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naja, ich geh erstmal Fruehstuecken..
vielleicht bis spaeter..
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Frühstück! Ich wusste, ich habe irgend etwas vergessen. /o\
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STell ich mir nicht gerade lustig vor gleich morgens mit Kopfschmerzen aufzuwachen
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Ungewöhnlich. Wecker auf 8 gestellt, ich erinnere mich nicht in ausgestellt zu haben und dann von alleine um 9 aufgewacht.
Bin einer bisschen nervös wegen der Wohnungsgeschichte.
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| Zitat von TriggerTG
STell ich mir nicht gerade lustig vor gleich morgens mit Kopfschmerzen aufzuwachen
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ich hab 99% des Tages Kopfschmerzen.. seit 2,3 Wochen mal wieder.. das einzige was sich aendert ist die Intensitaet..
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wenn meine digicam und mein ipod endlich mal fertig geladen waeren, koennte ich endlich los.. *wart*
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Ach, wegen der Wohnung: Wenn sie wirklich verkauft wird, kann der neue Besitzer euch dann nicht erst nach mindestens drei Jahren rausschmeißen?
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| Zitat von -Marvin-
| Zitat von TriggerTG
STell ich mir nicht gerade lustig vor gleich morgens mit Kopfschmerzen aufzuwachen
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ich hab 99% des Tages Kopfschmerzen.. seit 2,3 Wochen mal wieder.. das einzige was sich aendert ist die Intensitaet..
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Ich schwöre ja auf Novalgin. Auch wenn die regelmäßigen Kopfschmerzen während der Schulzeit verschwunden sind. Aber wenn das erwischts mich auch richtig hart.
Behauptet sonst noch wer von sich, er könne keine Tabletten schlucken? Ich gestehe da auch ein, eine mentale Blockade zu haben. Daher muss ich auch sagen, dass Asperin oder ASS Brausetabletten zum Kotzen schmecken, dagegen ist Novalgin richtig lecker Aber als ich 3 war, hatte ich eine recht schwere Operation und musste danach noch Jahre ein Medikament (so nen Saft) zu mir nehmen, ich weiß, dass ich es am Anfang gehasst habe, aber nach ner Zeit fand ich es richtig klasse.
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| Zitat von igor]2
Ach, wegen der Wohnung: Wenn sie wirklich verkauft wird, kann der neue Besitzer euch dann nicht erst nach mindestens drei Jahren rausschmeißen?
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Cool, kann mir das jemand übersetzen?
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wenn es gar nicht geht, dann nehm ich eine Spalt, die sind die einzigen, die ich vom Magen her vertrag..
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Wobei nochmal zur Wohnung, auch der Vermieter hat ja die 3 Monate Kündigungsfrist, er kann uns ja trotzdem rauswerfen oder? Sonst würde das ja heißen, dass ich 3 Jahre lang nicht gekündigt werden kann?
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So wie ich das verstehe, definiert § 573 BGB ziemlich scharf, weshalb man einen Mieter rauswerfen darf. Und "einfach mal so" kündigen scheint da gar nicht so einfach zu sein, wenn ich das als Juralaie richtig sehe. (Ich finde übrigens, das wäre der passende Zeitpunkt, einen Rechtsanwalt zu suchen. Meiner Meinung nach ist auch so ein knappes "Ja, da übermorgen müsste mal wer in die Wohnung..." nicht i.O.)
e: Hahaha. nach 577 habt ihr sowieso das Vorkaufsrecht, über das ihr auch noch unterrichtet werden müsst. Gleich finde ich im BGB noch das Recht des Mieters auf einen nuklearen Erstschlag.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von igor]2 am 26.01.2008 10:53]
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na, wie isses?
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Joar, dank den Schmerzmitteln ganz gut. Bewegen kann ich mich noch nicht wirklich, weil der Fuß noch nicht so das Blut verträgt und das Bein kann ich beim Laufen schlecht hochlagern, aber ansonsten alles mehr oder weniger tiptop.
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seich mal hey, seich mal ho..
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| Zitat von Zensiert
Joar, dank den Schmerzmitteln ganz gut. Bewegen kann ich mich noch nicht wirklich, weil der Fuß noch nicht so das Blut verträgt und das Bein kann ich beim Laufen schlecht hochlagern, aber ansonsten alles mehr oder weniger tiptop.
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das klingt doch ganz gut
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Praktische ist, man braucht nur rufen und bekommt alles ans Bett gebracht
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| Zitat von igor]2
"Ja, da übermorgen müsste mal wer in die Wohnung..."
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Das bekommt die Maklerin von mir auch heute zu hören, allerdings glaube ich nicht, dass das beabsichtigt war, am Telefon ging die Dame wirklich davon aus, dass ich da schon längst Bescheid wüsste. Aber das ändert nichts daran, dass sie das versäumt haben.
Genauergesagt war es sogar ein "morgen müsste mal wer in die Wohnung", aber da die wissen, dass wir oft am Wochenende nicht da sind, hätte ich das auch locker verschieben können, also es war nicht so, dass die mich da vor vollendete Tatsachen gestellt hat, immerhin war dieses Wochenende günstig und ich wollte die Sache auch schnell hinter mich bringen.
Dass das natürlich eine völlig untragbare Situation ist, dürfte der auch schon klar geworden sein. Mal schauen.
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Aus Erfahrung kann ich sagen (Mein Vater besitzt ein paar wenige Immobilien):
Die Mieter können alles, der Vermieter kann nichts.
Wenn der Vermieter einen Mieter raushaben will (weil er z.B. regelmäßig die Miete nicht (pünktlich) aufbringen kann)) ist das ein Bürokratiekrieg.
Wenn der Mieter einen auf Normade machen will kann er das. Er kann sich wegen jedem scheiß beschweren und kann jede Frist mit paar Tricks aushebeln.
Also mach dir da mal keinen Kopf Peace
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so, digicam ist geladen..
cya
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| Zitat von SirSiggi
Unis werden mich nicht wollen mit FachAbi.
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Sag das nicht. Die TU Braunschweig nimmt für ihren Informatikstudiengang (BA) auch Leute mit Fachabi.
Das einzige was mich an Braunschweig stört sind die fast 700¤ pro Semester. Ich muss mal mit meinen Eltern klären ob und wie ich das irgendwie finanzieren kann. Gut, in den Gebühren ist dann auch noch ein Zugticket für ganz Niedersachen mit drin, ich käme also immer Problemlos zu meiner Freundin und zu meinen Eltern. Das ist schonmal schön.
Aber trotzdem...mal gucken.
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| Zitat von Achsel-des-Bösen
| Zitat von SirSiggi
Unis werden mich nicht wollen mit FachAbi.
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Sag das nicht. Die TU Braunschweig nimmt für ihren Informatikstudiengang (BA) auch Leute mit Fachabi.
Das einzige was mich an Braunschweig stört sind die fast 700¤ pro Semester. Ich muss mal mit meinen Eltern klären ob und wie ich das irgendwie finanzieren kann. Gut, in den Gebühren ist dann auch noch ein Zugticket für ganz Niedersachen mit drin, ich käme also immer Problemlos zu meiner Freundin und zu meinen Eltern. Das ist schonmal schön.
Aber trotzdem...mal gucken.
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Dieses Ticket gehört aber zu den normalen Semestergebühren, der Rest sind die 500¤ Studiengebühr. Ich zahle hier 165¤ Semestergebühren und da ist zwar auch ein Ticket dabei, das reicht aber nicht soweit. Aber täusch dich da nicht, das Ticket hättest du auch, wenn es keine Studiengebühren gäbe.
Trigger: Das hört sich ja schon mal gut an, wobei mich die Idee mit der Eigentumswohnung schon reizt, das ganze Risiko trägt meine Freundin und nicht ich Immerhin würde sie dann auch eine Badewanne bekommen
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| Aus eins mach zwei
Sonderregeln gelten, wenn der Eigentümer eines Wohnhauses das Objekt in mehrere Eigentumswohnungen aufteilt, die er an unterschiedliche Interessenten verkauft. In diesem Fall kann es sein, dass jede Mietpartei einen anderen, neuen Vertragspartner erhält. Allerdings genießen die Bewohner der betreffenden Wohnung dann einen besonders umfassenden Schutz: Die neuen Vermieter dürfen, auch wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben, die Wohnung selbst zu nutzen, frühestens nach drei Jahren kündigen. In Ballungsgebieten liegt die Frist teils sogar bei bis zu zehn Jahren.
Neben dem verlängerten Kündigungsschutz erhält der Mieter zudem ein einmaliges Vorkaufsrecht an der neu entstandenen Eigentumswohnung. Das bedeutet: Sobald ein notarieller Kaufvertrag mit einem Interessenten zu Stande kommt, muss der Verkäufer dem Mieter den Vertragsinhalt (Kaufpreis etc.) mitteilen. Letzterer kann dann innerhalb von zwei Monaten in diesen Kaufvertrag einsteigen. Das Vorkaufsrecht ist nur ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Wohnung an einen Familienangehörigen verkauft.
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http://www.focus.de/immobilien/mieten/eigenbedarf/sozialklausel_aid_16954.html
1. Das ist hier ist so ein Haus, wo die Eigentumswohnungen an unterschiedliche Personen vermietet sind -> 3 Jahre
2. Vorkaufsrecht!
3. Manchmal versuchen die alten Vermieter die aktuellen Mieter mit einer recht großzügigen Prämie zum Ausziehen zu bewegen
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Wenn in meinem Mietvertrag draufsteht: "Wohnraummietvertrag", dann trifft doch folgendes darauf zu:
| Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen. | |
und
| Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. | |
Ich brauch das wirklich, um der wohlmöglich neuen Besitzerin zu sagen, was Sache ist.
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Ich hab mir doch tatsächlich eben ein Handy angeschafft nach über 5 Jahren absichtlicher abstinenz. /o\
Es kann nichts, es ist klein, es ist leicht (65g). So ein komisches Sagem. Ja und es sieht schick aus. Telefonieren und SMS geht wohl hab ich mir sagen lassen...
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kopfschmerzen stinken
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3
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Ich weiß nun auch, dass ich wohl keine Spinalanästhesie mehr machen werde, dann lieber doch Vollnarkose
Die Betäubungen in den Rücken an sich war nicht schlimm, man spürt auch keinen Schmerz, man merkt aber, wie das Skalpell angesetzt wird und dann geschnitten wird, wie das alles ein wenig abgezogen und geöffnet wird. Uah. Da bin ich dann doch lieber ein Weichei und lass mich komplett wegschalten
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Zensiert am 26.01.2008 13:07]
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Thema: Gehirnsalat ( wir unter uns ) |