw. fiktiven Problemen rund um die Themen Steuer(n)/(Einkommen-)Steuerklärung(en)/Elster/etc. dienen, um den Juristen-Thread zu entlasten [verschmitzt lachen].


Links zu MeinELSTER/ElsterFormular/Steuersoftware/Belegeinreichung:
- elster.de
- Elster Formular läuft ab 2019 aus - wer die Steuererklärung nicht mit anderen (kostenpflichtigen) Programmen machen möchte (oder schwankt), sollte sich ggf schon einmal mit MeinElster auseinandersetzen. Datenexports aus ElsterFormular zu MeinElster sind möglich!
- Hinweise zur (Nicht-)Einreichung von Belegen ab dem Steuerjahr 2017
- Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab VZ 2017 (PDF) - richtet sich an Steuerberater etc., ist aber im Grunde auch für die DIY-Erklärung ein erster Anhaltspunkt.
- Hinweise zu Elster für Privatpersonen
- Belegabruf (Vorausgefüllte Steuererklärung)
- Stiftung Warentest zu (kommerzieller) Steuersoftware

Sonstige Links:
- Lohn-/Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums
- Bund der Steuerzahler e.V.
- nwb.de


Allgemeine Charakterisierung der Einkommensteuer nach Lang, in: Tipke/ Lang, § 9 Rn. 1,4,7:
 
Idealiter hat die Einkommensteuer von allen Steuern die höchste Gerechtigkeitsqualität. Sie ist am besten geeignet, nicht nur die objektive, sondern auch die subjektive Leistungsfähigkeit [...] zu berücksichtigen. Der hohe Gerechtigkeitswert in Gestalt einer gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird allerdings nur erreicht, wenn ausnahmslos alle natürlichen Personen (Universalitätsprinzip) ihr gesamtes disponibles Einkommen versteuern müssen (Totalitätsprinzip).[...] Die Achillesferse der Einkommensteuer ist ihre formelle Rationalität.[...]

Der desolate Zustand des Einkommensteuerrechts veranlasst zur Reflexion.[...] Die einstige „Königin“ der Steuern ist zu einer Dummensteuer degeneriert, die jene am stärksten trifft, die am schlechtesten informiert oder beraten sind oder die der Besteuerung wie z.B. die Lohnsteuerzahler am wenigsten ausweichen können.[...]
Daher hat sich der rechtliche Zustand [...] seit 1934 durch die Steueränderungsgesetzgebung kontinuierlich verschlechtert.





Aktuelles:

Something Grundsteuer, something Freibeträge, keine Ahnung, editiere ich gerne auf Zuruf rein, ich habe keinen Überblick.

_________________________________________________________________________________

Hier ist gerade im Bekanntenkreis ein Fall hochgekocht, der mich etwas wundert: Zwei Personen betreiben gemeinsam ein Unternehmen (Personengesellschaft), die eine Person wohnt nicht (mehr) in Deutschland, sondern in Blauland. Praktischerweise beschränkt sich die Geschäftstätigkeit auf Deutschland und Blauland. Die haben jetzt mittlerweile von mehreren Steuerberatern widersprüchliche Auskünfte bekommen.

1) Personengesellschaft ist steuerlich doch eh egal?
2) Selbst wenn es zunächst zu einer Doppelbesteuerung käme, würde für die deutsche Steuer doch sowieso die Anrechnungsmethode greifen?
3) Es gibt ein DBA mit Blauland, das (imho) sehr klar das Besteuerungsrecht dahin schieben, wo der Gewinn zugeordnet wird, mit wenigen Ausnahmen die hier (imho) nicht greifen.

Nun bin ich selbst weit weg davon Steuerexperte zu sein, aber der Fall erscheint mir erstmal erschreckend simpel. Ich hatte bei der Schilderung mehrere WTF-Momente, Auszug:

1) Sollten StB nicht wissen, wie internationale Sachverhalte grundsätzlich funktionieren?
2) Sollten sie einen nicht nötigenfalls an jemanden verweisen, der das runterarbeitet?

Oder bin ich komplett schief gewickelt?

¤: Stellt sich raus, sie haben mittlerweile einen StB aufgetrieben der sowas kann, und der sagt, Spoileralarm, das Problem ist eigentlich "nur" die Aufteilung der Gewinne, bzw. die Begründung der Aufteilung.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 12.12.2022 11:59]
12.12.2022 10:46:28  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Es gibt ja doch einen Steuerthread. peinlich/erstaunt

Das Finanzamt hat uns gerade einen geänderten Einkommenssteuerbescheid für 2020 geschickt. Mata halt...

Es scheint sich irgendwas bei der Feststellung der Steuerermäßigung durch die Riesterrente meiner Frau geändert zu haben.
edit: Bescheid an dieser Stelle falsch gelesen.

Bei den Erläuterungen zur Festsetzung steht, dass die Änderung "erfolgte aufgrund der Mitteilung über eine Lohnsteuerprüfung beim Arbeitgeber der Ehefrau.
Ich sehe auch, dass bei meiner Frau jetzt ~10k mehr Bruttoarbeitslohn im Bescheid stehen. Mata halt...

Wie kann denn sowas passieren, dass ich da jetzt eine hohen dreistellige Nachzahlung an der Backe habe.
Gibt's da eine allgemeine Antwort drauf?

Macht es Sinn beim FA anzurufen, um sich das erklären zu lassen?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 12.01.2023 17:00]
12.01.2023 16:53:01  Zum letzten Beitrag
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~


12.01.2023 18:53:11  Zum letzten Beitrag
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klugae

Phoenix
Gibt es hier jemanden, der sich auskennt und Fragen zur Steuererklärung beantworten kann?

Konkret geht es um folgendes:
Ich bin als Arzt angestellt im öffentlichen Dienst und habe letztes Jahr an zwei Tagen auf Honorarbasis als Notarzt gearbeitet. Dabei habe ich ca 2500¤ verdient. Jetzt weiß ich nicht, wie ich das in der Steuerklärung angeben soll. Läuft das als Minijob mit durchschnittlich weniger als 520¤ im Monat? Ist das selbstständige Arbeit? Ich versuche mich gerade an der Steuererklärung mit der App Steuerbot, aber ich komme an der Stelle nicht weiter.

/edit: Ja, ich habe gelesen, dass hier keine Beratung stattfinden darf. Mir geht es auch nur um die Begriffsklärung. Also, als was diese Tätigkeit angegeben werden muss. Ich hoffe, das läuft noch nicht unter Beratung.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von klugae am 06.02.2023 22:41]
06.02.2023 22:29:45  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Anlage S, den Gewinn über eine Anlage EÜR ermitteln.
06.02.2023 23:52:39  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Aspe

Es gibt ja doch einen Steuerthread. peinlich/erstaunt

Das Finanzamt hat uns gerade einen geänderten Einkommenssteuerbescheid für 2020 geschickt. Mata halt...

Es scheint sich irgendwas bei der Feststellung der Steuerermäßigung durch die Riesterrente meiner Frau geändert zu haben.
edit: Bescheid an dieser Stelle falsch gelesen.

Bei den Erläuterungen zur Festsetzung steht, dass die Änderung "erfolgte aufgrund der Mitteilung über eine Lohnsteuerprüfung beim Arbeitgeber der Ehefrau.
Ich sehe auch, dass bei meiner Frau jetzt ~10k mehr Bruttoarbeitslohn im Bescheid stehen. Mata halt...

Wie kann denn sowas passieren, dass ich da jetzt eine hohen dreistellige Nachzahlung an der Backe habe.
Gibt's da eine allgemeine Antwort drauf?

Macht es Sinn beim FA anzurufen, um sich das erklären zu lassen?



Beim Arbeitgeber der Frau scheint eine Lohnsteuer AP stattgefunden zu haben die kam offenbar zu dem Ergebnis, dass der Lohn aus welchen Gründen auch immer falsch berechnet worden ist, weshalb eine Korrektur erfolgt ist, in eurem Fall also das Steuerbrutto erhöht. Grundsätzlich schuldet der Arbeitnehmer die zu wenig einbehaltene Lst, der Arbeitgeber haftet für den Einbehalt. Der Arbeitgeber kann A) den Mehrbetrag LSt entweder zusätzlich übernehmen, was als weitere steuerpflichtige Einnahme beim Arbeitnehmer zu behandeln ist oder B) die Lohnsteuer nicht übernehmen und es das Problem des Arbeitnehmers werden lassen.

Bei euch wird A) der Fall sein, also guter move vom Arbeitgeber. Er hat den Großteil der Nachzahlung übernommen. Bei euch kommt es dann zu einer vergleichsweise kleinen Nachzahlung, denn durch die erhöhten Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit erhöht sich auch der Steuersatz auf die bisher berücksichtigten Einkünfte.


In der Praxis habe ich häufig mit B) zu tun und ist einfach nur nervig und scheiße für die Mandanten. Beispiel jetzt gerade frisch von heute:

Lohnsteuer-AP bei Firma. Diese hat uA eine Mitarbeiter-Beteiligungsgesellschaft und über Jahre statt einem Bonus Anteile an dieser KG ausgegeben. Dies ist natürlich wie Barlohn ein steuerpflichtiger Bezug von Arbeitslohn, den es zu bewerten gilt. Soweit so gut.

Jetzt hat der Arbeitgeber die Anteile aber wohl zu niedrig bewertet (genaueres weiß ich aktuell nicht, da ich nicht die Firma sondern nur einen Mitarbeiter berate und es nicht mal eben so Akteneinsicht in eine LSTAP einer fremden Firma gibt), die Prüfung hat die Anteile und damit den Bezug deutlich höher bewertet.

Folge: zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Das geht dem Arbeitgeber jedoch weitestgehend am Arsch vorbei und er übernimmt die Lohnsteuer nicht, sodass der Arbeitnehmer nun geänderte Steuerbescheide erhält mit einer Nachzahlung von rund 12.000 für 4 Jahre Hässlon dementsprechend bedient ist der Typ jetzt natürlich.

Jetzt muss man halt schauen, dass man an die Prüfungsfeststellungen kommt und ggf. Einspruch einlegen kann, sollte die Bewertung des Finanzamtes in der Prüfung doch nicht so rechtens gewesen sein.

Ich habe jetzt versucht das Problem so einfach wie möglich zu beschreiben, hoffe es ist einigermaßen plausibel.

Tldr: zumindest hat bei euch der AG die LSt übernommen, sodass es vergleichsweise milde Nachforderung gibt. Wenn du Zeit und Muse hast frag trotzdem mal nach, ob du an die Prüfungsfeststellung kommst
07.02.2023 0:22:31  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
unglaeubig gucken
wie ist denn da die Verjährung?
Was könnte denn maximal an Jahren auf den Arbeitnehmer zukommen?
07.02.2023 7:57:39  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
In der Regel 4 Jahre
07.02.2023 8:26:10  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Danke für die Erläuterungen. Ja, ist plausibel und verständlich.

Finde die paar hundert EUR Nachzahlung immernoch nicht geil, aber nun denn. Hilft ja nichts. Breites Grinsen
07.02.2023 9:13:42  Zum letzten Beitrag
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Filmriss

Leet
Frage
Eine Frage.

Ich war 2022 als Arzt in einer Praxis angestellt. Arbeitsagentur und andere fordern gelegentlich Befundberichte über Patienten an. Diese kann man mittels eines Formulars selber abrechnen. Ich habe also In diesem Rahmen 2022 einen niedrigen dreistelligen Betrag dazuverdient, bislang ohne Abzüge. Wo bringe ich dies nun in der Steuererklärung unter? Nutze Wiso. Es findet ja eigtl im Rahmen der Festanstellung statt, ist aber irgendwie doch etwas anderes.
07.02.2023 22:09:21  Zum letzten Beitrag
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Atti Atterkopp

AttiKartoffelkopp
Hello, hat jemand Erfahrung mit einer Steuererklärung im Masterstudium? Ich möchte die rückwirkend machen und bin da auch in der Frist. Ich habe während des Studiums einen Minijob mit 450¤ gehabt, der ja unversteuert ist. Dafür kann ich ja trotzdem Fahrweg und gegebenenfalls Verpflegungspauschale angeben, oder? Trage ich dann dad Einkommen des Minijobs mit 5400 beim Gehalt normal ein?
Das wird und wurde ja eh nicht versteuert, wenn ich es gar nicht angebe kommen die Angaben zum Weg aber aus dem nichts irgendwie.
20.02.2023 9:18:59  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Filmriss

Eine Frage.

Ich war 2022 als Arzt in einer Praxis angestellt. Arbeitsagentur und andere fordern gelegentlich Befundberichte über Patienten an. Diese kann man mittels eines Formulars selber abrechnen. Ich habe also In diesem Rahmen 2022 einen niedrigen dreistelligen Betrag dazuverdient, bislang ohne Abzüge. Wo bringe ich dies nun in der Steuererklärung unter? Nutze Wiso. Es findet ja eigtl im Rahmen der Festanstellung statt, ist aber irgendwie doch etwas anderes.



 
Zitat von Switchie

Anlage S, den Gewinn über eine Anlage EÜR ermitteln.

20.02.2023 10:48:36  Zum letzten Beitrag
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Atti Atterkopp

AttiKartoffelkopp
 
Zitat von Atti Atterkopp

Hello, hat jemand Erfahrung mit einer Steuererklärung im Masterstudium? Ich möchte die rückwirkend machen und bin da auch in der Frist. Ich habe während des Studiums einen Minijob mit 450¤ gehabt, der ja unversteuert ist. Dafür kann ich ja trotzdem Fahrweg und gegebenenfalls Verpflegungspauschale angeben, oder? Trage ich dann dad Einkommen des Minijobs mit 5400 beim Gehalt normal ein?
Das wird und wurde ja eh nicht versteuert, wenn ich es gar nicht angebe kommen die Angaben zum Weg aber aus dem nichts irgendwie.


Hat sich erledigt.
Der Minijob wird gar nicht angegeben, daher auch der dazugehörige Kram nicht.
20.02.2023 20:44:04  Zum letzten Beitrag
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Filmriss

Leet
...
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von Filmriss

Eine Frage.

Ich war 2022 als Arzt in einer Praxis angestellt. Arbeitsagentur und andere fordern gelegentlich Befundberichte über Patienten an. Diese kann man mittels eines Formulars selber abrechnen. Ich habe also In diesem Rahmen 2022 einen niedrigen dreistelligen Betrag dazuverdient, bislang ohne Abzüge. Wo bringe ich dies nun in der Steuererklärung unter? Nutze Wiso. Es findet ja eigtl im Rahmen der Festanstellung statt, ist aber irgendwie doch etwas anderes.



 
Zitat von Switchie

Anlage S, den Gewinn über eine Anlage EÜR ermitteln.





Danke
22.02.2023 22:23:44  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
böse gucken
Wie kann das sein, dass wenn ich mit meinem Kleinunternehmen 1300¤ letztes Jahr gemacht habe, meine Rückerstattung um 1100¤ fällt? Was um alles in der Welt?
25.02.2023 14:52:10  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Bitte nicht mehr Details…

Mit anderen Worten: ich bezweifle, dass das (alleine) am Kleinunternehmen liegt
25.02.2023 15:28:41  Zum letzten Beitrag
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shekk

shekk_empty
Wenn ich die letzten Jahre keine Steuererklärung gemacht habe, mehrfach umgezogen bin und jetzt keine Steuer-Nummer mehr habe - spielt es dann eine Rolle, ob ich zuerst die Erklärung für 2019 abgebe oder die für 2022, um eine Steuer-Nummer zu bekommen?
25.02.2023 17:30:46  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von shekk

Wenn ich die letzten Jahre keine Steuererklärung gemacht habe, mehrfach umgezogen bin und jetzt keine Steuer-Nummer mehr habe - spielt es dann eine Rolle, ob ich zuerst die Erklärung für 2019 abgebe oder die für 2022, um eine Steuer-Nummer zu bekommen?



Wiw kommst Du drauf keine Steuernummer/TIN mehr zu haben? Seit 2008 ist der Spaß bundeseinheitlich.

Die Reihenfolge ist dem FA egal, wenn Du eh keine Pflicht zur Abgabe hast.
25.02.2023 17:39:11  Zum letzten Beitrag
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shekk

shekk_empty
Weil ich 2008 die letzte Erklärung gemacht habe und die Steuer-Nummer davon eine andere Form hat als die aktuelle, wird nirgends akzeptiert.
25.02.2023 18:07:33  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Mad_Melone

Bitte nicht mehr Details…

Mit anderen Worten: ich bezweifle, dass das (alleine) am Kleinunternehmen liegt



Ich weiß nicht genau was ich noch sagen soll:

- Ich habe ein Kleingewerbe mit Kleinunternehmer-Regellung angemeldet um bemaltes Porzellan zu verkaufen
- Im Jahr 2022 habe ich damit 1372¤ Einnahmen produziert und 880¤ Ausgaben gehabt (Toll ne?)
- Insofern ich alle Einnahmen und Ausgaben über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung angebe, schrumpft meine berechnete Erstattung in WISO um 1100¤
- Gewerbebetrieb geht von "-1356¤" auf "+1438". Um die Summe steigt dann auch mein Gesamtbetrag der Einkünfte
- Somit steigert sich mein zu versteuerndes Einkommen um 3000¤ etwa.
- Was dann die Festsetzung der Einkommenssteuer von "-2681" auf "-1571¤" fallen lässt

Hilft das?
25.02.2023 19:40:30  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
 
Zitat von leslie

 
Zitat von Mad_Melone

Bitte nicht mehr Details…

Mit anderen Worten: ich bezweifle, dass das (alleine) am Kleinunternehmen liegt



- Gewerbebetrieb geht von "-1356¤" auf "+1438". Um die Summe steigt dann auch mein Gesamtbetrag der Einkünfte


Wieso ist der vorher nicht 0?
25.02.2023 20:10:36  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Heartbreaker

 
Zitat von leslie

 
Zitat von Mad_Melone

Bitte nicht mehr Details…

Mit anderen Worten: ich bezweifle, dass das (alleine) am Kleinunternehmen liegt



- Gewerbebetrieb geht von "-1356¤" auf "+1438". Um die Summe steigt dann auch mein Gesamtbetrag der Einkünfte


Wieso ist der vorher nicht 0?



Das habe ich mich auch gefragt. Vielleicht vom Vorjahr? (Selbes Vorhaben, mehr Einnahmen).

Wenn ich Gewerbebetrieb bei meiner 2021 Erklärung rausnehme, steht dort -2760¤
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 25.02.2023 21:04]
25.02.2023 21:02:28  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Wenn da vorher n Verlust stand und jetzt n Gewinn ist doch logisch, dass es weniger Erstattung gibt Mata halt...
25.02.2023 21:05:04  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Switchie

Wenn da vorher n Verlust stand und jetzt n Gewinn ist doch logisch, dass es weniger Erstattung gibt Mata halt...



Ah, also gehts um das, was im Vorjahr eingenommen worden ist?
- 2020 -> Gewerbebetrieb: - War nichts angemeldet
- 2021 -> Gewerbebetrieb: 775€ (Einnahmen: 3246€ / Ausgaben: 2470€Augenzwinkern
- 2022 -> Gewerbebetrieb: 1448€ (Einnahmen: 2693,79€ / Ausgaben: 1175€Augenzwinkern

/e: Moment, wir hatten kein Gewinn, nur Verlust.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 25.02.2023 21:38]
25.02.2023 21:13:00  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Che Guevara

 
Zitat von shekk

Wenn ich die letzten Jahre keine Steuererklärung gemacht habe, mehrfach umgezogen bin und jetzt keine Steuer-Nummer mehr habe - spielt es dann eine Rolle, ob ich zuerst die Erklärung für 2019 abgebe oder die für 2022, um eine Steuer-Nummer zu bekommen?



Wiw kommst Du drauf keine Steuernummer/TIN mehr zu haben? Seit 2008 ist der Spaß bundeseinheitlich.

Die Reihenfolge ist dem FA egal, wenn Du eh keine Pflicht zur Abgabe hast.



 
Zitat von shekk

Weil ich 2008 die letzte Erklärung gemacht habe und die Steuer-Nummer davon eine andere Form hat als die aktuelle, wird nirgends akzeptiert.



Wir müssen hier eine Unterscheidung zwischen Steuernummer und TIN (Steuer-Identifikationsnummer) machen.

Steuernummer ist die Nummer, die du von deinem lokalen Finanzamt bekommst. Hat ein festes Format (auch wenn das natürlich je Bundesland unterschiedlich ist), aber fängt immer mit der dreistelligen Nummer deines Finanzamts an. Diese Nummer kann sich regelmäßig ändern, z.B. wenn ihr vorher getrennt veranlagt wurdet und nach Hochzeit gemeinsamt veranlagt werdet, aber auch beim Umzug von einem Finanzamtsbezirk in den nächsten. Auch hast du zum Beispiel unterschiedliche Steuernummern für unterschiedliche Steuerarten und sogar Einkünfte. Ich habe zum Beispiel eine gesonderte Steuernummer für meine selbstständige Tätigkeit.

Die TIN ist eine ein-eindeutige Nummer, die dir bei Geburt zugewiesen wird und die sich durch Umzug etc. nicht ändert. Sie entspricht daher von der Idee viel eher der amerikanischen Social Security Number, also einer ID, die dich über verschiedene Lebensbereiche hinweg begleitet und verknüpft (negativ ausgedrückt: identifizierbar macht). Kritk hierzu u.a. https://www.datenschutz-notizen.de/die-steuer-id-wird-zur-allumfassenden-personenkennziffer-und-damit-vermutlich-verfassungswidrig-0540539/


Um auf deine Frage zurückzukommen: wenn du jetzt erstmals eine Steuererklärung in deinem Bezirk abgibst, dann wirst du automatisch eine neue Steuernummer von deinem Finanzamt erhalten. Deine Steuer-ID bleibt unverändert. In welcher Reihenfolge du die Steuererklärung abgibst, ist nicht vorgeschrieben, aber natürlich kann es zu Folgeänderungen kommen, z.B. wenn du für 2022 zuerst die Steuererklärung abgibst mit einem Gewinn und dann für 2021 mit einem Verlust - in diesem Fall würde (Spezialregelungen außen vor) der Verlustvortrag aus 2021 noch nachträglich ins Jahr 2022 geschoben und dort nachträglich berücksichtigt, sodass du mindestens zwei Steuerbescheide für 2022 bekommst.

Alles kein Problem, musst aber selbst ein wenig aufpassen, dass du und auch das Finanzamt nicht den Überblick verliert.
26.02.2023 8:21:23  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von leslie

 
Zitat von Switchie

Wenn da vorher n Verlust stand und jetzt n Gewinn ist doch logisch, dass es weniger Erstattung gibt Mata halt...



Ah, also gehts um das, was im Vorjahr eingenommen worden ist?
- 2020 -> Gewerbebetrieb: - War nichts angemeldet
- 2021 -> Gewerbebetrieb: 775€ (Einnahmen: 3246€ / Ausgaben: 2470€Augenzwinkern
- 2022 -> Gewerbebetrieb: 1448€ (Einnahmen: 2693,79€ / Ausgaben: 1175€Augenzwinkern

/e: Moment, wir hatten kein Gewinn, nur Verlust.



Was jetzt - Gewinn oder Verlust? Ich verstehe es ehrlich nicht ganz, da die Angaben doch widersprüchlich sind.

Und ansonsten das, was bereits gesagt wurde: wenn du im Vorjahr einen Verlust verrechnet hast, und im aktuellen Jahr einen Gewinn gemacht hast, dann steigt die steuerliche Bemessungsgrundlage inter alia natürlich um die Differenz von Vorjahresverlust und Gewinn des aktuellen Jahres, da dies dem Zuwachs deines Gewinns entspricht.
26.02.2023 8:25:57  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
Ah, ich bin bei sowas absoluter Laie. Also dadurch daß wir weniger eingenommen haben, ist ein Verlust entstanden, der wiederum die Steuerrückzahlung negativ beeinflusst.
26.02.2023 10:41:30  Zum letzten Beitrag
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shekk

shekk_empty
Danke Melone, das hilft mir weiter. Werde dann mit 2019 anfangen, den Bescheid abwarten und für die anderen Jahre dann mit der dann bekannten Steuer-Nummer weiter machen. Die eTIN habe ich, aber die bringt mich hier ja nicht weiter, wie beschrieben.
26.02.2023 10:44:12  Zum letzten Beitrag
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shekk

shekk_empty
Äh, daran angeschlossene Frage - wieso sind Steuerhilfsprogramme wie WISO immer nur für ein Jahr gültig und lassen nicht zu, dass damit auch vergangene Jahre bearbeitet werden? Das Regelwerk und die Änderungen sind rückblickend ja immer bekannt.
26.02.2023 10:46:06  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
 
Zitat von shekk

Äh, daran angeschlossene Frage - wieso sind Steuerhilfsprogramme wie WISO immer nur für ein Jahr gültig und lassen nicht zu, dass damit auch vergangene Jahre bearbeitet werden? Das Regelwerk und die Änderungen sind rückblickend ja immer bekannt.



Weil sie mit den Lizenzen Geld verdienen wollen. Breites Grinsen
26.02.2023 10:53:16  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärungen, § 4 ( Kann Spuren von AStG enthalten! )
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