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| Zitat von K4ll1mer0
| Zitat von [gc]Fidel
Hat hier schon. Mal jemand eine Stelle ausgeschrieben?
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Man nehme 2021-04-20_Ausschreibung-xy.docx und ersetze $StellennameAlt durch $StellennameNeu. Alternativ googlet man nach ähnlichen Stellen bei anderen öD und kopiert sich was zusammen.
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Als bei uns (öD) bei ner Stellenanzeige auch in der dritten Bewerbungsphase nicht wirklich gute Bewerbungen reinkamen, hab ich (mehr aus Spaß) mal ganz stumpf paar englische Berufsbezeichnungen, im Prinzip von Großkonzernen geklaut, vorgeschlagen für die Stellenanzeige. Vlt. auch nur Zufall, aber jetzt kamen immerhin mal paar Bewerbungen rein, mal sehen was das wird Marketing is alles.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 06.05.2023 0:08]
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| Zitat von K4ll1mer0
| Zitat von [gc]Fidel
Hat hier schon. Mal jemand eine Stelle ausgeschrieben?
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Man nehme 2021-04-20_Ausschreibung-xy.docx und ersetze $StellennameAlt durch $StellennameNeu. Alternativ googlet man nach ähnlichen Stellen bei anderen öD und kopiert sich was zusammen.
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Habe jetzt erfahren, dass erstmal eine Stellenbeschreibung erstellt werden muss.
Puh. Arbeit.
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| Zitat von RedAngel
| Zitat von K4ll1mer0
| Zitat von [gc]Fidel
Hat hier schon. Mal jemand eine Stelle ausgeschrieben?
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Man nehme 2021-04-20_Ausschreibung-xy.docx und ersetze $StellennameAlt durch $StellennameNeu. Alternativ googlet man nach ähnlichen Stellen bei anderen öD und kopiert sich was zusammen.
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Bei gefordertem Hochschulstudium keinesfalls auf das Wort "abgeschlossenes" verzichten. Manchem Arbeitsrichter reicht sonst die reine Einschreibung aus. Ask me how I know.
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Oder man lässt es absichtlich weg, damit die Stelle schön maßgeschneidert auf den einen Depp Wichser ex-Kollegen ist.
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| Zitat von [gc]Fidel
| Zitat von K4ll1mer0
| Zitat von [gc]Fidel
Hat hier schon. Mal jemand eine Stelle ausgeschrieben?
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Man nehme 2021-04-20_Ausschreibung-xy.docx und ersetze $StellennameAlt durch $StellennameNeu. Alternativ googlet man nach ähnlichen Stellen bei anderen öD und kopiert sich was zusammen.
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Habe jetzt erfahren, dass erstmal eine Stellenbeschreibung erstellt werden muss.
Puh. Arbeit.
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Die liegen ja hoffentlich schon vor oder ist es eine völlig neue Stelle mit nicht vorher vorhandenem Aufgabengebiet?
Ich kann empfehlen, geforderte Studiengänge etc. relativ breit zu halten (und auch schon "einschlägige Ausbildung, wie z. B. X). Zumindest in unserem Bereich gibt's nicht den einen Bereich, der in Frage kommt, da wollten wir uns nicht einschränken. HR wollte bei uns aber nur spezifische Kreuzchen abhaken, das lief dem entgegen.
Kann aber bei euch auch völlig anders sein.
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Völlig neue Stelle. Und so bewertet, dass ein Studium (abgeschlossen) Pflicht ist.
Ich hab gestern ganz viele Infos bekommen, wie man sowas macht.
Leider ist das Arbeit. Leider kann ich das auf niemanden abwelzen.
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| Zitat von RedAngel
| Zitat von K4ll1mer0
| Zitat von [gc]Fidel
Hat hier schon. Mal jemand eine Stelle ausgeschrieben?
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Man nehme 2021-04-20_Ausschreibung-xy.docx und ersetze $StellennameAlt durch $StellennameNeu. Alternativ googlet man nach ähnlichen Stellen bei anderen öD und kopiert sich was zusammen.
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Bei gefordertem Hochschulstudium keinesfalls auf das Wort "abgeschlossenes" verzichten. Manchem Arbeitsrichter reicht sonst die reine Einschreibung aus. Ask me how I know.
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Ich bin ja nicht im ÖD Game, aber was soll da passieren? Dann bekommt der Kandidat halt aus einem anderen Grund eine Absage?
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Was wichst ihr euch hier so einen auf ein abgeschlossenes Studium?
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öD ist wirklich srs bsns und so. Und stellenbewertungen werden halt an formaler Qualifikation festgemacht. Und an nix anderem.
Wenn Du also hyperintelligent bist, Erfahrung hast wie Methusalem und zum Frühstück nach dem aufsetzen eines rechtssicheren und akzeptablen Friedensvertrags für den nahostkonflikt eine Lösung zur Stabilisierung des Plasmas zur Kernfusion findest, aber leider nur eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner hast, wirst du nicht über TVöd 9b hinauskommen
(so ungefähr, ich hab darin selbst keinen hohen IQ, aber das soll es illustrieren)
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [gc]Fidel am 06.05.2023 10:18]
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Ah okay, und auf E9 bewirbt sich dann kein fähiger Kandidat, weil zu wenig Kohlen, also muss es n Studium sein. Ich glaub, ich versteh das
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| Zitat von Mobius
Ah okay, und auf E9 bewirbt sich dann kein fähiger Kandidat, weil zu wenig Kohlen, also muss es n Studium sein. Ich glaub, ich versteh das
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Zum einen das, zum anderen hat (wie ich gelernt habe) jede Stelle eine Beschreibung und eine Bewertung. Und diese Bewertung wird anhand von formellen Kriterien durchgeführt und da sind wir wieder beim Studium.
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Führe einfach ne Tabelle für allgemeinen Skill ein, in der du die Bewerber subjektiv objektivierst, schon haste deine Bewertung.
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Das kommt dann ja noch bei den Vorstellungsgesprächen.
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| Zitat von [gc]Fidel
Und stellenbewertungen werden halt an formaler Qualifikation festgemacht. Und an nix anderem.
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Dass du allgemein Bullshit absonderst ist ja das eine, aber warum unnötig bei etwas was wirklich jede:r in der Anlage zum Tarifvertrag anders nachlesen kann?
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Er leistet nun eben weniger qualitativ hochwertige Arbeit, weil nach den aktuellen Tarifabschlüssen keine Motivation für die Elite besteht, ordentliche Arbeit zu leisten.
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| Zitat von Abso
| Zitat von [gc]Fidel
Und stellenbewertungen werden halt an formaler Qualifikation festgemacht. Und an nix anderem.
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Dass du allgemein Bullshit absonderst ist ja das eine, aber warum unnötig bei etwas was wirklich jede:r in der Anlage zum Tarifvertrag anders nachlesen kann?
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Korrigier mich gern.
Ansonsten gewöhn dir halt mal wenigstens am Samstag das Gebell ab. Du bist ja schlimmer als ich.
Aber rein inhaltlich: ja, falsch ausgedrückt. Ohne bestimmte formale Qualifikation gehts nicht auf die bewertete Stelle. Sorry.
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| Zitat von [gc]Fidel
Du bist ja schlimmer als ich.
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Sehr schön
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| Zitat von [gc]Fidel
Leider ist das Arbeit. Leider kann ich das auf niemanden abwelzen.
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Ich hab gehört ChatGPT kann sowas ganz hervorragend
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| Zitat von [gc]Fidel
| Zitat von Abso
| Zitat von [gc]Fidel
Und stellenbewertungen werden halt an formaler Qualifikation festgemacht. Und an nix anderem.
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Dass du allgemein Bullshit absonderst ist ja das eine, aber warum unnötig bei etwas was wirklich jede:r in der Anlage zum Tarifvertrag anders nachlesen kann?
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Korrigier mich gern.
Ansonsten gewöhn dir halt mal wenigstens am Samstag das Gebell ab. Du bist ja schlimmer als ich.
Aber rein inhaltlich: ja, falsch ausgedrückt. Ohne bestimmte formale Qualifikation gehts nicht auf die bewertete Stelle. Sorry.
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Auch das stimmt rein vom Wortlaut her nicht. Vielleicht lässt du besser wen anders die Stelle ausschreiben.
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Da welze ich mir nicht so sicher.
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| Zitat von Abso
| Zitat von [gc]Fidel
| Zitat von Abso
| Zitat von [gc]Fidel
Und stellenbewertungen werden halt an formaler Qualifikation festgemacht. Und an nix anderem.
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Dass du allgemein Bullshit absonderst ist ja das eine, aber warum unnötig bei etwas was wirklich jede:r in der Anlage zum Tarifvertrag anders nachlesen kann?
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Korrigier mich gern.
Ansonsten gewöhn dir halt mal wenigstens am Samstag das Gebell ab. Du bist ja schlimmer als ich.
Aber rein inhaltlich: ja, falsch ausgedrückt. Ohne bestimmte formale Qualifikation gehts nicht auf die bewertete Stelle. Sorry.
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Auch das stimmt rein vom Wortlaut her nicht. Vielleicht lässt du besser wen anders die Stelle ausschreiben.
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Dann teile doch deine unbeschreibliche Weisheit mit mir.
Ganz im Ernst, ich schreibe vor einigen Stunden noch, dass ich keine Ahnung davon habe, dann dass ich es mir hab erklären lassen, ich dennoch kaum Ahnung davon hab und anstatt dann korrigierend einzugreifen, keifst du rum, wie ein alter Waschbär.
Kanalisiere deine Aggressionen doch mal in was positives und schreibe, wie es richtig ist.
Das wäre nett und produktiv.
Wärst du so lieb? Danke im Voraus!
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Treffen Aschaffenburg Hbf 1:1 ich geb Weizen / Äppler
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| Zitat von [gc]Fidel
| Zitat von Abso
| Zitat von [gc]Fidel
| Zitat von Abso
| Zitat von [gc]Fidel
Und stellenbewertungen werden halt an formaler Qualifikation festgemacht. Und an nix anderem.
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Dass du allgemein Bullshit absonderst ist ja das eine, aber warum unnötig bei etwas was wirklich jede:r in der Anlage zum Tarifvertrag anders nachlesen kann?
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Korrigier mich gern.
Ansonsten gewöhn dir halt mal wenigstens am Samstag das Gebell ab. Du bist ja schlimmer als ich.
Aber rein inhaltlich: ja, falsch ausgedrückt. Ohne bestimmte formale Qualifikation gehts nicht auf die bewertete Stelle. Sorry.
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Auch das stimmt rein vom Wortlaut her nicht. Vielleicht lässt du besser wen anders die Stelle ausschreiben.
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Dann teile doch deine unbeschreibliche Weisheit mit mir.
Ganz im Ernst, ich schreibe vor einigen Stunden noch, dass ich keine Ahnung davon habe, dann dass ich es mir hab erklären lassen, ich dennoch kaum Ahnung davon hab und anstatt dann korrigierend einzugreifen, keifst du rum, wie ein alter Waschbär.
Kanalisiere deine Aggressionen doch mal in was positives und schreibe, wie es richtig ist.
Das wäre nett und produktiv.
Wärst du so lieb? Danke im Voraus!
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Lieber Abso,
es ist schade zu sehen, dass du aus der Diskussion im Jour Fixe heute morgen nicht noch eine Klarstellung an Fidel gegeben hast. Ich bin nach wie vor starker Vertreter deiner Rolle als Hilfsmod in einem Thread und es wäre doch schade, wenn diese Aktion jetzt ein schlechtes Licht auf dich, mich und das ganze Team wirft.
Als angehender Mod wird von dir erwartet auf Einwände einzugehen und die Situation im Anschluss opportun für alle Beteiligten zu strukturieren.
Ich hoffe wirklich, dass du mit dem Spirit, den du eingangs gezeugt hast, mit uns weiter in die Zukunft gehen wirst.
Bitte schreibe dein Feedback bis EOB gern auch an Fidel direkt.
Beste Grüße,
Seppl
Vice President of Global Schlupf
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Abso ist aber wirklich auch immer die korinthian truth am spitten.
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| Zitat von [gc]Fidel
| Zitat von Abso
| Zitat von [gc]Fidel
| Zitat von Abso
| Zitat von [gc]Fidel
Und stellenbewertungen werden halt an formaler Qualifikation festgemacht. Und an nix anderem.
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Dass du allgemein Bullshit absonderst ist ja das eine, aber warum unnötig bei etwas was wirklich jede:r in der Anlage zum Tarifvertrag anders nachlesen kann?
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Korrigier mich gern.
Ansonsten gewöhn dir halt mal wenigstens am Samstag das Gebell ab. Du bist ja schlimmer als ich.
Aber rein inhaltlich: ja, falsch ausgedrückt. Ohne bestimmte formale Qualifikation gehts nicht auf die bewertete Stelle. Sorry.
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Auch das stimmt rein vom Wortlaut her nicht. Vielleicht lässt du besser wen anders die Stelle ausschreiben.
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Dann teile doch deine unbeschreibliche Weisheit mit mir.
Ganz im Ernst, ich schreibe vor einigen Stunden noch, dass ich keine Ahnung davon habe, dann dass ich es mir hab erklären lassen, ich dennoch kaum Ahnung davon hab und anstatt dann korrigierend einzugreifen, keifst du rum, wie ein alter Waschbär.
Kanalisiere deine Aggressionen doch mal in was positives und schreibe, wie es richtig ist.
Das wäre nett und produktiv.
Wärst du so lieb? Danke im Voraus!
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Lies halt im TV nach, da steht's. Und einerseits "Ich hab ja keine Ahnung", andererseits ein absolutes "nur an formaler Qualifikation, an nix Anderem!!!1" und dann später doch wieder "ich hab ja keine Ahnung" - ja puh.
Die Eingruppierung richtet sich nach den Anforderungen der Stelle, in der Grundform sowas wie "Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der Regel im Rahmen von $qualifikationsmaßnahme erworben werden". Weiter differenziert wird dann anhand des Ausmaßes von Verantwortung und Schwierigkeit oberhalb des Basisniveaus. Da kann man dann beispielsweise in der Entgeltordnung (Anlage 1, ab Seite 51) nachlesen, beispielsweise zur 9b:
| Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkei-
ten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert. | |
Es handelt sich hier also um die Einstiegsgruppe für Bachelor und zugleich um eine Eingruppierung für Expert:innen auf Basis einer Ausbildung. 9c nimmt die besondere Verantwortung als zusätzliche Anforderung auf, 10 und 11 die teilweise oder vollumfängliche Schwierigkeit und Bedeutung, und 12 wiederum die weitergehende Verantwortung. Beachte, dass nirgendwo ausdrücklich das Studium gefordert wird, auch wenn dasselbe, ersatzweise entsprechende Fortbildungen, üblich ist.
Geht übrigens genauso weiter:
| Entgeltgruppe 13
1. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkei-
ten ausüben.
2. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit
wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung
ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1 | |
Ja, typischerweise findet man in der 13 vor allem Menschen mit Master oder Unidiplom, aber ein Eigenbetrieb kann durchaus von einem Bachelor geleitet werden, dem dann trotzdem nach Nr. 2 die 13 zugestanden wird. Ebenso sind "gleichwertige Tätigkeit und Erfahrung" da eine sehr weit gefasste Öffnungsklausel.
Dass in allen Fällen die von "Ausbildung für 5/6, Bachelor für 9/10, Master für 13" abweichen auch Wille seitens der Vorgesetzten und der Personalabteilung erforderlich ist, ist eine andere Diskussion. Aber es ist eben keineswegs so, als wäre formale Qualifikation das einzige oder auch nur das wichtigste Maß. Es ist nur das einfachste in jeder Hinsicht.
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Puh, tldr. Formale Qualifikation und nix anderes it is.
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öD Thread wann?
Ihr macht unseren Businessbrunch kaputt!!!
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| Zitat von Abso
| Zitat von [gc]Fidel
| Zitat von Abso
| Zitat von [gc]Fidel
| Zitat von Abso
| Zitat von [gc]Fidel
Und stellenbewertungen werden halt an formaler Qualifikation festgemacht. Und an nix anderem.
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Dass du allgemein Bullshit absonderst ist ja das eine, aber warum unnötig bei etwas was wirklich jede:r in der Anlage zum Tarifvertrag anders nachlesen kann?
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Korrigier mich gern.
Ansonsten gewöhn dir halt mal wenigstens am Samstag das Gebell ab. Du bist ja schlimmer als ich.
Aber rein inhaltlich: ja, falsch ausgedrückt. Ohne bestimmte formale Qualifikation gehts nicht auf die bewertete Stelle. Sorry.
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Auch das stimmt rein vom Wortlaut her nicht. Vielleicht lässt du besser wen anders die Stelle ausschreiben.
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Dann teile doch deine unbeschreibliche Weisheit mit mir.
Ganz im Ernst, ich schreibe vor einigen Stunden noch, dass ich keine Ahnung davon habe, dann dass ich es mir hab erklären lassen, ich dennoch kaum Ahnung davon hab und anstatt dann korrigierend einzugreifen, keifst du rum, wie ein alter Waschbär.
Kanalisiere deine Aggressionen doch mal in was positives und schreibe, wie es richtig ist.
Das wäre nett und produktiv.
Wärst du so lieb? Danke im Voraus!
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Lies halt im TV nach, da steht's. Und einerseits "Ich hab ja keine Ahnung", andererseits ein absolutes "nur an formaler Qualifikation, an nix Anderem!!!1" und dann später doch wieder "ich hab ja keine Ahnung" - ja puh.
Die Eingruppierung richtet sich nach den Anforderungen der Stelle, in der Grundform sowas wie "Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der Regel im Rahmen von $qualifikationsmaßnahme erworben werden". Weiter differenziert wird dann anhand des Ausmaßes von Verantwortung und Schwierigkeit oberhalb des Basisniveaus. Da kann man dann beispielsweise in der Entgeltordnung (Anlage 1, ab Seite 51) nachlesen, beispielsweise zur 9b:
| Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkei-
ten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert. | |
Es handelt sich hier also um die Einstiegsgruppe für Bachelor und zugleich um eine Eingruppierung für Expert:innen auf Basis einer Ausbildung. 9c nimmt die besondere Verantwortung als zusätzliche Anforderung auf, 10 und 11 die teilweise oder vollumfängliche Schwierigkeit und Bedeutung, und 12 wiederum die weitergehende Verantwortung. Beachte, dass nirgendwo ausdrücklich das Studium gefordert wird, auch wenn dasselbe, ersatzweise entsprechende Fortbildungen, üblich ist.
Geht übrigens genauso weiter:
| Entgeltgruppe 13
1. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkei-
ten ausüben.
2. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit
wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung
ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1 | |
Ja, typischerweise findet man in der 13 vor allem Menschen mit Master oder Unidiplom, aber ein Eigenbetrieb kann durchaus von einem Bachelor geleitet werden, dem dann trotzdem nach Nr. 2 die 13 zugestanden wird. Ebenso sind "gleichwertige Tätigkeit und Erfahrung" da eine sehr weit gefasste Öffnungsklausel.
Dass in allen Fällen die von "Ausbildung für 5/6, Bachelor für 9/10, Master für 13" abweichen auch Wille seitens der Vorgesetzten und der Personalabteilung erforderlich ist, ist eine andere Diskussion. Aber es ist eben keineswegs so, als wäre formale Qualifikation das einzige oder auch nur das wichtigste Maß. Es ist nur das einfachste in jeder Hinsicht.
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Danke für die Mühe. Das war doch mal erhellend.
Bei uns passt das irgendwie nicht in die Hierarchien. Hab eben nochmal ein paar Stellenausschreibungen im öD gesehen und auch da passt es nicht.
Ist interessant, wie fixiert das alles ist, noch interessanter finde ich persönlich, dass ich deinen Post vorher noch ganz anders interpretiert habe.
Die Situation, in der ich bin, passt irgendwie noch weniger. Wir bekommen eine neue Aufgabe, die wird bei mir angesiedelt. Passt auch fachlich irgendwie. Nur gibt's noch gar keine Stellen- / Aufgabenbeschreibung. Das liegt daran, dass es offiziell noch keine Pflichtaufgabe für uns ist. Die Stelle gibt es vorher. Sehr freundlich. Das ist wohl auch mein Problem gewesen. Was es gibt, ist eine Stelle. Und Mittel, diese stelle zu finanzieren und zwar explizit eine Gruppe.
Ich hab das Problem nun aber derart gelöst, dass ich ganz dreist von anderen alles kopiere. In der kommenden Woche schickt mir jemand nettes das Zeug.
@ M'Buse, es ist doch Wochenende, da is doch eh kaum was los.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [gc]Fidel am 06.05.2023 16:46]
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| Zitat von [gc]Fidel
Das liegt daran, dass es offiziell noch keine Pflichtaufgabe für uns ist.
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Die Formulierung klingt komisch. Erwartet ihr eine Gesetzesänderung, die nur euch betrifft?
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Thema: Vorstellungsgespräche 45 ( Es wird performt ) |