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| Zitat von moha
Ja mein Gott ey, angenommen sie wäre am Zebrastreifen stehen geblieben und hätte geguckt, was dann? Der Typ hätte genau so hart bremsen müssen oder wäre Vollgas drüber geknallt. Alle Optionen sind scheiße, weil er sich durch Unachtsamkeit eben in eine missliche Lage gebracht hat.
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Amen.
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Wäre sie stehen geblieben, wäre er einfach durchgefahren.
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| Zitat von AndRaw
Wäre sie stehen geblieben, wäre er einfach durchgefahren.
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Dies.
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Denn er ist der
DURCH
FAHR
MANN
er ist pompös und dieselös
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| Zitat von AndRaw
Wäre sie stehen geblieben, wäre er einfach durchgefahren.
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Jo, eh nicht toll vom Autofahrer.
Hätte es da aber geknallt (mit Teilschuld Bein Fußgänger, siehe BGH Urteil), wäre Durchfahren die bessere* Alternative gewesen.
*Auch wenn der Fahrer da ebenso einen Fehler gemacht hätte.
Anyway... Ist ja eh theoretisch, da es ja nicht geknallt hat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 21.03.2023 19:59]
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Wo wäre da eine Teilschuld gewesen? Sie ist so dermaßen eindeutig mit Abstand zum Zebrastreifen abgebogen. Der Fahrer hat schlicht nicht aufgepasst/hingeguckt. Was das Video eindeutig belegt. Hätte er sie im Blick gehabt und sich bremsbereit gehalten, hätte er nicht so abrupt bremsen müssen.
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| An Zebrastreifen darf ein Fußgänger nicht blindlings darauf vertrauen, dass sein Vorrang respektiert wird; er muss den Verkehr beobachten (BGH NJW 82, 2384).
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Ohne zu Schauen auf der Zebrastreifen betreten ist nicht... Zumindest nicht laut BGH wenn du keine Teilschuld haben willst.
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Dann zitier wenigstens den kompletten Absatz. Durch Weglassung wird deine Aussage nicht korrekt.
| Ein Fußgänger, der einen Überweg benutzt, darf aber nicht blindlings darauf vertrauen, dass ein herannahendes Fahrzeug das Vorrecht des Fußgängers beachtet (BGH NJW 1982, 2384). Hat er sich nicht vorher durch einen gewissen Blick von der Verkehrslage Gewissheit verschafft, haftet er nach Auffassung des BGH zu 50%.
Anders ist dies aber, wenn der Autofahrer durch kurzes Abbremsen den Unfall hätte vermeiden können (BGH NJW 1982, 2384).
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| Zitat von Aspe
| An Zebrastreifen darf ein Fußgänger nicht blindlings darauf vertrauen, dass sein Vorrang respektiert wird; er muss den Verkehr beobachten (BGH NJW 82, 2384).
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Ohne zu Schauen auf der Zebrastreifen betreten ist nicht... Zumindest nicht laut BGH wenn du keine Teilschuld haben willst.
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Also Blickkontakt aufbauen, Dominanz herstellen und dann beim Durchfahren gezielt den Außenspiegel abtreten.
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Über welchen theoretischen Unfall unterhalten wir uns jetzt?
Edit: geht natürlich nicht an den Spiegeltreterzwipo.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 21.03.2023 20:11]
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| Zitat von Aspe
Über welchen theoretischen Unfall unterhalten wir uns jetzt?
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Eure Posts sind doch sehr real?
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Fußgängerin geht ohne zu gucken auf den Zebrastreifen und wird von Autoidiot angefahren. Was im fraglichen Video von Sascha hätte passieren können. Verschuldet durch Unachtsamkeit des Fahrers.
Ich verstehe auch nicht, wie Aspe hier jetzt den Faden verlieren konnte. Der Ursprung der Diskussion ist doch bekannt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AndRaw am 21.03.2023 20:13]
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Den Thread/
In other News: Für die nächsten Monate hab ich nen Open Bike Sensor am Rad. Das wird traurig.
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| Zitat von Aspe
| An Zebrastreifen darf ein Fußgänger nicht blindlings darauf vertrauen, dass sein Vorrang respektiert wird; er muss den Verkehr beobachten (BGH NJW 82, 2384).
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Ohne zu Schauen auf der Zebrastreifen betreten ist nicht... Zumindest nicht laut BGH wenn du keine Teilschuld haben willst.
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Das hab ich doch oben zitiert, ey.
Da ging es um einen Fall im Jahr 1977, wo ein Käfer nicht rechtzeitig bremsen konnte, als ein alkoholisierter Fußgänger auf den Zebrastreifen getreten ist und Schmerzensgeld usw wollte
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| Zitat von AndRaw
Fußgängerin geht ohne zu gucken auf den Zebrastreifen und wird von Autoidiot angefahren.
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Und genau da sagt der BGH halt: "Hat er sich nicht vorher durch einen gewissen Blick von der Verkehrslage Gewissheit verschafft, haftet er nach Auffassung des BGH zu 50%.".
Ob eine kurze Bremsung den Unfall vermieden hätte... Ka. Wir reden von einem theoretischen Szenario. Ich rede da zumindest von bzw allgemein von den Pflichten des Fußgängers, wie Luno auch, und nicht nur von Saschas Video.
Shadow, OLGs zitieren das Urteil aber weiterhin. Ich wüsste auch nicht, dass BGH Urteile automatisch ungültig werden.
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| Zitat von steamed
Den Thread/
In other News: Für die nächsten Monate hab ich nen Open Bike Sensor am Rad. Das wird traurig.
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Cool!
Pix, was wiegt das, ?
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| Zitat von Irdorath
| Zitat von steamed
Den Thread/
In other News: Für die nächsten Monate hab ich nen Open Bike Sensor am Rad. Das wird traurig.
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Cool!
Pix, was wiegt das, ?
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Mach ich morgen. Nein, nicht Aero. Überhauptnicht.
Aktuell schon bei 100% ausbeute. 2mal auf der Heimfahrt überholt worden. Einmal mit 70cm, und 84cm. Läuft.
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Samma Aspe, haste heute Abgase geschnüffelt? Einen Satz später steht in dem Urteil, dass die Teilschuld entfällt, wenn einfaches Abbremsen den Unfall hätte verhindern können. Was laut aktueller StVO durch die Vorgabe, jederzeit Bremsbereit sein zu müssen, eh gegeben ist. Daher ist das Urteil, außer im Falle "besoffener Fußgänger springt direkt auf die Motorhaube" quasi irrelevant.
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| Zitat von steamed
| Zitat von Irdorath
| Zitat von steamed
Den Thread/
In other News: Für die nächsten Monate hab ich nen Open Bike Sensor am Rad. Das wird traurig.
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Cool!
Pix, was wiegt das, ?
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Mach ich morgen. Nein, nicht Aero. Überhauptnicht.
Aktuell schon bei 100% ausbeute. 2mal auf der Heimfahrt überholt worden. Einmal mit 70cm, und 84cm. Läuft.
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Das ist doch n Meter Fuffzich in Summe!
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| Zitat von AndRaw
Samma Aspe, haste heute Abgase geschnüffelt? Einen Satz später steht in dem Urteil, dass die Teilschuld entfällt, wenn einfaches Abbremsen den Unfall hätte verhindern können. Was laut aktueller StVO durch die Vorgabe, jederzeit Bremsbereit sein zu müssen, eh gegeben ist. Daher ist das Urteil, außer im Falle "besoffener Fußgänger springt direkt auf die Motorhaube" quasi irrelevant.
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Durch aktuellere Urteile aus 2015 und 2018 bestätigt: es kann (!) zu einer Teilschuld kommen, wenn der Fußgänger den Unfall absichtlich provoziert. Nix mehr mit "hat 50% Teilschuld".
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glaub, da war einer bissl sauer
und da auch
hehe Assmann
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RB26
Geiler Motor!
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Rafft hier eigentlich irgendein Fahrradhirn dass es bei dem Truckertuber unter Gottes Sonne nicht um die Schuldfrage ging sondern darum dass man schon einen ziemlichen Todeswunsch hegen muss wenn man seinen Kadaver so über einen Zebrastreifen wirft ?
Man ist voll im Recht, nützt einem nur nichts wenn das letzte was am im Leben sieht der Kühlergrill eines protzigen Vorstadt-SUV ist. Wer so über einen Zebrastreifen geht hat grundlegend ein paar defekte Synapsen .. oder eben einen Todeswunsch.
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Eine ergebnisoffene Frage!
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Junge, chill mal. Immer im Zen bleiben, hilft auch im Strassenverkehr.
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| Zitat von Shooter
Junge, chill mal. Immer im Zen bleiben, hilft auch im Strassenverkehr.
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Das Autohirn hat kurz übernommen, das muss man verzeihen. Es kann nur rasende Wut.
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Deswegen Warnwestenempfehlung auch für Fussgänger, sicher ist sicher.
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Entschuldigt bitte die Diskussion, naechstes mal mache ich einen Screenshot aber der Stelle, wo die Frow auf den Zebrastreifen abbiegt.
Das ist schon ein derber Todeswunsch, da kann man nix machen.
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Helm! immer vergesst ihr den Helm!
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Gibts denn noch keine Warnwesten für Autos?
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |