|
|
|
|
was? -1/2*cos(x)^2 ist doch nicht -1/2 + 1/2*sin^2!
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Gecko
| Zitat von Tigerkatze
Hab nen 8,5GB DVD-Rohling und will da was draufbrennen, mein bekacktes Nero erkennt sie nur als CD-Rohling und sagt mir das Ding hätte 600MB (!) Speicherplatz. Das kann nicht sein, die anderen 8,5GB Rohlinge gehen auch alle nicht. Muss da aber was draufbrennen. Was ist da kaputt und was kann ich tun?
| |
Bei mir kam das Problem immer vor, wenn ich eine neue CD erstellt habe statt einer DVD. Normalerweise überprüft Nero den Rohling erst vor dem Brennvorgang.
Sollte es dann nicht funktionieren, könnte es sein, dass dein Brenner nicht mit DL Rohlingen umgehen kann. Wenn doch, probier einfach mal ImgBurn. Hab damit auch schon was brennen können, was unter Nero nicht funktionierte.
| |
Versuch mal in den Einstellungen manuell die Datengrenze umzustellen.
bzw. nein Falsch. erst ma Gegenfrage:
wo merkst du zum ersten Mal, dass es Nero nicht erkannt?
Im Auswahlmenu?
beim Daten reinziehen?
beim Brennvorgang?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von LoneLobo
Nicht?
Schade.
| |
nein, aber 1/2*sin(x)^2 = -1/2*cos(x)^2 + 1/2 \o/
|
|
|
|
|
|
|
cos^2 + sin^2 = 1;
cos^2 = 1 - sin^2
-1/2cos^2 = -1/2(1 - sin^2) = -1/2 + 1/2sin^2
Wo Fehler?
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von LoneLobo am 23.01.2009 0:06]
|
|
|
|
|
|
Wasn nu los, ich komm nich mehr auf die Topicübersicht im pOT mal enos anmeckern :P (ich krieg nen mySQL Fehler)
¤: Geht wieder
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 23.01.2009 0:09]
|
|
|
|
|
|
Ist die Seite www.opensubtitles.org bei euch auch down ? Bzw, bei mir kommt einfach nix.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Zane am 23.01.2009 0:06]
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von LoneLobo
cos^2 + sin^2 = 1;
cos^2 = 1 - sin^2
-1/2cos^2 = -1/2(1 - sin^2) = -1/2 + 1/2sin^2
Wo Fehler?
| |
ist natürlich auch das gleiche und ich hab mich verguckt.
sin^2 und cos^2 haben ja die nette eigenschaft, dass das eine an der x-achse gespiegelt das gleiche wie das andere ist - nur versetzt.
dachte, der nicht gespielgelte sin^2 wird nach oben versetzt, weil ich + von - nicht unterscheiden kann. whatever. :/
und eigentlich ist meine "lösung" 1:1 das, was du gemacht hast. sehr peinlich. muss ich das in den peinlichthread posten?
aber ein lichtblick: ich bin nicht so sloooooow wie manch anderer.
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GHeissi am 23.01.2009 0:18]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von LoneLobo
cos^2 + sin^2 = 1;
cos^2 = 1 - sin^2
-1/2cos^2 = -1/2(1 - sin^2) = -1/2 + 1/2sin^2
Wo Fehler?
| |
Mein Taschenrechner und ich finden beim besten Willen keinen Fehler...
e: ahja, slow Köbi ...is slow
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Köbi am 23.01.2009 0:18]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von GHeissi und eigentlich ist meine "lösung" 1:1 das, was du gemacht hast. sehr peinlich. | |
Genau.
Hab dich nur auflaufen lassen, weil ich genau wusste, wie bzw. wie rum du gedacht hast
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von LoneLobo am 23.01.2009 0:19]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von DarkKaidel
Es ist doch so, dass Kartenhersteller (oder Online-Anbieter) teilweise mit Absicht Fehler in ihr Kartenmaterial machen, damit man bei Raubkopien nachweisen kann, dass es kopiert wurde. Ich mein, dazu hätte hier auch mal jemand einen FAQ-Eintrag von einem Open-Source-Kartenprogramm gepostet.
Hätte jemand den Link zu dieser FAQ oder evtl. den Fachbegriff dafür parat, damit ich selbst danach suchen kann?
| |
http://de.wikipedia.org/wiki/Trap_Street
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von MrDarius
wovon hängt sie bitte sonst ab? wenns heißt, dass ein kern in einer bestimmten zeit mit einer bestimmten wahrscheinlichkeit zerfällt, kann man auf jeden fall eine kurve machen (ich glaub immer noch die blaue). is wie die wahrscheinlichkeit, nach der anzahl der versuche (oder der zeit) eine sechs zu würfeln, wenn man regelmäßig würfelt. die geht mit der zeit, genau wie der zu zerfallende kern, gegen 1
| |
Nein. Über die Gesamtheit der Kerne läßt sich die Aussage treffen, daß die Hälfte davon in einer bestimmten Zeit zerfällt. Über einen einzelnen Kern hingegen läßt sich überhaupt keine Aussage machen, entweder er zerfällt oder er zerfällt nicht. Die Wahrscheinlichkeit bleibt dabei immer gleich, sie steht in keinerlei Relation zur vergangenen Zeit. Kann sie auch gar nicht, sonst müßte Radioaktiver Zerfall sich mit der Zeit beschleunigen.
|
|
|
|
|
|
|
Eine Frage bezüglich Einwohnermeldeamt:
Eine Person, nennen wir sie Mr. X, ist vor einiger (etwas längeren) Zeit nach Brandenburg gezogen.
Durch eine Mischung aus Faulheit und (vorallem) Vergesslichkeit hat er sich bisher
noch nicht umgemeldet. Hätte er gewusst, dass man das innerhalb von zwei Wochen tun muss,
da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht, die laut Gesetz mit bis zu 500¤ belangt werden kann,
dann hätte er es wohl zeitig gemacht. Hat er aber nicht.
Deswegen fragt sich Mr. X jetzt, ob er bei der Ummeldung nicht einfach ein neueres Datum angibt,
oder das zum shaitan verurteilt ist, da das Amt diese Angaben überprüft, z.B. durch Nachfragen beim Vermieter.
Außerdem fragt sich Mr. X wie hoch denn eine Geldbuße wahrscheinlich wäre, würde er das richtige Datum angeben,
das sich in der Mitte des Oktobers letzten Jahres befindet.
|
|
|
|
|
|
|
Und was genau soll der Vermieter dann sagen? VIelleicht hast du die Wohnung ja nur früher angemietet, um sie schonmal zu renovieren und einzurichten? Du darfst doch drölf Wohnungen un Bielefeld haben, ohne in einer einzigen zu wohnen? Vielleicht war dein Lebensmittelpunkt zu dem Zeitpunkt auch noch nicht an deinem neuen Wohnsitz?
Ersetze "du" durch "Mr. X".
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 23.01.2009 11:12]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Smolletov
Eine Frage bezüglich Einwohnermeldeamt:
Eine Person, nennen wir sie Mr. X, ist vor einiger (etwas längeren) Zeit nach Brandenburg gezogen.
Durch eine Mischung aus Faulheit und (vorallem) Vergesslichkeit hat er sich bisher
noch nicht umgemeldet. Hätte er gewusst, dass man das innerhalb von zwei Wochen tun muss,
da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht, die laut Gesetz mit bis zu 500¤ belangt werden kann,
dann hätte er es wohl zeitig gemacht. Hat er aber nicht.
Deswegen fragt sich Mr. X jetzt, ob er bei der Ummeldung nicht einfach ein neueres Datum angibt,
oder das zum shaitan verurteilt ist, da das Amt diese Angaben überprüft, z.B. durch Nachfragen beim Vermieter.
Außerdem fragt sich Mr. X wie hoch denn eine Geldbuße wahrscheinlich wäre, würde er das richtige Datum angeben,
das sich in der Mitte des Oktobers letzten Jahres befindet.
| |
Also, ich hab bei 2 Neuanmeldungen die Erfahrung gemacht, dass man keinen Mietvertrag vorweisen muss. Einfach das Datum ein wenig nach oben beschönigen.
|
|
|
|
|
|
|
Theoretisch wird das Amt einen Blick auf deinen Mietvertrag werfen wollen. Und da wird ja sicher ein "altes" Datum stehen...
Aber: als ich vor 7-8 Monaten (innerhalb einer Stadt) umgezogen bin wollte man auf dem Amt meinen Mietvertrag nicht sehen und hat es, obwohl da auch schon ~8 Wochen vergangen waren seit dem Umzug, bei einem "Das nächste mal bitte innerhalb von 14 Tagen ummelden." belassen.
Ob das bei dir auch so ein wird? Keine Ahnung
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Space Monkey
Also, ich hab bei 2 Neuanmeldungen die Erfahrung gemacht, dass man keinen Mietvertrag vorweisen muss.
| |
In Brandenburg schon.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Space Monkey
| Zitat von Smolletov
Eine Frage bezüglich Einwohnermeldeamt:
Eine Person, nennen wir sie Mr. X, ist vor einiger (etwas längeren) Zeit nach Brandenburg gezogen.
Durch eine Mischung aus Faulheit und (vorallem) Vergesslichkeit hat er sich bisher
noch nicht umgemeldet. Hätte er gewusst, dass man das innerhalb von zwei Wochen tun muss,
da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht, die laut Gesetz mit bis zu 500¤ belangt werden kann,
dann hätte er es wohl zeitig gemacht. Hat er aber nicht.
Deswegen fragt sich Mr. X jetzt, ob er bei der Ummeldung nicht einfach ein neueres Datum angibt,
oder das zum shaitan verurteilt ist, da das Amt diese Angaben überprüft, z.B. durch Nachfragen beim Vermieter.
Außerdem fragt sich Mr. X wie hoch denn eine Geldbuße wahrscheinlich wäre, würde er das richtige Datum angeben,
das sich in der Mitte des Oktobers letzten Jahres befindet.
| |
Also, ich hab bei 2 Neuanmeldungen die Erfahrung gemacht, dass man keinen Mietvertrag vorweisen muss. Einfach das Datum ein wenig nach oben beschönigen.
| | same here.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Aarkvard
| Zitat von Space Monkey
Also, ich hab bei 2 Neuanmeldungen die Erfahrung gemacht, dass man keinen Mietvertrag vorweisen muss.
| |
In Brandenburg schon.
| |
Naja, auf der Seite der Stadt (Potsdam) steht nix davon, ich versuchs einfach mal.
|
|
|
|
|
|
|
Wie gesagt: Kann ja sein, dass du die Wohnung schon angemietet hast (warum auch immer), ohne drin zu wohnen. Dein Vermieter wird ja wohl kaum mitkommen und bezeugen können, dass sich dein lebensmittelpunkt da defand...
|
|
|
|
|
|
|
Ich bin mir nicht so wirklich sicher, ob das so passt.
Gibt ja auch den Zweitwohnsitz, und da könnt ich mir durchaus vorstelln, dass man in Schland keine Wohnung mieten darf/kann, ohne diese wenigstens als Zweit/x-t-Wohnsitz zu melden.
Wo du den Erstwohnsitz hinlegst, is komplett scheissegal, das is natürlich richtig. Aaaaaaaber 5 gemietete Wohnungen, EINEN Erstwohnsitz, den du hinlegst wos grad passt und keinen Zweitwohnsitz...
Weiß nicht, ob das so einfach is.
|
|
|
|
|
|
|
Bei mir wollte noch nie jemand einen Mietvertrag sehen. Oft ist es aber Bestandteil des Mietvertrags, dass man dem Vermieter die Anmeldebestätigung innerhalb von 2 Wochen vorlegt. Das ist afaik aber auch nicht mehr aktueller Stand der Dinge .
Früher ( ) konnte man sich auch schon vor Umzug ummelden, heute geht das nicht mehr. Da hat dann der freundliche Mensch im EwMldamt das Datum "angepasst".
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Smolletov
| Zitat von Aarkvard
| Zitat von Space Monkey
Also, ich hab bei 2 Neuanmeldungen die Erfahrung gemacht, dass man keinen Mietvertrag vorweisen muss.
| |
In Brandenburg schon.
| |
Naja, auf der Seite der Stadt (Potsdam) steht nix davon, ich versuchs einfach mal.
| |
Von der Seite meiner Gemeinde:
Bezeichnung: Anmeldung (innerhalb von 14 Tagen nach Einzug)
Mitzubringen sind: Personalausweis, Reisepass, evt. Kinderreisepass, sowie Mietvertrag oder Einverständniserklärung des Wohnungsgebers (Mietwohnung) / Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis (Wohneigentum)
Ist dann wohl Sache der Gemeinde.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [Caveman]
Theoretisch wird das Amt einen Blick auf deinen Mietvertrag werfen wollen. Und da wird ja sicher ein "altes" Datum stehen...
Aber: als ich vor 7-8 Monaten (innerhalb einer Stadt) umgezogen bin wollte man auf dem Amt meinen Mietvertrag nicht sehen und hat es, obwohl da auch schon ~8 Wochen vergangen waren seit dem Umzug, bei einem "Das nächste mal bitte innerhalb von 14 Tagen ummelden." belassen.
Ob das bei dir auch so ein wird? Keine Ahnung
| |
Also bei mir wollten die auch keinen Mietvertrag sehen. Ich war auch nen Monat zu spät dran, aber die nette Dame hat von sich aus gemeint "Schreiben wir mal 1. Januar, das passt dann schon."
|
|
|
|
|
|
|
Guckt einfach in eurem Bundesland nach, ob §14 im Meldegesetz gestrichen ist. Sollte eigentlich überall der Fall sein.
| § 14 Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken, hierauf ist er hinzuweisen. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder sein Beauftragter dem Meldepflichtigen den Einzug oder den Auszug schriftlich zu bestätigen. Der Meldepflichtige hat dem Wohnungsgeber die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlichen Auskünfte zu geben.
(2) Verweigert der Wohnungsgeber oder sein Beauftragter die Bestätigung oder erhält sie der Meldepflichtige aus anderen Gründen nicht innerhalb der Fristen gemäß § 13 Abs. 1 oder 2, so hat der Meldepflichtige dies der Meldebehörde mitzuteilen.
(3) Die Bestätigung des Wohnungsgebers soll nicht mehr als die folgenden personenbezogenen Daten enthalten:
1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers,
2. Art und Tag des meldepflichtigen Vorgangs und Anschrift der Wohnung,
3. Anzahl der ein- oder ausziehenden Personen,
4. Name und Anschrift einer gemäß § 13 Abs. 3 meldepflichtigen Person,
5. Hinweis auf den Verbleib ausziehender Personen nach Kenntnis des Wohnungsgebers.
Das Innenministerium kann durch Rechtsverordnung das Muster für die Bestätigung des Ein- und Auszugs bestimmen. | |
Wenn es den in eurem Land - wie in NRW - nicht mehr gibt. Braucht man im Normalfall auch keinen Mietvertrag mehr.
Scheiß Halbwissen hier! D:
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von tim aka coltvirtuose
Früher ( ) konnte man sich auch schon vor Umzug ummelden, heute geht das nicht mehr. Da hat dann der freundliche Mensch im EwMldamt das Datum "angepasst".
| |
Offiziell geht das noch, macht aber mehr Arbeit...
Können sie nicht doch schon rein?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Smolletov
| Zitat von Aarkvard
| Zitat von Space Monkey
Also, ich hab bei 2 Neuanmeldungen die Erfahrung gemacht, dass man keinen Mietvertrag vorweisen muss.
| |
In Brandenburg schon.
| |
Naja, auf der Seite der Stadt (Potsdam) steht nix davon, ich versuchs einfach mal.
| |
Bei mir wollte die Tusse keinen Vertrag sehen. Gleiche "Stadt".
|
|
|
|
|
|
|
Ist dann aber nicht verbindlich. Brandenburg hat afaik noch den §14.
|
|
|
|
|
|
Thema: Erklärbär ( Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß! ) |