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| Zitat von Mad_Melone
Was hast du da als Tätigkeit in etwa gemacht?
Grundsätzlich kannst du auch Betriebsausgaben dagegen setzen, aber mit Angabe der Tätigkeit kann ich mehr sagen
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Grafikdesign: ein Logo und Geschäftsausstattung.
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Für nebenberufliche künstlerische Tätigkeit (und darunter würde ich Grafikdesign mal zählen), kannst du 30% pauschale Betriebsausgaben ansetzen, in deinem Fall also 2.800 EUR * 30% = 840 EUR. Falls du tatsächlich höhere Ausgaben hast, dann kannst du natürlich auch diese ansetzen, aber das wird schwierig, wenn du nicht gerade nachweisen kannst, dass du den Laptop nur für diesen Auftrag gekauft hast.
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Super! Vielen Dank, das lohnt sich
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Mal so ne grundsätzliche Frage: Wie läuft dat, wenn ich mit ner Selbstständigen verheiratet bin steuerlich?
Die gemeinsame Veranlagung in der Steuererklärung wird dann nächstes Jahr der Profi machen, aber bis dahin wird sich ja meine Steuerklasse automatisch ändern - richtig? Bislang bin ich Steuerklasse I, komme dann automatisch in IV und könnte bei Bedarf in III wechseln um mehr Netto zu kriegen?
Oder gilt das gar nicht, wenn die Partnerin selbstständig ist?
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Das hat mit den Einkünften der Partner nichts zu tun. Wobei III/V in der Kombination halt überhaupt nichts bringt, weil die vierteljährlichen Vorauszahlungen den nicht vorhandenen Steuereinbehalt abbilden werden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DJDeath am 17.09.2023 20:29]
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Ich habe im Jahr 2021, als ich noch nicht umsatzsteuerpflichtig war, einer Kundin eine Rechnung mit Ratenzahlung ausgestellt.
Die Ratenzahlung lief bis 2022. Ab diesem Zeitpunkt war ich allerdings dann umsatzsteuerpflichtig. Muss ich für die Raten im Jahr 2022 Umsatzsteuer abführen, oder nicht, weil Rechnungsstellung im Vorjahr war?
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Ist es eine einmalige Dienstleistung, die bereits erbracht wurde, und nur in Raten abgezahlt wird?
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Investitionsabzugsbetrag
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Hat jemand eine Ahnung, wie das mit dem Investitionsabzugsbetrag funktioniert, wenn die tatsächlichen Investitionskosten geringer sind als angenommen?
Kann man den Restbetrag einfach für andere GWG verwenden und über die (3) Jahre auflösen, bis nichts mehr übrig ist ?
Oder muss man wirklich die EÜR des Abzugsjahres korrigieren, sobald es eine Abweichung gibt?
Das würde ja in fast allen Fällen passieren, man kann ja eine Investition nicht auf den Euro genau im Voraus schätzen?
Irgendwie finde ich dazu widersprüchliche Informationen.
Geht auch echt nur um so einen Popelbetrag (1000EUR),
den ich vor 2 Jahren unbedingt ansetzen musste und von denen 300EUR übrig bleiben würden
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Slutti am 25.09.2023 19:21]
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Haben einen neuen Vorauszahlungsbescheid bekommen, den wir nicht kapieren.
Mussten erstmalig jetzt im Jahr 2023 vorzahlen. 4 mal gut 300 Euro.
Jetzt Steuerbescheid für 2022 bekommen. 1200 Euro Nachzahlung. Bedeutet, die Vorauszahlung für 2023 sollte ja gut hinkommen. Einkommen haben sich nicht großartig geändert.
Mit dem Bescheid für 2022 kam allerdings auch ein neuer Bescheid für Vorauszahlung. Sollen jetzt 4 mal gut 800 zahlen. Und im Dezember entsprechend direkt mal 2200 Euro. Wat.
Ich weiß auch woran es liegt, für 2023 insgesamt wurden einfach weniger Lohnsteuer angenommen für mich als ich bis September schon gezahlt habe.
Ist das normal? Nehmen die einfach was zum Zeitpunkt x da war und denken es kommt nicht mehr? Wie dumm ist das denn. Beim Einkommen habe sie ja auch von 2022 die Zahlen übernommen. Wieso bei den gezahlten Steuern nicht.
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Anrufen und mit der zuständigen Person klären. Aufgrund der 2022 Steuer können die Eure Vorauszahlunge händisch anpassen.
Damit es ähnlich hoch wie 2022 ist.
Das andere ist stupide, dumm berechnet ohne Plausi Check oder Gegencheck der tatsächlichen 2022 Steuer z.B.
Habt ihr 3/5 oder 4 mit Faktor?
Falls das erste Model wäre, das zweitere durchaus auch zu überlegen ggf. meinte damit ist das Thema Vorauszahlungen meist deutlich geringer, wenn nicht sogar nicht vorhanden. Aber da bin ich echt kein Mensch vom Fach.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 29.09.2023 20:30]
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Komplett Glaskugel ohne den Bescheid, die tatsächlichen Zahlen, Steuerklassen, Entgeltersatzleistungen im Vorjahr, Nebeneinkünfte usw zu kennen. Riecht n bisschen nach irgendwas mit Steuerklassen (vielleicht im Vorjahr 3/5, im laufenden Jahr wieder auf 4/4 geändert..)
Für den Vorauszahlungsbescheid werden die Einkünfte des Vorjahres genommen, daraus die voraussichtliche Steuer berechnet und die voraussichtlich einzubehaltene Lohnsteuer anhand der bekannten Steuerklassen in Abzug gebracht.
Wenn in 2022 Handwerkerleistungen drin waren, dürfen die bei der Berechnung der VZ nicht berücksichtigt werden zum Beispiel.
Wenn dir das zu hoch vorkommt, dann ruf an und bitte um Erläuterung oder Änderung.
Kann man nur raten
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| Zitat von Switchie
Komplett Glaskugel ohne den Bescheid, die tatsächlichen Zahlen, Steuerklassen, Entgeltersatzleistungen im Vorjahr, Nebeneinkünfte usw zu kennen. Riecht n bisschen nach irgendwas mit Steuerklassen (vielleicht im Vorjahr 3/5, im laufenden Jahr wieder auf 4/4 geändert..)
Für den Vorauszahlungsbescheid werden die Einkünfte des Vorjahres genommen, daraus die voraussichtliche Steuer berechnet und die voraussichtlich einzubehaltene Lohnsteuer anhand der bekannten Steuerklassen in Abzug gebracht.
Wenn in 2022 Handwerkerleistungen drin waren, dürfen die bei der Berechnung der VZ nicht berücksichtigt werden zum Beispiel.
Wenn dir das zu hoch vorkommt, dann ruf an und bitte um Erläuterung oder Änderung.
Kann man nur raten
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Bei uns wurde der Wert auch jedes Jahr automatisch höher angesetzt. Hab jedes Mal angerufen und auf 0 setzen lassen für Q2-Q4, um dann meist insgesamt 250-400¤ nachzahlen zu müssen. (Abzüglich der Q1 Vorauszahlung halt)
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Was könnte die Ursache sein, dass das Ginanzamt mehr Rückzahlung auszahlt, als der Steuerberater vorher ausgerechnet hat?
Werde mich nicht darüber beschweren, aber lässt mich an der Kompetenz des Steuerberaters zweifeln.
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Danke für euer Feedback.
Hatte heute gleich angerufen. Der Typ am Telefon hatte aber entweder wenig Ahnung oder wenig Lust.
Hab für übernächste Woche einen Termin gemacht. Steuerklassen haben sich nicht geändert, sind wie schon seit Jahren 3 und 5. Nebeneinkünfte etc. keine Änderungen.
Beim Termin werden wir uns auch mal bezüglich der Klassen beraten lassen.
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Einkommensteuer2022 gerade erfolgreich abgegeben.
Nächstes Jahr dann bestimmt wieder früher.
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Willkommen im Club.
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Welcher Johanniter hat sich eigentlich ausgedacht, dass man mit Kinderkrankengeld eine abgeben muss (und damit den Stichtag einzuhalten hat). Wiso hat unsere Lohnbescheinigungen vom Finanzamt übernommen sowie die Schriebse der Krankenkasse.
Einfach zusammenwerfen is nich, muss ich machen. Hätte ja bei 80 Prozent Lohnersatz bescheissen können. Nervig ey. Gut, machen wir halt heute Nachtschicht.
Und nur weil ich heute zufällig mal ins Wiso gekuckt habe....
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 01.10.2023 17:03]
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Was genau denkt ihr denn, was passiert, wenn man seine Steuererklärung (zum ersten Mal) verspätet abgibt?
Wenn ich hier schon "Nachtschicht" lese... Das sind 25 EUR pro Monat, die würde ich in Schlaf gut investiert ansehen.
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Man will ja nicht auffallen
Und so manch einer kann nur mit Druck soetwas nerviges erledigen
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Kinderkranktage sollten doch eigentlich von den Arbeitswegtagen abgezogen werden.
Jetzt hab ich zwar die fertige Bescheinigung wegen Ersatzleistungen im Wiso schon automatisch drin, aber der zeigt nur ne Summe und als Tage von 1 Tag im Januar bis zu 1 Tag im Dezember. Also der erste und letzte Tag an dem das so war, aber keine detaillerte Aufschlüsselung dabei.
Die muss ich doch auch irgendwie von den Anwesenheitstagen abziehen!?
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| Zitat von Hackerschrecker
Einkommensteuer2022 gerade erfolgreich abgegeben.
Nächstes Jahr dann bestimmt wieder früher.
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Meine Unterlagen für 2022 habe ich gestern an meine Steuerberatung geschickt... Zusammen mit der Unterlagen für 2021. Das Finanzamt hat erinnert
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| Zitat von Mad_Melone
Was genau denkt ihr denn, was passiert, wenn man seine Steuererklärung (zum ersten Mal) verspätet abgibt?
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Du meinst zum Feiertag steht dann etwa NICHT Russisch Inkasso vor der Tür?
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Bearbeitungsdauer: 8 Tage. Keine Änderung zu dem was Wiso sagt. Jetz noch aufs Konto und ich bin glücklich.
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Ist jemand hier fit in lexoffice? Ich migriere gerade mit meinem Gedöns dahin. Habe aber direkt eine Frage zum Verbuchen von Kontoführungsgebühren/Zinsen und den dazugehörigen USt-Buchungen. Letzteres passiert nämlich separat.
Nun wird z.B. die Kontoführung als solche mit 0% Steuern verbucht. Was mache ich aber mit der dazugehörigen USt-Buchung? Das sind ja 100% Steuern, die ich ohne Beleg korrekt zuordnen möchte. Auf die Schnelle finde ich da leider nichts, wo das passt.
/Okay, es gibt ganz einfach eine Kategorie für "gezahlte Vorsteuer". So einfach kann es sein.
Doof hingegen: Lexoffice kann Differenzbesteuerung nicht darstellen/buchen. Muss man händisch im Nachgang machen. Das ist ein wenig albern.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Duftibär am 03.11.2023 9:46]
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Das geht in der Praxis auch nur händisch
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Hat das irgendeinen nachvollziehbaren Grund? Bin absolut kein Kenner der Materie, daher kann ich mir das nicht erklären.
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Ich war nen Monat ohne Arbeit und habe meine KV aus eigener Tasche bezahlt - ist das anzugeben in ner Steuererklärung? Füge ich das dem "Arbeitnehmerteil" der KV-Zahlung hinzu?
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Normalerweise sollte dein Steuerprogramm sowas abfragen, aber am Ende landet das alles im selben Topf
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Thema: Steuererklärungen, § 4 ( Kann Spuren von AStG enthalten! ) |