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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuern ( Kindergeld, Freibetrag and so on )
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[oMD]psychodaddy

X-Mas Arctic
Kindergeld, Freibetrag and so on
Moinsen,

kapier da was nich so richtig, und da ich mein Papa nicht schon wieder anhauen will mach ich hier mal nen Thread ala "Was Tun" auf.

Es geht darum, dass ich mein Praxissemester bis Ende Februar in München absolviert habe und nun ein Urlaubssemester eingelegt habe, in dem ich Vollzeit arbeite. Zum Wintersemester will ich aber wieder studieren.

Da ich Kindergeld beziehe muss ich auf den Freibetrag achten, ebenso für die Mitversicherung bei meinen Eltern. Der Freibetrag beim Kindergeld liegt für Kinder bei 7.680 Euro netto. Hinzu kommen Werbekosten im Rahmen von 920 Euro.

So, hier aber ein paar Fragen:

Das Nettoeinkommen: Ist das Nettoeinkommen das, was ich auf mein Konto überwiesen komm oder ist das Nettoeinkommen "nur" das Brutto-Einkommen abzüglich der Lohnsteuer? Also gehören die Ausgaben die ich für Pflege-, Renten-, Krankenkasse etc. zahlen muss zum Nettoeinkommen? Also wie genau definiert sich das Nettoeinkommen i. d. Falle?

Zudem hab ich bis zum Beginn des Urlaubssemester BAFÖG bezogen, muss ich das komplett addieren oder nur die Hälfte die nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss gelten hinzufügen?

Des Weiteren zu den Werbekosten: Kann ich hier mein Ticket für die MVV, welches ich zur Arbeitsanfahrt benötige, verrechnen? Und falls ja, wird das komplett verrechnet oder nur irgendwie Prozentual (sind immerhin monatlich 50 Euro).

Und gibts nochwas zu beachten?


Für Hilfe bin ich sehr dankbar!






Großstadtgeflüster - Ich Muss Gar Nix
25.05.2008 22:15:22  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
grenze sind brutto aus allen nichtselbstständigen tätigkeiten dachte ich immer?!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tomat3 am 25.05.2008 22:21]
25.05.2008 22:16:21  Zum letzten Beitrag
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Krümelfisch

Leet Female II
http://de.wikipedia.org/wiki/Nettoeinkommen
25.05.2008 22:16:59  Zum letzten Beitrag
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[oMD]psychodaddy

X-Mas Arctic
 
Zitat von Tomat3

grenze sind brutto aus allen nichtselbstständigen tätigkeiten dachte ich immer?!


Also Wikipedia sagt unter dem Artikel wikipedia:Kindergeld

 
Zu den eigenen Einkünften des Kindes zählen alle Einkünfte, die unter eine der sieben steuerlichen Einkunftsarten fallen. Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht zu versteuern sind. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Aufwendungen des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen. Ebenso verhält es sich mit Beiträgen eines beihilfeberechtigten Kindes für eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Des Weiteren können noch Werbungskosten abgesetzt werden, entweder in nachgewiesener Höhe oder 920 Euro als Pauschalbetrag.



Ich verstehe die Passage so, dass ich das tatsächliche Gehalt welches auf mein Konto kommt, verrechnen muss?

Verstehe ich das falsch?
25.05.2008 22:26:36  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
guck auf ner vertrauenswürdigen seite nach!

alternativ ruf bei der familienkasse an.
25.05.2008 22:28:09  Zum letzten Beitrag
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Matatron*

droog
Ich missbrauch den Thread mal....

So langsam geht mir google so richtig auf die Nüsse, entweder ist es voll mit Shops oder wirft nur unbrauchbaren Müll aus.

Einzig ein Wiki-Artikel konnte mir da ansatzweise weiterhelfen.

Und zwar geht es um folgendes:

A ist Freiberufler und muss als Kleinstunternehmen (Ust. befreit) nur eine Gewinn und Verlustrechnung für die Steuererklärung erstellen.

In wie weit sind die Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung zu Sonderausgaben hinzuzurechnen? Wiki sagt, dass das seit 2005 nicht mehr möglich ist, sondern nur noch mit Rürup oder Riester geht.

Andere Seiten http://www.kredit-beamten.de/lebensversicherung.htm sagen gegenteiliges:

Beiträge steuerlich absetzbar?
In der Regel sind Beiträge zur Kapitallebensversicherung als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend zu machen. Dies ist besonders interessant für folgende Berufsgruppen: Selbständige, Freiberufler und Beamte.


Was stimmt nun? verwirrt

www.mediafon.net sagt auch nix brauchbares... :/

Des Weiteren habe ich nirgends gefunden, wo die Höchstgrenze der Sonderausgaben (private Krankenversicherung usw.) liegt...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Matatron* am 07.10.2008 11:53]
07.10.2008 11:52:32  Zum letzten Beitrag
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Giliath

Guerilla
 
Zitat von [oMD]psychodaddy
Des Weiteren zu den Werbekosten: Kann ich hier mein Ticket für die MVV, welches ich zur Arbeitsanfahrt benötige, verrechnen? Und falls ja, wird das komplett verrechnet oder nur irgendwie Prozentual (sind immerhin monatlich 50 Euro).

Davon wirst du - glaube ich - nichts wiedersehen.

Wiki sagt dazu:

Die tatsächlichen Werbungskosten wirken sich bei der Einkünfteermittlung nur aus, wenn der Werbungskostenpauschbetrag überschritten wird. Bei den Einkünften aus aktiver nichtselbständiger Arbeit beträgt dieser sog. Arbeitnehmerpauschbetrag 920 ¤ pro Jahr. Dieser Pauschbetrag wird bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Ich hatte 3 Jahre lang jeden Monat 77¤ und dann wäre ich auch nur 4¤ drüber gewesen.


//Oh, ist ja schon 5 Monate alt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Giliath am 07.10.2008 12:00]
07.10.2008 11:59:37  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuern ( Kindergeld, Freibetrag and so on )


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