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Der Ruixin Pro ist komplett aus Metall iirc
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| Zitat von Herr der Lage
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Henry würde Spyderco kaufen:
| Zitat von SirHenry
Spyderco Sharpmaker. Arme Leute laufen das Lansky Set, aber wir sind ja hier im pOT. Der Sharpmaker von Spyderco ist super. Wirklich.
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Dachte vorhin, das war ein Fehler. Die harte Klinge, dann ist sie echt stumpf und meine schiefe Motorik. Aber ich muss nur darauf achten die Klinge gerade zu halten. Die Spitze ist etwas schwierig. Jetzt ist es soweit, dass ich Tomaten schneiden und Schnittlauch in der Luft köpfen kann. Es geht aber noch was.
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joa, war heute diese blyatifule Schönheit <3 schießen
So einfach. so schön
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Weiß jemand wie es rechtlich aussieht, wenn ich nur die Schlaufen eines Beinholsters gegen etwas kürzere bzw. bequereme austauschen möchte?
Stelle ich damit quasi ein neues Holster (als Einheit von Trageeinrichtung und Befestigungsschlaufen) her oder wird das so behandelt, als würde ich mein das Holster unverändert nutzen?
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[HuntShowdown]Hey, ne Winnie mit nem coolen SKin![/HuntShowdown]
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Häh Holster ist doch keine Waffe und kein verbotener Gegenstand.
Ich verstehe die Frage nicht. Ich schätze keiner kann dir deine Sattler- oder Textilarbeit verbieten.
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| Zitat von occido
Häh Holster ist doch keine Waffe und kein verbotener Gegenstand.
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Nein, aber für den Gebrauch des Beinholsters bzw. zum Schießen damit wird eine gesonderte Erlaubnis erworben. Ich weiß auch, dass es z.B. Dienststellen gibt bei denen Leute mit irgendwelchen selbstbeschafften Holstern rumhantieren (ohne, dass ihnen für dieses Holster eine "Prüfung" abgenommen wurde) und wenn sich dabei mal einer ausversehen in den Arsch schießt, stehen die dann doof da.
Wenn ich jetzt an nem Beinholster selber rumhantiere und mir andere Schlaufen dranmache, bei denen man die überlangen Enden nicht ständig festfummeln muss, dann verändere ich das Beinholster ja.
Daher die Frage: wird das Teil durch selbstbeschaffte Beinschlaufen zu einem neuen Holster?
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Reden wir hier etwas von der Wundesbehr?
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Rechtlich-rechtlich? Scheißegal.
Kostümvereinrechtlich? Keine Ahnung.
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| Zitat von Abso
Rechtlich-rechtlich? Scheißegal.
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Das wollte ich wissen, danke.
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| Zitat von Nikkl
Reden wir hier etwas von der Wundesbehr?
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Es könnte auch die Bullerzwei sein.
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| Zitat von BIBI BOLXBERG
| Zitat von Abso
Rechtlich-rechtlich? Scheißegal.
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Das wollte ich wissen, danke.
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Na ja, es gibt kein Gesetz das Holster regelt. Das Gesetz kennt zugriffsbefreit und schussbereit, sonst nix. Das kann interessant sein, wenn du z.B. im Bereich der VSG Jagd Unfug veranstaltest, oder wenn dein Sportverband für Holsterdisziplinen eine verbindliche Positivliste von zulässigen Holstern hat. Bei letzterem könnte es dann sein, dass das was du trainierst so nicht vom Bedürfnis abgedeckt ist, bei ersterem kommst du vielleicht in den Bereich grober Fahrlässigkeit.
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Sollte man sowas nicht wissen, wenn man mit ner Waffe in nem Holster hantiert?
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| Zitat von Nikkl
Taugt, ich kann aber den Work Sharp Precision Adjust empfehlen.
Ich eier jetzt seit gut 10 Jahren rum auf der Suche nach der (für mich) besten, alltagstauglichen Lösung, der Precision Adjust ist es.
Ich hab ne Tormek, Wassersteine, ein selbstkonstruiertes Teil mit lineargeführten Steinen mit Winkeleinstellung...
Vergiss es und gib die 60¤ für das Ding aus.
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Sekundiert, das Ding ist klasse.
Für "normale" Messer (also 440er Stahl, nicht unbedingt S90V) nehm ich allerdings den Work Sharp Knife and Tool Sharpener
https://www.amazon.de/Work-Sharp-Knife-Sharpener-09DX005/dp/B00J0MJXPW/
Geht super-schnell, erzeugt eine Schärfe, die eigentlich für alles ausreichend ist, und man kann halt wirklich schnell 5-6 Messer auf Kurs bringen, ohne viel Arbeit und/oder Zeit zu investieren. Unsere normalen Küchenmesser mach ich alle nur mit dem Ding
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| Zitat von DeathCobra
Sollte man sowas nicht wissen, wenn man mit ner Waffe in nem Holster hantiert?
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Haha, der war gut. Das auf dem gleichen Level wie "Frag doch mal bei deiner Behörde, die müsste das wissen".
Nein, tut sie nicht. Im günstigsten Fall sagen die "Wissen wir nicht", im ungünstigsten Fall das Standard "Wissen wir nicht, daher nein".
Das Waffenrecht gehört reformiert, das sagen hier ja viele seit Jahren. Dabei gehts nicht um "Yay, mehr Waffen für alle!" sondern schlicht um ein bisschen Rechtssicherheit. Bei vielen Dingen ist das teilweise absichtlich unklar formuliert, um möglichst viel Spielraum auf Seiten der Exekutive/Judikative zu haben.
Lies dir mal das Waffg und vielleicht die Awaffv durch, falls noch nicht gemacht, da kannst du viel Spaß haben. Oder schau dir mal alleine den 42A zum Führen von Messern durch, und was genau ein "Einhandmesser" definiert. Messer-Blogs sind voll von Diskussionen und es gibt ganze Webseiten, die sich da nur mit der rechtlichen Seite beschäftigen. Ich persönlich habe seit dem der Paragraph in Kraft ist leider mein Leatherman Multitool in Rente schicken müssen, das Führen ist nun dank des Gesetzes nicht mehr ohne "berechtigtes Interesse" möglich, und das habe ich leider nicht. Also ist jetzt wieder ein Schweizer Messer dabei, auch wenn das Leatherman dank Zange deutlich praktischer für mich war...
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| Zitat von kleiner blauer Schlumpf
| Zitat von Nikkl
Taugt, ich kann aber den Work Sharp Precision Adjust empfehlen.
Ich eier jetzt seit gut 10 Jahren rum auf der Suche nach der (für mich) besten, alltagstauglichen Lösung, der Precision Adjust ist es.
Ich hab ne Tormek, Wassersteine, ein selbstkonstruiertes Teil mit lineargeführten Steinen mit Winkeleinstellung...
Vergiss es und gib die 60¤ für das Ding aus.
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Sekundiert, das Ding ist klasse.
Für "normale" Messer (also 440er Stahl, nicht unbedingt S90V) nehm ich allerdings den Work Sharp Knife and Tool Sharpener
https://www.amazon.de/Work-Sharp-Knife-Sharpener-09DX005/dp/B00J0MJXPW/
Geht super-schnell, erzeugt eine Schärfe, die eigentlich für alles ausreichend ist, und man kann halt wirklich schnell 5-6 Messer auf Kurs bringen, ohne viel Arbeit und/oder Zeit zu investieren. Unsere normalen Küchenmesser mach ich alle nur mit dem Ding
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Woher weiß man, welchen Winkel man an sonem Ding einstellt?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [UFP]Sobrek am 17.10.2021 12:59]
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| Zitat von Abso
| Zitat von BIBI BOLXBERG
| Zitat von Abso
Rechtlich-rechtlich? Scheißegal.
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Das wollte ich wissen, danke.
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Na ja, es gibt kein Gesetz das Holster regelt.
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Nein, aber es gibt ja unterschiedlichste Vorschriften in diesem Bereich. Vermutlich aber landesrechtlich, also wäre jede allzu verlässliche Antwort hier im Nachhinein auch ein Glückstreffer gewesen.
Wäre die Antwort jetzt ein klares "JA, wird dadurch zu nem anderen Holster" gewesen, dann wäre das Thema für mich erledigt gewesen. Weil es aber wohl nicht so eindeutig ist, läuft es sowieso auf ein Gespräch mit Vorgesetzten bzw. dem Waffen-/Gerätewart raus. Ist jetzt auch keine dringende Sache, aber wenn ich sehe was sonst an Eigenbeschaffungen im Verkehr ist, kam mir die Idee von neuen Beinschlaufen jetzt vergleichsweise harmlos vor
| Zitat von DeathCobra
Sollte man sowas nicht wissen, wenn man mit ner Waffe in nem Holster hantiert?
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Wenn es so einfach wäre.
Es gibt Kollegen, die eine Dienstwaffe nur mit abgeänderten Griffstücken schießen und damit ihre Berechtigung erhalten/ablegen. Schießen die jetzt ohne Berechtigung bzw. mit einer anderen Waffe, wenn Sie mit der unveränderten Waffe des Kollegen einen Schuss abgeben? Weiß ich nicht.
Meiner (nicht repräsentativen) Erfahrung nach wird das ganze Thema sowieso etwas stiefmütterlich behandelt, weil andere Sachgebiete eindeutig Vorrang haben. Zumal die Frage nach ner vermeintliches Modifizierung am Holster nun wirklich waffenrechtliches bzw. dienstrechliches Randwissen ist, das kaum alltagsrelevant ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BIBI BOLXBERG am 17.10.2021 13:01]
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Was schreibst du da für wirres Zeug zusammen?
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| Zitat von Abso
Was schreibst du da für wirres Zeug zusammen?
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Kurzfassung: Ich weiß nicht, ob die Holsterfrage so im Detail geregelt ist; wenn es geregelt ist, weiß ich nicht, wo es steht.
Hätte mir jemand jetzt gesagt "Nein, darfste nicht weil XYZ", dann wäre das Thema für mich eh erledigt gewesen. So muss ich eben nochmal nachfragen.
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| Zitat von [UFP]Sobrek
Woher weiß man, welchen Winkel man an sonem Ding einstellt?
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Vorher? Falls du nicht weißt welchen Winkel dein Messer hat?
Am einfachsten ist es, mit einem Filzmarker (oder Edding) die Schneide zu schwärzen. Dann schaust du welcher Winkel passen könnte, und gehst 1-2x drüber. Wenn sich die komplette Farbe löst, hast du den richtigen Winkel gefunden. Ansonsten siehst du, wie sich die Farbe löst (Winkel zu steil -> Farbe löst sich nur vorne) und du kannst nachstellen.
Zumindest ich mach das so, wenn ich ein mir unbekanntes Messer schärfe, es gibt sicherlich auch andere Möglichkeiten
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| Zitat von BIBI BOLXBERG
| Zitat von Abso
Was schreibst du da für wirres Zeug zusammen?
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Kurzfassung: Ich weiß nicht, ob die Holsterfrage so im Detail geregelt ist; wenn es geregelt ist, weiß ich nicht, wo es steht.
Hätte mir jemand jetzt gesagt "Nein, darfste nicht weil XYZ", dann wäre das Thema für mich eh erledigt gewesen. So muss ich eben nochmal nachfragen.
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Holster können ohne Weiteres nicht dem Waffengesetz unterliegen*. Diese Feststellung sollte jedem mit Sachkunde möglich sein. Insofern ergibt deine Frage für zivilen Waffenbesitz an keinem Ende Sinn. Gleichzeitig schreibst du immer wieder was von Kollegen, Dienststellen, und privat beschafften Holstern, was dienstlichen Kontext nahelegt, wo dir niemand als jemand der zufällig bei derselben Behörde tätig ist, helfen kann.
*: Das Schießen aus dem Holster kann z.B. vom Bedürfnis abgedeckt sein oder auch nicht, zum Problem wird das aber nicht durch das Holster per se, sondern nur die Verbindung mit der Waffe und ggf. der Sportordnung. Wenn deine Sportordnung jetzt für die Disziplin X nur Modell A von Blackhawk und Modell B von Safariland pauschal zulässt, könnte man fabulieren dass die Nutzung eines Aliexpress- Fakes unzulässig ist, weil nicht vom Bedürfnis umfasst. Oder eben sinngemäß, wenn du ein eigentlich zulässiges Holster veränderst. Aber, again, das rechtliche Problem ergibt sich nicht aus dem Holster per se, das Holster ist waffenrechtlich kein relevanter Gegenstand.
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| Zitat von Abso wo dir niemand als jemand der zufällig bei derselben Behörde tätig ist, helfen kann.
[...]
das Holster ist waffenrechtlich kein relevanter Gegenstand.
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Darum ging's mir, das hätte ich vielleicht vorher klarstellen sollen. Hätte ja sein können, dass es für alle Behörden in Deutschland bekannt ist, dass man an nem Holster nix ab-/dranbauen darf und sich die Frage damit eh erübrigt hätte.
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(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2)Waffen sind
1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
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Toll, weder MOLLE- noch Picrail-kompatibel. Was soll das denn?
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| Zitat von kleiner blauer Schlumpf
| Zitat von DeathCobra
Sollte man sowas nicht wissen, wenn man mit ner Waffe in nem Holster hantiert?
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Haha, der war gut. Das auf dem gleichen Level wie "Frag doch mal bei deiner Behörde, die müsste das wissen".
Nein, tut sie nicht. Im günstigsten Fall sagen die "Wissen wir nicht", im ungünstigsten Fall das Standard "Wissen wir nicht, daher nein".
Das Waffenrecht gehört reformiert, das sagen hier ja viele seit Jahren. Dabei gehts nicht um "Yay, mehr Waffen für alle!" sondern schlicht um ein bisschen Rechtssicherheit. Bei vielen Dingen ist das teilweise absichtlich unklar formuliert, um möglichst viel Spielraum auf Seiten der Exekutive/Judikative zu haben.
Lies dir mal das Waffg und vielleicht die Awaffv durch, falls noch nicht gemacht, da kannst du viel Spaß haben. Oder schau dir mal alleine den 42A zum Führen von Messern durch, und was genau ein "Einhandmesser" definiert. Messer-Blogs sind voll von Diskussionen und es gibt ganze Webseiten, die sich da nur mit der rechtlichen Seite beschäftigen. Ich persönlich habe seit dem der Paragraph in Kraft ist leider mein Leatherman Multitool in Rente schicken müssen, das Führen ist nun dank des Gesetzes nicht mehr ohne "berechtigtes Interesse" möglich, und das habe ich leider nicht. Also ist jetzt wieder ein Schweizer Messer dabei, auch wenn das Leatherman dank Zange deutlich praktischer für mich war...
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Es gibt Leatherman Tools die keine Einhandklingen haben. Afaik haben das sowieso nur der Wave, das OHT und ein paar der neuen Skeletools.
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Was machst du in UK eigentlich mit Messern? Ausser nen Antrag bei der HSE und ortlichen Polizei zu stellen bevor du die Schublade aufmachst
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| Zitat von da t0bi
Was machst du in UK eigentlich mit Messern? Ausser nen Antrag bei der HSE und ortlichen Polizei zu stellen bevor du die Schublade aufmachst
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Ignorieren und riskieren. Am Land wo ich lebe ist es eh egal weil es keine Bullen gibt, unterwegs was kleines legales in der Hosentasche und was größeres im Rucksack.
/Alles an der Artikelbeschreibung des Helmspitzes macht man CH aggressiv.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von gonzo am 18.10.2021 14:19]
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Klingt ein bisschen wie ich mit dem 42a
Iirc ist ein Verstoß hierzulande noch eine OWi, in UK wird man angeblich ja schon für ein Buttermesser in den Tower gesperrt.
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| Zitat von da t0bi
Klingt ein bisschen wie ich mit dem 42a
Iirc ist ein Verstoß hierzulande noch eine OWi, in UK wird man angeblich ja schon für ein Buttermesser in den Tower gesperrt.
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Die Antwort ist wie immer: kommt drauf an. In Schottland z.B. schon. Aber es ist halt ein Unterschied ob ich irgendwo in den Cairngorms ein Mora am Gürtel trage oder ob ich in Glasgow beim Rangers Stadion die Machete zücke.
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Thema: Waffenthread 71 ( Mauser Infanterie-Gewehr 71 ) |