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Bald wird man noch doof von der Seite angemacht, wenn man Zuhause seine Zimmerlampe mal auf voller Helligkeit leuchtn lässt.
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Noch_ein_Kamel
Gehören zu einem Rennen nicht immer 2?
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Aus einem anderen Artikel, war mir auch neu:
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Raser eine achtjährige Gefängnisstrafe verlangt, die Verteidiger einen Freispruch. Verurteilt wurde der Mann wegen des im Jahr 2017 geschaffenen Paragrafen gegen illegale Autorennen im Strafgesetzbuch.
Als verbotenes Rennen wird demnach nicht nur ein Wettbewerb zwischen zwei oder mehr Fahrern auf öffentlichen Straßen definiert. Auch ein Autofahrer, der allein mit seinem Wagen unterwegs ist, «um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen», kann danach verurteilt werden.
Dumme Frage: kann dieser Paragraf dann auch bei unbegrenzten Stücken Autobahn angewendet werden wenn ich dort alleine mit technischer Vmax langfliege?
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Ja, wenn Du für den Fun die Spezifikation deines Midlifecrisismobils ausreizt, zu Deutsch unnötig riskant (=Renncharakter) fährst und dabei jemanden durch Überschätzung deines Könnens in den Rollstuhl oder gleich ins Grab bringst, kann man Dich ganz gut wegen Arschlochsein verknacken.
Und das ist okay so.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 06.04.2021 22:50]
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schon geil wie in jedem artikel die fakten etwas anders sind.
mal ists ein audi, mal ein bmw, mal war 120, mal war 100, mal ist er 207 gefahren, mal 240.
anyway:
"Der angeklagte deutsche Staatsangehörige hatte den Unfall zu Beginn des Prozesses bedauert. Er würde sein Leben für das des Opfers geben, sagte er. Ferner sagte er aus, dass der Autofahrer vor ihm ohne zu Blinken auf die linke Spur gewechselt sei und es dadurch zum Unfall gekommen wäre. Seine Verteidiger verlangen deswegen einen Freispruch in dem Prozess."
kommt mir so gar nicht bekannt vor...
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Aspe
| Zitat von Noch_ein_Kamel
Gehören zu einem Rennen nicht immer 2?
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Aus einem anderen Artikel, war mir auch neu:
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Raser eine achtjährige Gefängnisstrafe verlangt, die Verteidiger einen Freispruch. Verurteilt wurde der Mann wegen des im Jahr 2017 geschaffenen Paragrafen gegen illegale Autorennen im Strafgesetzbuch.
Als verbotenes Rennen wird demnach nicht nur ein Wettbewerb zwischen zwei oder mehr Fahrern auf öffentlichen Straßen definiert. Auch ein Autofahrer, der allein mit seinem Wagen unterwegs ist, «um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen», kann danach verurteilt werden.
Dumme Frage: kann dieser Paragraf dann auch bei unbegrenzten Stücken Autobahn angewendet werden wenn ich dort alleine mit technischer Vmax langfliege?
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Ja, wenn Du für den Fun die Spezifikation deines Midlifecrisismobils ausreizt, zu Deutsch unnötig riskant (=Renncharakter) fährst und dabei jemanden durch Überschätzung deines Könnens in den Rollstuhl oder gleich ins Grab bringst, kann man Dich ganz gut wegen Arschlochsein verknacken.
Und das ist okay so.
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Wenn ich dabei Scheiße baue, sage ich da ja auch gar nichts gegen. Dann ist Strafe und Haftstrafe absolut gerechtfertigt.
Der Paragraf 315d stellt aber schon den Versuch der Erreichung der Höchstgeschwindigkeit unter Strafe. Daher meine Frage.
(1) Wer im Straßenverkehr
1.ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2.als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3.sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 06.04.2021 22:55]
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| Zitat von Aspe
| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Aspe
| Zitat von Noch_ein_Kamel
Gehören zu einem Rennen nicht immer 2?
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Aus einem anderen Artikel, war mir auch neu:
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Raser eine achtjährige Gefängnisstrafe verlangt, die Verteidiger einen Freispruch. Verurteilt wurde der Mann wegen des im Jahr 2017 geschaffenen Paragrafen gegen illegale Autorennen im Strafgesetzbuch.
Als verbotenes Rennen wird demnach nicht nur ein Wettbewerb zwischen zwei oder mehr Fahrern auf öffentlichen Straßen definiert. Auch ein Autofahrer, der allein mit seinem Wagen unterwegs ist, «um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen», kann danach verurteilt werden.
Dumme Frage: kann dieser Paragraf dann auch bei unbegrenzten Stücken Autobahn angewendet werden wenn ich dort alleine mit technischer Vmax langfliege?
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Ja, wenn Du für den Fun die Spezifikation deines Midlifecrisismobils ausreizt, zu Deutsch unnötig riskant (=Renncharakter) fährst und dabei jemanden durch Überschätzung deines Könnens in den Rollstuhl oder gleich ins Grab bringst, kann man Dich ganz gut wegen Arschlochsein verknacken.
Und das ist okay so.
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Wenn ich dabei Scheiße baue, sage ich da ja auch gar nichts gegen. Dann ist Strafe und Haftstrafe absolut gerechtfertigt.
Der Paragraf 315d stellt aber schon den Versuch der Erreichung der Höchstgeschwindigkeit unter Strafe. Daher meine Frage.
(1) Wer im Straßenverkehr
1.ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2.als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3.sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
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Du hast Nummer drei fett gemacht, aber Nummer 1 ist das mit dem Versuch Du Joker.
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Trotzdem gibt es nach dem Paragrafen schon Strafe wenn man (auch alleine) an einem "Rennen" teilnimmt oder versucht maximale Geschwindigkeit zu erreichen.
Das hat nichts mit einem Unfall zu tun der erst geschehen muss.
Und nur deswegen meine Frage ob der Paragraf greift wenn man alleine über die Bahn brettert.
Du Joker.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 06.04.2021 22:58]
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| Zitat von Aspe
Trotzdem gibt es nach dem Paragrafen schon Strafe wenn man (auch alleine) an einem "Rennen" teilnimmt oder versucht maximale Geschwindigkeit zu erreichen.
Das hat nichts mit einem Unfall zu tun der f
geschehen muss.
Du Joker.
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Aspe, ich weine für Deinen Deutschlehrer.
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Bist du doof?
Du erzählst was davon, wenn man dabei jemanden tötet (und ich geb dir absolut Recht).
Gleichzeitig sieht der Paragraf schon Freiheitsstrafe vor, wenn nichts passiert und man diese ominöse höchstmögliche Geschwindigkeit versucht zu erreichen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 06.04.2021 23:00]
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| Zitat von Icefeldt
Bald wird man noch doof von der Seite angemacht, wenn man Zuhause seine Zimmerlampe mal auf voller Helligkeit leuchtn lässt.
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Nicht die hellste Birne kriegste doch auch ohne Lampe hin, oder?
Ja leck, man könnte bei vmax erreichen gefickt werden. Zu schön wäre dies.
Am Ende noch endlich statt Richtwert ein Tempolimit von 130 auf der AB, oder sogar weniger.
Der gesunde Volkskörper am beben wie Gunnars fetter Arsch nach 12 Portionen All Inklusive Buffet im Asia Tempel.
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| Zitat von Aspe
Bist du doof?
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Und das von dir in diesem Thread
Ich bin zwar kein Jurist, aber kurzes googlen zeigt doch auf, dass Fahrer nach §315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen verurteilt werden können, wenn sie entweder:
1. ein klassisches Rennen veranstalten
2. daran teilnehmen
3. oder halt besonders rücksichtslos fahren
Der Versuch bezieht sich auf 1.
Er bezieht sich nicht auf 2. oder 3.
Wer "gegen sich alleine ein Rennen fährt" muss sich bzgl. 3. verantworten.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 06.04.2021 23:17]
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Dann passt das doch. Wenn ich auf einer freien Autobahn 250 fahre, kann das vielleicht fahrlässig oder rücksichtslos aber unter normalen Umständen nicht auch grob verkehrswidrig sein.
So Späße wie drängeln, nötigen, rechts überholen etc Mal außen vor.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 06.04.2021 23:21]
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Damit kann ich leben
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Che ist nur neidisch weil bei seinen Proportionen ihn nichtmal ein Chiron auf über 120 treibt.
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
Anderer Artikel schreibt dazu
| Der junge Fahrzeugmechaniker hatte bei extrem überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Sportwagen auf der A9 bei Manching einen schweren Unfall verursacht. Der 24-jährige Geisenfelder war zur Tatzeit im Oktober 2019 mit mindestens 207 km/h über die Autobahn gerast. Erlaubt waren in dem Abschnitt 120km/h. Als ein anderes Fahrzeug die Spur wechselte, prallte der Angeklagte mit seinem Auto gegen den Wagen. | |
Wobei der ja wg. "wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge" verurteilt wurde. Gehören zu einem Rennen nicht immer 2?
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Zeitfahren. Willst Du behaupten, daß er nicht gerannt sei?
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| Zitat von Bleifresser
Che ist nur neidisch weil bei seinen Proportionen ihn nichtmal ein Chiron auf über 120 treibt.
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Ehehehehehe, weil er fett ist, ne?
Dafür bringen ihn dumme Posts auf 180 und dann heulen wieder nicht nur die Motoren.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von shp.makonnen am 07.04.2021 7:42]
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Icefeldt
Bald wird man noch doof von der Seite angemacht, wenn man Zuhause seine Zimmerlampe mal auf voller Helligkeit leuchtn lässt.
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Nicht die hellste Birne kriegste doch auch ohne Lampe hin, oder?
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wie unverschämt
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| Zitat von Icefeldt
Bald wird man noch doof von der Seite angemacht, wenn man Zuhause seine Zimmerlampe mal auf voller Helligkeit leuchtn lässt.
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Heul leise.
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| Zitat von AJ Alpha
wie unverschämt
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Und gleichzeitig elegant!
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As expected, genau das richtige Pack wieder getriggert.
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| Zitat von Vincent
schon geil wie in jedem artikel die fakten etwas anders sind.
mal ists ein audi, mal ein bmw, mal war 120, mal war 100, mal ist er 207 gefahren, mal 240.
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Ist das das "Drecks Artikel, war doch gar keine M4/Sturmgewehr, mit der 27 Leute erschossen wurden!" fuer Audofahn?
Die Polieske Wortklauberrolle rueckwaerts.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von blue am 07.04.2021 7:34]
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| Zitat von statixx
lolitrolu.fresco
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und da ist der letzte.
Ist die Liste ja komplett!
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von statixx
lolitrolu.fresco
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und da ist der letzte.
Ist die Liste ja komplett!
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Halt, ich will Dich auch noch eine Witzfigur nennen.
Jetzt hast Du glaub ich das Set.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von statixx
lolitrolu.fresco
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und da ist der letzte.
Ist die Liste ja komplett!
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Ja, ich bin so dermaßen getrollt ey. Haste wirklich super gemacht.
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| Zitat von Icefeldt
As expected, genau das richtige Pack wieder getriggert.
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wie kommst du darauf dass hier irgendwer getriggert ist? Du setzt einen neutral-belanglosen Post ab, und Che leitet einen Edelbrand draus ab.
Und nun ist hier irgendwie ein Pack getriggert
komm mal klar
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| Zitat von Icefeldt
As expected, genau das richtige Pack wieder getriggert.
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| Zitat von FelixDelay
https://twitter.com/PolizeiMannheim/status/1377198914089185281
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Der Radfahrer war in Richtung St. Leon unterwegs, als er von einer gleichaltrigen Autofahrerin überholt wurde. Dabei kam es zur Berührung, bei der der Radfahrer aufgeladen und dann auf die Straße fiel.
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Klingt nach einem ganz normalen Überholvorgang.
Radfahrer übrigens an der "Berührung" und "Aufladung" verstorben.
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Mit Icefeldt isses wie mit Laschet, man muss ihm nur eine Tastatur hinhalten.
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| Zitat von Bleifresser
Che ist nur neidisch weil bei seinen Proportionen ihn nichtmal ein Chiron auf über 120 treibt.
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Jesus Christus, wann digitierst du endlich aus der 15 Jähriges Arschloch Entwicklungsstufe?
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Sind sicher die Nachwirkungen vom Carfreitag
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |