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 Moderiert von: Atti Atterkopp, Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: pOT-News
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Shooter

shooter
...
 
Zitat von Crutschie

Die Todesstrafe in den USA ist auch gesetzliche legitimiert; mittels Giftspritze vollstreckt ist es eine grausame Behandlung und nach unserem Strafverständnis auch Mord - mittels zuvor geänderter oder eingeführter Gesetze.

Die Wirkung ändert sich nicht durch die Intention der dahinter stehenden staatlichen Verfassung.


So sehr ich die Todesstrafe an und für sich verachte, ist der Vergleich einer mehr oder weniger regelmässig angeordneten Todesstrafe im Einzelfall gegenüber einem regelrechten Genozid wirklich nicht passend. Ich verstehe natürlich schon, worauf du hinaus willst, trotzdem besteht da doch ein gewisser Unterschied, zumal die USA, totz Todesstrafe, wenigstens eine Art von Rechtsstaat in einem demokratischen System aufrechterhalten, während dem das Konstrukt welches die Nazis einen Staat geschimpft haben eine Diktatur par excellence waren, mit Gesetzen, die Menschenverachtender kaum sein konnten. Alleine aufgrund der völlig obskuren Staatsform welche Hitler aufgezogen hatte sollte man sämtliche damals erlassen Gesetze direkt als nichtig erklären dürfen, und zwar rückwirkend. Einfach so, weil man klüger ist.

Ja, polemische Aussage und blablabla, aber irgendwo geht mir das Juristengeschwätz in Bezug auf die Nazis einfach auf'n Senkel.
15.07.2015 12:57:23  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von rejteN

 
Zitat von Crutschie

 
Zitat von Shooter

 
Zitat von rejteN

Völkermord bzw Mord gehört natürlich bestraft. Wenn dieser von Staatlicher Seite begangen wird ist es doch logisch, dass dafür wohl die entsprechenden Gesetze gemacht werden - also welche, die das Morden legalisieren.

Dann ist es eben "Mord mittels Gesetzesänderung", da kann man doch nicht ernsthaft heute sagen, dass man da keinen Verurteilen kann, weil war ja legal. Wtf.


Jo, eben, das finde ich auch eine merkwürdige Argumentation. Das geht für mich schon ein wenig in die Richtung, dass die damaligen Gesetze der Nazis irgendwie ja sogar legitim waren, und das fände ich doch eine sehr fatale Schlussfolgerung.




Die Todesstrafe in den USA ist auch gesetzliche legitimiert; mittels Giftspritze vollstreckt ist es eine grausame Behandlung und nach unserem Strafverständnis auch Mord - mittels zuvor geänderter oder eingeführter Gesetze.


Crutschie ... always a CT



Besser?

Wir reden hier von einem Mann, der sich freiwillig dem zentralen Organ angeschlossen hat, welches für die Vernichtung aller Juden zuständig war. Zu keinem anderen Zweck als dem, der Vernichtung aller Juden.

Was labert ihr?




Den Begriff des Völkermordes gibt es eben nicht seit Jahrhunderten, sondern hat sich erst unter dem Eindruck dessen, was vor und während des zweiten Weltkrieges passiert ist herausgebildet. Nicht aufgrund einer erst nach dem Verbrechen entstandenen Konzeption (oder Gesetz) zu verurteilen ist gerade eine Errungenschaft gegenüber der Gesetzgebung im Dritten Reich.

Individueller Mord war damals wie heute strafbar, wird auch nicht durch damalige Gesetze eingeschränkt - wäre aber zumindest schwierig zu verurteilen, wenn es zur damaligen Zeit gültige Gesetze gegeben hätte. Dass das nicht so abwegig ist, zweigt die immer noch angewandte und staatlich legitimierte Todesstrafe.


/edit: 'Das ist ein Unterschied...' ist einfach nur eine Phrase. Ein staatliches Gesetz erlaubt die Tötung eines Menschen. Ob da eine Demokratie dahinter steht oder eine Diktatur beruhigt vielleicht dein Gewissen, mich ekelt es sogar noch mehr an. Du kannst gerne alle damaligen Gesetze pauschal für nichtig erklären und darauf basierende Handlungen für rechtswidrig. - und ab jetzt fiktiv - Dann solltest du aber auch erklären, ob damals jeder in der Lage war, das abzusehen und erkennen zu können (und auf einen Zeithorizont von 70 Jahren).



Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 15.07.2015 13:04]
15.07.2015 12:57:45  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
 
Zitat von Absonoob

Und wenn dir der Vergleich zwischen Vernichtungslager und US-Hinrichtungen zu abgefahren ist, dann guck dir eben DDR-Hinrichtungen, NS-Hinrichtungen und US-Hinrichtungen an. Warum sollten die einen ok sein, die anderen nicht?


Keinerlei Hinrichtungen sind ok, ich fände es auch dufte, wenn der amtieren Präsident in den USA sämtliche Todesstrafen nichtig erklären würde und rückwirkend jeder Gouverneur in dessen Amtszeit Todesstrafen durchgeführt wurden bestraft werden würde. Schlimm genug dass diese Abartigkeit immer noch genügend Anhänger findet. Und ja, so gesehen sind mir solche Leute tatsächlich nicht lieber als die Nazis.
15.07.2015 13:00:44  Zum letzten Beitrag
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rejteN

X-Mas Arctic
 
Zitat von Shooter

Ja, polemische Aussage und blablabla, aber irgendwo geht mir das Juristengeschwätz in Bezug auf die Nazis einfach auf'n Senkel.


This.
Irgendwie typsiches Internet/p0t argumentieren, man bringt seine Sicht der Dinge dar auf ein Thema bezogen und zurück kommt Ja, dann musst du das aber auch auf dies und das anwenden!!. Sonst was? Ist alles ungültig was ich gesagt habe?

Nein, ich muss zu Völkermord und Todesstrafe nicht die selbe Meinung haben. Ganz und gar nicht.

 
Individueller Mord war damals wie heute strafbar, wird auch nicht durch damalige Gesetze eingeschränkt


Na dann ist ja alles gut. Der Typ wurde ja in 300'000 Einzelfällen verurteilt.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von rejteN am 15.07.2015 13:04]
15.07.2015 13:03:03  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
Und um das ganze zu einem Abschluss zu bringen, bevor ich noch mehr dummes in meinem Hass sage.

Keinerlei Mitleid mit dem alten Mann. Wer zur damaligen Zeit nicht erkannt hat, was für eine enorme Ungerechtigkeit während der Nazizeit passiert ist (und das ist noch viel zu harmlos formuliert), hat irgendwo die Ideologie dahinter mitgetragen. Ansonsten wäre ihm aufgefallen, dass das, was man veranstaltet, nicht recht ist. Und dafür kann man jemanden gerne auch noch 100 Jahre danach bestrafen, sofern dieser jemand noch nicht aus dem Leben geschlichen ist.
15.07.2015 13:04:21  Zum letzten Beitrag
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pinnback

AUP pinnback 14.02.2010
 
Zitat von Shooter

 
Zitat von rejteN

Völkermord bzw Mord gehört natürlich bestraft. Wenn dieser von Staatlicher Seite begangen wird ist es doch logisch, dass dafür wohl die entsprechenden Gesetze gemacht werden - also welche, die das Morden legalisieren.

Dann ist es eben "Mord mittels Gesetzesänderung", da kann man doch nicht ernsthaft heute sagen, dass man da keinen Verurteilen kann, weil war ja legal. Wtf.


Jo, eben, das finde ich auch eine merkwürdige Argumentation. Das geht für mich schon ein wenig in die Richtung, dass die damaligen Gesetze der Nazis irgendwie ja sogar legitim waren, und das fände ich doch eine sehr fatale Schlussfolgerung.

Falls irgendwer denkt, dass ich die Morde an den Juden super finde, dann sei hiermit gesagt, dass das natürlich nicht der Fall ist. Das war das, was wir heute als Mord bezeichnen.

Die Frage ob das strafbar ist, ist doch eine ganz andere. Ich finde die technische Frage ob und wie man jemanden verurteilen kann, obwohl die Gesetzeslage das damals nicht als strafbar gesehen hat, interessant. Das hat rein gar nichts damit zu tun, dass der Typ scheinbar ein Arschloch sondergleichen war (ob er das immernoch ist und ob man bei so weit vergangen Taten auch mal über Rehabilitation nachdenken sollte, ist dann wieder ein neues Fass), besonders wenn ich lese, dass er freiwillig in die SS ist.

/Crutschie hat das schon schön zusammengefasst, wo die imho interessante Problematik liegt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von pinnback am 15.07.2015 13:07]
15.07.2015 13:05:22  Zum letzten Beitrag
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psycho.doc

AUP PsYch0_D0c 01.06.2009
 
Zitat von Absonoob

Ich sehe das Ganze sehr zerrissen. Moralisch sage ich: Nürnberger Prozesse waren richtig, und insofern ist eine solche Verurteilung nur konsequent. Andererseits halte ich es für relativ hohl, auf Basis der heutigen Rechtsordnung etwas zu verurteilen, was zur Tatzeit nicht nur erlaubt, sondern auch ausdrücklich gewünscht war. Auch, was damit (über Symbolwirkung hinaus) bezweckt werden soll, erschließt sich mir nicht.


Schöner Freibrief.
Wenn ich mich nicht irre wurde der noch immer gültige § der sich mit Mord beschäftigt von den Nazis eingeführt und afaik stand nicht drin "Mord liegt vor, wenn [...], es sei denn das Opfer ist Jude, Kommunist,..."
15.07.2015 13:08:49  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
Ja, natürlich ist die Frage an und für sich juristisch interessant. Aber es ist ja auch nicht so, dass Gesetze in Stein gemeisselt sind, im Gegenteil, Gesetze werden soweit ich weiss laufend angepasst / geändert. Und wenn man halt erkennt, dass es irgendwo eine Gesetzeslücke gibt, welche eine Ungerechtigkeit zur Folge hat, dann muss man diese Lücke eben schliessen.

Ich meine, das Thema ist ja momentan sowieso brandaktuell. Was macht man zum Beispiel mit einem Rückkehrer aus Syrien, welcher bei der IS gemordet hat. Der hat nach dem Recht des IS auch legitim gehandelt...
15.07.2015 13:12:40  Zum letzten Beitrag
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[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
Das finde ich bei solchen juristischen Diskussionen auch immer befremdlich. Aber evtl. muss man einfach Jura studiert haben, um das nachvollziehen zu können (und das ist jetzt gar nicht mal abwertend gemeint).
15.07.2015 13:14:52  Zum letzten Beitrag
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pinnback

AUP pinnback 14.02.2010
 
Zitat von Shooter

Ja, natürlich ist die Frage an und für sich juristisch interessant. Aber es ist ja auch nicht so, dass Gesetze in Stein gemeisselt sind, im Gegenteil, Gesetze werden soweit ich weiss laufend angepasst / geändert. Und wenn man halt erkennt, dass es irgendwo eine Gesetzeslücke gibt, welche eine Ungerechtigkeit zur Folge hat, dann muss man diese Lücke eben schliessen.

Ich meine, das Thema ist ja momentan sowieso brandaktuell. Was macht man zum Beispiel mit einem Rückkehrer aus Syrien, welcher bei der IS gemordet hat. Der hat nach dem Recht des IS auch legitim gehandelt...


Klar sollte man sich damit beschäftigen, allerdings finde ich den Grundsatz, dass man nur wegen geltender Gesetze verurteilt werden kann sehr wichtig und der Teil gehört für mich auch in Stein gemeißelt. Da kann man zu viel Unfug mit treiben, wenn das geändert wird. Seitdem es internationale anerkannte Konventionen gibt, ist auch das Behandeln von Kriegsverbrechen etwas einfacherer, klärt aber noch nicht, was wir mit Ländern bzw. Straftätern aus Ländern machen, die beispielsweise die Allgemeinen Menschenrechte nicht anerkannt haben. Mit welchem Recht mischen wir uns da ein?

Persönlich finde ich Folter und Mord so scheiße, dass irgendwas in mir sagt, dass wir uns da natürlich einmischen müssen, aber wo fängt es an, dass wir uns einmischen dürfen, warum dürfen wir das ...
15.07.2015 13:18:08  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von Shooter

Ja, natürlich ist die Frage an und für sich juristisch interessant. Aber es ist ja auch nicht so, dass Gesetze in Stein gemeisselt sind, im Gegenteil, Gesetze werden soweit ich weiss laufend angepasst / geändert. Und wenn man halt erkennt, dass es irgendwo eine Gesetzeslücke gibt, welche eine Ungerechtigkeit zur Folge hat, dann muss man diese Lücke eben schliessen.

Ich meine, das Thema ist ja momentan sowieso brandaktuell. Was macht man zum Beispiel mit einem Rückkehrer aus Syrien, welcher bei der IS gemordet hat. Der hat nach dem Recht des IS auch legitim gehandelt...




Vielleicht solltest du es tatsächlich damit bewenden lassen.

Rückwirkend Strafgesetze einzuführen ist mit der eklatanteste Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip, den es geben kann.

(Der IS ist zum einen kein Staat im Völkerrechtlichen Sinn und zum anderen würde ein möglicher Täter nicht nach dem Recht des IS, sondern nach inländischem Strafrecht verurteilt, bzw. gelten in bewaffneten Konflikten wiederum andere Normen.)



Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 15.07.2015 13:19]
15.07.2015 13:18:51  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von Shooter

So sehr ich die Todesstrafe an und für sich verachte, ist der Vergleich einer mehr oder weniger regelmässig angeordneten Todesstrafe im Einzelfall gegenüber einem regelrechten Genozid wirklich nicht passend.


Ich finde den aus Opfersicht eher widerlich.
15.07.2015 13:49:02  Zum letzten Beitrag
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[ACPS]Turrican

[ACPS]Turrican
Das hab ich mich bei den DDR-Mauerschützen auch immer gefragt. Wurden vom Staat eingestellt, das Abknallen der Leute war nach deren Gesetzen so gesehen ja legal, war ja eben deren staatliche Aufgabe, DDR wird aufgelöst und in die BRD integriert und auf einmal landen alle im Knast, weil sie was getan haben, was in der BRD halt illegal ist. Obwohl es "vorher" ja eben legal und deren Aufgabe war.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [ACPS]Turrican am 15.07.2015 14:13]
15.07.2015 14:13:18  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
Ich denke, dass der Grundsatz des "eine Person kann nur dann für etwas bestraft werden, wenn ein Gesetz es zum Zeitpunkt der Tat verboten hat" nur innerhalb eines Staates gilt. Wird der Staat von einem anderen Staat übernommen, ist es nunmal ein anderer Staat, wo andere Gesetze gelten, sodass zu dem Zeitpunkt deiner Tat jene nach den Gesetzen des anderen Staats, der jetzt auf deinem Gebiet herrscht, bereits strafbar war.
15.07.2015 14:19:55  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Dann müsste aber ein anderes Gesetz gelten, welcher der ersten §§ z.B. des StGB wäre das dann? Weder Täter noch Opfer waren ja zur Tatzeit Bürger der BRD.
15.07.2015 14:22:10  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von [ACPS]Turrican

Das hab ich mich bei den DDR-Mauerschützen auch immer gefragt. Wurden vom Staat eingestellt, das Abknallen der Leute war nach deren Gesetzen so gesehen ja legal, war ja eben deren staatliche Aufgabe, DDR wird aufgelöst und in die BRD integriert und auf einmal landen alle im Knast, weil sie was getan haben, was in der BRD halt illegal ist. Obwohl es "vorher" ja eben legal und deren Aufgabe war.


Die Verurteilungen der Mauerschützen ist auch eine hochumstrittende Entscheidung. Nur möglich durch Anwendung der Radbruch'schen Formel auf DDR-Recht.
Da kann man kaum noch argumentieren, dass das nicht ergebnisorientiert war.
15.07.2015 14:24:01  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von csde_rats

Ich denke, dass der Grundsatz des "eine Person kann nur dann für etwas bestraft werden, wenn ein Gesetz es zum Zeitpunkt der Tat verboten hat" nur innerhalb eines Staates gilt. Wird der Staat von einem anderen Staat übernommen, ist es nunmal ein anderer Staat, wo andere Gesetze gelten, sodass zu dem Zeitpunkt deiner Tat jene nach den Gesetzen des anderen Staats, der jetzt auf deinem Gebiet herrscht, bereits strafbar war.




Das passt aber nicht, da zum Zeitpunkt der Tat das Strafgesetz des neuen Staates im alten Staat noch nicht galt/nicht gelten konnte, da die Strafgewalt eines Staates sich nicht auf fremde Territorien erstreckt (Ausnahmen möglich, siehe Völkerstrafgesetzbuch). Somit würde auch hier das Gesetz rückwirkend angewendet.


Bei den Mauerschützenprozessen hat der BGH sich auch arg verbogen, um zu einer Strafbarkeit zu gelangen. Ausdruck dessen waren auch die verhältnismäßig niedrigen Strafen für die Soldaten: https://de.wikipedia.org/wiki/Mauersch%C3%BCtzenprozesse#Legitimation



Crutschie ... always a CT
15.07.2015 14:24:42  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
Ok, wär irgendwie auch zu einfach gewesen peinlich/erstaunt
15.07.2015 14:26:48  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Ahja.
15.07.2015 14:31:39  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
unglaeubig gucken
Boah, Leute ...

1. Fast niemand kam unfreiwillig zur SS, zumindest bis 1944 nicht; es gab keinerlei Zwang, erst gegen kriegsende Zwangsüberstellungen oder -einziehungen. Schon gar nciht kam man unfreiwillig in den KZ-Dienst, sich an die Front versetzen zu alssen war immer möglich. Wer das aus feigheit nicht wollte, tja, der wollte leiber Juden töten als gegen die Rote Armee kämpfen. Ist das ein mildernder Umstand???

2. Es gibt KEINEN bekannten Fall, dass jemand aus SS oder Wehrmacht, weil er nicht am Holocaust aktiv teilnehmen wollte, an Leib und Leben geschädigt oder gar hingerichtet wurde; KEINEN! Es gab Beschimpfungen, Degradierungen, Entlassungen, Strafen, Verhöhnung, alles mögliche. Aber Lebensgefahr bestand NICHT. Jeder hätte gehen können.

3. Wer in Auschwitz arbeitete stapfte zB 1944 jeden Tag durch zentimeterhohe Menschenasche, die aus dem Schornsteinen der Krematorien herunterflockte; egal welches Pflicht- oder Gehorsamsverstädnnis man hatte (preußisch, faschistisch, einfach dumm oder sonstwie) - JEDER konnte UNMITTELBAR einsehen, dass das nicht richtig sein kann; hier von irgendeinem mildernden Umstand wie Befehölsnotstand, Pflichtauffassung, Gesetzestreue etc. zu reden ist einfach irreal

4. Es gab überall in Deutschland, in allen Kreisen, selbst ind er NSDAP, immer wieder Menschen die an der entscheidenden Stelle NEIN! gesagt und an offensichtlichen Verbrechen nicht mitgewirktt haben. Kommunisten, Generäle, Parteigenossen, Pfarrer, Rentner, Hausfrauen. Mutige, Feige, Gebildete, einfache Leute, Kriminelle, egal. Ganz egal - die gab es, überall. Nur eben überall wenige. Trotzdem sind DIE die Meßlatte für menschliches Verhalten, und nicht die mit der ichkonntenichtandersunddieanderenhabensauchallegemacht - Ausrede, einer der dümmsten und feigsten der ganzen Welt, die eben dadurch, dass andere in vergelcihbarer Lage human gehandelt haben, widerlegt ist.

15.07.2015 14:34:52  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Unter moralischen Aspekten, unter "gesunder Menschenverstand" gebe ich dir vollkommen Recht.

Aber Recht sollte imho universell sein. Und das führt manchmal zu Situationen, in denen man nur verlieren kann. Oder in denen man zumindest für jede Entscheidungen angreifbar ist. Ich finde solche Verbrechen auch abscheulich. Den Holocaust natürlich besonders.

Und ich vertrete die Auffassung, dass Strafen notwendig sind. Aber symbolisch? Oder aus Prinzip? Sind das gute Legitimationen? Definitiv war seine Tat hurensohnig. Keine Frage. Was mich stört, sind die Lücken in der Begründung. Aber mich stört genauso, dass diese Lücken überhaupt entstehen konnten. Mich stört, dass ein Souverän mit "seinem" Volk nach Gusto verfahren konnte/kann.
15.07.2015 14:42:47  Zum letzten Beitrag
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Lwis

AUP Lwis 20.06.2014
You're out of your element, RushHour.
15.07.2015 14:43:09  Zum letzten Beitrag
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[Indiana Jones]

tf2_medic.png
 
Zitat von DeathCobra

Ich möchte die geschichtlichen Ereignisse wirklich nicht verharmlosen. Ist sehe nur nicht ein, wo die Gerechtigkeit in diesem Fall liegen soll. Nicht nach all der Zeit, nicht bei so wenig Mitwirken und eventuell sogar ohne hinter der Idee gestanden zu haben.



Wie willst du dann anders argumentieren? Wenn man ihn, auch wenn es aufgrund des Alters oder der Gesundheit frei spricht, hat das eine gewisse Symbolwirkung.
Er war am Holocaust beteiligt, er war eines dieser kleinen Lichter, die geholfen haben und sich dann jahrzehnte lang eingebildet haben, sie hätten ja nichts dagegen tun können, obwohl er für das System wichtig war und voll in ihm aufgegangen ist.
Entsprechend war er zu verurteilen und vor allem schuldig zu sprechen. Imho hätte das nach dem Krieg noch viel mehr Leute treffen müssen.


edit: Sorry, falls es schon jemand ähnlich gesagt hat, bin noch nicht alle Seiten durch.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Indiana Jones] am 15.07.2015 14:45]
15.07.2015 14:44:28  Zum letzten Beitrag
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*Blubbi*

X-Mas Arctic
betruebt gucken
Wenn man in Amsterdam was raucht wird man ja auch nicht in Deutschland bestraft
15.07.2015 14:47:19  Zum letzten Beitrag
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Achumani

AUP Achumani 28.08.2009
Du wirst auch in D nicht bestraft, wenn du was rauchst Mata halt...
15.07.2015 14:48:51  Zum letzten Beitrag
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Buxxbaum

AUP Buxxbaum 13.12.2009
Rechtsstaatlichkeit ist für RH halt nur interessant wenn sie der eigenen Ideologie dient.
15.07.2015 14:48:58  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
 
Zitat von [Indiana Jones]

 
Zitat von DeathCobra

Ich möchte die geschichtlichen Ereignisse wirklich nicht verharmlosen. Ist sehe nur nicht ein, wo die Gerechtigkeit in diesem Fall liegen soll. Nicht nach all der Zeit, nicht bei so wenig Mitwirken und eventuell sogar ohne hinter der Idee gestanden zu haben.



Wie willst du dann anders argumentieren? Wenn man ihn, auch wenn es aufgrund des Alters oder der Gesundheit frei spricht, hat das eine gewisse Symbolwirkung.
Er war am Holocaust beteiligt, er war eines dieser kleinen Lichter, die geholfen haben und sich dann jahrzehnte lang eingebildet haben, sie hätten ja nichts dagegen tun können, obwohl er für das System wichtig war und voll in ihm aufgegangen ist.
Entsprechend war er zu verurteilen und vor allem schuldig zu sprechen. Imho hätte das nach dem Krieg noch viel mehr Leute treffen müssen.


edit: Sorry, falls es schon jemand ähnlich gesagt hat, bin noch nicht alle Seiten durch.



Die Staatsanwaltschaft hat ja einen Weg aufgezeigt, wie die Stafe hätte bei max 2 Jahren liegen und somit zur Bewährung ausgesetzt hätte werden können.
Ich empfinde 4 Jahre für einen 94 Jährigen nach 70 Jahren seit dem Ergeignis auch für ein fragwürdiges Urteil.
15.07.2015 14:52:43  Zum letzten Beitrag
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[Indiana Jones]

tf2_medic.png
 
Zitat von Aspe

Die Staatsanwaltschaft hat ja einen Weg aufgezeigt, wie die Stafe hätte bei max 2 Jahren liegen und somit zur Bewährung ausgesetzt hätte werden können.
Ich empfinde 4 Jahre für einen 94 Jährigen nach 70 Jahren seit dem Ergeignis auch für ein fragwürdiges Urteil.



Ich kein bißchen. Ich hätte auch lebenslänglich zugestimmt.
15.07.2015 14:54:08  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von TheRealHawk

Dann müsste aber ein anderes Gesetz gelten, welcher der ersten §§ z.B. des StGB wäre das dann? Weder Täter noch Opfer waren ja zur Tatzeit Bürger der BRD.


Die BRD steht aber in der Rechtsnachfolge des Reiches.
15.07.2015 14:54:44  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
 
Zitat von [Indiana Jones]

 
Zitat von Aspe

Die Staatsanwaltschaft hat ja einen Weg aufgezeigt, wie die Stafe hätte bei max 2 Jahren liegen und somit zur Bewährung ausgesetzt hätte werden können.
Ich empfinde 4 Jahre für einen 94 Jährigen nach 70 Jahren seit dem Ergeignis auch für ein fragwürdiges Urteil.



Ich kein bißchen. Ich hätte auch lebenslänglich zugestimmt.



Folgender FAZ Artikel trifft voll meinen Standpunkt:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/auschwitz-prozess-nicht-nur-gegen-ss-mann-oskar-groening-13703905.html

 
Dabei ging es in diesem Prozess eigentlich nicht um Strafe für einen Greis, der am Ende seines Lebens steht und sich für Taten verantworten musste, die er vor über 70 Jahren als junger Mann in einer zum Glück längst vergangenen Zeit begangen hat. Was soll hier Strafe noch bewirken? Die unfassbaren Verbrechen von Auschwitz können nicht durch ein paar Jahre Haft gesühnt oder vergolten werden – für Auschwitz gibt es keine angemessene Strafe.

Und auch die Gründe, die heute für das Strafen herangezogen werden – die Abschreckung anderer potentieller Täter und die Besserung des Bestraften – laufen hier leer. Oskar Gröning wird nicht noch einmal ähnliche Taten begehen können. Und ein neuer Massenmord ließe sich durch die Androhung von ein paar Jahren Haft sicher nicht verhindern.
[...]
Aber die Staatsanwaltschaft hatte einen Mittelweg aufgezeigt: Ein Teil der Strafe hätte als abgegolten angesehen werden können – wegen der überlangen, rechtsstaatswidrigen Verfahrensdauer. Denn auch die deutsche Justiz hat sich schuldig gemacht, indem sie viele Täter unbehelligt ließ. Das Gericht hätte so unter die Schwelle von zwei Jahren kommen können, und die Haftstrafe zur Bewährung aussetzen.

15.07.2015 14:56:07  Zum letzten Beitrag
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23.07.2015 00:25:53 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.
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