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Tyler Threat Nr 23784 ^^
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Hallo,
Ich habe ein Paket per Unfrei zurück Versand. Allerdings habe ich es UNfrei zurück Versand. Er hat es nicht angenommen, und das Paket ist zurück gekommen. Kosten 12 Euro. Meine Mutter war so ... und hat das Paket von der Post geholt....
Nun will er die 12 Euro nicht zahlen, obwohl laut Fernabsatzgesetz er die Kosten des Versands ab 40 Euro tragen muss. Das Gerät kostet aber 60 Euro.
Muss er nun die 60 Euro + die 12 Euro UNfrei + die 4,10 Euro Versand berappen?
Danke
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wer ist "er" ? Eine Firma oder eine Privatperson (ebay etc.?)
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| Zitat von Terrorpudel
wer ist "er" ? Eine Firma oder eine Privatperson (ebay etc.?) | |
Er selber.
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lass mer das
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von 1-2-3 am 30.11.2004 17:37]
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Solltest du es überhaupt Unfrei zurücksenden oder sollte das evtl. ganz anders laufen? Also erstmal richtig erkundigen, bevor du hier nach Tyler schreist...
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die 12€ musst du sicher selbst bezahlen! selbst schuld wenn man sowas nicht vorher mit verkäufer abklären kann
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Es war nichts angegeben bei Rücksendung. Eine belehrung hat auch gefehlt. Er hat eine Firma, einen E-Bay shop. In den AGB´s stand nichts davon.
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| Zitat von .Sprengmeister
Es war nichts angegeben bei Rücksendung. Eine belehrung hat auch gefehlt. Er hat eine Firma, einen E-Bay shop. In den AGB´s stand nichts davon. | |
Dann fragt man halt per E-Mail nach oder bestellt bei ner richtigen Firma! Man, wie unfähig kann man sein, einfach so auf Verdacht Pakete durch die Gegend schicken...
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Komisch nur, das bei Amazon und Conrad Electronic das unfreie Paket angenommen wurde. Aber er hat den VErsand zu tragen, ergo wenn er keine bestimmungen macht WIE es geschickt werden muss kann ich es normal bestimmten. Auserdem werd ich mir nun die mühe machen und bei 5+ Paketen die ich zurück schick bei jedem a nach zu fragen wenn er nix in seiner agb hat wie ich es verschicken soll...
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Aber dein Ebay Verkäufer ist nunmal nicht Amazon oder Conrad Electronic. Es gibt auch (große) Händler, da muss man erstmal das Porto vorschiessen und kriegt das Porto dann später aufs Konto zurücküberwiesen.
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Es geht hier ums rechtliche. Ändern kann man es eh nicht mehr. Aber ich sehe es nicht ein die ganzen 12 euro zu zahlen, weil er das paket nicht angenommen hat wozu er verpflichtet war...
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Ich glaube eher, dass er verpflichtet war, dir den normalen Versand zu erstatten und nicht unfrei, was ca. 3 mal so teuer ist.
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wahrscheinlich wußte er net mal dass du das ding zurückschickst...
Wie soll das bitte funktionieren?! Man kann ja wohl erwarten dass du wenigstens bescheid sagst und kurz fragst ob das ok ist.
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| Zitat von 1-2-3
wahrscheinlich wußte er net mal dass du das ding zurückschickst... | |
Daran hab ich noch gar nicht gedacht ... hätte der Empfänger den Postboten nach dem Absender fragen sollen, dann in seiner Verkaufsdatenbank (die er feinsäuberlich angelegt hat) nachschauen, ob er der entsprechenden Person in letzter Zeit verkauft hat, und dann dem Postboten sagen "Ja, das nehm ich"?
Oder gleich alle unfreien Pakete einfach mal annehmen?
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Tschuldigung liebes 1-2-3 ich hab schonmal gesagt das dein sinnloses gespräch nichts an der lage ändert...
ES GEHT HIER NICHT DARUM WAS ICH HÄTTE TUN KÖNNEN sondern wie es genau jetzt ausschaut. Rechtlich.
BItte
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Villeicht, aber auch nur vielleicht, versucht 1-2-3 dir durch die Erklärung der Situation zu zeigen, dass du rechtlich ziemlich geringe Chancen hast, weil der Fehler doch eher bei dir lag als beim Verkäufer, aber wie schon erwähnt, das ist nur eine Theorie von mir.
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| Zitat von .Sprengmeister
Es geht hier ums rechtliche. Ändern kann man es eh nicht mehr. Aber ich sehe es nicht ein die ganzen 12 euro zu zahlen, weil er das paket nicht angenommen hat wozu er verpflichtet war... | |
Niemand ist verpflichtet unfreie Sendungen anzunehmen.
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Wenn ihm die Portokosten auferlegt werden da er nichts in der AGB geregelt hat normal schon...
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Falsch:
Thema: Portokosten ( Tyler Threat Nr 23784 )
Richtig:
Thema: Portokosten ( Tyler Thread Nr 23784 )
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| Zitat von .Sprengmeister
Wenn ihm die Portokosten auferlegt werden da er nichts in der AGB geregelt hat normal schon... | |
Wo liest du das in § 357 BGB (2) raus, dass der Verbraucher die Ware unfrei zurückschicken darf?
€: Ja, da steht etwas von Kostenübernahme, aber das gilt wohl nur bis zu den üblichen Kosten. Wenn man etwas aber Unfrei verschickt, fallen dem Empfänger Mehrkosten an, die dir dann ggf. abgezogen werden können vom rückerstatteten Geld. Aber das Annehmen von unfreien Sendungen ist IMO immer noch ne freiwillige Sache vom Empfänger (Händler hier).
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von mcsmurf am 30.11.2004 18:19]
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| Zitat von pinback
Villeicht, aber auch nur vielleicht, versucht 1-2-3 dir durch die Erklärung der Situation zu zeigen, dass du rechtlich ziemlich geringe Chancen hast, weil der Fehler doch eher bei dir lag als beim Verkäufer, aber wie schon erwähnt, das ist nur eine Theorie von mir. | |
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Ja, und der BÄcker ist schuld weil er dir die Ware per Lieferwagen bringt und nicht per Leiterwagen, was billiger wäre...
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| Zitat von .Sprengmeister
Ja, und der BÄcker ist schuld weil er dir die Ware per Lieferwagen bringt und nicht per Leiterwagen, was billiger wäre... | |
warum hast du den thread überhaupt aufgemacht? wenn du von deiner meinung dass du im recht bist, eh nicht abrücken willst, selbst wenn dir 90% was anderes erzählen?
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| Zitat von .Sprengmeister
Ja, und der BÄcker ist schuld weil er dir die Ware per Lieferwagen bringt und nicht per Leiterwagen, was billiger wäre... | |
Äpfel<-->Birnen?
Ansonsten das was pinback/1-2-3 gesagt haben
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Mann.
Hast du eigentlich nen Sockenschuss?
Closed.
Gruss
PiLLe
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Thema: Portokosten ( Tyler Threat Nr 23784 ^^ ) |