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Wat. Wohnst du in Gelsenkirchen oder wie geht das?
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| Zitat von M'Buse
Wat. Wohnst du in Gelsenkirchen oder wie geht das?
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Von Gelsenkirchen aus wäre es nochmal mehr
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Gelsenkirchen war das erstbeste Drecksloch was mir eingefallen war.
Der Rechner ist aber irgendwie komisch. Mit 100k in Berlin braucht man 147k in München? Zweifel.
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Und kommt natürlich wie immer auf die eigenen Lebensumstände an.
Ich wohne in einer 650¤ Wohnung und bin zufrieden damit, keine teuren hobbys und gehe nicht jedes WE saufen.
Da käme ich sicherlich auch mit meinen jetzigen Gehalt in München klar ohne direkt 150k verdienen zu müssen.
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Ich muss aber irgendwann 150k verdienen!
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Noch eine kurze Frage in die Runde bzgl. Kündigungsfristen:
Im Vertrag habe ich drin stehen, dass innerhalb 6 Monate zum "Kalendervierteljahr" gekündigt werden kann. Ich gehe davon aus, dass das gleichbedeutend mit "Quartalsende" ist, also: 31.03, 30.06, 30.09 und 31.12.
Findet ihr solche Fristen zu krass? Ich kann mir vorstellen, dass das schwierig wird mit dieser Frist eine neue Stelle zu finden.
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Im schlechtesten Fall 9 Monate Kündigungsfrist. Ekelhaff.
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Ich hab damals Stellen nicht bekommen wegen einer solchen Kündigungsfrist.
Dann habe ich Streit angefangen.
Dank einer solchen Kündigungsfrist habe ich 8,5 Monate bei vollem Gehalt frei gehabt.
Deine Meilage mag variieren.
Mit der Erfahrung würde ich mittlerweile immer auf "zum Monatsende" drängen. Quartalsende ist einfach Abfall wegen der Sprünge.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 25.03.2023 10:20]
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Ich habe eine ähnliche Frage:
In Job A habe ich 70h/Monat. Ich möchte aber zum 15.05. Job B in vollzeit anfangen.
Wenn ich A zum 15.05. kündige muss ich ja eigentlich am 15.05. noch in A arbeiten, fange aber auch B an. Kann ich auch zum 14.05. kündigen mittels eines Aufhebungsvertrags oder so?
Für meine Chefin bei A wäre es kein Problem, wenn ich am 15. den neuen Job anfange, es geht eher um die formalen Sachen.
Oder muss ich bei B fragen, ob ich erst am 16. anfangen kann?
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Müssen musst du gar nix. Du kannst, rein rechtlich, natürlich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig haben, insbesondere wenn die zwei AGn keine Einwände haben. Es muss/wird dann nur für die Zeit der Überschneidung eins der beiden Verhältnisse in Steuerklasse 6 landen.
Die einfachste Lösung wäre trotzdem, dass ihr dein auslaufendes Verhältnis A auf den 14. beendet, sodass es gar keine Überschneidung gibt. Einvernehmlich geht sowieso sehr viel, auch eine Kündigung zum 14. (muss explizit akzeptiert werden) oder eben ein Aufhebungsvertrag.
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Dann wäre ich für einen Tag in Steuerklasse 6? Oder gilt das dann den halben Monat?
Danke auf jeden Fall
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Die 70h/Monat bei A könnte ich ja auch in den ersten beiden Monatswochen arbeiten sogar und dann eben wechseln zu B. Dann wäre aber safe eins von beiden in Klasse 6, oder?
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Die elegante Lösung wäre, dass ihr vereinbart, dass der Vertrag zum 14. beendet wird und in diesen 14 Tagen genau die Hälfte der Arbeitsleistung erbracht und vergütet wird. Innerhalb gewisser Grenzen ist man da sehr frei, Vereinbarungen zu treffen. Falls vorhanden, BR rechtzeitig ins Boot holen.
Beim Rumgeficke mit der Steuerklasse müsste dann eigentlich wieder innerhalb des Monats differenziert oder Abschnitte "falsch" behandelt werden dafür dass sich doch wieder alles über die Steuererklärung glattzieht.
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15.05. einfach der beste Tag, Bruder!
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| Zitat von Seppl
15.05. einfach der beste Tag, Bruder!
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Ja mann!
Spoiler - markieren, um zu lesen:
wieso?
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| Zitat von -Dr4Ke
Noch eine kurze Frage in die Runde bzgl. Kündigungsfristen:
Im Vertrag habe ich drin stehen, dass innerhalb 6 Monate zum "Kalendervierteljahr" gekündigt werden kann. Ich gehe davon aus, dass das gleichbedeutend mit "Quartalsende" ist, also: 31.03, 30.06, 30.09 und 31.12.
Findet ihr solche Fristen zu krass? Ich kann mir vorstellen, dass das schwierig wird mit dieser Frist eine neue Stelle zu finden.
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Das "innerhalb" ist eine komische Wortwahl
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| Zitat von Atti Atterkopp
| Zitat von Seppl
15.05. einfach der beste Tag, Bruder!
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Ja mann!
Spoiler - markieren, um zu lesen:
wieso?
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Los Kleiner, es ist mein Geburtstag B-)
brb Klimmzüge von der Decke machen.
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Seppl ist anscheinend meine ex, lebst du immer noch in Kopenhagen?
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| Zitat von M'Buse
Wat. Wohnst du in Gelsenkirchen oder wie geht das?
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Vielleicht lebt Möbius auch einfach auf großem Fuß und 60k sind ca. 1%.
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| Zitat von Mobius
Seppl ist anscheinend meine ex, lebst du immer noch in Kopenhagen?
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Ich glaube sie lebt eher mietfrei in deinem Kopf.
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| Zitat von Mobius
Seppl ist anscheinend meine ex, lebst du immer noch in Kopenhagen?
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Ja dann Blas mir doch einen
/¤ Kopenhagen schon ganz schön geil
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Seppl am 25.03.2023 18:46]
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Nice! Ansonsten aber: bitte was?
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| Zitat von Arkhobal
B verstößt durch die fehlende Angabe der vereinbarten Arbeitszeit gegen das Nachweisgesetz. Wo ein Verstoß ist, folgt in der Regel ein zweiter. Just saying.
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Jain. Sobald man über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt, ist man daran nimmer gebunden.
7.050,- pro Monat
84.600,- pro Jahr
Bretto
Quelle: mein aktuell geführter Rechtsstreit zwischen mir und meinem Arbeitgeber.
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Müsste aber auch bei diesen all-in Verträgen, so einen habe ich ja auch, nicht trotzdem eine Referenzarbeitszeit genannt werden?
Ich glaube, dass das bei mir immer so war.
Aber vielleicht habe ich ja bald auch keinen Vertrag mehr. Die Firma will ihre Kostenbasis optimieren und ich bin ja noch in der Probezeit.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 26.03.2023 17:04]
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| Zitat von Aspe
Müsste aber auch bei diesen all-in Verträgen, so einen habe ich ja auch, nicht trotzdem eine Referenzarbeitszeit genannt werden?
Ich glaube, dass das bei mir immer so war.
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Ja.
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Worüber genau streitet ihr euch da?
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Thema: Vorstellungsgespräche 44 ( Jahresgespräche 1 ) |