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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Arbeitsrecht ( Krankenschein )
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Testopfer

Arctic Female
Krankenschein
Darf eine Firma ihren Angestellten verbieten krank zu feiern? Unter welchen Umständen Ja, wann nicht, überhaupt nicht oder wie auch immer? Das täte mich mal interessieren wie das so in Deutschland aussieht, weil ich glaube zu wissen, dass sie es nicht darf. Aber hier gibt es sicher genug 'Rechtsexperten' (husthust) - oder solche die es jedenfalls meinen zu sein - die mehr Ahnung von der ganzen Schose haben.

Besten Dank schonmal im vorraus.
15.03.2004 7:16:35  Zum letzten Beitrag
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[wbt]chobo

Guerilla
faule sau, geh arbeiten!


Breites Grinsen
15.03.2004 7:18:59  Zum letzten Beitrag
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Testopfer

Arctic Female
Ist ja zum Glück nicht wegen mir. Ich arbeite auch so nicht. Breites Grinsen
15.03.2004 7:20:37  Zum letzten Beitrag
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Aerocore

AUP Aerocore 30.04.2015
frag tyler im irc..
15.03.2004 7:21:20  Zum letzten Beitrag
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[TML] Futura

Babybender
Nhe Firma darf dir gar nichts verbieten, wenn man "wirklich" krank ist.....allerdings kann es sein, dass wenn man mehr wie 6 Wochen krank ist und dann von der KK Krankengeld erhält, dass diese einen zum Vertrauensarzt schicken. Ach ja...wenn man krank "feiert" und der Arbeitgeber bekommt das mit, ist das ein Grund für neh fristlose Kündigung Augenzwinkern
15.03.2004 7:40:15  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
Krank "feiern" darf niemand, das ist mitunter ein Kündigungsgrund, krank sein darf jeder, da liegt das Risikio beim Arbeitgeber.
Dieser hat jedoch drauf Anspruch, am Erkrankungstag sofort benachrichtigt zu werden, wie lange man ausfällt. Ab dem 3.Krankheitstag muß ein ärztliches Attest (gelder Schein) umgehend eingereicht werden. Im speziellen Fällen hat der Arbeitgeber sogar das Recht, bereits am 1. Krankheitstag ein Attest anzufordern. Natürlich ist während der Krankheitsdauer alles zu unterlassen, was den Heilungsprozeß nicht fördert.
15.03.2004 8:54:59  Zum letzten Beitrag
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~Kebap


 
Zitat von [TML] Futura
Nhe Firma darf dir gar nichts verbieten, wenn man "wirklich" krank ist.....





Dauererektionen gehören nicht zum Krank sein!
15.03.2004 8:58:48  Zum letzten Beitrag
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WIU

Arctic
 
Zitat von Kebap
 
Zitat von [TML] Futura
Nhe Firma darf dir gar nichts verbieten, wenn man "wirklich" krank ist.....



Dauererektionen gehören nicht zum Krank sein!



Nicht mal wenn ein befreundeter Arzt ... ?
15.03.2004 9:09:23  Zum letzten Beitrag
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[TML] Futura

Babybender
betruebt gucken
 
Zitat von Kebap
 
Zitat von [TML] Futura
Nhe Firma darf dir gar nichts verbieten, wenn man "wirklich" krank ist.....





Dauererektionen gehören nicht zum Krank sein!



Ist das neh POT-Krankheit`?
Freundinnen können da Abhilfe schaffen, also so echte....nicht die in deiner Chat-Phantasie !
15.03.2004 9:11:09  Zum letzten Beitrag
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~Kebap


Lass Sindy in Ruhe! Sie mag zwar etwas rund sein, aber hat einen 100mal besseren Charakter!

Ganz toll Futura...
15.03.2004 9:17:35  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
...
 
Zitat von Kebap
 
Zitat von [TML] Futura
Nhe Firma darf dir gar nichts verbieten, wenn man "wirklich" krank ist.....





Dauererektionen gehören nicht zum Krank sein!




das nicht, aber schwachsinnigkeit gehört dazu. daher wärst du 365 tage im jahr krankgeschrieben!
15.03.2004 9:25:06  Zum letzten Beitrag
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[TML] Futura

Babybender
 
Zitat von Hessenpower
 
Zitat von Kebap
 
Zitat von [TML] Futura
Nhe Firma darf dir gar nichts verbieten, wenn man "wirklich" krank ist.....





Dauererektionen gehören nicht zum Krank sein!




das nicht, aber schwachsinnigkeit gehört dazu. daher wärst du 365 tage im jahr krankgeschrieben!



Reg dich nicht, kleine Wichtigtuer gibbet halt überall !!
15.03.2004 9:28:20  Zum letzten Beitrag
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~Kebap


*knutsch* Nich neidisch werden, Sindy.
15.03.2004 9:28:35  Zum letzten Beitrag
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DaFips

dafips
nach den fiesen gesetzen der marktwirtschaft darf eine firma eine ganze menge.

sie darf zum beispiel andeuten, dass bei in zukunft anstehenden einsparungen die anzahl der krankheitstage eine nicht ganz unwesentliche rolle bei der auswahl der zu streichenden stellen spielt.
und es kommen anscheindend immer mehr krankheits-weißderteufelwas-gespräche am tag danach in mode, in denen der chef unangenehme fragen stellt. ("ist ein blinddarmdurchbruch wirklich ein grund nicht in die arbeit zu kommen? können sie sich nicht etwas am riemen reißen?....")

soll aber was man so hört eher in größeren firmen vorkommen.......

/e
das einzige was bei uns in dieser hinsicht passiert ist, dass sich die anzahl der krankheitstage negativ auf die höhe der jährl. umsatzbeteiligung auswirkt. diese miesen kleinen.... Wütend
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DaFips am 15.03.2004 12:15]
15.03.2004 12:13:31  Zum letzten Beitrag
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oetzli

Arctic
 
Zitat von Hessenpower
Krank "feiern" darf niemand, das ist mitunter ein Kündigungsgrund, krank sein darf jeder, da liegt das Risikio beim Arbeitgeber.
Dieser hat jedoch drauf Anspruch, am Erkrankungstag sofort benachrichtigt zu werden, wie lange man ausfällt. Ab dem 3.Krankheitstag muß ein ärztliches Attest (gelder Schein) umgehend eingereicht werden. Im speziellen Fällen hat der Arbeitgeber sogar das Recht, bereits am 1. Krankheitstag ein Attest anzufordern. Natürlich ist während der Krankheitsdauer alles zu unterlassen, was den Heilungsprozeß nicht fördert.



Genau so ist es.

Vielleicht eines noch: wer allzuhäufig krank ist, kann unter Umständen eine Kündigung erhalten. Besonders dann, wenn es sich immer um dieselbe Krankheit handelt...
15.03.2004 12:25:01  Zum letzten Beitrag
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oetzli

Arctic
 
Zitat von DaFips
nach den fiesen gesetzen der marktwirtschaft darf eine firma eine ganze menge.



Du elende rote Socke!

Das klingt, als wären die Mitarbeiter gänzlich entmachtet und von den ach so großen Firmenbossen entsetzlich unterdrückt...

Wenn ich mich hier in der Region aber mal umsehe, dann gibt es vielleicht 1 oder 2 wirklich große Firmen, die in dieser Weise verfahren könnten. Daneben sehe ich aber hunderte kleine und mittlere Betriebe, die sich Ausfälle nicht im geringsten leisten können. Die müssen sich schon fragen, ob ein kränkelnder Mitarbeiter finanziell tragbar ist. Und das hat was mit Überleben am Markt zu tun. Nicht damit, daß dem Chef Hörner wachsen und sein Odem nach Schwefel riecht...

Aber wenn wir erstmal alle arbeitslos sind, ist das Klassenziel ja erreicht: dann sind alle gleich, bekommen Ihr Geld ausschließlich von Staat... Das ist dann wohl soziale Marktwirtschaft...
15.03.2004 12:31:23  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Arbeitsrecht ( Krankenschein )


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