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| Zitat von Switchie
Größere Handwerkerleistungen werden erfahrungsgemäß vom FA angefordert
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Wir reden von 3000 Euro Lohnkosten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 05.04.2024 13:25]
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Ich werde auch seit vielen Jahren mal wieder eine Steuererklärung abgeben. Vermutlich rechnet sich das, da ich einiges an Kosten durch die Weiterbildung zum Industriemeister habe.
Mir ist jedoch noch nicht so ganz klar, was ich alles an Kosten angeben kann. Hat da jemand eine Quelle, die mich mehr oder weniger anleitet? Ich benutze zur Abgabe Wiso Steuer, das führt einen schon recht praktisch durch die einzelnen Kategorien.
Was mir außerdem nicht so ganz klar ist, ich habe Weiterbildungs-Bafög beantragt und auch zum Teil schon bekommen. Das muss ich doch sicher in der Steuererklärung angeben?
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Du kannst quasi alles angeben, was auch nur im Entferntesten mit der Weiterbildung zu tun hat: Bücher, Laptop, Fahrtgeld, ggfs. Übernachtungen, Nachhilfe, Kurse,...
Am Ende wohl einfacher du fragst, wo du dir unsicher bist.
BaFöG ist steuerfrei, daher brauchst du es nicht eintragen. Es gilt dafür auch kein Progressionsvorbehalt
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Echt ärgerlich ist es wenn man eine Lerngruppe hat mit weit auseinander lebenden Teilnehmern und da dann rotiert wo man sich trifft. Da verballert man echt viele Kilometer :/
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Und auch echt ärgerlich, wenn das Finanzamt Namen, Adressen und Unterschriften der anderen Lerngruppenteilnehmer sehen möchte und diese dann Beihilfe zur Steuerverkürzung leisten müssen
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Wie bei allem gilt: man kann es treiben und man kann es übertreiben. Fahrten in die nächste Großstadt zum Treffen haben bei mir im größeren Bekanntenkreis nie zu Ärger geführt, aber wenn man natürlich jedes zweite Wochenende von Garmisch nach Berlin oder Hamburg zu einer Lerngruppe fährt, dann wird auch der letzte Finanzbeamte hellhörig
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| Zitat von Mad_Melone
Du kannst quasi alles angeben, was auch nur im Entferntesten mit der Weiterbildung zu tun hat: Bücher, Laptop, Fahrtgeld, ggfs. Übernachtungen, Nachhilfe, Kurse,...
Am Ende wohl einfacher du fragst, wo du dir unsicher bist.
BaFöG ist steuerfrei, daher brauchst du es nicht eintragen. Es gilt dafür auch kein Progressionsvorbehalt
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Ich habe da irgendwo im Kopf, dass Zuschüsse in Form von Meisterbonus oder Aufstiegsbafög zwar steuerfrei sind, jedoch die Werbungskosten um diesen Betrag reduzieren (3c EStG). Habe es jetzt aber nicht im Detail nachgelesen.
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Mache gerade die Erklärung meiner Schwiegereltern. Ist ne gemeinsame Erklärung der Beiden. Sie arbeitet nur im 400¤ Job, kauft sich dafür monatlich das Deutschlandticket. Kann ich das in ihrem Teil bei den Fahrtkosten angeben und profitieren die Beiden dann davon? Bin etwas unsicher, weil sie ja eigentlich gar keine Lohnsteuer gezahlt hat.
/e: Wusste gar nicht, dass es ne Hotline beim Finanzamt für solche Fragen gibt. Geht leider nicht!
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Tolian am 15.04.2024 15:15]
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Unser Steuerbüro hat uns gekündigt, machen keine Privatkunden mehr, Personalmangel.
Die nächsten drei, die wir angerufen haben: Nope, dasselbe. Keine Aufnahme neuer Kunden.
Ist das normal aktuell?
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Verein geht nicht, da freibrufliches Zeug mit drin hängt und über die Familie auch Immobilien. Und selber machen ist keine Option. Hm.
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Wiso reicht dir die Hand.
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Ja ist leider aktuell so. Mangels Personal kann man kaum noch was neues annehmen, irgendjemand muss die Arbeit ja machen. Da gehen viele hin und sortieren dann das aus, was vergleichsweise wenig Ertrag bringt (Privatpersonen)
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Thema: Steuererklärungen, § 4 ( Kann Spuren von AStG enthalten! ) |