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Ansprechpartner ist ein D-Arzt und nicht zwingend der Betriebsarzt. Das ist ein typischer Wegeunfall. Unabhängig von Arbeitsunfähigkeit würde ich das aufnehmen lassen, wenn ich Schmerzen hätte.
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Bei sowas sollte man sofort eine Unfallmeldung ausfüllen und entsprechend an Vorgesetzten bzw Arbeitssicherheit senden damit da ein Vorgang geschaffen wurde.
Die personalerin labert scheiße.
Kein Wegeunfall bzw Arbeitsunfall wäre es bspw bei einer an der Arbeit privaten Tätigkeit wie bspw ein Gang aufs Klo.
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| Zitat von Izmir
Meine Frau ist gestern auf dem Arbeitsweg wegen Glatteis fies hingefallen, und es tut ihr immer noch etwas weh. Ich habe aus meiner ArSi-Schulung mitgenommen, dass man sowas wegen möglicher Folgeschäden melden soll. Ihr hat die Personalerin heute gesagt, dass sei nur notwendig, wenn man deswegen auch arbeitsunfähig wäre. Das halte ich für falsch und riskant, liege ich da richtig? Sie müsse dann nächste Woche zum Betriebsarzt, wenn sie es trotzdem machen wolle.
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Sämtliche Unfälle zahlen, auch wenn sie dadurch nicht arbeitsunfähig ist sollte das aufgenommen werden.
Eventuell bezieht sie sich da auch auf die Meldung an die Berufsfesnossenschaft, da meldet man tatsächlich erst ab einer AU > 3 Tage.
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| Zitat von Parax
| Zitat von Izmir
Meine Frau ist gestern auf dem Arbeitsweg wegen Glatteis fies hingefallen, und es tut ihr immer noch etwas weh. Ich habe aus meiner ArSi-Schulung mitgenommen, dass man sowas wegen möglicher Folgeschäden melden soll. Ihr hat die Personalerin heute gesagt, dass sei nur notwendig, wenn man deswegen auch arbeitsunfähig wäre. Das halte ich für falsch und riskant, liege ich da richtig? Sie müsse dann nächste Woche zum Betriebsarzt, wenn sie es trotzdem machen wolle.
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Sämtliche Unfälle zahlen, auch wenn sie dadurch nicht arbeitsunfähig ist sollte das aufgenommen werden.
Eventuell bezieht sie sich da auch auf die Meldung an die Berufsfesnossenschaft, da meldet man tatsächlich erst ab einer AU > 3 Tage.
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Immer aufnehmen lassen. Je nach AG und Unfall wird die BG trotzdem informiert, selbst ohne Ausfallzeit. Die Personalerin sollte sich mal schulen lassen.
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Zusätzlich: Vom D-Arzt kommt man superschnell ins MRT, falls doch irgendwas ist hat man eine Versogung auf premium-privat-Niveau.
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Auf jeden Fall melden, das kann auch in vierzig Jahren wieder relevant sein. Quelle: kaputtes Knie meines Vaters.
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Böse Zungen könnten behaupten, dass die Personalerin perfekt geschult ist.
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| Zitat von DeathCobra
Auf jeden Fall melden, das kann auch in vierzig Jahren wieder relevant sein. Quelle: kaputtes Knie meines Vaters.
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this
also da kann es die unglaublichsten Zusammenhänge geben und wenn es nicht vom D-Arzt eingetaktet wurde, steht man dann da.
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Ich bin gerade zu blöd einen Link zu finden, den sie ihr der Personalerin schicken kann. Ich habe jetzt dafür zweimal den Hinweis gefunden, dass
| Wie gehen Beschäftigte bei einem Wegeunfall vor?
Nachdem im Falle eines Wegeunfalls die Unfallversicherung für die Behandlungskosten aufkommt, müssen Betroffene eine Durchgangsärztin oder -arzt (D-Arzt) aufsuchen. Das sind in der Regel Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Wer auf der Suche nach einem entsprechenden Arzt ist, kann die Datenbank der DGUV nutzen.
D-Ärztinnen oder D-Ärzte entscheiden über die Behandlung der Beschäftigten und informieren die gesetzliche Unfallversicherung. Darüber hinaus muss der oder die Betroffene auch den Arbeitgeber über den Unfall in Kenntnis setzen.
Beschäftigte müssen aber nur dann zu einem D-Arzt oder einer D-Ärztin, wenn die beim Wegeunfall erlittene Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, sagt Ziegler. Gleiches gilt für den Fall, dass beispielsweise die nötige ärztliche Behandlung aller Voraussicht nach über eine Woche dauert oder Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind. | |
Es geht aus beiden Links nicht hervor, was - außer der Meldung an den AG - von den Beschäftigten zu erledigen sei. Dann nimmt die Personalerin das schulterzuckend hin. Oder ist das so zu verstehen, dass sie auch ohne AU zum D-Arzt kann, damit es der Unfallversicherung gemeldet wird?
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| Zitat von Izmir
dass sie auch ohne AU zum D-Arzt kann, damit es der Unfallversicherung gemeldet wird?
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Sie hat Schmerzen.
Sie muss/sollte zu einem Arzt.
Da es ein Wegeunfall war --> D-Arzt statt "eigenem" Arzt.
Ansonsten einfach mal kurz bei so einem D-Arzt anrufen. Die werden dann schon sagen ob man vorbeikommen soll oder nicht.
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Falls es dafür keine Prozesse gibt, dann eben eine Email an besagte personalerin und wenn deine Frau Schmerzen hat, geht's ab zum Durchgangsarzt. Egal was die Personalerin dazu zu sagen hat
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Melden sollte man immer und alles. Wenns plötzlich zwei Tage später richtig weh tut und sie es nicht gemeldet hat, hat sie auch ein Problem, genauso wie der Arbeitgeber.
Ob Arzt oder nicht ist dann ne andere Frage.
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Danke für die vielen Antworten, das rate ich ihr dann so.
/Die Nachfrage war zugegebenermaßen etwas doof, aber ich wollte sicher gehen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Izmir am 27.01.2023 17:43]
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| Zitat von Abso
Böse Zungen könnten behaupten, dass die Personalerin perfekt geschult ist.
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Ne 0,0. Was bringt es denn der Firma?
Vor allem, wenn man die Meldung/Nachfrage bei HR beweisen kann. Die dumme Nuss ist am Ende gefickt.
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HR sollte man bei sowas gerne Mal übergehen wenn sie unfähig sind, direkt zur ASI und ab 3-Tagen Ausfall hat die Firma es der BG zu melden.
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Abso
Böse Zungen könnten behaupten, dass die Personalerin perfekt geschult ist.
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Ne 0,0. Was bringt es denn der Firma?
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Schadenfreiheitsrabatt bei der zuständigen BG.
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| Zitat von Almi
| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Abso
Böse Zungen könnten behaupten, dass die Personalerin perfekt geschult ist.
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Ne 0,0. Was bringt es denn der Firma?
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Schadenfreiheitsrabatt bei der zuständigen BG.
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Das wäre mir neu, kann mich aber auch täuschen, das würde ja gerade dazuführen einen Unfall nicht zu melden. Der Betrag berechnet sich doch aus den Entgelten?
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Nein, der Beitrag für die GUV wird zu 100 % vom Unternehmen bezahlt und hängt nicht vom Entgelt ab.
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| Zitat von Abso
Nein, der Beitrag für die GUV wird zu 100 % vom Unternehmen bezahlt und hängt nicht vom Entgelt ab.
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Ja, aber auf Basis des gezahlten Entgelts.
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Danke, mich interessiert sowas tatsächlich.
Sehe schon da gibt es eine Art Punktesystem noch dahinter.
Bei uns in der Arbeit wird akribisch drauf geachtet und die Leute kriegen auch bei nicht gemeldeten Wegeunfällen etc auch gehörig einen Einlauf.
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| Zitat von Izmir
Danke für die vielen Antworten, das rate ich ihr dann so.
/Die Nachfrage war zugegebenermaßen etwas doof, aber ich wollte sicher gehen.
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Gibt keine doofen Fragen, erst Recht nicht bei sowas.
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Ich hab n Blitzerbrief bekommen, bisher hab ich die Strafzettel für meine Frau einfach bezahlt. Diesmal ist kein Zahlbogen dabei, sondern der Brief sagt, Fragebogen ausgefüllt zurück.
Kann ich das nich mehr einfach zahlen? Ging doch sonst auch.
Sie gefahren, Auto auf mich. 88 statt 70 ausserorts.
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Mach mal Aussageverweigerungsrecht
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Ist Deutschland hier. Halterhaftung war das, was er bisher betrieben hat.
| Zitat von monischnucki
Ich hab n Blitzerbrief bekommen, bisher hab ich die Strafzettel für meine Frau einfach bezahlt. Diesmal ist kein Zahlbogen dabei, sondern der Brief sagt, Fragebogen ausgefüllt zurück.
Kann ich das nich mehr einfach zahlen? Ging doch sonst auch.
Sie gefahren, Auto auf mich. 88 statt 70 ausserorts.
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Entweder ist jetzt mal einem Sachbearbeiter aufgefallen, daß Fahrer und Halter nicht identisch sein können oder Du wirst als Wiederholungstäter befragt.
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Thema: Erklärbär ( Wer nicht fragt bleibt dumm ) |