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 Moderiert von: Atti Atterkopp, Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 4 ( Kann Spuren von AStG enthalten! )
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chuck.sports

Marine NaSe
Person A hat mehrere Jahre ein häusliches Arbeitszimmer angesetzt. 2021 wurde dies genauer durch das zuständige Finanzamt geprüft. In 2022 wurde durch einen Anbau die Wohnfläche erhöht. Entsprechend ist die anteilige Wohnfläche des Arbeitszimmers kleiner geworden.

Zur Gebäude-Afa: Kann der Grundwert (bisher nur Kaufkosten des Gebäudes) um die Handwerkerkosten für den Ausbau erhöht werden?

Am Arbeitszimmer selbst wurde nichts verändert.
10.04.2023 19:18:43  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Jo, nachträgliche Herstellungskosten erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage.
10.04.2023 21:33:56  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Käme aber darauf an, ob ein Anbau nachträgliche AHK darstellen oder ob ein neues neues Wirtschaftsgut
11.04.2023 8:21:20  Zum letzten Beitrag
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chuck.sports

Marine NaSe
Ich spezifiziere: Dachausbau
11.04.2023 12:43:22  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Also versuchen würde ich es in jedem Fall
12.04.2023 21:37:22  Zum letzten Beitrag
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chuck.sports

Marine NaSe
Person A wäre vermutlich besser dran, keine Änderung der Fläche und der AHK mitzuteilen.
12.04.2023 21:58:07  Zum letzten Beitrag
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Slutti

AUP Slutti 26.02.2010
Darf ich unter keinen Umständen Vorsteuer geltend machen, wenn ich Dinge bestelle,
und bei dem Onlineshop keine Umsatzsteuer-ID hinterlegt habe?
Auch nicht wenn die Ware aus Deutschland verschickt wird? :/
Blöd wie ich bin, habe ich mir nie bei Amazon einen Business Account angelegt. Hrnz.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Slutti am 15.04.2023 14:58]
15.04.2023 14:57:39  Zum letzten Beitrag
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NI-Xpert

Arctic
Meine USB Festplatte hat mir meine Steuerberaterin in den Jahresabschluss mit aufgenommen obwohl ich sie aufm privaten Amazon Account bestellt habe. Firmenadresse ist allerdings die gleiche wie meine private Adresse. Weiß nicht ob das Auswirkungen hat.
15.04.2023 15:48:21  Zum letzten Beitrag
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Huckel

aw.schnallentreiber
 
Zitat von Slutti

Darf ich unter keinen Umständen Vorsteuer geltend machen, wenn ich Dinge bestelle,
und bei dem Onlineshop keine Umsatzsteuer-ID hinterlegt habe?
Auch nicht wenn die Ware aus Deutschland verschickt wird? :/
Blöd wie ich bin, habe ich mir nie bei Amazon einen Business Account angelegt. Hrnz.


Doch natürlich, mach einfach.
15.04.2023 15:56:52  Zum letzten Beitrag
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Slutti

AUP Slutti 26.02.2010
Okay, weil das hier hat mir Sorgen gemacht:
https://www.kruttasch.de/steuertipps/onlineshopping-im-buero-wie-amazon-ihre-vorsteuer-gefaehrdet
15.04.2023 18:41:54  Zum letzten Beitrag
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Viva la Bluescreen

AUP Viva la Bluescreen 31.01.2008
Jetzt muss ich nochmal 2 Dinge wegen Arbeitszimmer erfragen:

1) Strom/Gaskosten sind ja an sich abzugsfähig, entsprechend anteilig der Fläche. Wie macht man das praktisch? Strom und Gasrechnungen sind ja i.d.R. absolut nicht nach Kalenderjahr sondern entsprechend nach Vertragslaufzeiten Nimmt man dann die Gesamtrechnung z.B. aus 2022 auch wenn der Abrechnungszeitraum z.B. 01.04.2021 bis 01.04.2022 umschließt oder muss man das irgendwie aufs Kalenderjahr runterrechnen?

2) Thema Renovierungskosten. Soweit ich es verstehe sind mögliche abzugsfähige Kosten entweder das Zimmer selbst (voller Umfang) oder Dinge die das gesamte Haus an sich betreffen (Dach, Fenster, Haustüre, Heizung). Privat genutzt Zimmer eher weniger.
Ich hab aktuell saftige Kosten für Abdichtung Balkon und Garage und Erneuerung der jeweiligen Beläge. Ich vermute mal, dass das schwierig wird weil das vorsorglich war, damit keine Undichtigkeit das Gebäude betrifft, aber natürlich sind Balkon und Garage privater Natur. Oder übersehe ich da was?
18.04.2023 23:40:07  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Es macht doch für die gesamte jährliche steuerliche Belastung keinen Unterschied, ob man als Ehepaar Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor wählt, oder?

Viele Seiten sagen nein. Eine schrieb aber: "Da aber das höhere Einkommen von einem größeren Freibetrag profitiert, ergibt sich hieraus in vielen Fällen, durch die Steuerprogression bedingt, ein höheres Netto-Gesamteinkommen." Das hat mich verunsichert.

Aktuell sind wir III/V. Um ein mögliches zukünftiges Elterngeld um 200 EUR/Monat zu steigern, überlegen wir, IV/IV zu machen. Monatlich wäre das Haushaltsnetto aber deutlich niedriger.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 21.05.2023 10:11]
21.05.2023 10:09:50  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
Denkt dran, dass ihr das 12 Monate vorher anfangen müsst, damit es beim Elterngeld voll angerechnet wird.

Aber grundsätzlich gilt: am Jahresende habt ihr Summe X verdient und daraus wird die Steuerlast errechnet. Was sich durch die Steuerklassen ändert ist lediglich ob ihr unterjährig mehr Netto pro Monat habt und dafür ggf. Nachzahlt oder ob ihr weniger Netto habt und dafür eigentlich immer was zurückkriegt.

Wir haben IV/IV seit wir verheiratet und nie Anlass gesehen das zu ändern
21.05.2023 12:32:42  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Wir könnten das Elterngeld meiner Frau um 400 EUR / Monat pushen wenn wir Steuerklasse V/III gehen statt aktuell III/V.

Wir könnten das Elterngeld meiner Frau um 200 EUR / Monat pushen wenn wir Steuerklasse VI/VI gehen statt aktuell III/V.

Bei V/III haben wir aber im Monat deutlich weniger, was mit der Immobilienkreditrate doof ist. Daher haden wir, was wir machen.
21.05.2023 13:30:51  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
Thema PV-Anlage, Inbetriebnahme 2023 in NRW, Einspeisung samt Vergütung soll jetzt starten.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/photovoltaikanlage-und-das-finanzamt

BMF-Schreiben von Juni.

Muss ich dem FA jetzt gar nix mehr melden? Was ist mit Liebhaberei?
11.07.2023 7:50:05  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Höchstwahrscheinlich ja (kommt auf deine Umstände an). Du musst gucken, ob Du in § 3 Nr. 72 EStG (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html) fällst:

 
Steuerfrei sind [...] die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb
a)
von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) und
b)
von auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit,

insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft. Werden Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erzielt und sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen insgesamt steuerfrei nach Satz 1, ist kein Gewinn zu ermitteln. In den Fällen des Satzes 2 ist § 15 Absatz 3 Nummer 1 nicht anzuwenden.



Falls dem so ist, musst du nichts machen.

(So mein Verständnis, IANYL, blabla)

Siehe auch die FAQ auf deinem Link
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 11.07.2023 8:56]
11.07.2023 8:55:37  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Aus der Praxis:

Bis Ende 2022 musste ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für den Gewerbebetrieb PV Anlage beim Finanzamt eingereicht werden, damit dort ein entsprechendes Signal gesetzt und eine neue Steuernummer vergeben werden kann.

Jetzt durch die Änderung ab 2023 ist sowohl für USt als auch für Ertragsteuerliche Zwecke der Betrieb einer Anlage unterhalb der genannten Grenzen "steuerlich nichts" mehr.

Anfang des Jahres habe ich mehrere Personengesellschaften über den og Erfassungsfragebogen gemeldet mit dem Hinweis, dass steuerlich nicht mehr relevant...Daraufhin gab es die Ansage von mehreren Finanzämtern, dass man in der Verwaltung aktuell nicht wüsste, wie mit solchen Sachverhalten umgegangen wird, sprich ob überhaupt eine Erfassung erfolgt

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann schreib dem FA unter Angabe deiner Steuernummer und der Marktstammdaten, dass du eine solche Anlage betreibst und sowohl unter die Grenze des 3 Nr. 72 EStG fällst als auch die Kleinunternehmerregelung nach 19 UStG in Anspruch nimmst.
11.07.2023 9:38:38  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von smoo

Höchstwahrscheinlich ja (kommt auf deine Umstände an).



Eine solche Aussage von einem Juristen reicht mir eigentlich. Breites Grinsen

Ja, aber im Prinzip verstehe ich es genauso - einfach nix mehr nötig.

 
Zitat von Switchie


Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann schreib dem FA unter Angabe deiner Steuernummer und der Marktstammdaten, dass du eine solche Anlage betreibst und sowohl unter die Grenze des 3 Nr. 72 EStG fällst als auch die Kleinunternehmerregelung nach 19 UStG in Anspruch nimmst.



Ich denke ich mach das aber dann trotzdem mal. Muss ich denn dann auch den Bums immer angeben bei der Steuererklärung? Aber ja eher nicht, da ja klar steuerfrei und das ist ja auch im Register hinterlegt.

Was war nochmal der Unterschied KUR und Liebhaberei?

Ich danke euch.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 11.07.2023 10:16]
11.07.2023 10:15:03  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich schrieb höchstwahrscheinlich, weil ich nicht wusste wo deine Anlage steht und wie viel kWp. Aber mal im Ernst: 99% der deutschen privaten PV-Betreiber werden nichts melden müssen.

Ich persönlich werde auch nichts mal melden, nicht mal das "ich hab nichts zu melden".
11.07.2023 12:05:53  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
...
 
Zitat von smoo

Ich schrieb höchstwahrscheinlich, weil ich nicht wusste wo deine Anlage steht und wie viel kWp.



Ist klar, war eigentlich positiv gemeint. peinlich/erstaunt
11.07.2023 13:15:04  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
Ich muss mal ne ganz blöde Frage stellen, um mein Verständnis bzgl des Geldwerten Vorteils zu bestätigen.

Wenn ein Geldwerter Vorteil angegeben is (zB Fahrrad oder Autoleasing über die Firma), dann zahle ich nicht diesen Betrag im Monat sondern auf diesen Betrag steuern gemäß meines Steuersatzes, richtig?

Also sagen wir der GWV ist mit 100€ angegeben und mein Steuersatz liegt bei 42%, dann werden 42€ am Monatsende einbehalten, richtig?

Edit: Sozialabgaben vergessen - aber da war mir das Rechnen zu kompliziert jetzt Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kane* am 12.07.2023 16:35]
12.07.2023 16:30:49  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Um genau zu sein wird Bruttolohn um den geldwerten Vorteil erhöht und dann wird die Lohnsteuer berechnet. Die Summe des geldwerten Vorteils wird dabei mit deinem Grenzsteuersatz versteuert. Das gesamte Gehalt natürlich mit deinem durchschnittlichen Steuersatz.

Diesen Wert an Steuern zahlst du dann, in dem er dir von deinem eigentlichen Gehalt (ohne den Betrag des geldwerten Vorteils) abgezogen wird.
12.07.2023 16:41:44  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
Alles klar, vielen Dank!

Bedeutet also, dass man da in der Steuererklärung später eigentlich gar nix mehr mit zu tun hat, korrekt? Also in der Form das man das nochmal irgendwo angeben muss.
12.07.2023 16:50:18  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Ich kenne das zumindest nur so, dass das die Lohnbuchhaltung alles übernimmt (und dir auf dem monatlichen Lohnzettel aufschlüsselt). Du aber bei der Steuererklärung nichts weiter machen musst. Da würde ich bei deinem neuen Arbeitgeber, weil riesiger Laden, auch von ausgehen. peinlich/erstaunt
12.07.2023 16:52:00  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Ich stehe etwas auf dem Schlauch...

Meine niederländische A BV mietet ein Wohngebäude in Deutschland an und vermietet dieses anschließend im Gesamtpaket mit Service, Instandhaltung, Wäscheservice usw an eine weitere niederländische BV B.

Wem steht das Besteuerungsrecht der Einkünfte der A BV zu? Liegt hier eine Betriebsstätte iSd OECD MA vor?
09.08.2023 19:59:11  Zum letzten Beitrag
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homer is alive

AUP homer is alive 14.03.2022
Crosspost aus dem Erklärbär nach unfreundlichem Hinweis von Seppl:

Szenario: Mitarbeiter A hat einen Homeoffice-Arbeitsverrtag und muss aber manchmal noch zu seinem Dienstsitz fahren. Kann er diese Fahrten dann trotz Arbeitszimmer mit der Pendlerpauschale abrechnen oder ist das ein Entweder-Oder-Ding?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von homer is alive am 05.09.2023 11:29]
05.09.2023 11:26:35  Zum letzten Beitrag
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G-Shocker

AUP G-Shocker 11.11.2020
Kann man, ich gebe seit jeher beides an, weil ich nur 60% Home-Office habe. Manchmal nutze ich dadurch die HO-Pauschale voll aus und habe zusätzlich die Pendlerpauschale.

Nachweise wollten die bisher nie, daher gehe ich davon aus, dass das gängige Praxis ist und ein HO Vertrag gar nicht erst relevant wird. (Steht in dem drin dass er nie ins Büro muss?)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von G-Shocker am 05.09.2023 13:29]
05.09.2023 13:23:40  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Sollte man bei einem richtigen Home Office Vertrag ohne Arbeitsplatz in einer Liegenschaft nicht die Fahrtkosten ins Büro 1:1 mit dem Arbeitgeber abrechnen können?
Das hat mit der Steuer natürlich nichts zu tun, aber so habe ich richtige HO Verträge bisher immer verstanden.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 05.09.2023 13:54]
05.09.2023 13:54:08  Zum letzten Beitrag
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Gruselwurst

Leet
Hallo zusammen!

Ich habe letztes Jahr zusätzlich zu meinem normalen Job einen einmaligen Auftrag als Freiberufler gemacht. Umsatz war 2.800¤, ohne Mwst. in Rechnung gestellt unter der Kleinunternehmerregelung.

Für die Steuererklärung hab ich das jetzt als "Einkunft aus freiberuflicher Arbeit" angegeben, einfach mit dem Gewinn von 2.800. Ich werd auch eine kleine Erklärung dazu abgeben, so dass das Finanzamt versteht, dass es eine einmalige Sache war.

Ist das so korrekt, oder gibt es eine bessere, klügere Art das geltend zu machen?
11.09.2023 10:57:51  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Was hast du da als Tätigkeit in etwa gemacht?

Grundsätzlich kannst du auch Betriebsausgaben dagegen setzen, aber mit Angabe der Tätigkeit kann ich mehr sagen
11.09.2023 12:24:02  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärungen, § 4 ( Kann Spuren von AStG enthalten! )
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