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| Zitat von PutzFrau
| Zitat von Kif
Einfach behalten ist in jedem Fall unter aller Sau.
Auch wenn das "Problem" an sich gelöst ist, frage ich mich, warum jemand sich mit einer falschen Adresse Zeug schicken lässt und dafür noch bezahlt.
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Vielleicht ist es ja der vorherige Bewohner und er ist sehr verpeilt.
![](img/smilies/icon8.gif)
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das halte ich für die logischste erklärung...das ist mir auch schon passiert bei obengenanntem auktionshaus
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Das wichtigste ist ja wohl erstmal, welche Spiele sind es überhaupt?
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Titten?
Also Smash Brothers würd ich auf jeden Fall behalten, gutes Spiel.
Das kannst sonst auch mir schenken, Kif.
Meines ist irgendwo verloren gegangen.
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| Zitat von Kif
Einfach behalten ist in jedem Fall unter aller Sau.
Auch wenn das "Problem" an sich gelöst ist, frage ich mich, warum jemand sich mit einer falschen Adresse Zeug schicken lässt und dafür noch bezahlt.
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"Einfach behalten" ist auch rein rechtlich ein Problem, zumindest bei uns in Deutschland, kA wie das bei euch ist.
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| Zitat von Kif
Kif denkt: Wenn ich jetzt sage, dass Englisch seine Muttersprache ist, geht's hier rund. Da ich jedoch viel lieber eine Antwort auf MEINE FRAGE hätte, lass ich das wohl lieber.
Kif tut: *post*
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Ahh, Ire, ja?
ich wusste doch das du 'n Kobold bist!
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Woher könnt ihr alle so gut englisch? Für mich hört sich das richtig oxford-englisch-geschliffen³ an.
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| Zitat von Parax
"Einfach behalten" ist auch rein rechtlich ein Problem, zumindest bei uns in Deutschland, kA wie das bei euch ist.
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Das ist eine fragliche Situation.
In der Schweiz sieht es folgendermassen aus, dass offinsichtlich absichtliche, unbestellte Zusendungen ohne Bezahlung oder andere Leistung behalten werden können.
Das gilt aber nicht für offensichtliche Irrtümer.
Will heissen: Wenn dir ne Firma ein Kochbuch zusendet mit einem Begleitschreiben, man soll es bezahlen oder (kostenlos/whatever..) zurücksenden, dann kann man das Begleitschreiben getrost inn Mülleimer werfen und das Kochbuch auf ewig verwenden, verbrennen, sich den Arsch abwischen oder weiterverkaufen.
Wenn aber offensichtlich ein Irrtum vorliegt, (falsche Adresse o.ä.) muss man das natürlich zurückgeben.
In diesem Fall ist das jetzt kompliziert, weil der Absender ja die Bezahlung erhalten hat und offensichtlich an die richtige Adresse geschickt hat.
Behalten wäre da also angesagt.
Einzig, wenn der tatsächliche Käufer käme und die Objekte einfordern würde, müsste man sie aushändigen.
(Disclaimer: Nimm meine Worte nicht für Gesetz, vielleicht hab ichs auch verkehrt rum)
Fraggy: Sprachaufenthalte und höhere Cambridge-Zertifikate wirken Wunder ![](img/smilies/icon2.gif)
Es ist mit Ausnahme von ein Paar Schreibfehlern sehr schönes Englisch. Aber eben gesprochenes.
Geschriebenes Englisch ist formeller und hat halt weniger umgangssprachliche Ausdrücke..
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| Zitat von General][Custer
Das wichtigste ist ja wohl erstmal, welche Spiele sind es überhaupt?
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Aaaach, is doch egal. Die werden einfach nächstes Jahr auf nimmerwiedersehen verwichtelt und gut is.
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im örtlichen fundbüro abgeben.
du hast es bei dir im briefkasten gefunden.
nach X monaten gehörts dann rechtmäßig dir!
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Thema: Fremde Auktionslieferung bekommen ( was tun? ) |