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Ermittlungen möglich?
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Hi, ich hab gerade ne üble rechtsradikale Mail von ner GMX Adresse bekommen, mich würde nun interessieren ob man dagegen sinnvoll anzeige erstatten kann, gibt GMX IP Adressen weiter und geben die Provider diese an die Polizei weiter?
Wir wegen soetwas überhaupt eine Ermittlung eingeleitet?
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Ein Wort: Geringfügigkeit.
Es sei denn Du hast grad Morddrohungen etc bekommen...
Mailinhalt?
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Kannst ja ne kurze Mail an abuse@gmx.de aufsetzen, und die empfangene Mail anhaengen. Wenn eine GMX-Adresse da zum Versand solcher Schreiben im groesseren Stil genutzt wurde, hat GMX schon ein Eigeninteresse daran, sich darum zu kuemmern und es ggf zur Strafverfolgung zu bringen.
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frag doch die netten männchen in grün
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| Zitat von .:HoP:.
Ein Wort: Geringfügigkeit.
Es sei denn Du hast grad Morddrohungen etc bekommen...
Mailinhalt? | |
......war irgendwie klar
hättest du eine linke Staatsfeindliche Mail bekommen würde er dir wahrscheinlich raten das BKA einzuschalten....
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Mailinhalt war ein SS Lied, von einem gefakeden aber existierenden Absender, also auch gezielt rufschädigend. Ging an ne Maillist von etwa 15 Adressen, ansonsten war da wohl nichts. Ich bin auch betroffen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Scavenger am 26.03.2004 12:22]
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Dann dürfte es wohl nichteinmal strafbar sein, falls es nicht eines der explizit verbotenen Liedern, wie die Hymne der SA oder das HW-Lied gewesen ist.
Dann ists vom Threadstarter ohnehin lächerlich, so einen Aufstand zu machen, schliesslich versuch ich auch net jedes mal wenn ich auf ner hp nen Wizo-Text seh, den Betreiber zu verklagen...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von .:HoP:. am 26.03.2004 12:25]
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| Zitat von .:HoP:.
Dann dürfte es wohl nichteinmal strafbar sein, falls es nicht eines der explizit verbotenen Liedern, wie die Hymne der SA oder das HW-Lied gewesen ist.
Dann ists vom Threadstarter ohnehin lächerlich, so einen Aufstand zu machen, schliesslich versuch ich auch net jedes mal wenn ich auf ner hp nen Wizo-Text seh, den Betreiber zu verklagen... | |
Ich bin kein Wizo Fan aber es gibt Länder in denen kein Wizo Lied indiziert/verboten ist.
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Gegen das System!
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| Zitat von .:HoP:.
Dann dürfte es wohl nichteinmal strafbar sein, falls es nicht eines der explizit verbotenen Liedern, wie die Hymne der SA oder das HW-Lied gewesen ist.
Dann ists vom Threadstarter ohnehin lächerlich, so einen Aufstand zu machen, schliesslich versuch ich auch net jedes mal wenn ich auf ner hp nen Wizo-Text seh, den Betreiber zu verklagen... | |
Scheiß Fascho-Sympathisant!
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Dürfen die Provider überhaupt IP Adressen speichern und weitergeben? Dachte da war mal was vonwegen Datenschutz und so.
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Wenn eine Straftat vorliegt, bzw in einem Ermittlungsverfahren, dürfen sie die Daten weitergeben.
Und soweit wirds wegen nem Lied, welches schätzungsweise eh net strafbar ist, eh nie kommen, kid..
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Das sollte schon strafbar sein, findest du nicht?
| SS marschiert in Feindesland
Und singt ein Teufelslied
Ein Schütze steht am Wolgastrand
Und leise summt er mit
Wir pfeifen auf Unten und Oben
Und uns kann die ganze Welt
Verfluchen oder auch loben,
Grad wie es jedem gefällt
Wo wir sind da geht's immer vorwärts
Und der Teufel, der lacht nur dazu
Wir kämpfen für Deutschland
Wir kämpfen für Hitler
Der Rote kommt niemals zur Ruh'
Wir kämpften schon in mancher Schlacht
In Nord, Süd, Ost und West
Und stehen nun zum Kampf bereit
Gegen die rote Pest
SS wird nicht ruh'n wir vernichten
Bis niemand mehr stört Deutschlands Glück
Und wenn sich die Reihen auch lichten
Für uns gibt es nie ein zurück
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MaSteRpLaN- am 26.03.2004 12:51]
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wwew.netzgegenlinkegewalt.dr ...
"gleichgeschaltete Systemjournaille"
"Mit dem hinterhältigen Mord an Pim Fortuyn hat die gezielte Pogromhetze des Journalismus ? umgesetzt von den ebenso feigen wie haßrasenden Kettenhunden der Antifa ? ihr bislang prominentestes Opfer gefunden. Doch ist dies nur die Spitze des Eisberges."
" menschenfeindlichen Parolen wie: "Nazi's Raus!" "
Hahaa, wie geil. Die Seite ist doch ein Witz - so was bastelt die jeder liberale Politologie- und Journalistikstudent aus Scheiß in 10 Minuten zusammen.
Das ist nicht mehr als die obskure "Wir armen Opfer"-Gebetsmühle von einigen offensichtlich nicht mitr besonderen Geisteskräften gesegneten Fußsoldaten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Amateur]Cain am 26.03.2004 12:53]
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Das Lied heisst "SS marschiert in Feindesland", ursprünglich war es die Hymne der Legion Condor, mit dem Namen "La légion marche vers le front".
Letzteres findet abgeändert auch noch Verwendung in der französischen Legion.
Strafbar ist das Lied nicht, strafbar ist wohl als eines der wenigen Liedern nur das Horst-Wessel-Lied.
Fraglich wäre die Verbreitung, da Du es zB ja auch nicht öffentlich abspielend arfst zu Unterhaltungszwecken, aber deswegen wird ein Staatsanwalt netmal nen Finger krumm machen, da, wie gesagt, arg geringfügig..
@Cain:
Jop, ist so etwa der selbe Witz wie das Netz gegen Rechts...gnahaha...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von .:HoP:. am 26.03.2004 12:55]
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| Zitat von .:HoP:.
Jop, ist so etwa der selbe Witz wie das Netz gegen Rechts...gnahaha... | |
Offenkundige qualitative Unterschiede in Stil, Datenbasis, Trägern, Ausdruck und Differenzierungsfähigkeit entgehen dir oder werden von dir einfach ignoriert?
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| Zitat von .:HoP:.
Dann dürfte es wohl nichteinmal strafbar sein, falls es nicht eines der explizit verbotenen Liedern, wie die Hymne der SA oder das HW-Lied gewesen ist. | |
Dummes Geschwätz.
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es ist erstaunlich wie hop versucht, diese emails zu relativieren.
aber er hat wahrscheinlich recht. wenn ein paar hirngefickte meinen ihren braunen müll verschicken zu müssen, dann wird das wohl "zu wenig" sein, dass dagegen ermittelt wird.
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| Zitat von MaSteRpLaN-
Das sollte schon strafbar sein, findest du nicht? | |
Och, das haben wir auch schon gesungen.
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Macht sich da mal wieder einer Arg Lächerlich ?
Was das Lied angeht, das Abspielen in der Öffentlichkeit dürfte verboten sein. Ich nehme an, dass der Text durchaus Indizierungswürdig ist, auch wenn ich es keineswegs befürworte.
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| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von .:HoP:.
Dann dürfte es wohl nichteinmal strafbar sein, falls es nicht eines der explizit verbotenen Liedern, wie die Hymne der SA oder das HW-Lied gewesen ist. | |
Dummes Geschwätz. | |
NS-Lieder (strafbar nach § 86 a StGB)
"Die Fahne hoch! Die Reihen fest geschlossen! SA marschiert..." (sog. HORST-WESSEL-LIED)
Melodie d. Horst-Wessel-Liedes, u. U. auch markante Teile davon
"Brüder in Zechen und Gruben, Brüder ihr hinter dem Pflug...Einst kommt der Tag der Rache, einmal da werden wir frei! Schaffendes Deutschland erwache, brich deine Ketten entzwei!"
"Durch Groß-Berlin marschieren wir... SA marschiert, die Straße frei..."
"Es stehet in Deutschland die eiserne Schar, die kämpfet für Freiheit..."
"Es zittern die morschen Knochen... SA marschiert, die Straße frei..."
"Ihr Sturmsoldaten jung und alt..."
"Siehst Du im Osten Morgenrot...Volk ans Gewehr!"
"Sturm, Sturm" (Deutschland erwache)
"Wir sind die Sturmkolonnen......wir sind die Sturmkolonnen der Hitlerdiktatur!..."
"Hakenkreuz"
Verfremdeter Text eines nationalsozialistischen Liedes ("Gerade die Melodie macht Symbolkraft aus")
Quelle: Polizei Hessen
Dummes Geschwätz? Interessant..
@Nighthawk:
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von .:HoP:. am 26.03.2004 13:02]
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| Zitat von cit
es ist erstaunlich wie hop versucht, diese emails zu relativieren.
aber er hat wahrscheinlich recht. wenn ein paar hirngefickte meinen ihren braunen müll verschicken zu müssen, dann wird das wohl "zu wenig" sein, dass dagegen ermittelt wird. | |
Wenn darin kein Aufruf zu Straftaten steht oder die Aufforderung in irgendeiner Weise einer rechtsgerichteten Organisation beizutreten oder anderweitig aktiv zu werden dann ist das auch so.
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| Zitat von .:HoP:.
Quelle: Polizei Hessen | |
Und warum nicht gleich den Link?
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| Zitat von [Amateur]Cain
| Zitat von .:HoP:.
Quelle: Polizei Hessen | |
Und warum nicht gleich den Link? | |
Selbstständigkeit olé..
/e: Noch eins der Polizei S-H? Ev behaupten die weniger Blödsinn gemäss Tylers Grundgesetzchen Link
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von .:HoP:. am 26.03.2004 13:08]
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Glorifizierung Hitlers und der SS ... wäre denkbar, dass es strafbar ist.
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| Zitat von .:HoP:.
| Zitat von [Amateur]Cain
| Zitat von .:HoP:.
Quelle: Polizei Hessen | |
Und warum nicht gleich den Link? | |
Selbstständigkeit olé.. | | ähm, also wenn die Wolfsangel verboten ist dann mach ich mir gerade ernsthaft sorgen um den met den ich hier stehen habe
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| Zitat von .:HoP:.
| Zitat von [Amateur]Cain
| Zitat von .:HoP:.
Quelle: Polizei Hessen | |
Und warum nicht gleich den Link? | |
Selbstständigkeit olé.. | |
Du weisst doch, in Quellenkunde bist du sicherer als ich.
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Thema: Kriminalität im Internet ( Ermittlungen möglich? ) |