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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Vorstellungsgespräche 44 ( Jahresgespräche 1 )
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M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
Wat. Wohnst du in Gelsenkirchen oder wie geht das?
24.03.2023 22:17:53  Zum letzten Beitrag
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Aspe

AUP Aspe 26.11.2007
Ich weiß nicht ob du nachgeschaut hast, aber der Vergleich mit Gelsenkirchen passt ziemlich gut Breites Grinsen

https://www.financescout24.de/wissen/studien/lebenshaltungskosten
24.03.2023 22:23:30  Zum letzten Beitrag
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Mobius

Mobius
 
Zitat von M'Buse

Wat. Wohnst du in Gelsenkirchen oder wie geht das?



Von Gelsenkirchen aus wäre es nochmal mehr
25.03.2023 0:23:40  Zum letzten Beitrag
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M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
Gelsenkirchen war das erstbeste Drecksloch was mir eingefallen war.

Der Rechner ist aber irgendwie komisch. Mit 100k in Berlin braucht man 147k in München? Zweifel.
25.03.2023 6:39:46  Zum letzten Beitrag
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-Dr4Ke

tf2_medic.png
Und kommt natürlich wie immer auf die eigenen Lebensumstände an.
Ich wohne in einer 650¤ Wohnung und bin zufrieden damit, keine teuren hobbys und gehe nicht jedes WE saufen.

Da käme ich sicherlich auch mit meinen jetzigen Gehalt in München klar ohne direkt 150k verdienen zu müssen.
25.03.2023 9:17:08  Zum letzten Beitrag
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NI-Xpert

Arctic
Ich muss aber irgendwann 150k verdienen!
25.03.2023 9:42:58  Zum letzten Beitrag
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-Dr4Ke

tf2_medic.png
Noch eine kurze Frage in die Runde bzgl. Kündigungsfristen:

Im Vertrag habe ich drin stehen, dass innerhalb 6 Monate zum "Kalendervierteljahr" gekündigt werden kann. Ich gehe davon aus, dass das gleichbedeutend mit "Quartalsende" ist, also: 31.03, 30.06, 30.09 und 31.12.

Findet ihr solche Fristen zu krass? Ich kann mir vorstellen, dass das schwierig wird mit dieser Frist eine neue Stelle zu finden.
25.03.2023 10:14:35  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
Im schlechtesten Fall 9 Monate Kündigungsfrist. Ekelhaff.
25.03.2023 10:17:48  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Ich hab damals Stellen nicht bekommen wegen einer solchen Kündigungsfrist.

Dann habe ich Streit angefangen.

Dank einer solchen Kündigungsfrist habe ich 8,5 Monate bei vollem Gehalt frei gehabt.

Deine Meilage mag variieren.


Mit der Erfahrung würde ich mittlerweile immer auf "zum Monatsende" drängen. Quartalsende ist einfach Abfall wegen der Sprünge.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 25.03.2023 10:20]
25.03.2023 10:19:53  Zum letzten Beitrag
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Atti Atterkopp

AUP Atti Atterkopp 07.09.2022
Ich habe eine ähnliche Frage:

In Job A habe ich 70h/Monat. Ich möchte aber zum 15.05. Job B in vollzeit anfangen.
Wenn ich A zum 15.05. kündige muss ich ja eigentlich am 15.05. noch in A arbeiten, fange aber auch B an. Kann ich auch zum 14.05. kündigen mittels eines Aufhebungsvertrags oder so?
Für meine Chefin bei A wäre es kein Problem, wenn ich am 15. den neuen Job anfange, es geht eher um die formalen Sachen.
Oder muss ich bei B fragen, ob ich erst am 16. anfangen kann?
25.03.2023 10:28:52  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Müssen musst du gar nix. Du kannst, rein rechtlich, natürlich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig haben, insbesondere wenn die zwei AGn keine Einwände haben. Es muss/wird dann nur für die Zeit der Überschneidung eins der beiden Verhältnisse in Steuerklasse 6 landen.

Die einfachste Lösung wäre trotzdem, dass ihr dein auslaufendes Verhältnis A auf den 14. beendet, sodass es gar keine Überschneidung gibt. Einvernehmlich geht sowieso sehr viel, auch eine Kündigung zum 14. (muss explizit akzeptiert werden) oder eben ein Aufhebungsvertrag.
25.03.2023 10:44:44  Zum letzten Beitrag
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Atti Atterkopp

AUP Atti Atterkopp 07.09.2022
Dann wäre ich für einen Tag in Steuerklasse 6? Oder gilt das dann den halben Monat?

Danke auf jeden Fall
25.03.2023 10:58:31  Zum letzten Beitrag
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Atti Atterkopp

AUP Atti Atterkopp 07.09.2022
Die 70h/Monat bei A könnte ich ja auch in den ersten beiden Monatswochen arbeiten sogar und dann eben wechseln zu B. Dann wäre aber safe eins von beiden in Klasse 6, oder? Breites Grinsen
25.03.2023 11:01:16  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Die elegante Lösung wäre, dass ihr vereinbart, dass der Vertrag zum 14. beendet wird und in diesen 14 Tagen genau die Hälfte der Arbeitsleistung erbracht und vergütet wird. Innerhalb gewisser Grenzen ist man da sehr frei, Vereinbarungen zu treffen. Falls vorhanden, BR rechtzeitig ins Boot holen.

Beim Rumgeficke mit der Steuerklasse müsste dann eigentlich wieder innerhalb des Monats differenziert oder Abschnitte "falsch" behandelt werden dafür dass sich doch wieder alles über die Steuererklärung glattzieht.
25.03.2023 11:11:33  Zum letzten Beitrag
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Seppl

Seppl`
15.05. einfach der beste Tag, Bruder!
25.03.2023 11:45:02  Zum letzten Beitrag
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Atti Atterkopp

AUP Atti Atterkopp 07.09.2022
 
Zitat von Seppl

15.05. einfach der beste Tag, Bruder!


Ja mann!

Spoiler - markieren, um zu lesen:
wieso?
25.03.2023 11:51:58  Zum letzten Beitrag
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1-2-3

1-2-3
 
Zitat von -Dr4Ke

Noch eine kurze Frage in die Runde bzgl. Kündigungsfristen:

Im Vertrag habe ich drin stehen, dass innerhalb 6 Monate zum "Kalendervierteljahr" gekündigt werden kann. Ich gehe davon aus, dass das gleichbedeutend mit "Quartalsende" ist, also: 31.03, 30.06, 30.09 und 31.12.

Findet ihr solche Fristen zu krass? Ich kann mir vorstellen, dass das schwierig wird mit dieser Frist eine neue Stelle zu finden.


Das "innerhalb" ist eine komische Wortwahl
25.03.2023 12:27:40  Zum letzten Beitrag
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Seppl

Seppl`
 
Zitat von Atti Atterkopp

 
Zitat von Seppl

15.05. einfach der beste Tag, Bruder!


Ja mann!

Spoiler - markieren, um zu lesen:
wieso?




Los Kleiner, es ist mein Geburtstag B-)
brb Klimmzüge von der Decke machen.
25.03.2023 13:58:09  Zum letzten Beitrag
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Mobius

Mobius
Seppl ist anscheinend meine ex, lebst du immer noch in Kopenhagen?
25.03.2023 14:40:56  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Vorstellungsgespräche 44 ( Jahresgespräche 1 )
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