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Fußgänger, die über Zebrastreifen laufen, ohne vorher den StVO-Überquerungstanz aufzuführen und somit Autofahrer nötigen, in die Eisen zu steigen, sind nicht vorsichtig genug und sollten mehr Rücksichtnahme zeigen.
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| Zitat von KarlsonvomDach
Fußgänger, die über Zebrastreifen laufen, ohne vorher den StVO-Überquerungstanz aufzuführen und somit Autofahrer nötigen, in die Eisen zu steigen, sind nicht vorsichtig genug und sollten mehr Rücksichtnahme zeigen.
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Ohne Warnweste hat auch der Fussgänger sowieso nix zu melden.
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| Zitat von Shooter
| Zitat von KarlsonvomDach
Fußgänger, die über Zebrastreifen laufen, ohne vorher den StVO-Überquerungstanz aufzuführen und somit Autofahrer nötigen, in die Eisen zu steigen, sind nicht vorsichtig genug und sollten mehr Rücksichtnahme zeigen.
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Ohne Warnweste hat auch der Fussgänger sowieso nix zu melden.
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Die Dame hatte auch keinen Helm auf, übrigens.
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| Zitat von Irdorath
Hat "bärtiger Depp" am Telefon zur Identifizierung gereicht?
/Ey moni
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Ich habe die Beleidigung nicht wiederholt. Aber tatsächlich reichte meine Beschreibung („ziemlicher Rauschebart“ aus: „Ach, der Jörg.“
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| Zitat von Phillinger
Ich stehe vorhin an der Ampel auf der Fahrbahn für geradeaus. Neben mir (Linksabbieger) hält ne Fahrschule und der Fahrlehrer blafft raus:
"Sie wissen aber schon, dass der Radweg benutzungspflichtig ist?"
"Schau mal genauer hin, du bärtiger Depp."
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Bei dem Fahrlehrer der Fahrschule direkt unter meiner Wohnung könnte ich mir das Verhalten sehr gut vorstellen.
War das Fahrzeug zufällig ein BMW mit dem Name der Fahrschule in großer roter Schrift auf den Seiten?
/e: ok, er war es nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Krasser]MadMax am 21.03.2023 14:17]
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Phil, Alter. Du kannst vor so eine dahergefahrenen Jörg nicht den Schwanz einziehen! Du solltest da nochmal anrufen und die Entschuldigung widerrufen.
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| Zitat von Aspe
Naja...
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
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"naja"? Das ist eine Grundregel, ein Leitmotiv. Ansonsten kann man ja auch auf der Autobahn Spazierengehen weil §1 StVO
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Ne, ist ne Fahrschule aus unserem Kaff.
Funfact hinterher: wir sitzen gerade am Mittagstisch und unsere zwei jüngsten berichten empört, dass sie am Zebrastreifen standen und rüber wollten, als ein
Fahrschulauto
a
h
r
s
c
h
u
l
a
u
t
o
ihnen den Vortritt (Vorrang?) nimmt. Der Fahrlehrer hätte wohl aber zumindest mit dem Fahrer geschimpft und herum gefuchtelt.
„Hatte der nen Bart?“
„Ja, so nen ganz großen!“
„Ach der Depp.”
Okay, der letzte Satz ist erfunden. Aber ansonsten: I shit you not!
Morgen rufe ich da vielleicht nochmal an.
/
| Zitat von zapedusa
Phil, Alter. Du kannst vor so eine dahergefahrenen Jörg nicht den Schwanz einziehen! Du solltest da nochmal anrufen und die Entschuldigung widerrufen.
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Du, zape, hast recht. Mal wieder.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 21.03.2023 14:24]
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Shooter
| Zitat von KarlsonvomDach
Fußgänger, die über Zebrastreifen laufen, ohne vorher den StVO-Überquerungstanz aufzuführen und somit Autofahrer nötigen, in die Eisen zu steigen, sind nicht vorsichtig genug und sollten mehr Rücksichtnahme zeigen.
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Ohne Warnweste hat auch der Fussgänger sowieso nix zu melden.
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Die Dame hatte auch keinen Helm auf, übrigens.
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Opferrolle rückwärts?
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| Zitat von Lunovis
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Shooter
| Zitat von KarlsonvomDach
Fußgänger, die über Zebrastreifen laufen, ohne vorher den StVO-Überquerungstanz aufzuführen und somit Autofahrer nötigen, in die Eisen zu steigen, sind nicht vorsichtig genug und sollten mehr Rücksichtnahme zeigen.
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Ohne Warnweste hat auch der Fussgänger sowieso nix zu melden.
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Die Dame hatte auch keinen Helm auf, übrigens.
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Opferrolle rückwärts?
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Durch den Kreisverkehr!
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| Zitat von Lunovis
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Shooter
| Zitat von KarlsonvomDach
Fußgänger, die über Zebrastreifen laufen, ohne vorher den StVO-Überquerungstanz aufzuführen und somit Autofahrer nötigen, in die Eisen zu steigen, sind nicht vorsichtig genug und sollten mehr Rücksichtnahme zeigen.
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Ohne Warnweste hat auch der Fussgänger sowieso nix zu melden.
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Die Dame hatte auch keinen Helm auf, übrigens.
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Opferrolle rückwärts?
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Ne, du bist schließlich derjenige, der dummes Zeug verteidigt, indem er dummes Zeug redet und das für klug hält. Ich mache mich nur darüber lustig.
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Nee du, da unterstellst du Luno Dinge. Er hat mit seiner initialen Aussage halt recht. Das mit dem Verteidigen überinterpretierst du, glaube ich.
/oge, war nicht die initiale Aussage. Ich dachte an das hier. Aber mei, das Fass wurde wohl eh aufgemacht :x
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Duftibär am 21.03.2023 15:26]
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| Zitat von Lunovis
| Zitat von [Indiana Jones]
warum sollte man sich am zebrastreifen als autofahrer anders verhalten als in einem wohngebiet mit kindern?
da muss man nicht relativieren. beim zebrastreifen muss man immer damit rechnen, wenn jemand in der nähe ist, dass er ihn auch benutzt.
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Aber nein.
Man hat als Fussgänger von Gesetztes wegen das Recht, den Fussgängerstreifen zu benutzen. Wenn man ihn benutzt, so haben andere Strassenvrkehrsteilnehmer den Vortritt zu gewähren.
Es ist aber genauso, dass den Verkehrsteilnehmern eine Reaktionszeit tözugestanden werden muss, i.e. kann man nicht einfach einem Auto, das schon halb über den Übergang fährt, vorneranspringen (Dashcams Russland und so)
Als (bsp) Automobilist ist man also verpflichtet, querenden Fussgängern den Vortritt zu gewähren, wenn diese die Absicht anzeigen, die Strasse zu queren, und gleichzeitig den Verkwhr soweit zu beachten, dass es dem Autofahrer ermöglicht wird, in normaler Art anzuhalten.
Anhand des Videos kann man von ca 10m Abstand ausgehen, als sie die Richtung wechselt und knapp 5m Abstand, als sie ohne zu schauen den Übergang betritt. Die folgliche Bremsung war sehr stark, eben weil die Reaktionszeit nicht ausreichte um die Absicht der Fussgängerin klar einzuschätzen, gerade auch weil sie die Richtung genau zu dem Zeitpunkt änderte als sie sich hinter dem Radfahrer befand.
Lunos Meinung: scheisse gelaufen (und gefahren) nichts passiert, macht mal kein Fass auf.
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hat die betreffende frau gemacht. sie ist auf normalem wege auf den zebrastreifen zugelaufen, hat sogar den radfahrer gesehen und einen entsprechenden bogen gemacht. der autosohn war zu schnell. ende der geschichte.
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| Zitat von Duftibär
Nee du, da unterstellst du Luno Dinge. Er hat mit seiner initialen Aussage halt recht. Das mit dem Verteidigen überinterpretierst du, glaube ich.
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Ich unterstelle ihm keine Dinge. Er selbst hat behauptet, es gebe "Pflichten" für Fußgänger bei der Überquerung des Zebrastreifens wie z. B. eine "explizite Warteposition" oder "Blickkontakt". Das ist vielleicht empfehlenswert für die eigene Sicherheit, aber keine "Pflicht". Das Narrativ einer Pflicht für die Dame in der Situation mit dem Zebrastreifen ist lediglich Autofahrerverteidigungskäse, kurz: dummes Zeug.
Zur Erinnerung:
| Zitat von Lunovis
Du hast als Fussgänger ebenso die Pflicht, deine Absicht klar zu kommunizierwn, sei dies durch eine Explizite Warteposition in Gehrichtung, Blickkontakt oder zb bei Sehbehinterten auch Handzeichen mit oder ohne Stock.
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Selbst der ADAC sagt bei der Frage "Wie deutlich muss ein Fußgänger zeigen, dass er den Zebrastreifen überqueren will?":
[...]Besondere Gesten, Zeichen oder Blicke sind nicht erforderlich. Ausschlaggebend ist die "objektive Erkennbarkeit".
Und die Erkennbarkeit sollte wohl ausreichend gegeben gewesen sein, als sie klar zusteuerte auf den Zebrastreifen.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/verkehrsverstoesse-fussgaenger/#:~:text=Dabei%20spielt%20es%20keine%20Rolle,ist%20die%20%22objektive%20Erkennbarkeit%22
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| Zitat von [Indiana Jones]
| Zitat von Lunovis
| Zitat von [Indiana Jones]
warum sollte man sich am zebrastreifen als autofahrer anders verhalten als in einem wohngebiet mit kindern?
da muss man nicht relativieren. beim zebrastreifen muss man immer damit rechnen, wenn jemand in der nähe ist, dass er ihn auch benutzt.
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Aber nein.
Man hat als Fussgänger von Gesetztes wegen das Recht, den Fussgängerstreifen zu benutzen. Wenn man ihn benutzt, so haben andere Strassenvrkehrsteilnehmer den Vortritt zu gewähren.
Es ist aber genauso, dass den Verkehrsteilnehmern eine Reaktionszeit tözugestanden werden muss, i.e. kann man nicht einfach einem Auto, das schon halb über den Übergang fährt, vorneranspringen (Dashcams Russland und so)
Als (bsp) Automobilist ist man also verpflichtet, querenden Fussgängern den Vortritt zu gewähren, wenn diese die Absicht anzeigen, die Strasse zu queren, und gleichzeitig den Verkwhr soweit zu beachten, dass es dem Autofahrer ermöglicht wird, in normaler Art anzuhalten.
Anhand des Videos kann man von ca 10m Abstand ausgehen, als sie die Richtung wechselt und knapp 5m Abstand, als sie ohne zu schauen den Übergang betritt. Die folgliche Bremsung war sehr stark, eben weil die Reaktionszeit nicht ausreichte um die Absicht der Fussgängerin klar einzuschätzen, gerade auch weil sie die Richtung genau zu dem Zeitpunkt änderte als sie sich hinter dem Radfahrer befand.
Lunos Meinung: scheisse gelaufen (und gefahren) nichts passiert, macht mal kein Fass auf.
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hat die betreffende frau gemacht. sie ist auf normalem wege auf den zebrastreifen zugelaufen, hat sogar den radfahrer gesehen und einen entsprechenden bogen gemacht. der autosohn war zu schnell. ende der geschichte.
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ok. next.
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Duftibär
Nee du, da unterstellst du Luno Dinge. Er hat mit seiner initialen Aussage halt recht. Das mit dem Verteidigen überinterpretierst du, glaube ich.
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Ich unterstelle ihm keine Dinge. Er selbst hat behauptet, es gebe "Pflichten" für Fußgänger bei der Überquerung des Zebrastreifens wie z. B. eine "explizite Warteposition" oder "Blickkontakt". Das ist vielleicht empfehlenswert für die eigene Sicherheit, aber keine "Pflicht". Das Narrativ einer Pflicht für die Dame in der Situation mit dem Zebrastreifen ist lediglich Autofahrerverteidigungskäse, kurz: dummes Zeug.
Zur Erinnerung:
| Zitat von Lunovis
Du hast als Fussgänger ebenso die Pflicht, deine Absicht klar zu kommunizierwn, sei dies durch eine Explizite Warteposition in Gehrichtung, Blickkontakt oder zb bei Sehbehinterten auch Handzeichen mit oder ohne Stock.
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Selbst der ADAC sagt bei der Frage "Wie deutlich muss ein Fußgänger zeigen, dass er den Zebrastreifen überqueren will?":
[...]Besondere Gesten, Zeichen oder Blicke sind nicht erforderlich. Ausschlaggebend ist die "objektive Erkennbarkeit".
Und die Erkennbarkeit sollte wohl ausreichend gegeben gewesen sein, als sie klar zusteuerte auf den Zebrastreifen.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/verkehrsverstoesse-fussgaenger/#:~:text=Dabei%20spielt%20es%20keine%20Rolle,ist%20die%20%22objektive%20Erkennbarkeit%22
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Wer 2s Diagonal auf einen Fussgängerstreifen zutorkelt, hat keine erkennbare Tendenz.
Gleichzeitig unterstellst du mir, Stuss zu verbreiten, bringst im gleichen Atemzug die Erklärung dafür, dass deine Aussage schon Hanebüchern ist und behauptest danach auch gleich, dass ich behauptet habe, in der Sitaution sei irgendwer Schuld.
Gibt schon seine Gründe, warum ich auf deine Aussagen nur minimal reagiere.
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Duftibär
Nee du, da unterstellst du Luno Dinge. Er hat mit seiner initialen Aussage halt recht. Das mit dem Verteidigen überinterpretierst du, glaube ich.
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Ich unterstelle ihm keine Dinge. Er selbst hat behauptet, es gebe "Pflichten" für Fußgänger bei der Überquerung des Zebrastreifens wie z. B. eine "explizite Warteposition" oder "Blickkontakt". Das ist vielleicht empfehlenswert für die eigene Sicherheit, aber keine "Pflicht". Das Narrativ einer Pflicht für die Dame in der Situation mit dem Zebrastreifen ist lediglich Autofahrerverteidigungskäse, kurz: dummes Zeug.
Zur Erinnerung:
| Zitat von Lunovis
Du hast als Fussgänger ebenso die Pflicht, deine Absicht klar zu kommunizierwn, sei dies durch eine Explizite Warteposition in Gehrichtung, Blickkontakt oder zb bei Sehbehinterten auch Handzeichen mit oder ohne Stock.
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Selbst der ADAC sagt bei der Frage "Wie deutlich muss ein Fußgänger zeigen, dass er den Zebrastreifen überqueren will?":
[...]Besondere Gesten, Zeichen oder Blicke sind nicht erforderlich. Ausschlaggebend ist die "objektive Erkennbarkeit".
Und die Erkennbarkeit sollte wohl ausreichend gegeben gewesen sein, als sie klar zusteuerte auf den Zebrastreifen.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/verkehrsverstoesse-fussgaenger/#:~:text=Dabei%20spielt%20es%20keine%20Rolle,ist%20die%20%22objektive%20Erkennbarkeit%22
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Ich will dir gar nicht widersprechen - da bin ich ja bei dir. Aber dein Beißreflex verzahnt sich gerade in einer herbeigeredeten Verteidigung, die Luno da begehen würde. Das wirkt auf mich arg überinterpretiert. Dann ist es eben keine faktische Pflicht. Aber der gesunde Menschenverstand legt uns genau das nahe, was Luno schreibt ("objektive Erkennbarkeit" halt auch irgendwie sehr dehnbar, wa?).
Bevor uns der semantische Fleischwolf alle holt: Im Kern seid ihr eh einer Meinung
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Duftibär am 21.03.2023 16:20]
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| Zitat von Lunovis [b]
Wer 2s Diagonal auf einen Fussgängerstreifen zutorkelt, | |
Soll sie nur horizontal oder vertikal laufen? Sie torkelt auch nicht wie ein Besoffener, sondern geht raschen Schrittes Richtung Zebrastreifen. Wer nicht blind ist oder ein Luno, wird unbestritten die "Tendenz" erkennen, dass da jemand den Zebrastreifen überqueren will. Sogar der Autofahrer hat es gesehen, sonst wäre er nicht in die Eisen gegangen. Die Bremsung war so hart, weil er zuvor zu schnell und zu wenig vorausschauend gefahren ist und nicht, weil die Fußgängerin was falsch gemacht hat. Muss ich dir das noch vortanzen mit Blickkontakt, bis du das endlich kapierst?
| Gleichzeitig unterstellst du mir, Stuss zu verbreiten, | |
Ist keine Unterstellung. Du verbreitest Stuss. Gerade eben wieder.
| ich behauptet habe, in der Sitaution sei irgendwer Schuld. | |
Das tust du aber, wenn du unwahre Behauptungen tätigst, die den Autofahrer entlasten, indem sie der Fußgängerin ein angebliches Fehlverhalten andichten, wegen ihrer Pflichten, die es aber gar nicht gibt.
| bringst im gleichen Atemzug die Erklärung dafür, dass deine Aussage schon Hanebüchern ist | |
Einzig hanebüchen ist dein Gerede über das angebliche Fehlverhalten der Fußgängerin, die jetzt auch noch torkelt und darüber hinaus so dreist ist, dIaGoNaL über den Gehweg zum Zebrastreifen zu laufen und damit für die Lunos dieser Welt zu einer völlig unberechenbaren Verkehrsteilnehmerin wird.
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Such deinen Anstand, dann gehts hier weiter.
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| Du hast als Fussgänger ebenso die Pflicht, deine Absicht klar zu kommunizierwn, sei dies durch eine Explizite Warteposition in Gehrichtung, Blickkontakt oder zb bei Sehbehinterten auch Handzeichen mit oder ohne Stock. | |
Ist halt falsch und deine Antwort suggeriert eben doch dass die Fr0w hier ne Mitschuld trägt. Karlsson hätte das jetzt auch super nettt schreiben können aber sowas machen wir hier nicht.
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Die läuft mehrere Schritte klar auf den Zebrastreifen zu, ich sehe da kein „Torkeln“.
Der Autofahrer ist einfach ne dumme Sau, das wird viel zu wenig thematisiert. Dass Sascha für sowas zu blöde ist, merkt man ja schon am Duktus. Aber Luno ist doch clever, was da los?
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| Zitat von Die Rechnung
| Du hast als Fussgänger ebenso die Pflicht, deine Absicht klar zu kommunizierwn, sei dies durch eine Explizite Warteposition in Gehrichtung, Blickkontakt oder zb bei Sehbehinterten auch Handzeichen mit oder ohne Stock. | |
Ist halt falsch und deine Antwort suggeriert eben doch dass die Fr0w hier ne Mitschuld trägt. Karlsson hätte das jetzt auch super nettt schreiben können aber sowas machen wir hier nicht.
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Der ADAC sagt dazu: "Fußgänger dürfen nicht blindlings auf ihr Vorrecht vertrauen und müssen sich vergewissern, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können."
Das Problem an dem schwammigen "erkennbar" den Zebrastreifen überqueren zu wollen, wurde ja eh schon angesprochen.
Ob das im Falle des Falles eine Mitschuld der Fußgängerin bedeutet, ka... da gab es doch sicher schon Urteile zu?
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Wenn du jetzt noch schaust, was der Fuß e.V. dazu sagt, wird's vielleicht rund.
Ich frag doch auch nicht nur die Metzgerinnung, ob Schnitzel gesund sind, auch wenn die vielleicht sagen, dass es in Maßen okay ist.
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Erkennbar = sie bewegt sich auf den Zebrastreifen zu.
Solange sie da nicht spontan hinteleportiert wird, sollte jeder, der ein Kfz steuert, in de Lage sein, diesen Umstand zu erkennen.
Ansonsten kann man auch seinen Lappen abgeben. Hilfe diesbezüglich sicher unter der 110 oder auf dem nächsten Polizeirevier möglich
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| Zitat von Arkhobal
Wenn du jetzt noch schaust, was der Fuß e.V. dazu sagt, wird's vielleicht rund.
Ich frag doch auch nicht nur die Metzgerinnung, ob Schnitzel gesund sind, auch wenn die vielleicht sagen, dass es in Maßen okay ist.
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Dann halt die Primärquelle welcher der ADAC zitiert
| An Zebrastreifen darf ein Fußgänger nicht blindlings darauf vertrauen, dass sein Vorrang respektiert wird; er muss den Verkehr beobachten (BGH NJW 82, 2384). | |
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%2082,%202384#16793953432e0f870cfb
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 21.03.2023 18:11]
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| Am Abend des 5. November 1977 befuhr die Erstbeklagte mit einem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten VW-Käfer in T. die U.-Straße aus U. kommend in Richtung B mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/st. Sie näherte sich dem vor der für sie von links trichterförmig einmündenden F.-Straße gelegenen Fußgängerüberweg, der durch die Zeichen 293 (Zebrastreifen) und 350 (Überwegschild) der StVO gekennzeichnet war. Der Überweg war durch zwei Straßenlaternen beleuchtet. Seine Länge über die Fahrbahn hin betrug am vorderen Rand des 5 m breiten Zebrastreifens 7,8 m am hinteren Rand 9,8 m.Die Asphaltdecke der Fahrbahn war naß. Die Erstbeklagte erfaßte den für sie von links auf dem Zebrastreifen die Fahrbahn überquerenden Kläger vorn rechts mit ihrem Wagen und brachte diesen unter Hinterlassung einer 18 m langen Bremsspur, die erst auf dem jenseitigen Rand des Zebrastreifens begann, zum Stehen. Der Kläger erlitt erhebliche Verletzungen. Eine etwa 1 1/2 Stunden nach dem Unfall bei ihm entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,3 0/00.
Der Kläger, der eine Alleinschuld der Erstbeklagten an dem Unfall behauptet, verlangt von den Beklagten 131,90 DM für Reinigungskosten und Taxifahrten zwecks Information seines Anwaltes (abzüglich darauf gezahlter 65,95 DM), Ersatz seines Verdienstausfalles und ein angemessenes Schmerzensgeld unter Anrechnung darauf bereits gezahlter 15.000.- DM.
Die Beklagten berufen sich im wesentlichen darauf, daß den Kläger ein Mitverschulden beim Unfall treffe. [...] | |
Wer kennt es nicht
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 21.03.2023 18:14]
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Es ist wie immer: schwache Verkehrsteilnehmer müssen für sich sicherstellen, dass sie nicht von irgendeinem Scheißhaufen im Auto umgeholzt werden und die Autofahrer müssen sicherstellen, dass sie niemanden gefährden und jederzeit damit rechnen, dass sich jemand unerwartet verhält. Wenn man darauf nicht entsprechend reagieren kann, war man offensichtlich nicht mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs.
Folgt mir für mehr Lebensqualität
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deswegen ist spiegel abtreten auch erste bürgerpflicht. nur so kann gewährleistet werden, dass es die richtigen trifft.
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Schuster bleib bei deinen SUV-Spiegeln. Unverbindliche Krawallempfehlung.
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Ja mein Gott ey, angenommen sie wäre am Zebrastreifen stehen geblieben und hätte geguckt, was dann? Der Typ hätte genau so hart bremsen müssen oder wäre Vollgas drüber geknallt. Alle Optionen sind scheiße, weil er sich durch Unachtsamkeit eben in eine missliche Lage gebracht hat.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |