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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Verbraucherschutz ( Vorspiegelung falscher Tatsachen. )
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Chris*

Chris*
Ich würd mir da nicht so große Gedanken machen. Sie haben ja keine Kontonummer, also können sie nix abbuchen sondern müssen auf deine Überweisung warten. d.h. sie müssten sich auf einen Rechtsstreit mit dir einlassen, da aber eine falsche Beratung statt gefunden hat, du keine Kopie bekommen hat und der Vertrag angeblich laut ciao.com Bericht einen Formfehler auffweist, werden sie nicht das Risiko eingehen sich darauf einzulassen. Die Masche ist einfach, dass sie versuchen leichtgläubige Menschen dazu zu verleiten, das Geld zu überweisen. Wenn man Überweist, hat man schon schlechtere Karten. Aber sie werden dir eine Mahung schicken, eine zweite Mahnung und danach wirst du Ruhe haben.
04.02.2004 21:57:03  Zum letzten Beitrag
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dantoX

dantoX
 
Zitat von Chris*
Ich würd mir da nicht so große Gedanken machen. Sie haben ja keine Kontonummer, also können sie nix abbuchen sondern müssen auf deine Überweisung warten. d.h. sie müssten sich auf einen Rechtsstreit mit dir einlassen, da aber eine falsche Beratung statt gefunden hat, du keine Kopie bekommen hat und der Vertrag angeblich laut ciao.com Bericht einen Formfehler auffweist, werden sie nicht das Risiko eingehen sich darauf einzulassen. Die Masche ist einfach, dass sie versuchen leichtgläubige Menschen dazu zu verleiten, das Geld zu überweisen. Wenn man Überweist, hat man schon schlechtere Karten. Aber sie werden dir eine Mahung schicken, eine zweite Mahnung und danach wirst du Ruhe haben.



Na hoffen wir es.

dX
04.02.2004 22:03:53  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
dx, don't panic.
Einige Klarstellungen zu obigen Mutmaßungen:

1. Verlängerung der Frist durch Nichtaushändigung:
Gilt nur bei Verträgen, die der Schriftform bedürfen, hier nicht einschlägig. Es reicht die Mitteilung in Textform, für die Aushändigung nicht erforderlich ist

2. Deshalb: Bestätigung des Empfangs unerheblich, wäre aber ohnehin unwirksam (verbotene Beweislastumkehr, §§ 355 Abs.2 S.4, 309 Nr. 12 BGB)

3. Den Vertrag kannst du innerhalb eines Jahres anfechten - wegen arglistiger Täuschung. Es ist zu erwägen das sofort zu machen und denen mit einer Feststellungs- und Unterlassungsklage zu drohen. Natürlich trifft dann dich die Beweislast.

4. Ergo: Ausdrücklich und unter Bezugnahme auf beigefügte schriftliche Stellungnahmen deiner Zeugen die Anfechtung erklären und mitteilen, dass der ganze Vorgang zur Staatsanwaltschaft wandert wenn sie nicht die Stornierung des vertrages bestätigen.

Ob die das wirklich beeindruckt ist eine andere Frage. Professionelle Betrüger spielen das Spiel manchmal sehr lange.
05.02.2004 15:28:40  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
Ich würde mich in stoischer Ruhe üben. Ob die wegen 150€ wirklich klagen und das eintreiben wage ich auch zu bezweifeln - schließlich beanspruchst Du ja keine Leistungen, kostest also nix.
Sollen die sich doch damit rumplagen, nicht Du. Empfänger unbekannt verzogen auf die nächsten Briefe rauf und wieder ab in Briefkasten. Freunde von mir haben auf die Art und Weise auch schon durchaus berechtigte Zahlungen in soner Höhe ausgessessen.
Alternativ: Einmal ein Drohschreiben von einem (befreundeten?) Anwalt verfassen lassen. Kostet nicht viel und schreckt trotzdem meist ab. Viel Glück RH
05.02.2004 15:37:06  Zum letzten Beitrag
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[USS]Exitus

[USS]Exitus
 
Zitat von dantoX

Kontodaten hatte ich angegeben.



Die Frage warum du deine Kontodaten angibst wenn du von einer kostenlosen Probezeit ausgehst finde ich allerdings ebenfalls interessant verwirrt
05.02.2004 15:42:31  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Verbraucherschutz ( Vorspiegelung falscher Tatsachen. )
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